Die Bekanntgabe des IHK-Prüfungsergebnisses ist für viele Auzubis ein wichtiger Moment.
Daher ist es wichtig, dass sie ihr Ergebnis verstehen, wissen, welche Rechte sie bei Zweifeln haben und sich frühzeitig darüber informieren, wie der Weg nach einer nicht bestandenen Prüfung aussehen kann.
So kommt die Bewertung zustande
Das Ergebnis einer IHK-Abschlussprüfung setzt sich aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie praktischen Leistungsnachweisen zusammen. Je nach Ausbildungsberuf sind diese Anteile unterschiedlich gewichtet. So macht die schriftliche Prüfung im Durchschnitt etwa 60 Prozent der Gesamtbewertung aus, während praktische Teile, wie das Vorführen bestimmter Fertigkeiten, etwa 30 Prozent einnehmen. Mündliche Prüfungen runden das Ergebnis meist mit zehn Prozent ab.
Die Bewertung erfolgt nach klar definierten Notenschlüsseln, von 1 (sehr gut) bis 5 (nicht bestanden). Dabei werden einzelne Prüfungsleistungen benotet und dann zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt.
Die offizielle Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt in der Regel per Brief oder digital über das Portal der jeweiligen IHK und ist ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.
Wann ein Widerspruch sinnvoll ist
Es gibt Situationen, in denen die Prüfungsergebnisse fehlerhaft sind. Zu den typischen Ursachen für berechtigte Zweifel zählen:
- Offensichtliche Rechenfehler bei der Notenberechnung
- Fehlerhafte oder unklare Prüfungsaufgaben, die die Prüfungsteilnehmer benachteiligen
- Bewertungsfehler, zum Beispiel wenn einzelne Prüfungsfragen gar nicht oder nicht vollständig gewertet wurden
- Formale Verfahrensfehler wie Verspätungen oder falsche Ablaufvorgaben
Praxisbeispiele belegen, dass einige Auszubildende durch einen Widerspruch ihre Note bereits verbesserten, wenn bestimmte Antwortbestandteile bei der Korrektur übersehen wurden. Der erste Schritt bei Zweifeln ist meistens ein formaler Widerspruch, der innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der zuständigen IHK einzureichen ist.
Für einen erfolgreichen Widerspruch sollten Betroffene sachlich und strukturiert argumentieren, Belege und konkrete Beispiele anführen und gegebenenfalls Ausbilder oder eine Rechtsberatung um Unterstützung bitten. Bei Unsicherheiten dienen Muster für ein Widerspruchsschreiben als Orientierung.
Unterschied zwischen Widerspruch und Prüfungsanfechtung
Der Widerspruch ist eine relativ einfache, formale Möglichkeit, Fehler in der Bewertung zu korrigieren. Eine Prüfungsanfechtung geht darüber hinaus und adressiert grundsätzliche Mängel im Prüfungsverfahren selbst, beispielsweise Diskriminierung oder schwerwiegende Verfahrensfehler. Rechtlich gesehen ist die Prüfungsanfechtung ein eigenständiges Verfahren, das häufig juristische Beratung erfordert. Sie wird dann relevant, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde oder wenn die Prüfungsfehler über einfache Bewertungsfehler hinausgehen.
Fristen, Formalien und Ablauf
Die Frist für einen Widerspruch beträgt einen Monat nach der offiziellen Ergebnismitteilung. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die konkreten Gründe klar und nachvollziehbar benennen. Zuständig sind meistens die IHK oder der Prüfungsausschuss des jeweiligen Ausbildungsberufs.
Alternative Wege nach nicht bestandener Prüfung
Ein negatives Prüfungsergebnis bedeutet keinen endgültigen Abschluss der Ausbildungslaufbahn. Das Berufsbildungsgesetz sieht eine Wiederholungsmöglichkeit vor, bei der Auszubildende innerhalb von sechs bis zwölf Monaten erneut zur Prüfung antreten dürfen. In dieser Zeitspanne lässt sich die fachliche Vorbereitung gezielt verbessern.
Sinnvoll ist eine systematische Analyse der ursprünglichen Prüfungsleistung. Fehlende Inhalte sollten durch begleitende Fachkurse, Nachhilfeangebote oder digitale Lernplattformen aufgearbeitet werden. Viele Bildungseinrichtungen bieten auf IHK-Prüfungen spezialisierte Vorbereitungskurse an, die nach Lernfeldern oder Prüfungsbereichen strukturiert sind.
Ein Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb schafft Klarheit über interne Unterstützungsangebote. Auch Berufsschulen können zusätzliche Fördermaßnahmen bereitstellen. In bestimmten Fällen lässt sich die Ausbildungszeit verlängern, um intensivere Vorbereitung zu ermöglichen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Kammer nach individueller Prüfung des Antrags.
Zudem können Auszubildende externe Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Dort gibt es Informationen zu Fördermöglichkeiten, Weiterbildungsangeboten und juristischen Aspekten im Zusammenhang mit Wiederholungsprüfungen.
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