Das ABC der Ausbildung:
Versicherung

abc

Mit dem Beginn deiner Ausbildung ändert sich nicht nur dein Alltag, sondern auch deine soziale Absicherung. Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst, bist du grundsätzlich in der Sozialversicherung versichert. Dazu gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt die gesetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge werden größtenteils automatisch über deine Ausbildungsvergütung abgerechnet, sodass du dich nicht selbst um jede einzelne Zahlung kümmern musst.

Trotzdem lohnt es sich, die wichtigsten Versicherungen zu kennen. So weißt du, welcher Schutz bereits durch deine Ausbildung besteht und bei welchen zusätzlichen Versicherungen du selbst entscheiden kannst.

Welche Versicherungen hast du als Azubi automatisch?

Bei einer betrieblichen Berufsausbildung bist du grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich bei der Sozialversicherung an und führt die entsprechenden Beiträge ab.

Zur gesetzlichen Absicherung gehören:

  • Krankenversicherung: Sie übernimmt unter anderem Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
  • Pflegeversicherung: Sie sichert einen Teil der finanziellen Folgen ab, falls du pflegebedürftig wirst.
  • Rentenversicherung: Mit deiner Ausbildung sammelst du bereits Versicherungszeiten und zahlst Beiträge für deine spätere Rente ein.
  • Arbeitslosenversicherung: Sie kann dich finanziell absichern, wenn du später arbeitslos wirst und die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllst.
  • Unfallversicherung: Sie greift insbesondere bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und versicherten Wegen im Zusammenhang mit Ausbildung und Berufsschule.

Damit besitzt du bereits zu Beginn deines Berufslebens einen umfangreichen gesetzlichen Grundschutz.

Krankenversicherung während der Ausbildung

Mit dem Start einer betrieblichen Ausbildung bist du in der Regel nicht mehr einfach nur über deine Eltern familienversichert, sondern wirst als Auszubildender selbst versichert. Die Krankenversicherungsbeiträge werden zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen über deine Ausbildungsvergütung abgerechnet.

Vor Ausbildungsbeginn solltest du deshalb klären, bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest. Die Krankenkasse stellt anschließend die notwendigen Informationen für deinen Ausbildungsbetrieb bereit. Bei einer rein schulischen Ausbildung ohne klassisches Beschäftigungsverhältnis können dagegen andere Regelungen gelten.

Rentenversicherung: Schon die Ausbildung zählt

Mit dem Einstieg ins Berufsleben beginnt auch deine Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung. Die während deiner Ausbildung gezahlten Beiträge werden deinem Rentenkonto gutgeschrieben und zählen später für deine Rentenansprüche.

Die Rentenversicherung bietet jedoch nicht nur eine Altersrente. Auch Leistungen zur Rehabilitation oder zur Absicherung bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit können dazugehören. Für Auszubildende gelten bei bestimmten Fällen besondere Schutzregelungen. So besteht beispielsweise bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bereits vom Beginn der Ausbildung an Versicherungsschutz.

Arbeitslosenversicherung

Während einer betrieblichen Ausbildung werden grundsätzlich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Dadurch können während deiner Ausbildungszeit Versicherungszeiten entstehen.

Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass du nach einem Ausbildungsabbruch oder nach dem Abschluss sofort Arbeitslosengeld bekommst. Dafür müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn sich abzeichnet, dass du nach deiner Ausbildung nicht übernommen wirst, solltest du dich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Unfallversicherung in Betrieb und Berufsschule

Als Azubi bist du gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur bei deiner Tätigkeit im Ausbildungsbetrieb. Auch bestimmte Wege zur Arbeit und zurück sowie der Besuch der Berufsschule können unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen.

Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, hängt davon ab, wo und in welchem Zusammenhang sich der Unfall ereignet. Im Betrieb ist dies typischerweise die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Für dich entstehen daraus normalerweise keine eigenen Beiträge.

Wer bezahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden grundsätzlich über deine Ausbildungsvergütung abgerechnet. Einen Teil davon trägst du selbst, einen weiteren Teil übernimmt dein Arbeitgeber. Auf deiner monatlichen Abrechnung kannst du sehen, welche Beträge von deiner Bruttovergütung abgezogen werden.

Um die Überweisung musst du dich normalerweise nicht selbst kümmern. Der Ausbildungsbetrieb berechnet die Beiträge und führt sie an die zuständigen Stellen ab. Deshalb ist deine ausgezahlte Nettovergütung niedriger als die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Bruttovergütung.

Beispielrechnung: Von 1.200 Euro brutto zum Nettolohn

Wie viel von deiner Ausbildungsvergütung tatsächlich auf deinem Konto landet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das folgende vereinfachte Beispiel zeigt die Berechnung für einen Auszubildenden mit 1.200 Euro Bruttovergütung im Monat.

