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Sie ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe: die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO), oft auch „Sicherheitsschein“, „Security-Schein“ oder „34a-Schein“ genannt. Abgenommen wird die Prüfung von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist zwingend erforderlich für Tätigkeiten in besonders konfliktträchtigen oder sensiblen Bewachungsbereichen. Dazu gehören unter anderem:
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Sie besteht aus einer digitalen schriftlichen Prüfung (120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (ca. 15–20 Minuten) vor Ort.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil besteht. Da die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bundesweit einheitlich geregelt ist, macht es keinen Unterschied, ob sie bei der IHK in Stuttgart oder einer anderen IHK absolviert wird.
Die Prüfungen finden oft monatlich statt. Allerdings sind die verfügbaren Plätze begrenzt, daher sollte man sich rechtzeitig um die Anmeldung bei der zuständigen IHK kümmern. Die Kosten können leicht variieren. In der Regel betragen die Gebühren rund 200 Euro für die Gesamtprüfung (schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil).
Um die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erfolgreich zu bestehen, ist eine gezielte Vorbereitung über mindestens 4 bis 6 Wochen dringend empfohlen. Geeignet sind zum Beispiel spezielle Lernhandbücher, Seminare oder Online-Trainer. Bundesweit liegt die Durchfallquote bei über 50 %.