Du möchtest im Sicherheitsgewerbe arbeiten? Dann hast du bestimmt schon von der Sachkundeprüfung nach §34a GewO gehört.
Diese Prüfung ist Pflicht, wenn du zum Beispiel als Türsteher, im Geld- und Werttransport oder im Objektschutz tätig sein willst. Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Test und einem mündlichen Gespräch. Ziel ist es, zu zeigen, dass du das nötige Wissen hast, um verantwortungsvoll und rechtssicher zu arbeiten.
Was ist die Sachkundeprüfung nach §34a GewO?
Die Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) ist die Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe – wie etwa Objektschutz, Citystreifen, Personenkontrollen oder Türsteher-Einsätze. Sie wird bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt und ist verpflichtend für alle, die verantwortungsvolle Aufgaben in der privaten Sicherheitsbranche übernehmen möchten.
Einsatzbereiche nach Bestehen der §34a-Prüfung:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen)
- Schutz vor Ladendieben (z.B. Einzelhandelsdetektive)
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher)
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylgesetz (Flüchtlingsunterkünfte)
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
- Darüber hinaus müssen auch Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer) die Sachkundeprüfung nachweisen.
Neues Bewertungssystem in der schriftlichen Sachkundeprüfung
Ein besonders wichtiger Punkt: Ab dem 1. Juli 2025 gilt ein neues Bewertungssystem für den schriftlichen Prüfungsteil. Die Prüfung umfasst dann 82 Multiple-Choice-Fragen, die insgesamt 120 Punkte ergeben. Bestanden hast du mit 60 erreichten Punkten, also 50 Prozent der Gesamtpunktzahl. Die entscheidende Neuerung ist die Einführung der Teilpunktvergabe bei Multiple-Choice-Fragen. Das bedeutet: Auch wenn du nicht alle Antwortmöglichkeiten richtig ankreuzt, bekommst du für teilweise richtige Antworten anteilige Punkte. Dadurch erhöht sich deine Chance auf das Bestehen erheblich – vorausgesetzt, du hast dich gut vorbereitet und verstehst die Inhalte.
Die Sachkundeprüfung – Aufbau & Inhalte
Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.
Der zweite Teil der Prüfung ist das mündliche Fachgespräch, das etwa 15 Minuten dauert. Es wird von zwei Prüfern geführt und dient dazu, die praktische Anwendbarkeit des erlernten Wissens zu überprüfen. Dabei werden realitätsnahe Situationen simuliert, in denen die Prüflinge ihre Handlungskompetenz, ihr Urteilsvermögen und ihre rechtssichere Reaktion unter Beweis stellen müssen.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung decken insgesamt neun Handlungsfelder ab. Dazu gehören das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das Gewerberecht sowie Datenschutzbestimmungen. Auch bürgerliches Recht, Straf- und Verfahrensrecht sowie der Umgang mit Menschen und Verteidigungswaffen spielen eine zentrale Rolle. Ergänzt wird das Prüfungswissen durch Themen zur Unfallverhütung und zur Sicherheitstechnik. Diese umfassende inhaltliche Ausrichtung stellt sicher, dass angehende Sicherheitskräfte auf ihre verantwortungsvollen Aufgaben gut vorbereitet sind – rechtlich fundiert und praxisnah.
Die Inhalte der Sachkundeprüfung decken insgesamt neun Sachgebiete ab:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gewerberecht
- Datenschutz
- Bürgerliches Recht
- Straf- und Verfahrensrecht
- Umgang mit Menschen
- Umgang mit Verteidigungswaffen
- Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitstechnik
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Weitere Infos
IHK: Die Industrie- und Handelskammer informiert über die Sachkundeprüfung §34a GewO.
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