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Berufsbild
Polizei

Polizei

  • PolizistInnen sind Beamte im Staatsdienst. Sie müssen aus diesem Grund immer demokratisch agieren, da sie Vertreter eines demokratischen Staates sind.
  • PolizistInnen sind als Beschäftigte der ausführenden Gewalt dafür verantwortlich, Recht und Ordnung in einer Gesellschaft zu garantieren.
  • PolizistInnen werden in den verschiedensten Bereichen eingesetzt: z. B. in der Verbrechensbekämpfung, in der Verbrechensprävention, für die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, bei Verkehrsunfällen, bei (politischen/gesellschaftlichen) Großveranstaltungen, bei Geiselnahmen etc.

Auf einer der Hauptverkehrsstraßen ist es zu einem Unfall gekommen und die Unfallparteien können sich nicht über die Schuldfrage einigen; am Frankfurter Flughafen ist eine große Ladung Kokain gefunden worden, die augenscheinlich illegal nach Deutschland geschmuggelt wurde; ein Energieentsorgungsunternehmen wird verdächtigt, chinesischen Giftmüll aufgekauft und entsorgt zu haben – ohne Genehmigung – und eine Frau Müller vermisst ihre Katze. All diese Probleme können auf Sie zukommen, wenn Sie sich für eine Ausbildung bei der Polizei entscheiden. Zugleich werden Sie jedoch schon festgestellt haben, dass die verschiedenen Beispiele alles andere als Langeweile bedeuten. In der Polizeiarbeit warten eine Menge interessanter Aufgaben für Leute, die daran interessiert sind, sich für die Gesellschaft einzusetzen, die bereit sind, anderen zu helfen.

PolizistInnen:

  • sorgen für Recht und Ordnung,
  • agieren i. d. R. als Freund und Helfer,
  • sollten immer im Sinne der Demokratie agieren und die demokratische Gesellschaftsordnung der BRD stützen und fördern,
  • können nach der Ausbildung in den verschiedensten Bereichen arbeiten (Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Wasserschutzpolizei, Landeskriminalamt, Spezialeinheiten),
  • sind als Beamte auf Lebenszeit eingestellt (wenn sie sich nicht strafbar machen).

PolizistInnen werden in Deutschland in den Ländern ausgebildet. Das bedeutet, dass die Länder festlegen, wie die Ausbildung und die spätere Berufslaufbahn gestaltet sind. Somit wird durch Bundesländer festgelegt, in welchen Dienstgraden die Ausbildung absolviert werden kann (mittlerer und gehobener Dienst), welche Bestandteile die Ausbildung ausmachen, welche Aufgaben auf die PolizistInnen zukommen und wie die Auswahlverfahren gestaltet sind. In der Regel müssen jedoch alle PolizistInnen eine Grundausbildung absolvieren. Nach dieser Ausbildung besteht dann die Möglichkeit, sich zu spezialisieren und in einem der oben angeführten Bereiche zu arbeiten (Kriminalpolizei, Bereitschaftspolizei, Wasserschutzpolizei, Landeskriminalamt, Spezialeinheiten). Die Ausbildung bei der Polizei bietet Vorteile, da man den Beamtenstatus erwirbt und einen sicheren Arbeitsplatz hat. Alle PolizistInnen werden nach der Ausbildung übernommen, zudem bietet sich auch noch die Möglichkeit, ein Fachhochschulstudium anzuschließen. Natürlich müssen gewisse Kriterien erfüllt sein: Die bayrische Polizei erwartet von den Bewerbern z. B., dass sie verantwortungsbewusst, teamfähig, flexibel, psychisch stabil und physisch fit sind und Einfühlungsvermögen mitbringen. Für den mittleren Dienst muss man mittlere Reife oder Hauptschule plus Berufsaubildung vorweisen, für den gehobenen Dienst muss man Abitur oder Fachhochschulreife nachweisen. BewerberInnen aus Familien mit Migrationshintergrund werden besonders gefördert, da die Polizei gern mehrsprachige Beamte ausbilden möchte, damit in dieser staatlichen Institution die gesamte Gesellschaft repräsentiert ist.

Die Ausbildung dauert zwischen 2 (mittlerer Dienst) und 3 (gehobener Dienst) Jahren. Sind Sie im mittleren Dienst ausgebildet, so werden Sie nach der Ausbildung Polizeimeister, im gehobenen Dienst werden Sie Polizeikommissar.

 

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