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Bewerbung und Ausbildung trotz Corona?

Bewerbung und Ausbildung trotz Corona?

Welche Auswirkungen hat die Coronakrise auf Bewerbung und Berufsausbildung? Wir geben eine Zusammenfassung.

Die deutsche Wirtschaft leidet unter der Coronakrise – auch die Sorge um einen Rückgang von Lehrstellen ist zu spüren. Aber: Auszubildende werden auch in Zukunft gebraucht. Unternehmen haben weiterhin großen Bedarf an neuen Auszubildenden, jedoch fehlen jetzt Möglichkeiten der Kontaktaufnahme, da Messen und Infoveranstaltungen abgesagt sind. Davon abgesehen sind viele Unternehmen mit der Umstellung des eigenen Betriebs beschäftigt, weshalb das Thema Ausbildung zunächst verschoben werden muss.

Stellenanzeigen gehen zurück

Manche Branchen sind von der Krise stärker betroffen als andere: Dem Jobportal Glassdoor zufolge gingen im März die Stellenangebote in den Bereichen Gesundheit, Pharma, Auto, Baugewerbe oder Bank- und Finanzwesen um höchstens 5 Prozent zurück. In den Bereichen Medien, Handel und Werbung schnellte das Minus hingegen auf über 10 Prozent. Am schlimmsten traf die Coronakrise die Branchen Kunst & Entertainment (-20,6 Prozent), Gastronomie (-25,9) und vor allem den Tourismus (-48,9).

Andere Branchen wiederum profitieren sogar von der Coronakrise: Laut einer Umfrage des Crosswater Job Guide wollen 35 Prozent der Unternehmen in der IT-Branche mehr Bewerber einstellen. Im Bereich Beratung sind es 17 Prozent der Unternehmen. Immerhin 6 bis 8 Prozent der Unternehmen in den Bereichen Elektrotechnik und Mechanik, Medizin sowie Öffentlicher Dienst planen eine Vergrößerung der Belegschaft.

Flexibler Bewerbungsprozess

Auch in der Coronakrise werden also Auswahlverfahren durchgeführt – das gilt auch für Azubis, denn der Ausbildungsbeginn 2020 soll nicht verschoben werden, sondern wie immer am 1. August oder 1. September starten. Branchenverbände im Handwerk erwarten im Juni eine große Bewerbungswelle für Berufsausbildungen, sofern dann die Einschränkungen durch die Krisenprävention gelockert werden.

Wer sich für eine Ausbildung oder eine andere Stelle bewirbt,  sollte sich auf einen veränderten Bewerbungsprozess einstellen. So erwartet Bewerber im Moment zum Beispiel statt eines persönlichen Vorstellungsgesprächs vermutlich eher ein digitales Interview oder Telefongespräch. Einstellungstests oder Assessment Center werden nur abgespeckt oder per Computer durchgeführt. Weil die Situation auch für Unternehmen neu ist, sollten Bewerber Verständnis für längere Bearbeitungszeiten aufbringen.

Berufsschule und Betrieb geschlossen – was jetzt?

Was passiert, wenn die Berufsschule geschlossen ist, der auszubildende Betrieb keine Aufträge mehr hat und überfüllte Lehrwerkstätten nicht mit geltenden Abstandsgeboten zu vereinbaren sind? Über die genaue Vorgehensweise entscheidet jeder Ausbildungsbetrieb individuell. Möglicherweise können Ausbildungsinhalte vorgezogen werden, die auch ohne Publikumsverkehr durchführbar sind. Oder Schulstoff und theoretische Ausbildungsinhalte können auf digitalem Weg vermittelt werden. Diese können Azubis dann eventuell auch von Zuhause aus bearbeiten.

Ist die Berufsschule geschlossen, muss sie den Azubis den Schulstoff digital vermitteln. Ob von der Schule gestellte Aufgaben zuhause oder im Betrieb bearbeitet werden sollen, müssen Azubis mit ihren Ausbildungsbetrieben absprechen. In jedem Fall haben Auszubildende ein Recht auf Ausbildung – der Betrieb darf sie nicht in Kurzarbeit schicken. Auch dürfen Auszubildende nicht für Hilfsarbeiten eingesetzt werden und müssen weiterhin einen Ansprechpartner haben. Falls ausbildungsrelevante Inhalte einfach ausfallen, sollten Azubis dies auf jeden Fall in ihrem Berichtsheft vermerken.

Auch wenn der Ausbildungsbetrieb wegen des Corona-Virus schließt, ist er verpflichtet, weiter auszubilden, zum Beispiel online. Wenn das gar nicht geht, muss er die Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen weiter auszuzahlen.

Zwischen- und Abschlussprüfungen

Viele Zwischenprüfungen sind in diesem Frühling wegen der Corona-Krise ausgefallen. Falls sie nicht verschoben werden, ergibt sich daraus trotzdem kein Nachteil für die Auszubildenden: Sie erhalten in diesem Fall eine Ersatzteilnahmebescheinigung, die sie zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen auch ohne Zwischenprüfung berechtigt.

Auch viele Abschlussprüfungen sind verschoben, meist in den Juni. Da Ausbildungsverträge in der Regel bis Ende Juli laufen, sollte das Ablegen der Prüfung vor Ende des Ausbildungsverhältnisses möglich sein. Falls das jedoch nicht möglich ist, könnte eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnissen nötig werden.

Falls eine Verlängerung notwendig ist, weil die Abschlussprüfung aufgrund des Corona-Virus nicht rechtzeitig abgelegt werden kann, sollten sich Auszubildende möglichst schnell an die zuständige Stelle wenden. Das heißt, an die zuständige IHK oder Handwerkskammer. Diese kann in Ausnahmefällen das Ausbildungsverhältnis verlängern, wenn sonst das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann.

Weitere Infos:

Was Azubis jetzt wissen sollten: Informationen und Tipps der IG Metall zur Ausbildung in der Coronakrise.

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Datum: 05/20