Erfolgsrechnung und Abschluss
Nachdem die laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens erfasst wurden, müssen die Konten am Ende des Geschäftsjahres ausgewertet und abgeschlossen werden. Dabei spielt die Erfolgsrechnung eine zentrale Rolle, denn sie zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder einen Verlust erzielt hat. Grundlage sind die während des Jahres gebuchten Aufwendungen und Erträge. Diese werden über die Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, zusammengeführt. Neben den Erfolgskonten müssen auch die Bestandskonten abgeschlossen und ihre Schlussbestände in die Bilanz übernommen werden. Erfolgsrechnung und Kontenabschluss bilden damit den Übergang von der laufenden Buchführung zum Jahresabschluss.
Aufwendungen, Erträge und Erfolgskonten
Aufwendungen und Erträge werden auf sogenannten Erfolgskonten erfasst. Aufwendungen entstehen durch den betrieblichen Werteverzehr und vermindern den Unternehmenserfolg. Erträge erhöhen dagegen den Unternehmenserfolg. Aufwandskonten werden grundsätzlich im Soll geführt, Ertragskonten nehmen ihre Zugänge im Haben auf.
Erfolgskonten besitzen im Gegensatz zu Bestandskonten keinen Anfangsbestand. Sie sammeln ausschließlich die Aufwendungen oder Erträge des jeweiligen Geschäftsjahres und beginnen im nächsten Geschäftsjahr wieder bei null. Am Jahresende werden ihre Salden deshalb nicht unmittelbar in die Bilanz übernommen, sondern über das GuV-Konto abgeschlossen.
Gewinn- und Verlustrechnung und Jahresergebnis
Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber. Nach § 242 HGB gehört die GuV neben der Bilanz grundsätzlich zum Jahresabschluss. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, entsteht ein Gewinn beziehungsweise Jahresüberschuss. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, ergibt sich ein Verlust beziehungsweise Jahresfehlbetrag.
Aufwandskonten werden grundsätzlich mit GuV an Aufwandskonto abgeschlossen, Ertragskonten mit Ertragskonto an GuV. Dadurch werden sämtliche Aufwendungen und Erträge auf einem gemeinsamen Konto zusammengeführt. Der dort entstehende Saldo zeigt das Ergebnis des Geschäftsjahres und wirkt sich anschließend auf das Eigenkapital aus.
Für bestimmte Unternehmen schreibt § 275 HGB außerdem eine gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung vor. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden.
Bestandskonten sowie EBK und SBK
Neben den Erfolgskonten müssen zum Jahresende auch die Bestandskonten abgeschlossen werden. Sie enthalten die Vermögenswerte, das Eigenkapital und die Schulden des Unternehmens. Aktivkonten und Passivkonten werden über das Schlussbilanzkonto, kurz SBK, abgeschlossen. Die dort zusammengeführten Schlussbestände bilden die Grundlage für die Schlussbilanz.
Zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres werden die vorhandenen Bestände mithilfe des Eröffnungsbilanzkontos, kurz EBK, wieder auf die einzelnen Bestandskonten übertragen. Aktivkonten werden grundsätzlich mit Aktivkonto an EBK eröffnet, Passivkonten mit EBK an Passivkonto. Beim Abschluss gilt entsprechend SBK an Aktivkonto beziehungsweise Passivkonto an SBK.
Das EBK ist spiegelverkehrt zur Bilanz aufgebaut, während das SBK die Bestände entsprechend ihrer Bilanzseite zusammenführt. Die Schlussbestände eines Geschäftsjahres bilden damit die Anfangsbestände des folgenden Jahres. Dieser Zusammenhang entspricht auch dem handelsrechtlichen Grundsatz, dass die Wertansätze der Eröffnungsbilanz mit denen der vorhergehenden Schlussbilanz übereinstimmen müssen.
Vom Kontenabschluss zum Jahresabschluss
Der Kontenabschluss verbindet die laufende Buchführung mit dem Jahresabschluss. Zunächst werden die Erfolgskonten über die GuV abgeschlossen und das Jahresergebnis ermittelt. Anschließend werden die Bestandskonten über das SBK abgeschlossen und in die Bilanz übernommen. Nach § 242 HGB bilden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich den Jahresabschluss.
Wichtig ist dabei die Trennung zwischen Bestands- und Erfolgskonten. Bestandskonten enthalten Werte, die über den Bilanzstichtag hinaus fortbestehen und deshalb in das nächste Geschäftsjahr übernommen werden. Erfolgskonten beziehen sich dagegen nur auf eine bestimmte Abrechnungsperiode und beginnen danach wieder bei null. Wer diese Systematik verstanden hat, kann den Weg von der einzelnen Buchung bis zum Jahresergebnis und zur Bilanz leichter nachvollziehen.








