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Das ABC der Ausbildung:
Ausbildungsberatung

Allgemein steht der Begriff Ausbildungsberatung für alle möglichen Beratungsleistungen im Kontext einer Ausbildung. Im engeren Sinn handelt es sich um ein spezielles Angebot der zuständigen Stellen für duale Ausbildungen. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). In § 76 heißt es: „Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen zu bestellen.“

Was macht die Ausbildungsberatung?

Die Ausbildungsberatung der zuständigen Stellen dient als Anlaufstelle für alle Personen, die an einer dualen Ausbildung teilhaben. Dazu gehören Betriebe und Berufsschullehrer ebenso wie Azubis, Eltern, Betriebsräte und Jugendvertretungen. Die Berater helfen bei allen Themen rund um die Ausbildung. Azubis können sich zum Beispiel über Rechte und Pflichten und die Zwischen- und Abschlussprüfung informieren, Fragen zum Jugendarbeitsschutz klären, Probleme im Betrieb oder in der Berufsschule besprechen oder sich nach Weiterbildungsmöglichkeiten erkundigen.

Weblinks

Der IHK-Finder: Der schnelle Weg zu den Ausbildungsberatern der Industrie- und Handelskammern.

Die Handwerkskammern: Eine Deutschlandkarte mit allen Handwerkskammern bietet der Zentralverband des deutschen Handwerks.


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