Du kaufst im Supermarkt ein, bestellst neue Schuhe oder unterschreibst einen Vertrag. Solche alltäglichen Vorgänge können Rechtsgeschäfte sein. Damit sie wirksam sind, kommt es unter anderem darauf an, ob die handelnden Personen geschäftsfähig sind. Besonders bei Kindern und Jugendlichen gelten dafür besondere gesetzliche Regeln. Hier erfährst du, welche drei Stufen der Geschäftsfähigkeit es gibt, was Einwilligung und Genehmigung bedeuten und wann ein Vertrag wirksam, nichtig oder schwebend unwirksam ist.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?
Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, durch eigene Willenserklärungen wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eine Willenserklärung ist beispielsweise die Erklärung, eine Ware zu einem bestimmten Preis kaufen oder verkaufen zu wollen. Beim Abschluss eines Kaufvertrags geben Käufer und Verkäufer übereinstimmende Willenserklärungen ab. Die gesetzlichen Grundlagen zur Geschäftsfähigkeit stehen insbesondere in den §§ 104 bis 113 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Die Geschäftsfähigkeit darf nicht mit der Rechtsfähigkeit verwechselt werden. Rechtsfähigkeit bedeutet, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können. Jeder Mensch ist bereits mit der Vollendung der Geburt rechtsfähig. Ob jemand einen Vertrag eigenständig wirksam abschließen kann, ist dagegen eine Frage der Geschäftsfähigkeit.
Das BGB unterscheidet drei grundlegende Stufen: Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit. Von der jeweiligen Stufe hängt ab, ob eine Willenserklärung wirksam ist oder ob beispielsweise die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters benötigt wird.
Geschäftsunfähigkeit: Kinder unter sieben Jahren
Nach § 104 BGB sind Kinder geschäftsunfähig, solange sie das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein sechsjähriges Kind kann deshalb grundsätzlich keine wirksamen Rechtsgeschäfte durch eigene Willenserklärungen abschließen. Nach § 105 Absatz 1 BGB ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig. Nichtig bedeutet, dass die Erklärung von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet.
Stell dir vor, ein sechsjähriges Kind geht allein in ein Geschäft und möchte einen Teddybären kaufen. Der von ihm selbst vorgenommene Kaufvertrag ist wegen seiner Geschäftsunfähigkeit grundsätzlich nichtig. Das gilt auch dann, wenn das Kind den Kaufpreis bereits bezahlt hat. Die Eltern können allerdings als gesetzliche Vertreter einen wirksamen Vertrag für das Kind abschließen.
Neben dem Alter nennt § 104 BGB einen weiteren Fall der Geschäftsunfähigkeit: einen nicht nur vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung ausschließt. Dabei kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall an. Eine Erkrankung, Behinderung oder rechtliche Betreuung allein bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Außerdem enthält § 105a BGB eine besondere Regelung für bestimmte geringwertige Alltagsgeschäfte volljähriger geschäftsunfähiger Menschen.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Jugendliche von sieben bis 17 Jahren
Mit Vollendung des siebten Lebensjahres beginnt grundsätzlich die beschränkte Geschäftsfähigkeit. Sie gilt für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Beschränkt geschäftsfähige Personen dürfen Rechtsgeschäfte vornehmen, müssen dabei aber bestimmte gesetzliche Voraussetzungen beachten. Eine wichtige Rolle spielen die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern oder gegebenenfalls ein Vormund.
Nach § 107 BGB benötigt ein beschränkt Geschäftsfähiger grundsätzlich die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, wenn er durch seine Willenserklärung nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Bei einem gewöhnlichen Kaufvertrag entsteht beispielsweise die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen. Deshalb kann ein 15-Jähriger einen teuren Laptop nicht allein deshalb verbindlich auf Rechnung kaufen, weil er das Gerät gerne besitzen möchte.
Anders ist es bei einem Rechtsgeschäft, das dem Minderjährigen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Erhält eine 14-Jährige beispielsweise einen Gegenstand geschenkt, ohne dadurch rechtliche Verpflichtungen zu übernehmen, benötigt sie für die entsprechende Erklärung grundsätzlich keine Zustimmung. Daneben gibt es weitere gesetzliche Sonderregelungen, beispielsweise den sogenannten Taschengeldparagrafen (§ 110 BGB). Entscheidend ist also nicht nur das Alter, sondern auch die Art des Rechtsgeschäfts.
Einwilligung und Genehmigung: Zustimmung vor oder nach dem Vertrag
Bei Rechtsgeschäften beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger unterscheidet man zwei Formen der Zustimmung: Einwilligung und Genehmigung. Die Einwilligung ist die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Erteilen beispielsweise die Eltern ihrem 16-jährigen Kind vor dem Kauf eines Fahrrads die erforderliche Einwilligung, kann der Kaufvertrag bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unmittelbar wirksam zustande kommen.
