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Das ABC der Ausbildung:
Ausbildungsvergütung

Unter der Ausbildungsvergütung versteht man die monatliche finanzielle Vergütung, die ein Auszubildender von seinem Ausbildungsbetrieb erhält. Für eine duale Ausbildung ist dieses Entgelt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verpflichtend. Für schulische Ausbildungen wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Ausnahmen bilden unter anderem Ausbildungen im öffentlichen Gesundheitsbereich, zum Beispiel zum Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger.

Wann und wie wird die Ausbildungsvergütung gezahlt?

Die Ausbildungsvergütung für den laufenden Monat ist spätestens am letzten Arbeitstag dieses Monats auszuzahlen. Von der im Ausbildungsvertrag fixierten Ausbildungsvergütung – dem Bruttolohn – führt der Arbeitgeber jeden Monat Steuern und Sozialabgaben an den Staat ab. Den verbleibenden Betrag, der anschließend auf dem Konto des Auszubildenden landet, nennt man Nettolohn. Er entspricht ungefähr 50 bis 75 Prozent des Bruttolohns, je nach Verdienst und Lohnsteuerklasse. Bei einer Ausbildungsvergütung von bis zu 325 Euro werden keine Abzüge vorgenommen – dann ist brutto gleich netto.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Laut dem Berufsbildungsgesetz muss die Ausbildungsvergütung „angemessen“ sein. Ist der Ausbildungsbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, gilt gemeinhin die darin ausgehandelte Ausbildungsvergütung als angemessen. Ansonsten liegt die Untergrenze bei 80 Prozent der branchenüblichen Vergütung. Wenn für die betreffende Branche kein Tarifvertrag existiert, geben in der Regel die zuständigen Stellen Richtwerte vor. Seit 2020 gilt außerdem eine Mindest-Ausbildungsvergütung („Azubi-Mindestlohn“) für Ausbildungen, die im Berufsbildungsgesetz oder in der Handwerksordnung (HWO) geregelt sind.

Auszubildende in einer Beamten- oder Soldatenlaufbahn erhalten Anwärterbezüge nach der einschlägigen Besoldungsordnung des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslands.

Das BBiG schreibt vor, dass die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Ausbildungsdauer (mindestens jährlich) ansteigen muss. Bezogen auf das erste Ausbildungsjahr erhält man im zweiten mindestens 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent mehr und im vierten 40 Prozent Prozent mehr.

Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Dienstwagen oder Benzingutscheine können zu maximal 75 Prozent auf die Bruttovergütung angerechnet werden. Azubis, die Überstunden leisten, bekommen diese entgeltlich ausgezahlt oder durch Freizeitausgleich erstattet.

Ausbildungsvergütungen in populären Berufen

Folgende Tabelle gibt die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen der 30 Berufe mit den meisten neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen wieder.

Berufe

West

Ost

Zimmerer / Zimmerin

1.270 Euro

1.056 Euro

Bankkaufmann / Bankkauffrau

1.202 Euro

1.194 Euro

Kaufmann / Kauffrau für Versicherungen und Finanzen

1.196 Euro

1.192 Euro

Industriemechaniker / Industriemechanikerin

1.118 Euro

1.088 Euro

Mechatroniker / Mechatronikerin

1.110 Euro

1.070 Euro

Verwaltungsfachangestellter / Verwaltungsfachangestellte

1.115 Euro

1.115 Euro

Elektroniker / Elektronikerin für Betriebstechnik

1.115 Euro

1.068 Euro

Kaufmann / Kauffrau im Groß- und Außenhandel

1.101 Euro

1.033 Euro

Industriekaufmann / Industriekauffrau

1.077 Euro

1.014 Euro

Fachinformatiker / Fachinformatikerin

1.073 Euro

1.044 Euro

Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel

1.075 Euro

1.004 Euro

Fachkraft für Lagerlogistik

1.065 Euro

993 Euro

Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement (Industrie u. Handel)

1.064 Euro

1.024 Euro

Fachlagerist / Fachlageristin

1.016 Euro

928 Euro

Gärtner / Gärtnerin

1.049 Euro

1.041 Euro

Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte

≈990 Euro

≈990 Euro

Verkäufer / Verkäuferin

1.003 Euro

933 Euro

Kaufmann / Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung

1.034 Euro

940 Euro

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

942 Euro

k. A.

Medizinischer Fachangestellter / Medizinische Fachangestellte

966 Euro

973 Euro

Kfz-Mechatroniker / Kfz-Mechatronikerin (Handwerk)

975 Euro

875 Euro

Koch / Köchin

1.064 Euro

999 Euro

Hotelfachmann / Hotelfachfrau

1.071 Euro

 985 Euro

Elektroniker / Elektronikerin (alle Fachrichtungen)

925 Euro

947 Euro

Metallbauer / Metallbauerin

902 Euro

737 Euro

Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

864 Euro

k. A.

Tischler / Tischlerin

859 Euro

769 Euro

Maler und Lackierer / Malerin und Lackiererin

850 Euro

830 Euro

Fachverkäufer / Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk

815 Euro

766 Euro

Friseur / Friseurin

667 Euro

420 Euro

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) / Agentur für Arbeit, Stand 2023

Weblinks

Ausbildungsvergütungen 2022: Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit dem ausführlichen Gehaltsvergleich 2021.

Gehälter im öffentlichen Dienst: Die Besoldungstabellen und Tarifvereinbarungen im öffentlichen Dienst auf einen Blick – zusammengestellt von der Gewerkschaft „dbb Beamtenbund und Tarifunion“.

Brutto-Netto-Rechner: Der Brutto-Netto-Rechner des Onlinemagazins „Focus Money“ zeigt, was von der Ausbildungsvergütung nach Abzug von Steuern und Abgaben übrig bleibt.


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