Annahmen für das Beispiel: Der Auszubildende ist gesetzlich krankenversichert, unter 23 Jahre alt, hat keine Kinder und arbeitet nicht in Sachsen. Für die Krankenversicherung wird einschließlich Zusatzbeitrag mit insgesamt 17,5 Prozent gerechnet. Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag fallen in diesem vereinfachten Beispiel nicht an.

Vom Bruttolohn zum Nettolohn

Bruttovergütung: 1.200,00 €
− Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag: 105,00 €
− Pflegeversicherung: 21,60 €
− Rentenversicherung: 111,60 €
− Arbeitslosenversicherung: 15,60 €
− Lohnsteuer: 0,00 €
− Solidaritätszuschlag: 0,00 €
− Kirchensteuer: 0,00 €

= Beispielhafter Nettolohn: 946,20 €

Von den 1.200 Euro brutto bleiben dem Auszubildenden in diesem Beispiel rund 946 Euro netto.

Was kostet der Azubi den Arbeitgeber?

Bruttovergütung: 1.200,00 €
+ Krankenversicherung inkl. Zusatzbeitrag: 105,00 €
+ Pflegeversicherung: 21,60 €
+ Rentenversicherung: 111,60 €
+ Arbeitslosenversicherung: 15,60 €

= 1.453,80 € Arbeitgeberaufwand vor weiteren Abgaben

Hinzu kommen weitere Arbeitgeberkosten, beispielsweise Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und gegebenenfalls Umlagen. Da diese nicht für jeden Ausbildungsbetrieb gleich hoch sind, werden sie in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt.

Tipp: Die Berechnung ist ein vereinfachtes Beispiel. Der tatsächliche Nettolohn kann unter anderem von der Krankenkasse, dem Alter, der persönlichen Situation und den steuerlichen Merkmalen abweichen.

Welche privaten Versicherungen können für Azubis sinnvoll sein?

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es freiwillige private Versicherungen. Ob du sie brauchst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Deshalb solltest du nicht automatisch jede angebotene Versicherung abschließen.

Besonders prüfen solltest du, ob bereits Versicherungsschutz über deine Eltern besteht. Das kann beispielsweise bei einer privaten Haftpflichtversicherung der Fall sein. Ziehst du für deine Ausbildung aus, kaufst ein eigenes Auto oder verändert sich deine Lebenssituation deutlich, kann zusätzlicher Versicherungsbedarf entstehen.

Typische private Versicherungen, mit denen sich Berufseinsteiger beschäftigen, sind beispielsweise:

  • private Haftpflichtversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Hausratversicherung bei einem eigenen Haushalt
  • Kfz-Versicherung bei einem eigenen Fahrzeug

Welche davon tatsächlich sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Was gilt bei einer schulischen Ausbildung?

Eine schulische Ausbildung unterscheidet sich versicherungsrechtlich teilweise von einer klassischen betrieblichen Ausbildung. Entscheidende Faktoren sind unter anderem die Ausbildungsform, eine mögliche Vergütung und die Frage, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Deshalb solltest du bei einer schulischen Ausbildung deinen Versicherungsstatus vor Beginn direkt mit deiner Krankenkasse beziehungsweise der zuständigen Ausbildungsstelle klären. Gehe nicht automatisch davon aus, dass dieselben Regeln gelten wie bei einer dualen Ausbildung.

Darauf solltest du vor Ausbildungsbeginn achten

Vor deinem ersten Ausbildungstag sind nur wenige Schritte notwendig. Prüfe vor allem, ob deine Krankenkasse feststeht und dein Ausbildungsbetrieb alle notwendigen Angaben von dir erhalten hat. Kontrolliere nach der ersten Gehaltsabrechnung außerdem, ob die Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt sind.

Bei privaten Versicherungen solltest du zunächst klären, welcher Schutz bereits besteht. So vermeidest du Doppelversicherungen und unnötige Kosten. Besonders am Anfang der Ausbildung ist es sinnvoller, deinen tatsächlichen Bedarf zu prüfen, als vorschnell mehrere Verträge abzuschließen.

Fazit: In der Ausbildung bist du bereits umfangreich abgesichert

Mit einer betrieblichen Ausbildung beginnt für dich in der Regel auch die eigene Absicherung in der Sozialversicherung. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen weitgehend automatisch über deine Ausbildung. Zusätzlich schützt dich die gesetzliche Unfallversicherung bei versicherten Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.

Bei privaten Versicherungen sieht es anders aus: Hier solltest du prüfen, welchen Schutz du wirklich brauchst und ob du möglicherweise noch über deine Familie abgesichert bist. Bei schulischen oder besonderen Ausbildungsformen lohnt sich außerdem eine individuelle Prüfung, da andere Regeln gelten können.

Weblinks

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