Wirtschafts- und Sozialkunde IHK Prüfung:
Rechtsfähigkeit - Natürliche und juristische Personen einfach erklärt

Beim Einkauf im Supermarkt, beim Abschluss eines Handyvertrags oder bei der Bestellung von Waren entstehen rechtliche Beziehungen. Dabei können Menschen und Unternehmen Rechte erwerben und Pflichten übernehmen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Rechtsfähigkeit. Doch was bedeutet dieser Begriff genau? Hier erfährst du, wer rechtsfähig ist, wann die Rechtsfähigkeit beginnt und endet und warum sie nicht mit der Geschäftsfähigkeit verwechselt werden darf.

Was bedeutet Rechtsfähigkeit?

Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Wer rechtsfähig ist, kann beispielsweise Eigentum besitzen, eine Forderung haben oder eine Verpflichtung zur Zahlung übernehmen. Die grundlegenden Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Rechtsfähigkeit bedeutet nicht, dass eine Person alle ihre Rechte selbstständig ausüben oder jedes Rechtsgeschäft wirksam abschließen kann. Dafür ist unter anderem die Geschäftsfähigkeit von Bedeutung.

Ein einfaches Beispiel: Kaufst du im Supermarkt eine Ware, entstehen durch den Kaufvertrag Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die vereinbarte Ware übergeben und das Eigentum daran verschaffen; der Käufer muss grundsätzlich den Kaufpreis bezahlen. Auch Unternehmen können bei Bestellungen und Lieferungen entsprechende Rechte und Pflichten haben. Welche Person rechtlich verpflichtet oder berechtigt ist, hängt dabei von der jeweiligen Vertragsgestaltung und Rechtsform ab.

Natürliche Personen: Jeder Mensch ist rechtsfähig

Alle Menschen sind natürliche Personen. Nach § 1 BGB beginnt ihre Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt. Sie besteht grundsätzlich während des gesamten Lebens und endet mit dem Tod. Dabei spielen Alter, Staatsangehörigkeit oder Gesundheitszustand für das Bestehen der Rechtsfähigkeit keine Rolle. Ein Neugeborenes ist daher genauso rechtsfähig wie ein erwachsener Mensch.

Ein Kind kann beispielsweise Eigentümer eines geschenkten Gegenstands sein oder Vermögen erben. Für bestimmte rechtliche Angelegenheiten handeln jedoch die Eltern beziehungsweise andere gesetzliche Vertreter. Das ändert nichts daran, dass das Kind selbst Träger der Rechte ist. Schon vor der Geburt schützt das Gesetz ein bereits gezeugtes Kind in bestimmten Fällen besonders: So enthält § 1923 Absatz 2 BGB eine Regelung zur Erbfähigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass die allgemeine Rechtsfähigkeit schon vor der Geburt beginnt.

Juristische Personen: Rechtsträger ohne eigene menschliche Gestalt

Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen rechtsfähig sein. Sie sind keine Menschen, sondern durch die Rechtsordnung anerkannte Organisationen oder verselbstständigte Vermögensmassen. Als eigenständige Rechtsträger können sie beispielsweise Vermögen besitzen, Verträge schließen, Forderungen haben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie handeln dabei durch Menschen, die zu ihrer Vertretung befugt sind.

Zu den juristischen Personen des Privatrechts gehören beispielsweise die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), der eingetragene Verein (e. V.) und die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Eine GmbH kann zum Beispiel Büromöbel kaufen oder ein Lagergebäude mieten. Vertragspartner ist dann grundsätzlich die GmbH selbst und nicht automatisch der Geschäftsführer persönlich.

Daneben gibt es juristische Personen des öffentlichen Rechts, etwa Gemeinden, bestimmte öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten sowie öffentlich-rechtliche Stiftungen. Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jede Schule oder jedes öffentliche Krankenhaus ist selbst eine juristische Person. Häufig handelt es sich lediglich um eine Einrichtung eines anderen öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers.

Wann beginnt die Rechtsfähigkeit juristischer Personen?

Wann eine juristische Person rechtsfähig wird, hängt von ihrer Rechtsform ab. Bei einer GmbH entsteht die Gesellschaft als solche durch die Eintragung ins Handelsregister. Auch eine AG entsteht in dieser Rechtsform durch die Handelsregistereintragung. Ein nichtwirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein grundsätzlich durch die Eintragung ins Vereinsregister. Die Registereintragung ist hier also ein wesentlicher Entstehungsschritt.

Für andere juristische Personen gelten jedoch andere Regeln. Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht grundsätzlich durch das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde. Juristische Personen des öffentlichen Rechts entstehen je nach Organisationsform insbesondere durch Gesetz oder einen anderen staatlichen Errichtungsakt. Deshalb ist die Aussage falsch, dass alle juristischen Personen erst mit der Eintragung in ein Register rechtsfähig werden.

Auch die Bezeichnung „Unternehmen“ sagt für sich genommen noch nicht aus, dass eine eigenständige juristische Person vorliegt. Bei einem Einzelunternehmen ist regelmäßig der Inhaber als natürliche Person Rechtsträger. Zudem gibt es rechtsfähige Personengesellschaften, die rechtlich von den juristischen Personen zu unterscheiden sind.

Wann endet die Rechtsfähigkeit juristischer Personen?

