Erfolgsrechnung und Abschluss IHK Prüfung:
Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten entstehen, wenn ein Aufwand wirtschaftlich noch zum alten Geschäftsjahr gehört, die dazugehörige Zahlung aber erst im neuen Geschäftsjahr erfolgt. Sie gehören zur antizipativen Rechnungsabgrenzung und dienen dazu, Aufwendungen dem richtigen Geschäftsjahr zuzuordnen. In diesem Abschnitt erfährst du, wann sonstige Verbindlichkeiten gebucht werden, wie sie sich von anderen Rechnungsabgrenzungsposten unterscheiden und wie die Buchungen am Jahresabschluss erfolgen.

Warum gibt es zeitliche Rechnungsabgrenzungen?

In der Buchführung müssen Aufwendungen und Erträge immer dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Entscheidend ist deshalb nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zeitraum, in dem der Aufwand oder Ertrag entstanden ist.

Beim Jahresabschluss muss eine periodengerechte Erfolgsermittlung erfolgen. Nur wenn Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, kann der tatsächliche Unternehmenserfolg korrekt ermittelt werden.

Die zeitliche Rechnungsabgrenzung umfasst drei Bereiche:

1. aktive und passive Rechnungsabgrenzung
2. sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten
3. Rückstellungen

Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der Rechnungsabgrenzung wird zwischen zwei Arten unterschieden.

Transitorische Rechnungsabgrenzung
Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung erfolgt die Zahlung bereits im alten Geschäftsjahr, obwohl der Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich zum neuen Geschäftsjahr gehört.

Dazu gehören:

• aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
• passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

Beispiel:
Eine Miete für das kommende Jahr wird bereits im Dezember bezahlt.

Antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der antizipativen Rechnungsabgrenzung gehört der Aufwand oder Ertrag noch zum alten Geschäftsjahr, während die Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt.

Dazu gehören:

• sonstige Forderungen
• sonstige Verbindlichkeiten
• Bei sonstigen Verbindlichkeiten gilt:

Aufwand: altes Geschäftsjahr
Zahlung: neues Geschäftsjahr

Wann entstehen sonstige Verbindlichkeiten?

Eine sonstige Verbindlichkeit entsteht, wenn ein Unternehmen eine Leistung bereits erhalten hat und der Aufwand noch zum alten Geschäftsjahr gehört, die Rechnung oder Zahlung aber erst im neuen Geschäftsjahr erfolgt.

Es handelt sich also um eine nachschüssige Zahlung.

Beispiel:
Ein Unternehmen nutzt Geschäftsräume von Oktober bis März. Die Miete für sechs Monate beträgt 6.000 €. Aufgrund eines Zahlungsengpasses wird die Miete erst Ende März des Folgejahres bezahlt.

Die Monate Oktober bis Dezember gehören noch zum alten Geschäftsjahr und müssen dort als Aufwand berücksichtigt werden.

Beispiel: Mietaufwand und sonstige Verbindlichkeiten

Die Gesamtmiete beträgt:
6.000 € für 6 Monate
Die monatliche Miete beträgt:
6.000 € : 6 Monate = 1.000 €

Davon gehören drei Monate in das alte Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €

Diese 3.000 € müssen zum Bilanzstichtag als Aufwand erfasst werden.

Die restlichen drei Monate:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €
gehören in das neue Geschäftsjahr.

Buchung am Bilanzstichtag

Am 31.12. wird der Mietaufwand für Oktober bis Dezember gebucht. Da die Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt, entsteht eine sonstige Verbindlichkeit.

Der Buchungssatz lautet:

6700 Mieten und Pachten 3.000 €
an
4890 Sonstige Verbindlichkeiten 3.000 €

Dadurch wird der Mietaufwand korrekt dem alten Geschäftsjahr zugeordnet. Die sonstige Verbindlichkeit zeigt, dass das Unternehmen diese Zahlung noch leisten muss.

Sonstige Verbindlichkeiten gehören zu den passiven Bestandskonten und stehen deshalb auf der Passivseite der Bilanz.

Buchung bei tatsächlicher Zahlung

Am 31. März des Folgejahres bezahlt das Unternehmen die gesamte Miete für Oktober bis März.

Die Zahlung beträgt inklusive Umsatzsteuer:
6.000 € × 119 % = 7.140 €

Zunächst wird die im alten Jahr gebildete sonstige Verbindlichkeit aufgelöst. Anschließend wird der Mietaufwand für Januar bis März gebucht. Die Vorsteuer wird ebenfalls berücksichtigt.

Der Buchungssatz lautet:

4890 Sonstige Verbindlichkeiten 3.000 €
6700 Mieten und Pachten 3.000 €
2600 Vorsteuer 1.140 €
an
2800 Bankkonto 7.140 €

Damit wurden die Mietaufwendungen korrekt auf beide Geschäftsjahre verteilt.

Besonderheit: Vorsteuer bei sonstigen Verbindlichkeiten

Bei der Buchung von sonstigen Verbindlichkeiten muss darauf geachtet werden, ob bereits eine Rechnung vorliegt.

Grundsätzlich gilt:
Die Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer darf erst gebucht werden, wenn eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt.

Liegt am Bilanzstichtag noch keine Rechnung vor, darf auch keine Vorsteuer gebucht werden. Erst bei Erhalt der Rechnung und der späteren Zahlung wird die Vorsteuer berücksichtigt.

