Wirtschafts- und Sozialkunde (Wiso) IHK Prüfung:
Mitarbeiter im Betrieb

Mitarbeiter im Betrieb ist ein zentraler Themenbereich der Wirtschafts- und Sozialkunde. Unternehmen benötigen nicht nur Kapital, Betriebsmittel und eine funktionierende Organisation, sondern vor allem Menschen, die unterschiedliche Aufgaben übernehmen und gemeinsam betriebliche Ziele erreichen. Für die IHK-Prüfung solltest du deshalb verstehen, wie Arbeit organisiert wird, welche Rechte und Pflichten Beschäftigte und Auszubildende haben und welche gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen das Arbeitsleben bestimmen. Dazu gehören Arbeits- und Berufsausbildungsverträge ebenso wie Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Tarifverträge und betriebliche Mitbestimmung. Weitere Schwerpunkte sind Führung, Interessenvertretungen sowie die gesetzliche Sozialversicherung. Auf dieser Startseite findest du die wichtigsten Themenbereiche und kannst die einzelnen Inhalte anschließend gezielt vertiefen.

Inhaltsübersicht

  • Typen von Arbeitsaufgaben im Betrieb
  • Ämter und Behörden
  • Berufsständische Organisationen, Interessenverbände und Dachverbände
  • Gewerkschaften
  • Arbeitgeberverbände
  • Organisationsmodelle und Leitungssysteme
  • Leitungssysteme
  • Führungsstile und Führungstechniken
  • Arbeitsplatz- und Stellenausschreibungen
  • Berufsausbildungsvertrag
  • Berufsbildungsgesetz
  • Arbeitsvertrag
  • Regelungen zu Arbeitszeit und Pausen
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Zustandekommen von Tarifverträgen
  • Arten von Tarifverträgen
  • Mittel tarifrechtlicher Auseinandersetzungen
  • Betriebsrat und betriebliche Mitbestimmung
  • Betriebsversammlung
  • Betriebsvereinbarung
  • Regelungen bei Betriebsvereinbarungen
  • Gesetzliche Sozialversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Betriebliche Versicherungen als Risikoabsicherung
  • Kreditarten: Kontokorrentkredit und Darlehen

Arbeitsaufgaben, Organisation und Führung

In einem Unternehmen fallen unterschiedliche Arbeitsaufgaben an, die nach Tätigkeitsbereich, Verantwortung und Qualifikation gegliedert werden können. Damit diese Aufgaben koordiniert werden, benötigen Betriebe eine Organisation mit klar geregelten Zuständigkeiten, Kommunikationswegen und Entscheidungsbefugnissen. Zu den klassischen Leitungssystemen gehören beispielsweise Einlinien-, Mehrlinien- und Stabliniensysteme, die sich vor allem darin unterscheiden, von welchen Stellen Beschäftigte Weisungen erhalten. Organigramme machen solche Strukturen sichtbar und zeigen, welche Stellen und Abteilungen miteinander verbunden sind. Bei der täglichen Zusammenarbeit spielen außerdem Führungsstile und Führungstechniken eine wichtige Rolle, weil sie beeinflussen, wie Entscheidungen getroffen, Aufgaben übertragen und Beschäftigte einbezogen werden. Für die Prüfung solltest du deshalb Organisationsmodelle, Leitungssysteme und grundlegende Führungsformen unterscheiden und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile einordnen können.

Zum betrieblichen Personalbereich gehören außerdem Arbeitsplatz- und Stellenausschreibungen. Während eine Arbeitsplatzbeschreibung vor allem Aufgaben, Zuständigkeiten und Anforderungen einer bestehenden Stelle festhält, dient eine Stellenausschreibung dazu, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für eine freie Position zu gewinnen. Stellen können intern, extern oder gleichzeitig über mehrere Kanäle ausgeschrieben werden. Anforderungen sollten sich an der konkreten Tätigkeit orientieren und Bewerber nicht unzulässig benachteiligen. Für Beschäftigte und Unternehmen sind außerdem unterschiedliche Ämter, Behörden und Institutionen relevant, beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger oder die für eine Berufsausbildung zuständigen Kammern. Berufsständische Organisationen, Interessenverbände und Dachverbände vertreten darüber hinaus gemeinsame berufliche oder wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder.

