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Das ABC der Ausbildung:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die Berufsausbildungsbeihilfe, abgekürzt BAB, ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch werden Berufseinsteiger, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst oder mithilfe ihrer Eltern bestreiten können, finanziell unterstützt. Erhaltene BAB-Gelder müssen später nicht zurückgezahlt werden. Die gesetzliche Regelung der Berufsausbildungsbeihilfe findet sich im Dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III).

Wer hat Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich an Auszubildende in dualen Ausbildungen und Teilnehmer an Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB). Schulische Ausbildungen können stattdessen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Bezieht man bereits andere staatliche Leistungen, kann das einer BAB-Unterstützung entgegenstehen.

Voraussetzungen für Azubis in einer dualen Ausbildung:

  • Es besteht ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Darunter versteht man Berufe, für die eine bundesweit geltende Ausbildungsordnung auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung besteht. Derzeit gibt es rund 330 anerkannte duale Ausbildungsberufe (Verzeichnis des Bundesinstituts für Berufsbildung). Auch die betriebliche Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz kann gefördert werden.
  • Es handelt sich um die erste Berufsausbildung. In Ausnahmefällen – wenn die berufliche Eingliederung sonst unwahrscheinlich scheint – können auch Zweitausbildungen gefördert werden.
  • Der Azubi wohnt nicht mehr bei seinen Eltern. Unter 18-Jährige sind nur dann förderberechtigt, wenn sie aus einem der folgenden Gründe ausgezogen sind: Sie haben ein Kind, sind verheiratet, die Arbeitsstätte liegt zu weit weg vom Wohnort der Eltern (hin und zurück mindestens zwei Stunden) oder schwerwiegende soziale Umstände haben es erfordert.
  • Der Azubi ist finanziell förderbedürftig. Dies ist der Fall, wenn er seinen finanziellen Gesamtbedarf nicht anders decken kann (siehe „Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?“).

Voraussetzungen für Teilnehmer an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme:

  • Die Bundesagentur für Arbeit bewertet die Maßnahme als förderungsfähig. Im Allgemeinen muss sie dazu im Auftrag der Arbeitsagentur stattfinden, bestimmte Qualitätsstandards und Kostengrenzen einhalten und auf den Beginn einer Ausbildung oder den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten.
  • Die Maßnahme ist erforderlich, um den Teilnehmer auf den Übergang in den Beruf vorzubereiten. Beispielsweise, weil er noch keinen Schulabschluss hat und/oder nur so einen Ausbildungsplatz findet.
  • Der Teilnehmer hat die Vollzeitschulpflicht erfüllt und es ist zu erwarten, dass er das Ziel der Maßnahme erreichen wird.

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?

Die Berufsausbildungsbeihilfe soll die Lücke schließen zwischen dem finanziellen Gesamtbedarf des Antragstellers und den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen. Der Gesamtbedarf ergibt sich aus den Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Aufwendungen. Dabei gelten für jeden Posten bestimmte Pauschalbeträge, es werden also nicht die tatsächlichen Ausgaben angesetzt. Die verfügbaren Mittel bestehen aus der Ausbildungsvergütung und eventuellen weiteren Einkünften, außerdem wird das Einkommen der Eltern und eventuell des (Ehe-)Partners berücksichtigt.

Wie beantragt man Berufsausbildungsbeihilfe?

Berufsausbildungsbeihilfe beantragt man bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit. Sie kontrolliert, ob alle Voraussetzungen eingehalten werden, und ermittelt den genauen Unterstützungsbedarf.

Weblinks

BAB-Infos der Arbeitsagentur: Alles zur Berufsausbildungsbeihilfe auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

BAB-Rechner: Mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur kann man online prüfen, ob und in welcher Höhe ein Beihilfebedarf besteht.

Die Arbeitsagentur vor Ort: Hier lässt sich die nächstgelegene Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit mit wenigen Mausklicks ausfindig machen.


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