Ich hatte mich sowohl für die Ausbildung zur Justizfachangestellten als auch zur Justizfachwirtin beworben. Beide Bewerbungen liefen über das Online-Bewerbungsportal der Justiz. Etwa zwei bis drei Monate, nachdem ich die Bewerbungen abgeschickt hatte, erhielt ich die Einladung zum Einstellungstest für Justizfachangestellte.
Der Einstellungstest zur Ausbildung: Justizfachangestellte
Der Einstellungstest für angehende Justizfachangestellte fand im Amtsgericht Köln statt und dauerte rund eine Stunde. Insgesamt wurden zehn Kandidatinnen und Kandidaten eingeladen. Während des Tests war nur ein Mitarbeiter anwesend, der uns betreut hat.
Der Test war auf jeden Fall machbar. Abiturientinnen und Abiturienten würden ihn womöglich als einfach einstufen – für mich war er aber auch gut zu bewältigen.
Logisches Denken und Mathematik
Zunächst bekam ich eine Aufgabe aus dem Bereich Logik gestellt. Mir wurde eine Zahlenreihe gezeigt, die ich fortführen sollte.
Darauf folgten zwei Aufgaben aus dem Bereich Prozentrechnung. Ich würde anderen Bewerberinnen und Bewerbern empfehlen, sich wegen des Bereichs Mathematik nicht allzu viel Stress zu machen. Es ist völlig ausreichend, den Dreisatz sowie Zins- und Prozentrechnung zur Vorbereitung zu wiederholen.
Allgemeinwissen
Im Bereich Allgemeinwissen wurden Fragen zu allen möglichen Themen gestellt. Es ging vor allem um Politik, aber es kamen auch Fragen dran wie: „Was bedeutet das Sprichwort: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“?
Es wurde abgefragt, was die Aufgaben eines Justizfachwirtes bzw. einer Justizfachwirtin sind, daher kann ich nur empfehlen, sich auf diese Fragen vorzubereiten. Außerdem schadet es nicht, zu wissen, was die Aufgaben der Polizei sind, was eine Demokratie ausmacht und wie die Gewalteneinteilung funktioniert.
Sprachkenntnisse
Im Anschluss wurden meine Deutschkenntnisse abgefragt. Es gab Übungen zur Groß- und Kleinschreibung, zur Kommasetzung und zur Rechtschreibung. In diesem Bereich sollte man fit sein, da er für den Beruf sehr wichtig ist.
Postkorbübung
Die Postkorbübung nahm die meiste Zeit in Anspruch. Wir sollten uns das Szenario vorstellen, dass wir bereits Azubis seien und 30 Minuten Zeit hätten, alles abzuarbeiten. Wir bekamen zehn E-Mails und sollten diese als „wichtig“, „mittelwichtig“ und „nicht wichtig“ einstufen. Anschließend sollten wir unsere Entscheidung begründen.
Das Vorstellungsgespräch
Ungefähr drei Wochen nach dem Test erhielt ich die Einladung zum Vorstellungsgespräch – allerdings nicht vom Amtsgericht, sondern vom Oberlandesgericht. Dort wollte man mich persönlich kennenlernen. In der Zwischenzeit bereitete ich mich intensiv auf das Gespräch vor, schaute mir YouTube-Videos an und informierte mich auf Bewerbungsportalen über den Beruf.
Vor Ort wurde ich gleichzeitig mit zwei anderen Bewerberinnen interviewt. Zuerst sollte sich jede kurz vorstellen und folgende Dinge erwähnen: Name, Alter, Herkunft, bisherige Erfahrungen und Gründe für die Berufswahl. Die Interviewer stellten sehr detaillierte Fragen, weshalb man sehr sicher wissen sollte, was man erzählte. Die Atmosphäre war sehr entspannt und insgesamt dauerte das Gespräch eine Stunde.
Nach der Vorstellungsrunde ging es um Fachwissen. Wir wurden unter anderem gefragt:
· Was ist der Unterschied zwischen Beamten und Angestellten? (Zum Beispiel: Pension statt Rente; kein Streikrecht als Beamter)
· Was sind die Aufgaben einer Justizfachwirtin?
Besonders punkten konnte ich mit Wissen über die verschiedenen Abteilungen, in denen man arbeiten kann (z. B. Zivilabteilung, Strafabteilung, Registerrecht). Wichtig war auch der Hinweis, dass Justizfachwirte im Ausbildungszentrum der Justiz in der Stadt Essen lernen und nicht an einem Berufskolleg wie Justizfachangestellte.
Zuletzt bekamen wir ein Fallbeispiel. Die Frage lautete: „Du hast viele offene Akten und zusätzlich kommt ein Streitfall herein – dieser stammt vom Bundeskanzler. Wie gehst du vor?“ Die richtige Antwort war, dass man die Akten weiterhin der Reihe nach abarbeitet. Da vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, wird niemand bevorzugt.
Erklärvideo: Was passiert im Einstellungstest Justizfachangestellter / Justizfachangestellte?
Ergebnis
Bereits zwei Tage nach dem Gespräch erhielt ich meine Zusage, obwohl mir gesagt wurde, dass die Rückmeldung normalerweise eine Woche dauerte. Sobald ich alle schriftlichen Unterlagen erhalten habe, kann ich meine Ausbildung beginnen.