Fall 2: Rechnung liegt bereits vor

Liegt die Rechnung bereits im alten Geschäftsjahr vor, verändert sich die Buchung. Dann kann die Vorsteuer bereits berücksichtigt werden.

Die Buchung am Bilanzstichtag lautet:
6700 Mieten und Pachten 3.000 €
2600 Vorsteuer 570 €
an
4890 Sonstige Verbindlichkeiten 3.570 €

Bei der späteren Zahlung erfolgt die Auflösung:
4890 Sonstige Verbindlichkeiten 3.570 €
6700 Mieten und Pachten 3.000 €
2600 Vorsteuer 570 €
an
2800 Bankkonto 7.140 €

Für die Abschlussprüfung ist deshalb besonders wichtig zu prüfen, ob eine Rechnung bereits vorliegt oder nicht.

Unterschied zwischen sonstigen Forderungen und sonstigen Verbindlichkeiten

Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten gehören beide zur antizipativen Rechnungsabgrenzung. Der Unterschied liegt darin, ob das Unternehmen Geld erhält oder zahlen muss.

Sonstige Forderungen
• Ertrag gehört zum alten Geschäftsjahr
• Zahlungseingang erfolgt im neuen Geschäftsjahr
• stehen auf der Aktivseite der Bilanz

Merksatz:
Wir bekommen Geld später, der Ertrag gehört aber schon heute.

Sonstige Verbindlichkeiten
• Aufwand gehört zum alten Geschäftsjahr
• Zahlung erfolgt im neuen Geschäftsjahr
• stehen auf der Passivseite der Bilanz

Merksatz:
Wir zahlen später, der Aufwand gehört aber schon heute.

Zusammenfassung

Sonstige Verbindlichkeiten gehören zur antizipativen Rechnungsabgrenzung.
Sie entstehen bei nachschüssigen Zahlungen, wenn der Aufwand zum alten Jahr gehört und die Zahlung erst im neuen Jahr erfolgt.
Sonstige Verbindlichkeiten sind passive Bestandskonten und stehen auf der Passivseite der Bilanz.
Zum Bilanzstichtag wird der Aufwand des alten Geschäftsjahres erfasst.
Bei der späteren Zahlung wird die sonstige Verbindlichkeit wieder aufgelöst.
Die Vorsteuer darf nur gebucht werden, wenn eine entsprechende Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorliegt.
Der Unterschied zu sonstigen Forderungen besteht darin, dass bei Forderungen das Unternehmen Geld erhält, während es bei Verbindlichkeiten selbst zahlen muss.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzung betreffen dagegen vorschüssige Zahlungen.

Beispielaufgaben

Welche Werte werden durch eine periodengerechte Erfolgsermittlung nicht berührt?

A. Das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
B. Das Anlagevermögen.
C. Die Steuerlast für das Unternehmen.
D. Der Betriebserfolg.
E. Das Fremdkapital.

Welche Aussage zum Zeitpunkt der Bezahlung von sonstigen Verbindlichkeiten ist richtig?

A. Die Bezahlung von sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt immer zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs.
B. Die Bezahlung von sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt vorschüssig.
C. Bei der Begleichung von sonstigen Verbindlichkeiten ist der Zeitpunkt der Bezahlung irrelevant.
D. Der Zeitpunkt für die Begleichung von sonstigen Verbindlichkeiten liegt vor dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
E. Die Bezahlung von sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt nachschüssig.

Bei welchen Geschäftsfällen sind sonstige Verbindlichkeiten zu buchen?

A. Die Mietaufwendungen für das alte Geschäftsjahr werden erst im Folgejahr beglichen.
B. Die Beiträge für die Berufsgenossenschaft werden von uns vorschüssig vor dem Bilanzstichtag bezahlt.
C. Die Zinsaufwendungen für das erste Quartal werden am Ende des zweiten Quartals des gleichen Jahres bezahlt.
D. Am 01. März des Folgejahres zahlt das Unternehmen die Mietaufwendungen für das letzte halbe Jahr.
E. Die Löhne und Gehälter für den Monat Dezember werden im Januar des Folgejahres bezahlt.

Welche Aussagen zu den sonstigen Verbindlichkeiten sind richtig?

A. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt eine nachschüssige Zahlung.
B. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt eine vorschüssige Zahlung.
C. Ausgabe ist im neuen Jahr und der Aufwand gehört zum alten Jahr.
D. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten ist der Zeitpunkt der Bezahlung irrelevant.
E. Die sonstigen Verbindlichkeiten gehören zu den passiven Bestandskonten und stehen daher in der Bilanz auf der Passivseite.

Unser Unternehmen hat die Miete für die Monate Oktober bis März in Höhe von 6.000 € zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlen können. Da wir derzeit einen Zahlungsengpass haben, wird die halbjährige Miete voraussichtlich erst Ende März des Folgejahres von uns bezahlt. Wie lautet der Buchungssatz zum Bilanzstichtag? Das Geschäftsjahr endet am 31. Dezember.

A. "6700 Mieten und Pachten" 3.000 € an "2800 Bankkonto" 3.000 €
B. "4890 Sonstige Verbindlichkeiten" 3.000 € an "2800 Bankkonto" 3.000 €
C. "6700 Mieten und Pachten" 3.000 € an "4890 Sonstige Verbindlichkeiten" 3.000 €
D. "6700 Mieten und Pachten" 6.000 € an "4890 Sonstige Verbindlichkeiten" 6.000 €
E. "4890 Sonstige Verbindlichkeiten" 3.000 € an "6700 Mieten und Pachten" 3.000 €

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