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Bewerbung • Bankkaufmann / Bankkauffrau

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Der Eignungstest / Einstellungstest zur Ausbildung zum Bankkaufmann / zur Bankkauffrau

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Gesetze für die Ausbildung

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzestexte, die sich auf die Berufsausbildung beziehen. Das ist zum einen das Berufsbildungsgesetz zur Förderung junger Menschen und zum anderen das Jugendarbeitschutzgesetz, worin grundsätzliche Bestimmungen über Jugend- und Kinderarbeit getroffen sind.


Das Berufsbildungsgesetz "BBiG"

Die Bundesregierung hat im Juli 2004 einen ersten Gesetzesentwurf zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG) vorgelegt, mit dem das Berufsbildungsgesetz von 1969 und das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 umfassend novelliert und zusammengeführt werden sollten. Am 1. April 2005 ist das vollständig novellierte Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Kraft getreten.

Ziel der Reform ist es, jungen Menschen beim Einstieg in die Berufswelt das Erlangen der beruflichen Handlungsfähigkeit zu erleichtern, unabhängig von ihrer sozialen oder regionalen Herkunft. Qualifizierte Fachkräfte in den unterschiedlichen Berufen sind der Grundstein für die Sicherung und Qualität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Das Berufsbildungsgesetz regelt in Deutschland die rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen zu folgenden Themen:

  • Berufsausbildung
  • Berufsausbildungsvorbereitung
  • Fortbildung
  • die berufliche Umschulung

Es regelt allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für ein Berufsausbildungsverhältnis in einem anerkannten Ausbildungsberuf und enthält besondere Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.



Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend "Jugendarbeitschutzgesetz (JArbSchG)"



Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zum Schutz von arbeitenden Kindern und Jugendlichen und hat die Aufgabe diese vor Überforderungen und Gefahren am Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu schützen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt alle rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen zu folgenden Themen:

  • Beschäftigung und Mindestalter
  • Tägliche Arbeitszeiten
  • Wochenarbeitstage
  • Berufsschulunterricht
  • Urlaubsanspruch
  • Gefährliche Arbeiten
  • Gesundheitliche Betreuung


Das Gesetz gilt für die Beschäftigung von:

  • Kindern, d.h. Menschen die unter 15 Jahre alt sind
  • Jugendlichen, d.h. Menschen die unter 18 Jahre sind

Vollzeitpflichtige Jugendliche erhalten darin den gleichen Schutz wie Kinder.