Wir gehen dir nicht auf den Keks!
Datenschutz ist wichtig. Deshalb speichern unsere Cookies nur wenige Infos, zum Beispiel deinen Warenkorb, deine Erlaubnis zum Videoplayback und Statistiken für deinen reibungslosen Besuch. Okay?
Notwendig

Warenkorb: Um die Inhalte deines Warenkorbs zu sichern, damit sie auf dem Weg zur Kasse nicht verlorengehen, erhältst du von uns bei deinem Besuch eine anonymisierte, zufällig generierte Nummer (Session ID). Solltest du die Website zwischenzeitlich verlassen, können wir deine Session ID beim nächsten Besuch wiedererkennen und deinem Warenkorb zuweisen.

Statistiken

Google Analytics: Mit Google Analytics erfassen wir, wie die Website genutzt wird – zum Beispiel, welche Bereiche häufiger besucht werden als andere. Auch hier erfolgt die Speicherung anonymisiert per Session ID.

Video

YouTube: Wir binden auf einigen Seiten Videos unseres YouTube-Kanals ein. Damit du diese Videos abspielen kannst, musst du dem YouTube-Cookie zustimmen. Diesen nutzt YouTube zur User-Identifikation und speichert Informationen für Werbezwecke sowie über persönliche Präferenzen, Eingaben und Einverständniserklärungen.

Menu Start

Das ABC der Ausbildung:

Ausbildung wechseln

Stellen Azubis im Laufe der dualen Ausbildung fest, dass der gewählte Ausbildungsberuf nicht ihren Vorstellungen entspricht, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zu wechseln. In mancher Hinsicht ist das sogar einfacher als ein bloßer Betriebswechsel.

Wie kann man in der Ausbildung den Beruf wechseln?

Entschließen sich Auszubildende noch in der Probezeit dazu, die Ausbildung zu wechseln, können sie fristlos und ohne Angabe von Gründen kündigen. Es ist aber ratsam, damit zu warten, bis ein neuer Ausbildungsplatz gefunden wurde. Ist die Probezeit bereits verstrichen, hat der Azubi die Wahl zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag. Letzterer belegt, dass das Ausbildungsverhältnis einvernehmlich beendet wurde.

Wer die Ausbildung bzw. den Beruf wechseln wird, hat damit aber auch einen wichtigen Grund zur Kündigung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Nach § 22 des BBiG gelten die Aufgabe der Berufsausbildung und der Beginn der Ausbildung in einem anderen Beruf als wichtige Gründe. Der Azubi muss also nicht auf einen Aufhebungsvertrag hinwirken und kann kündigen, ohne Schadensersatzforderungen fürchten zu müssen.

Was sollte man beim Wechseln der Ausbildung beachten?

Azubis, die sich zum Ausbildungswechsel entscheiden, haben Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Außerdem sollten sie rechtzeitig prüfen, ob ihnen im bestehenden Ausbildungsverhältnis noch Urlaubstage zustehen. Verbleibende Überstunden sollten ausgezahlt oder abgefeiert werden.

Mit dem neuen Betrieb gilt es schließlich zu klären, ob es im Ausbildungsrahmenplan der beiden Berufe Überschneidungen gibt. Bei reinen Betriebswechseln müssen Azubis oft nicht noch einmal die volle Ausbildungsdauer absolvieren – manchmal können aber auch den Beruf wechselnde Azubis die Ausbildung verkürzen. Das muss allerdings individuell mit dem neuen Ausbildungsbetrieb vereinbart und im Ausbildungsvertrag festgehalten werden.

Weblinks

Die Jobbörse der Arbeitsagentur: Lehrstellensuche leicht gemacht – hier finden sich freie Ausbildungsplätze im gesamten Bundesgebiet.

Erste Hilfe bei Problemen: „Dr. Azubi“ der DGB-Jugend hilft schnell, unbürokratisch und anonym.


Geprüfte Qualität

Folge uns

Anschreiben? Easy!

YouBot - Dein smarter Bewerbungsassistent

Buchtipp

Testtrainer

Für alle Arten von Einstellungstests, Eignungstests und Berufseignungstests

Testtrainer

ISBN 978-3-941356-03-0

548 Seiten24,95 €

Leseprobe (PDF)

zum Buch

Geprüfte Qualität