Auch das Ende der Rechtsfähigkeit richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform. Bei Gesellschaften wie der GmbH führt ein Auflösungsbeschluss nicht automatisch dazu, dass die Gesellschaft sofort ihre Rechtsfähigkeit verliert. Häufig folgt zunächst eine Abwicklung, die sogenannte Liquidation. Dabei werden beispielsweise noch offene Forderungen eingezogen, Schulden beglichen und verbleibendes Vermögen verteilt.

Ist die Liquidation abgeschlossen, wird das Ende der Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet und die Gesellschaft gelöscht. Für die endgültige Beendigung kommt es auf die rechtlichen Voraussetzungen des Einzelfalls an; insbesondere lässt sich aus einem bloßen Auflösungsbeschluss noch kein sofortiger Verlust der Rechtsfähigkeit ableiten. Auch für Vereine, Stiftungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts können abweichende Beendigungsregeln gelten.

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit: Was ist der Unterschied?

Rechtsfähigkeit beantwortet die Frage: Wer kann Rechte und Pflichten haben? Geschäftsfähigkeit betrifft dagegen die Frage, ob jemand eigenständig wirksame Willenserklärungen abgeben und damit Rechtsgeschäfte abschließen kann. Diese Unterscheidung ist besonders wichtig bei Minderjährigen. Ein Kind kann bereits Eigentümer eines Gegenstands sein, obwohl es einen Kaufvertrag nicht ohne Weiteres selbst wirksam abschließen kann.

Nach § 104 BGB sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geschäftsunfähig. Minderjährige ab sieben Jahren sind grundsätzlich beschränkt geschäftsfähig; für zahlreiche Rechtsgeschäfte benötigen sie die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Rechtsfähigkeit bleibt davon unberührt. Juristische Personen besitzen ebenfalls Rechtsfähigkeit, handeln aber durch ihre zuständigen Organe beziehungsweise Vertreter, zum Beispiel durch die Geschäftsführung einer GmbH.

Für deine IHK-Prüfung solltest du dir deshalb besonders merken: Natürliche Personen sind von der vollendeten Geburt bis zum Tod rechtsfähig. Juristische Personen sind eigene Rechtsträger; Beginn und Ende ihrer Rechtsfähigkeit richten sich nach der jeweiligen Rechtsform. Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit bezeichnen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.

Beispielaufgaben: Rechtsfähigkeit

1. Wie muss der folgende Satz richtig ergänzt werden?

„Rechtsfähigkeit bedeutet, dass …“

Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.

A. eine Person sämtliche gesetzlichen Vorschriften verstehen und erklären kann.
B. eine Person selbstständig jeden beliebigen Vertrag abschließen darf.
C. eine Person ausschließlich Rechte besitzt, aber keine rechtlichen Pflichten übernehmen kann.
D. eine Person Träger von Rechten und Pflichten sein kann.
E. eine Person nur dann Rechte erwerben kann, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist.

2. Welche Aussage über die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen ist richtig?

Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.

A. Rechtsfähig sind ausschließlich Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
B. Rechtsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit der Vollendung des siebten Lebensjahres.
C. Rechtsfähig sind ausschließlich Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.
D. Rechtsfähig sind nur Menschen, die bereits einen eigenen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
E. Jeder Mensch ist von der Vollendung der Geburt bis zum Tod rechtsfähig.

3. Welche Aussage beschreibt eine juristische Person richtig?

Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.

A. Eine juristische Person ist jeder Mensch, der ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat.
B. Eine juristische Person ist ausschließlich ein Beschäftigter einer staatlichen Behörde.
C. Eine juristische Person ist automatisch jede betriebliche Abteilung eines Krankenhauses.
D. Rechtsfähig sind nur Menschen, die bereits einen eigenen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben.
E. Eine juristische Person ist ausschließlich ein Mensch, der vor Gericht andere Personen vertritt.

4. Eine GmbH wird durch Beschluss ihrer Gesellschafter aufgelöst. Anschließend werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, bestehende Verbindlichkeiten beglichen und das verbleibende Vermögen verteilt.

Welche Aussage über die Beendigung der GmbH ist richtig?

Bei dieser Frage ist eine Antwort richtig.

A. Die Rechtsfähigkeit der GmbH endet bereits mit dem Beschluss über ihre Auflösung.
B. Die GmbH verliert ihre Rechtsfähigkeit automatisch, sobald sie keine neuen Waren mehr verkauft.
C. Die GmbH ist vollständig beendet, sobald der Geschäftsführer seine Tätigkeit einstellt.
D. Die GmbH ist unabhängig von ihrem verbleibenden Vermögen spätestens ein Jahr nach dem Auflösungsbeschluss vollständig beendet.
E. Die GmbH bleibt während der Abwicklung grundsätzlich als Rechtsträger bestehen. Nach vollständiger Liquidation wird sie im Handelsregister gelöscht und ist damit im Regelfall endgültig beendet.

5. Ein sechsjähriges Kind bekommt von seinen Großeltern ein Fahrrad geschenkt. Die Eltern nehmen das Fahrrad für das Kind entgegen. Das Kind ist nun Eigentümer des Fahrrads.

Welche Aussagen über die Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit des Kindes sind richtig?

Bei dieser Frage sind zwei Antworten richtig.

A. Das Kind ist noch nicht rechtsfähig, weil es das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
B. Das Kind ist rechtsfähig und kann deshalb Eigentümer des geschenkten Fahrrads sein.
C. Das Kind ist voll geschäftsfähig, weil es bereits Eigentum besitzen kann.
D. Das Kind ist geschäftsunfähig, weil es das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
E. Das Kind kann erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres Eigentum an einem Gegenstand erwerben.

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