Die Genehmigung ist dagegen die nachträgliche Zustimmung. Schließt ein 16-Jähriger ohne die erforderliche Einwilligung einen Kaufvertrag, ist dieser nach § 108 BGB zunächst schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass seine Wirksamkeit noch offen ist. Genehmigen die gesetzlichen Vertreter den Vertrag nachträglich, wird er grundsätzlich rückwirkend wirksam. Verweigern sie die Genehmigung, wird der Vertrag endgültig unwirksam.
Ein Sonderfall kann entstehen, wenn der Vertragspartner die gesetzlichen Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auffordert. Dann gelten nach § 108 Absatz 2 BGB bestimmte Regeln und eine Frist von zwei Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Genehmigung, gilt sie als verweigert. Außerdem muss zwischen Verträgen und einseitigen Rechtsgeschäften unterschieden werden: Bei bestimmten einseitigen Erklärungen Minderjähriger gelten nach § 111 BGB strengere Voraussetzungen.
Welche Ausnahmen gelten für beschränkt Geschäftsfähige?
Minderjährige können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine ausdrückliche Zustimmung zu jedem einzelnen Vertrag wirksame Rechtsgeschäfte abschließen. Besonders bekannt ist der Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Er besagt vereinfacht, dass ein Vertrag als von Anfang an wirksam gilt, wenn der Minderjährige seine vertragsmäßige Leistung vollständig mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurden.
Kauft beispielsweise eine 15-Jährige mit ihrem frei verfügbaren Taschengeld ein Buch und bezahlt es sofort vollständig, kann der Vertrag unter den Voraussetzungen des § 110 BGB wirksam sein. Ein Ratenkauf ist dagegen nicht schon deshalb wirksam, weil die erste Rate mit Taschengeld bezahlt wird. Der Taschengeldparagraf ist auch keine allgemeine Erlaubnis, beliebige Verträge einzugehen.
Weitere wichtige Sonderregelungen betreffen die selbstständige Führung eines Erwerbsgeschäfts nach § 112 BGB und bestimmte Dienst- oder Arbeitsverhältnisse nach § 113 BGB. Wird ein Minderjähriger entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermächtigt, kann er für die davon erfassten Rechtsgeschäfte in erweitertem Umfang selbst handeln. Diese Befugnisse gelten jedoch nicht uneingeschränkt für sämtliche Angelegenheiten.
Volle Geschäftsfähigkeit: Grundsätzlich ab 18 Jahren
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Mensch nach § 2 BGB volljährig und ist grundsätzlich voll geschäftsfähig. Er kann dann eigenständig wirksame Willenserklärungen abgeben und beispielsweise Kauf-, Miet- oder Arbeitsverträge abschließen. Die Zustimmung der Eltern ist dafür grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Voll geschäftsfähig bedeutet allerdings nicht, dass jeder Vertrag automatisch wirksam ist. Auch bei Erwachsenen können andere gesetzliche Vorschriften eine Rolle spielen, etwa Formvorschriften oder Verbote. Zudem können die gesetzlichen Voraussetzungen einer Geschäftsunfähigkeit unabhängig vom Alter vorliegen. Eine volljährige Person ist daher nicht allein aufgrund ihres Alters unter allen Umständen geschäftsfähig.
Stell dir vor, eine 19-Jährige unterschreibt einen Kaufvertrag für ein gebrauchtes Auto. Sie kann diesen grundsätzlich selbstständig abschließen. Ob der Vertrag im Einzelfall wirksam ist, hängt jedoch weiterhin davon ab, ob auch die übrigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Rechtsfolgen musst du für die IHK-Prüfung kennen?
Bei der Geschäftsfähigkeit ist besonders wichtig, zwischen nichtig, schwebend unwirksam und wirksam zu unterscheiden. Die Willenserklärung eines geschäftsunfähigen Kindes ist grundsätzlich nichtig und entfaltet von Anfang an keine rechtliche Wirkung. Schließt ein beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger einen Vertrag ohne erforderliche Einwilligung, ist dieser zunächst schwebend unwirksam. Erst die nachträgliche Genehmigung kann ihn wirksam werden lassen.
Liegt dagegen bereits eine erforderliche Einwilligung vor oder greift eine gesetzliche Ausnahme, kann der Vertrag unmittelbar wirksam sein. Bei voll geschäftsfähigen Personen ist keine Zustimmung aufgrund der Minderjährigkeit erforderlich. Dabei bleiben andere mögliche Wirksamkeitshindernisse unberührt.
Für deine Prüfung kannst du dir drei Altersstufen merken: Unter sieben Jahren geschäftsunfähig, von sieben bis einschließlich 17 Jahren beschränkt geschäftsfähig und ab 18 Jahren grundsätzlich voll geschäftsfähig. Außerdem solltest du wissen: Einwilligung bedeutet vorherige Zustimmung, Genehmigung nachträgliche Zustimmung. Beide Begriffe sind entscheidend, wenn du die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften Minderjähriger beurteilen musst.
