Unter der Ausbildungsvergütung versteht man die monatliche finanzielle Vergütung, die ein Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb erhält. Für eine duale Ausbildung ist dieses Entgelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtend. Für schulische Ausbildungen wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ausnahmen bilden unter anderem Ausbildungen im öffentlichen Gesundheitsbereich, zum Beispiel zum Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger.
Die Ausbildungsvergütung für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Arbeitstag dieses Monats auszuzahlen. Von der im Ausbildungsvertrag fixierten Ausbildungsvergütung – dem Bruttolohn – führt der Arbeitgeber jeden Monat Steuern und Sozialabgaben an den Staat ab. Den verbleibenden Betrag, der anschließend auf dem Konto des Auszubildenden landet, nennt man Nettolohn. Er entspricht ungefähr 50 bis 75 Prozent des Bruttolohns, je nach Verdienst und Lohnsteuerklasse. Bei einer Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro werden keine Abzüge vorgenommen – dann ist brutto gleich netto.
Laut dem Berufsbildungsgesetz muss die Ausbildungsvergütung „angemessen“ sein. Ist der Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt gemeinhin die darin ausgehandelte Ausbildungsvergütung als angemessen. Ansonsten liegt die Untergrenze bei 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung. Wenn für die betreffende Branche kein Tarifvertrag existiert, geben in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte vor. Seit 2020 gilt außerdem eine Mindest-Ausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“) für Ausbildungen, die im Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung (HWO) geregelt sind.
Auszubildende in einer Beamten- oder Soldatenlaufbahn erhalten Anwärterbezüge nach der einschlägigen Besoldungsordnung des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslands.
Das BBiG schreibt vor, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Ausbildungsdauer (mindestens jährlich) ansteigen muss. Bezogen auf das erste Ausbildungsjahr erhält man im zweiten mindestens 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent mehr und im vierten 40 Prozent Prozent mehr.
Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Dienstwagen oder Benzingutscheine können zu maximal 75 Prozent auf die Bruttovergütung angerechnet werden. Azubis, die Überstunden leisten, bekommen diese entgeltlich ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich erstattet.
Folgende Tabelle gibt die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen der 30 Berufe mit den meisten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wieder.
Berufe |
West |
Ost |
---|---|---|
Zimmerer / Zimmerin |
1.270 Euro |
1.056 Euro |
Bankkaufmann / Bankkauffrau |
1.202 Euro |
1.194 Euro |
Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen |
1.196 Euro |
1.192 Euro |
Industriemechaniker / Industriemechanikerin |
1.118 Euro |
1.088 Euro |
Mechatroniker / Mechatronikerin |
1.110 Euro |
1.070 Euro |
Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte |
1.115 Euro |
1.115 Euro |
Elektroniker / Elektronikerin für Betriebstechnik |
1.115 Euro |
1.068 Euro |
Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel |
1.101 Euro |
1.033 Euro |
Industriekaufmann / Industriekauffrau |
1.077 Euro |
1.014 Euro |
Fachinformatiker / Fachinformatikerin |
1.073 Euro |
1.044 Euro |
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel |
1.075 Euro |
1.004 Euro |
Fachkraft für Lagerlogistik |
1.065 Euro |
993 Euro |
Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (Industrie u. Handel) |
1.064 Euro |
1.024 Euro |
Fachlagerist / Fachlageristin |
1.016 Euro |
928 Euro |
Gärtner / Gärtnerin |
1.049 Euro |
1.041 Euro |
Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte |
≈990 Euro |
≈990 Euro |
Verkäufer / Verkäuferin |
1.003 Euro |
933 Euro |
Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung |
1.034 Euro |
940 Euro |
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r |
942 Euro |
k. A. |
Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fachangestellte |
966 Euro |
973 Euro |
Kfz-Mechatroniker / Kfz-Mechatronikerin (Handwerk) |
975 Euro |
875 Euro |
Koch / Köchin |
1.064 Euro |
999 Euro |
Hotelfachmann / Hotelfachfrau |
1.071 Euro |
985 Euro |
Elektroniker / Elektronikerin (alle Fachrichtungen) |
925 Euro |
947 Euro |
Metallbauer / Metallbauerin |
902 Euro |
737 Euro |
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik |
864 Euro |
k. A. |
Tischler / Tischlerin |
859 Euro |
769 Euro |
Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin |
850 Euro |
830 Euro |
Fachverkäufer / Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk |
815 Euro |
766 Euro |
Friseur / Friseurin |
667 Euro |
420 Euro |
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) / Agentur für Arbeit, Stand 2023
Ausbildungsvergütungen 2022: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit dem ausführlichen Gehaltsvergleich 2021.
Gehälter im öffentlichen Dienst: Die Besoldungstabellen und Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst auf einen Blick – zusammengestellt von der Gewerkschaft „dbb Beamtenbund und Tarifunion“.
Brutto-Netto-Rechner: Der Brutto-Netto-Rechner des Onlinemagazins „Focus Money“ zeigt, was von der Ausbildungsvergütung nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt.
Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests
ISBN 978-3-941356-03-0
548 Seiten24,95 €