Schriftliche Prüfung

Gewerberecht

Zu jeder Frage sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten angegeben.

Beantworten Sie bitte die folgenden Aufgaben, indem Sie die richtige Antwort markieren.

Frage 1

Wo muss die Erlaubnis gemäß § 34a GewO zum Bewachungsgewerbe beantragt werden?

Bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer
Bei der nach dem Landesrecht örtlich zuständigen Behörde
Beim Finanzamt
Bei der Bewachungszulassungsbehörde

 


Frage 2

In welchem Gesetz wird die Gewerbefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet?

Strafgesetzbuch
Gewerbeordnung
Bewachungsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch
Handelsgesetzbuch

 


Frage 3

Welche Unterlagen sind dem Sicherheitsmitarbeiter gemäß der Bewachungsverordnung bei Dienstantritt gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen?

Dienstanweisung
Betriebsvereinbarung
Unfallverhütungsvorschrift „Wach- und Sicherungsdienste“
Bekleidungsordnung

 


Frage 4

Wer gewerbsmäßig selbstständig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt …?

nur ein behördliches Führungszeugnis.
eine behördliche Erlaubnis.
lediglich eine formale Gewerbeanzeige.
Eine Erlaubnis der zuständigen Polizeibehörde.

 


Frage 5

Müssen Türsteher, die Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken durchführen und die bei einem Sicherheitsdienstleister beschäftigt sind, eine vor einer Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nachweisen?

Ja, gemäß § 34a Gewerbeordnung
Nein, es genügt der so genannte Unterrichtungsnachweis.
Nein, die Tätigkeit des Türstehers darf nur ausgeübt werden, wenn der Abschluss „IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft“ bzw. ab 2006 der Abschluss „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft“ nachgewiesen werden kann.
Nein, Türsteher fallen nicht unter die Bewachungsverordnung §34a GewO.