Wirtschafts- und Sozialkunde (Wiso) IHK Prüfung:
Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen gehören zu den zentralen Lerninhalten der Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo). Im Berufs- und Wirtschaftsleben entstehen täglich Rechtsbeziehungen: Verträge werden geschlossen, Waren gekauft, Leistungen vereinbart, Unternehmen gegründet und Beschäftigte mit Vollmachten ausgestattet. Für die IHK-Prüfung solltest du deshalb wichtige rechtliche Grundbegriffe kennen und typische Situationen richtig einordnen können. Dabei geht es nicht darum, Gesetzestexte vollständig auswendig zu lernen, sondern die wesentlichen Regeln zu verstehen und auf praktische Fälle anzuwenden. Besonders wichtig sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Auf dieser Startseite findest du die wichtigsten Themenbereiche und gelangst von dort zu den ausführlichen Lerninhalten.

Inhaltsübersicht

  • Rechtsfähigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • Ausnahmen bei der Zustimmungspflicht
  • Natürliche und juristische Personen
  • Besitz und Eigentum
  • Rechtsgeschäfte
  • Formen von Rechtsgeschäften
  • Willenserklärungen
  • Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Willenserklärungen
  • Zustandekommen eines Kaufvertrags
  • Incoterms
  • Schlechtleistung
  • Lieferverzug
  • Zahlungsverzug
  • Annahmeverzug
  • Gewährleistung und Mängelrechte
  • Untersuchungs- und Rügepflicht beim beiderseitigen Handelskauf
  • Mietvertrag
  • Pachtvertrag
  • Leihvertrag
  • Leasingvertrag
  • Dienstvertrag
  • Werkvertrag
  • Darlehensvertrag
  • Kaufmannseigenschaften
  • Handelsregister: Begriff und Aufgaben
  • Handelsregister: Inhalt und Aufbau
  • Einzelunternehmen
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kapitalbeschaffung
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Handlungsvollmacht
  • Prokura

Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit und Personen

Am Anfang des Wirtschaftsrechts steht die Frage, wer überhaupt Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Rechtsfähigkeit eines Menschen beginnt nach dem BGB mit der Vollendung der Geburt. Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen eigene Rechte und Pflichten besitzen, beispielsweise eine GmbH oder Aktiengesellschaft. Davon zu unterscheiden ist die Geschäftsfähigkeit, also die Fähigkeit, selbst wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Minderjährige ab sieben Jahren sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig, sodass für viele Rechtsgeschäfte die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich ist. Ausnahmen bestehen beispielsweise bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften oder unter den Voraussetzungen des sogenannten Taschengeldparagraphen.

Für die Prüfung solltest du deshalb Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit klar auseinanderhalten. Wichtig sind außerdem die Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie die besonderen Regeln für Minderjährige. Zu den vertiefenden Themen gehören die Einwilligung vor einem Rechtsgeschäft, die nachträgliche Genehmigung und die gesetzlichen Ausnahmen von der Zustimmungspflicht. Auch der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gehört in diesen Grundlagenbereich. Besitz beschreibt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, während Eigentum die rechtliche Zuordnung betrifft. Beim Erwerb beweglicher Sachen setzt die Eigentumsübertragung grundsätzlich Einigung und Übergabe voraus.

Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen

Viele rechtliche Beziehungen entstehen durch Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen. Ein Vertrag kommt grundsätzlich dadurch zustande, dass mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende Willenserklärungen – typischerweise Angebot und Annahme – zusammentreffen. Rechtsgeschäfte können einseitig oder mehrseitig sein und je nach gesetzlicher Vorgabe unterschiedliche Formen benötigen. Neben grundsätzlich formfreien Rechtsgeschäften gibt es beispielsweise Rechtsgeschäfte, für die Schriftform, öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Wird eine gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, kann das Rechtsgeschäft nichtig sein. Für die Prüfung solltest du deshalb die verschiedenen Formen von Rechtsgeschäften und ihre Bedeutung unterscheiden können.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, wann eine Willenserklärung unwirksam oder anfechtbar ist. Eine Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist grundsätzlich nichtig. Nichtigkeit kann außerdem beispielsweise bei bestimmten Formmängeln auftreten. Eine Anfechtung kommt dagegen unter bestimmten Voraussetzungen etwa bei einem relevanten Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung infrage. Nichtigkeit und Anfechtbarkeit dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden: Bei der Nichtigkeit fehlt dem Rechtsgeschäft grundsätzlich die Wirksamkeit, während ein zunächst wirksames Rechtsgeschäft durch eine erfolgreiche Anfechtung rückwirkend beseitigt werden kann. Diese Unterschiede gehören zu den klassischen rechtlichen Grundlagen in WiSo.

