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Das ABC der Ausbildung:
Teilzeitausbildung

Eine Teilzeitausbildung oder Teilzeitberufsausbildung ist eine duale Ausbildung mit einer verkürzten wöchentlichen oder täglichen Arbeitszeit. Die Verkürzung ist im Ausbildungsvertrag zu vermerken. Der Anteil von Teilzeitausbildungen an allen dualen Ausbildungsverhältnissen liegt bei unter einem Prozent. Über 80 Prozent der Teilzeit-Azubis sind Frauen.

Wer kann eine Teilzeitausbildung machen?

Duale Ausbildungen sind generell als Vollzeitausbildungen angelegt. Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) kann eine Ausbildung in Teilzeit absolviert werden, wenn daran ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Dieses Interesse besteht laut herrschender Auffassung, wenn ...

  • der Auszubildende sein Kind oder einen nahen Angehörigen betreuen muss.
  • der Auszubildende schwerbehindert ist und deswegen keine Vollzeitausbildung durchlaufen kann.
  • ähnliche schwerwiegende Gründe vorliegen.

Außerdem muss zu erwarten sein, dass der Azubi seine Ausbildung in der verkürzten Zeit erfolgreich abschließen kann.

Das Modell der Teilzeitausbildung richtet sich in erster Linie an Eltern, Schwerbehinderte und pflegerisch Beanspruchte: Sie können dadurch ihre berufliche Ausbildung besser mit ihrer privaten Sonderbelastung vereinbaren.

Wie ist eine Teilzeitausbildung aufgebaut?

Für Teilzeitausbildungen gibt es – wie für reguläre duale Ausbildungen – zwei Lernorte: den Betrieb und die Berufsschule. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 20 bis 30 Stunden. Der Berufsschulunterricht findet in der Regel in Vollzeit statt, gekürzt werden also meist nur die Arbeitsphasen im Betrieb.

Grundsätzlich gibt es zwei Formen der Teilzeitausbildung:

  • Teilzeitausbildung mit regulärer Ausbildungsdauer: Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt (inklusive Berufsschulunterricht) mindestens 25 Stunden. An der Ausbildungsdauer ändert sich nichts.
  • Teilzeitausbildung mit verlängerter Ausbildungsdauer: Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt einschließlich Berufsschulunterricht mindestens 20 Stunden. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich um ein Jahr.

Wird die Ausbildungsvergütung bei einer
Teilzeitausbildung gekürzt?

Bei einer Teilzeitausbildung muss der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsvergütung nicht zwingend kürzen – in der Regel tut er dies jedoch. Er darf die Vergütung anteilig verringern, entsprechend der Verkürzung der Ausbildungszeit. Gegebenenfalls können Teilzeit-Azubis staatliche Unterstützung in Form von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wie beantragt man eine Teilzeitausbildung?

Sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Auszubildende müssen mit dem Teilzeitmodell einverstanden sein. Den entsprechenden schriftlichen Antrag reichen sie gemeinsam bei der zuständigen Stelle ein. Stimmt die Kammer zu, wird die Berufsschule über die Teilzeitausbildung informiert und die Vereinbarung im Ausbildungsvertrag festgehalten. Genehmigt die Kammer die Teilzeitausbildung nicht, können Betrieb und Azubi gegebenenfalls Widerspruch erheben und eine Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Weblinks

Flexibel zum Erfolg (PDF-Broschüre): Weiterführende Infos und Praxisbeispiele zur Teilzeitausbildung bietet die Bundesagentur für Arbeit.

„Morgens Azubi, mittags Mama“: Interessantes Porträt einer jungen Mutter und Teilzeit-Auszubildenden, veröffentlicht vom Online-Ableger der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.


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