Beispielaufgaben:
1. Welche Aussagen über die Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen sind richtig?
Bei dieser Frage sind zwei Antworten richtig.
A. Kinder unter sieben Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und dürfen deshalb alle alltäglichen Kaufverträge selbstständig abschließen.
B. Tiere besitzen dieselbe Rechts- und Geschäftsfähigkeit wie Menschen und können deshalb selbstständig Verträge abschließen.
C. Kauft ein fünfjähriges Kind ohne Mitwirkung eines gesetzlichen Vertreters eine Puppe im Geschäft, ist seine für den Kaufvertrag abgegebene Willenserklärung grundsätzlich nichtig.
D. Ein 16-Jähriger kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt werden und die dazugehörigen Rechtsgeschäfte eigenständig vornehmen.
E. Jede volljährige Person ist unabhängig von ihrem geistigen Zustand ausnahmslos voll geschäftsfähig.
2. Fünf Personen kaufen unterschiedliche Waren. Bei welchem der folgenden Fälle kommt aufgrund der Geschäftsunfähigkeit des Käufers kein wirksamer Kaufvertrag durch dessen eigene Willenserklärung zustande?
Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.
A. Die achtjährige Paula kauft Haarspangen für 3 Euro. Sie bezahlt vollständig mit Taschengeld, das ihr ihre Eltern zur freien Verfügung überlassen haben.
B. Der sechsjährige Max kauft ohne Mitwirkung seiner Eltern in einem Spielwarengeschäft ein Spielzeugauto für 4 Euro.
C. Der 19-jährige Tom kauft von seinem selbst verdienten Geld ein neues Smartphone.
D. Die 20-jährige Lara kauft ein Auto, obwohl ihre Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind. Andere Wirksamkeitshindernisse liegen nicht vor.
E. Der zehnjährige Felix kauft mit vorheriger Einwilligung seiner Eltern einen Comic in einem Kiosk.
3. Der sechsjährige Max fragt seine Mutter, ab wann er selbstständig Kaufverträge abschließen darf.
Welche Antworten seiner Mutter sind rechtlich richtig?
Bei dieser Frage sind zwei Antworten richtig.
A. „Ab deinem siebten Geburtstag bist du beschränkt geschäftsfähig. Mit meiner Einwilligung kannst du dann grundsätzlich auch Kaufverträge abschließen.“
B. „Sobald du zwölf Jahre alt bist, darfst du jeden Vertrag ohne Einschränkungen unterschreiben.“
C. „Ab deinem 18. Geburtstag bist du grundsätzlich voll geschäftsfähig und benötigst für gewöhnliche Kaufverträge keine Zustimmung deiner Eltern mehr.“
D. „Wenn deine ältere Schwester beim Einkaufen dabei ist, darfst du unabhängig von deinem Alter jeden Vertrag abschließen.“
E. „Solange ein Produkt weniger als fünf Euro kostet, ist jeder Kaufvertrag eines Kindes automatisch wirksam.“
4. Dein 17-jähriger Freund kauft ohne vorherige Einwilligung seiner Eltern einen Motorroller für 2.000 Euro auf Rechnung. Seine Eltern haben ihm das Geld nicht zur freien Verfügung überlassen. Der Verkäufer verlangt die vollständige Zahlung erst im nächsten Monat.
Wie ist die Wirksamkeit des Kaufvertrags zunächst zu beurteilen?
Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.
A. Der Kaufvertrag ist sofort wirksam, weil dein Freund eine schriftliche Rechnung erhalten hat.
B. Der Kaufvertrag ist allein deshalb nichtig, weil dein Freund noch keinen Führerschein für den Motorroller besitzt.
C. Der Kaufvertrag ist zunächst schwebend unwirksam, weil die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter fehlt.
D. Der Kaufvertrag ist automatisch wirksam, sobald dein Freund eine Versicherung für den Motorroller abschließt.
E. Der Kaufvertrag ist bereits deshalb wirksam, weil beim Kauf die gesetzliche Umsatzsteuer berücksichtigt wird.
5. Welche Aussage beschreibt den Begriff Geschäftsfähigkeit richtig?
Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.
A. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person Eigentümer eines Unternehmens sein darf.
B. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch unmittelbar nach der Geburt sämtliche Verträge selbstständig abschließen kann.
C. Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, ein Geschäft oder ein Unternehmen betreten zu dürfen.
D. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass Kinder unter sieben Jahren ohne Einschränkungen Rechtsgeschäfte abschließen können.
E. Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, durch eigene Willenserklärungen wirksam Rechtsgeschäfte vorzunehmen.