Ausbildung, Arbeitsvertrag und Arbeitszeit

Für Auszubildende bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine wichtige gesetzliche Grundlage. Wer eine Person zur Berufsausbildung einstellt, schließt mit ihr einen Berufsausbildungsvertrag, in dem unter anderem Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer, Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsmöglichkeiten festgehalten werden. Das BBiG regelt außerdem wichtige Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Freistellung für Berufsschule und Prüfungen. Vom Berufsausbildungsvertrag ist der reguläre Arbeitsvertrag zu unterscheiden, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Zu seinen wesentlichen Bedingungen gehören beispielsweise Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregelungen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können die individuellen Vertragsbedingungen ergänzen oder beeinflussen.

Auch Arbeitszeit und Pausen sind gesetzlich geregelt. Nach dem Arbeitszeitgesetz beträgt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich höchstens acht Stunden; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist unter den gesetzlichen Ausgleichsvoraussetzungen möglich. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Für minderjährige Auszubildende gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Wird ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden krank und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts grundsätzlich für bis zu sechs Wochen. Für Auszubildende enthält zusätzlich das BBiG besondere Regelungen zur Fortzahlung der Ausbildungsvergütung.

Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Tarifverträge

Beschäftigte und Arbeitgeber können ihre Interessen gemeinsam vertreten. Gewerkschaften vertreten insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, während Arbeitgeberverbände die Interessen der angeschlossenen Arbeitgeber bündeln. Beide Seiten können als Tarifvertragsparteien Arbeitsbedingungen miteinander aushandeln. Diese sogenannte Tarifautonomie ermöglicht es ihnen, beispielsweise Entgelt, Arbeitszeit, Urlaub oder weitere Arbeitsbedingungen grundsätzlich ohne unmittelbare staatliche Festlegung tarifvertraglich zu regeln. Ein Tarifvertrag kann zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen werden. Für die Prüfung solltest du außerdem zwischen unterschiedlichen Tarifvertragsarten und ihren jeweiligen Regelungsbereichen unterscheiden können.

Kommt bei Tarifverhandlungen keine Einigung zustande, können verschiedene Mittel tarifrechtlicher Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Dazu gehören Verhandlungen und gegebenenfalls Schlichtungsverfahren, aber auch Arbeitskampfmaßnahmen. Der Streik ist dabei ein gemeinschaftliches Mittel der Arbeitnehmerseite, während auf Arbeitgeberseite unter bestimmten Voraussetzungen die Aussperrung als Arbeitskampfmittel möglich ist. Solche Maßnahmen unterliegen rechtlichen Voraussetzungen und können nicht beliebig eingesetzt werden. Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Tarifvertrag und Arbeitsvertrag: Der Tarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen für einen bestimmten Geltungsbereich, während der Arbeitsvertrag das konkrete individuelle Arbeitsverhältnis betrifft. In Prüfungsaufgaben solltest du daher Tarifparteien, Tarifautonomie, Tarifvertragsarten und Arbeitskampfmaßnahmen sicher auseinanderhalten.

Betriebsrat, Betriebsversammlung und Betriebsvereinbarung

Neben Gewerkschaften gibt es innerhalb eines Betriebs weitere Formen der Arbeitnehmervertretung. Eine zentrale Rolle spielt der Betriebsrat, sofern nach dem Betriebsverfassungsgesetz ein Betriebsrat gewählt ist. Er besitzt je nach Angelegenheit Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte. Zu den Mitbestimmungsbereichen können beispielsweise Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenregelungen, Urlaubsgrundsätze oder bestimmte technische Einrichtungen zur Überwachung von Beschäftigten gehören. Damit unterscheidet sich der Betriebsrat von einer Gewerkschaft: Er vertritt die Beschäftigten auf betrieblicher Ebene, während Gewerkschaften überbetrieblich organisiert sind. Auch die Betriebsversammlung gehört zur betrieblichen Interessenvertretung und dient unter anderem dazu, Beschäftigte über Angelegenheiten des Betriebs und die Arbeit des Betriebsrats zu informieren.

Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen und regelt betriebliche Angelegenheiten. Sie gilt grundsätzlich unmittelbar und zwingend für die Beschäftigten, die von ihrem Geltungsbereich erfasst werden. Allerdings dürfen Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die tarifvertraglich geregelt sind oder üblicherweise tariflich geregelt werden, grundsätzlich nicht einfach durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden, sofern der Tarifvertrag dies nicht zulässt. Dieses Verhältnis zwischen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag ist für WiSo besonders wichtig. Die verschiedenen Regelungsebenen greifen ineinander und können abhängig vom konkreten Fall unterschiedliche Rechte und Pflichten begründen. Deshalb solltest du wissen, wer eine Betriebsvereinbarung abschließt, welche Wirkung sie hat und wie sie sich von einem Tarifvertrag unterscheidet.

Gesetzliche Sozialversicherung und Absicherung der Beschäftigten

Die gesetzliche Sozialversicherung schützt Beschäftigte gegen zentrale soziale Risiken. Zu ihren fünf klassischen Zweigen gehören Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung. Die Krankenversicherung übernimmt insbesondere Leistungen bei Krankheit, während die Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigkeit unterstützt. Die Rentenversicherung dient unter anderem der Absicherung im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie von Hinterbliebenen und umfasst außerdem Rehabilitationsleistungen. Die Arbeitslosenversicherung unterstützt bei Arbeitslosigkeit und fördert unter bestimmten Voraussetzungen die berufliche Eingliederung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt insbesondere bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und wird für Beschäftigte grundsätzlich durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert.

Bei den meisten anderen Sozialversicherungszweigen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge grundsätzlich, wobei je nach Versicherungszweig Besonderheiten bestehen können. Die Sozialversicherung bietet nicht nur Geldleistungen, sondern beispielsweise auch medizinische Versorgung, Rehabilitation, Pflegeleistungen oder Leistungen zur Arbeitsförderung. Für die WiSo-Prüfung solltest du deshalb die einzelnen Versicherungszweige den entsprechenden Risiken und Leistungen zuordnen können. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen gesetzlichen Sozialversicherungen und privaten beziehungsweise betrieblichen Versicherungen. Unternehmen können sich zusätzlich gegen betriebliche Risiken absichern, etwa durch Betriebs-, Haftpflicht-, Sach- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen. Diese betrieblichen Versicherungen gehören nicht zu den fünf Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung.

Finanzierung und betriebliche Risikoabsicherung

Unternehmen benötigen ausreichend Liquidität, um Löhne, Lieferantenrechnungen und andere laufende Verpflichtungen bezahlen zu können. Ein Kontokorrentkredit ermöglicht es einem Unternehmen, sein Geschäftskonto innerhalb eines vereinbarten Kreditrahmens zu überziehen und damit kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Ein Darlehen wird dagegen meist für einen bestimmten Betrag und eine festgelegte Laufzeit vereinbart und eignet sich beispielsweise zur Finanzierung größerer Investitionen. Beide Kreditformen verursachen Zinsen und müssen deshalb hinsichtlich Kosten, Laufzeit und Verwendungszweck beurteilt werden. Für Beschäftigte ist die Finanzierung eines Betriebs insofern bedeutsam, als eine dauerhaft ausreichende Liquidität Voraussetzung dafür ist, laufende Verpflichtungen erfüllen und Arbeitsplätze sichern zu können. Inhaltlich gehört das Thema Kreditarten allerdings stärker zu den finanzwirtschaftlichen Grundlagen und sollte dort auf einer eigenen Detailseite vertieft werden.

Auch betriebliche Versicherungen dienen der wirtschaftlichen Stabilität eines Unternehmens. Je nach betrieblichem Risiko können beispielsweise Haftpflicht-, Sach-, Transport- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen sinnvoll sein. Welche Versicherung benötigt wird, hängt unter anderem von Branche, Betriebsgröße, Vermögenswerten und möglichen Schadensrisiken ab. Versicherungen können finanzielle Folgen bestimmter Risiken begrenzen, verhindern das Schadensereignis selbst jedoch nicht. Deshalb gehören Versicherungen zu einem umfassenderen betrieblichen Risikomanagement. Von der gesetzlichen Sozialversicherung der Beschäftigten sind diese betrieblichen Versicherungen klar zu unterscheiden.

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