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Das ABC der Ausbildung:
Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist diejenige Zeitspanne, während der ein Arbeitnehmer seiner arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung nachgeht. Angegeben wird sie in der Regel in Bezug auf einen Tag oder eine Woche. Die Arbeitszeit eines Auszubildenden ist im Ausbildungsvertrag festzuhalten.

Wie berechnet sich die Arbeitszeit in der Ausbildung?

Zunächst umfasst die Arbeitszeit vor allem die Anwesenheit des Auszubildenden im Betrieb. Pausen sind natürlich nicht inbegriffen – wohl aber die Zeit zum Führen des Berichtshefts. Darüber hinaus werden Prüfungen, Lehrgänge oder Schulungen im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung eingerechnet. Den Unterricht in der Berufsschule bekommen volljährige Auszubildende vollständig angerechnet, für minderjährige gilt folgender Schlüssel: Ein Schultag (mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten) entspricht einem 8-Stunden-Arbeitstag, eine Schulwoche (mindestens 25 Stunden an 5 Tagen) entspricht einer 40-Stunden-Arbeitswoche.

Wie lange müssen Auszubildende arbeiten?

Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist für volljährige und minderjährige Auszubildende unterschiedlich geregelt.

  • Bei unter 18-jährigen Azubis greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sie dürfen inklusive eventueller Überstunden höchstens 8 Stunden am Tag, 5 Tage pro Woche und 40 Stunden pro Woche arbeiten – und das nur zwischen 6 und 20 Uhr. Samstags, sonntags und feiertags ist ihre Beschäftigung in der Regel nicht erlaubt.
  • Für volljährige Auszubildende gilt das Erwachsenenrecht. Sie dürfen bis zu 8 Stunden täglich, 48 Stunden wöchentlich und an 6 Tagen pro Woche arbeiten. Sonn- und Feiertage sind im Allgemeinen Ruhetage.

Zu diesen Richtwerten gibt es allerdings diverse Ausnahmen. So dürfen Minderjährige an einzelnen Tagen 8,5 Stunden beschäftigt werden, bei Volljährigen sind sogar 10 Stunden am Tage und 60 Wochenstunden möglich. Diese Mehrarbeit ist jedoch innerhalb bestimmter Fristen wieder auszugleichen. Auch zur Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie zu Arbeitsbeginn und -ende gibt es zahlreiche Sonderregelungen: beispielsweise für den Pflegesektor, den ärztlichen Notdienst, das Gastgewerbe, die Landwirtschaft, für Bäckereien und für mehrschichtige Betriebe.

Überstunden in der Ausbildung: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich können Auszubildende nicht zu Überstunden gezwungen werden. Ist man nicht damit einverstanden, muss man keine Mehrarbeit leisten. In der Praxis kommt es natürlich gut an, wenn man bei Engpässen und Härtefällen auch mal länger im Betrieb bleibt. Dabei gilt: Die Überstunden müssen dem Zweck der Ausbildung dienen – ausbildungsfremde Tätigkeiten sind tabu. Außerdem muss sie der Arbeitgeber durch Lohn- oder Freizeitausgleich erstatten, und zwar mit Sonderzuschlag. Umfragen zufolge machen vor allem Auszubildende im Einzelhandel und im Gastgewerbe häufig Überstunden.

Weblinks

Das Arbeitszeitgesetz (PDF): Hier steht, wann und wie lange volljährige Auszubildende arbeiten dürfen.

Pausen, Schichtzeiten, Nachtruhe: Was bei der Arbeitszeit-Planung zu berücksichtigen ist, erklärt das Ausbildungsportal des Jugendverbands der Gewerkschaft Ver.di.


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