Kaufvertrag und Leistungsstörungen

Der Kaufvertrag gehört zu den wichtigsten Vertragstypen des Wirtschaftslebens. Der Verkäufer verpflichtet sich dabei grundsätzlich, die Kaufsache zu übergeben, das Eigentum daran zu verschaffen und sie frei von Sach- und Rechtsmängeln zu liefern. Der Käufer muss im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Sache abnehmen. Für die Prüfung solltest du deshalb verstehen, wie ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt und welche Pflichten daraus für beide Vertragsparteien entstehen. Im internationalen Warenhandel können zusätzlich Incoterms vereinbart werden, die insbesondere Aufgaben, Kosten und Risiken zwischen Verkäufer und Käufer bei der Lieferung zuordnen. Aktuell ist weiterhin die Fassung Incoterms 2020 maßgeblich.

Besonders prüfungsrelevant sind Leistungsstörungen. Dazu gehören unter anderem Schlechtleistung beziehungsweise mangelhafte Leistung, Lieferverzug, Zahlungsverzug und Annahmeverzug. Beim Annahmeverzug nimmt der Gläubiger eine ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht an. Für den beiderseitigen Handelskauf gelten zusätzlich handelsrechtliche Besonderheiten: Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware grundsätzlich unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Deshalb sollte das bisherige Thema „Gewährleistung im zweiseitigen Handelsgeschäft – Schlechtleistung“ präziser um Untersuchungs- und Rügepflicht beim beiderseitigen Handelskauf ergänzt werden.

Wichtige Vertragsarten

Neben dem Kaufvertrag solltest du weitere typische Vertragsarten des Wirtschaftslebens voneinander unterscheiden können. Beim Mietvertrag wird eine Sache gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts zum Gebrauch überlassen. Beim Pachtvertrag darf der Pächter zusätzlich grundsätzlich die Erträge beziehungsweise Früchte aus der überlassenen Sache oder dem überlassenen Recht ziehen, während bei der Leihe die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung im Mittelpunkt steht. Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit geschuldet, beim Werkvertrag dagegen ein bestimmter Erfolg. Der Darlehensvertrag regelt unter anderem die zeitweise Überlassung von Geld, während Leasing in der betrieblichen Praxis insbesondere zur Nutzung von Investitionsgütern gegen laufende Zahlungen eingesetzt wird. Das BGB regelt Miet-, Pacht-, Leih-, Darlehens-, Dienst- und Werkverträge in jeweils eigenen Vertragstypen.

Für WiSo ist vor allem wichtig, welche Leistung bei dem jeweiligen Vertrag geschuldet wird. Ein Dienstvertrag verspricht beispielsweise nicht automatisch einen bestimmten Erfolg, während genau dieser Erfolg beim Werkvertrag eine zentrale Rolle spielt. Ebenso solltest du Mietvertrag, Pachtvertrag und Leihvertrag sicher auseinanderhalten können. Beim Leasing solltest du berücksichtigen, dass es sich nicht um einen eigenständig im BGB geregelten Vertragstyp wie Miete oder Kauf handelt, sondern die konkrete rechtliche Ausgestaltung vom jeweiligen Leasingvertrag abhängt. In Prüfungsaufgaben werden Vertragsarten häufig anhand kurzer Praxisfälle abgefragt. Deshalb ist es sinnvoll, zu jeder Vertragsart typische Beispiele und die wichtigsten Vertragspflichten zu kennen.

