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Berufseinstieg
Ausbildung: Mehr Gehalt durch Mindestlohn

Ausbildung: Mehr Gehalt durch Mindestlohn

Ab Januar 2020 gilt der Mindestlohn für die Ausbildung. In welchen Berufen steigt das monatliche Gehalt?

Die deutsche Bundesregierung führt einen Mindestlohn für Ausbildungsberufe ein. Das Gesetz legt fest, dass das monatliche Gehalt für Azubis ab 1. Januar 2020 bei mindestens 515 Euro liegen und in den Folgejahren weiter steigen soll. Die Regel gilt allerdings nur für Berufe und Unternehmen ohne gültigen Tarifvertrag. Das heißt: Ausbildungsgehälter dürfen unter Mindestlohn liegen, wenn der Tarif dies festhält. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdienten 2017 rund 114.000 Azubis weniger als 500 Euro im Monat.

Mindestlohn: Das Gehalt im ersten Ausbildungsjahr

Das neue Gesetz sieht eine über vier Jahre gestaffelte Steigerung des Mindestlohns vor. Demnach steigt das Gehalt in der Ausbildung jährlich zum Stichtag 1. Januar – und gilt nur für Ausbildungen, die nach dem diesem Datum beginnen. Ausbildungsverträge aus dem Jahr 2019 sind nicht an den Mindestlohn gebunden. Die folgende Tabelle fasst die Lohnzuwächse im ersten Ausbildungsjahr zusammen:

Mindestlohn pro Monat / 1. Ausbildungsjahr

2020

2021

2022

2023

515 €

550 €

585 €

620 €

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Rechenbeispiel: Gehalt im Ausbildungsverlauf

Die Gehaltssteigerung bemisst sich im Verlauf der weiteren Ausbildung prozentual am ersten Ausbildungsjahr. So soll der Mindestlohn im zweiten Jahr um 18 Prozent wachsen, im dritten Jahr um 35 Prozent und im vierten Jahr um 40 Prozent. Wer also im ersten Jahr 515 Euro verdient, erhält beispielsweise im zweiten Jahr 607 Euro, im dritten Jahr 695 Euro und im vierten Jahr 721 Euro. Wer erst 2023 mit 620 Euro in die Ausbildung einsteigt, erhält in den beiden Jahren darauf 837 Euro und 868 Euro.  

Welche Berufe profitieren vom Mindestlohn?

Der Mindestlohn erhöht das Ausbildungsgehalt vor allem in tariflich ungebundenen Berufen, zum Beispiel für Rechtsanwaltsfachangestellte, Steuerfachangestellte oder Augenoptiker. Aber auch für Berufe mit niedrigen Gehältern im Tarifvertrag – etwa Friseure, Raumausstatter oder Schornsteinfeger – gibt es Hoffnung: Eine wachsende Zahl an Ausbildungsbetrieben ist nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert. Für diese Betriebe gelten dann auch die Tarifverträge nicht, die zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ausgehandelt wurden – sie sind stattdessen verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen.

Weitere Infos

Vergütung 2018: Zahlreiche Ausbildungsberufe im bundesweiten Gehaltsvergleich.

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