Kaufmann, Handelsregister und Unternehmensformen

Das Handelsrecht knüpft an den Begriff des Kaufmanns an. Nach dem HGB ist grundsätzlich Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt; daneben bestehen weitere Kaufmannsformen, die auf den Detailseiten unterschieden werden sollten. Eng damit verbunden ist das Handelsregister, in dem rechtlich bedeutsame Tatsachen über Kaufleute und Unternehmen veröffentlicht werden. Für deine Prüfung solltest du deshalb Aufgaben und Bedeutung des Handelsregisters sowie seinen grundsätzlichen Aufbau verstehen. Besonders wichtig ist auch die Publizitätswirkung des Registers, denn eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen können für den Geschäftsverkehr rechtliche Bedeutung entfalten. Damit bildet das Handelsregister eine wichtige Informations- und Vertrauensgrundlage im Wirtschaftsverkehr.

Zu diesem Bereich gehören außerdem die wichtigsten Unternehmens- und Rechtsformen. Das Einzelunternehmen ist besonders eng mit der Person des Unternehmers verbunden, während Kapitalgesellschaften eine eigene rechtliche Struktur besitzen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Form der GmbH und kann mit einem Stammkapital unterhalb des regulären GmbH-Mindeststammkapitals gegründet werden; das Stammkapital muss vor Anmeldung vollständig eingezahlt werden und Sacheinlagen sind bei der Gründung ausgeschlossen. Neben der UG sollten deshalb auch die GmbH und die Aktiengesellschaft als eigene Unterthemen aufgenommen werden. Bei der AG ist das Grundkapital in Aktien zerlegt und für ihre Verbindlichkeiten haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen.

Kapitalbeschaffung, Geschäftsführung und Vertretung

Die Gewinnerzielung gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Zielen vieler Unternehmen. Gewinn entsteht grundsätzlich dann, wenn die Erträge eines Unternehmens höher sind als Unternehmen benötigen Kapital, um beispielsweise Maschinen anzuschaffen, neue Standorte zu finanzieren oder laufende Zahlungen zu leisten. Im Themenfeld Kapitalbeschaffung solltest du deshalb insbesondere Eigen- und Fremdkapital sowie Innen- und Außenfinanzierung unterscheiden können. Welche Möglichkeiten einem Unternehmen zur Verfügung stehen, hängt auch von seiner Rechtsform ab. Eine Aktiengesellschaft kann beispielsweise Eigenkapital über die Ausgabe von Aktien beschaffen, während Unternehmen zusätzlich Fremdkapital etwa über Kredite aufnehmen können. Bei Kapitalgesellschaften sind Eigentum, Geschäftsführung und Vertretung häufig stärker organisatorisch getrennt als bei einem Einzelunternehmen. Deshalb sollte Kapitalbeschaffung in diesem Themenblock mit Unternehmensform und Unternehmensorganisation verknüpft werden.

Ebenfalls wichtig ist der Unterschied zwischen Geschäftsführung und Vertretung. Geschäftsführung betrifft grundsätzlich Entscheidungen und Handlungen im Innenverhältnis des Unternehmens, während Vertretung das rechtsgeschäftliche Auftreten gegenüber Dritten betrifft. Im Handelsrecht spielen dabei besonders Prokura und Handlungsvollmacht eine Rolle. Prokura kann nur vom Inhaber des Handelsgeschäfts beziehungsweise dessen gesetzlichem Vertreter ausdrücklich erteilt werden und besitzt einen gesetzlich weit bestimmten Umfang. Die Handlungsvollmacht erfasst dagegen grundsätzlich die Geschäfte und Rechtshandlungen, die der jeweilige Betrieb oder die übertragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen. Deshalb solltest du Umfang, Erteilung, Beschränkung und Außenwirkung beider Vollmachtsarten deutlich voneinander unterscheiden können.

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