In diesem Abschnitt erfährst du, wie aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten entstehen und wie sie in der Buchführung erfasst werden. Sie gehören zu den zeitlichen Rechnungsabgrenzungsposten und sorgen dafür, dass Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden.
Bei einem Jahresabschluss ist es wichtig, dass nicht der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist, sondern die wirtschaftliche Zugehörigkeit. Nur so kann der tatsächliche Erfolg eines Geschäftsjahres korrekt ermittelt werden.
Die zeitliche Rechnungsabgrenzung wird in verschiedene Bereiche eingeteilt:
Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten
• Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)
• Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
• Sonstige Forderungen
• Sonstige Verbindlichkeiten
Bei den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um transitorische Abgrenzungen. Dabei erfolgt die Zahlung bereits im alten Geschäftsjahr, während der zugehörige Aufwand oder Ertrag erst im neuen Geschäftsjahr entsteht.
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Eine aktive Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn ein Unternehmen eine Zahlung bereits im alten Geschäftsjahr leistet, der zugehörige Aufwand aber erst im neuen Geschäftsjahr entsteht.
Es handelt sich also um eine vorschüssige Zahlung.
Ein Beispiel:
Unser Unternehmen bezahlt im Oktober die Miete für die Monate Oktober bis März im Voraus. Die gesamte Miete beträgt 6.000 €.
Die monatliche Miete beträgt:
6.000 € : 6 Monate = 1.000 €
Die Monate Oktober bis Dezember gehören noch zum alten Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €
Die Monate Januar bis März gehören dagegen zum neuen Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €
Obwohl die gesamte Miete bereits bezahlt wurde, dürfen im alten Geschäftsjahr nur 3.000 € als Aufwand berücksichtigt werden. Die restlichen 3.000 € gehören wirtschaftlich zum neuen Jahr.
Dieser Betrag wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Ein ARAP stellt eine Art Forderung gegenüber dem Leistungserbringer dar, da das Unternehmen bereits gezahlt hat, die entsprechende Leistung aber erst später erhält. Deshalb gehört der ARAP zu den aktiven Bestandskonten und steht auf der Aktivseite der Bilanz.
Buchung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens
1. Buchung bei der Zahlung:
6700 Mieten und Pachten 6.000 €
an
2800 Bankkonto 6.000 €
Zunächst wird die komplette Zahlung als Aufwand gebucht.
2. Buchung am Bilanzstichtag:
2900 ARAP 3.000 €
an
6700 Mieten und Pachten 3.000 €
Durch diese Buchung wird der Aufwand für das neue Jahr aus dem alten Geschäftsjahr herausgerechnet.
3. Auflösung im neuen Geschäftsjahr:
6700 Mieten und Pachten 3.000 €
an
2900 ARAP 3.000 €
Der Aufwand wird nun dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet.
Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)
Eine passive Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn ein Unternehmen bereits im alten Geschäftsjahr eine Zahlung erhält, die dazugehörige Leistung aber erst im neuen Geschäftsjahr erbracht wird.
Auch hier handelt es sich um eine vorschüssige Zahlung.
Ein Beispiel:
Unser Unternehmen vermietet einen Teil seines Lagers. Der Mieter bezahlt die Miete für die Monate Oktober bis März in Höhe von 6.000 € bereits im Voraus.
Die monatliche Miete beträgt:
6.000 € : 6 Monate = 1.000 €
Die Monate Oktober bis Dezember gehören zum alten Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €
Die Monate Januar bis März gehören zum neuen Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €
Da das Unternehmen den gesamten Betrag bereits erhalten hat, darf es nur den Anteil als Ertrag verbuchen, der wirtschaftlich zum alten Jahr gehört. Die restlichen 3.000 € müssen in das neue Jahr übertragen werden.
Dieser Betrag wird als passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
Ein PRAP stellt eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden dar, da das Unternehmen bereits Geld erhalten hat, die Leistung aber noch erbringen muss. Deshalb gehört der PRAP zu den passiven Bestandskonten und steht auf der Passivseite der Bilanz.
Buchung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens
1. Buchung bei Zahlungseingang:
2800 Bankkonto 6.000 €
an
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 6.000 €
Der gesamte Zahlungseingang wird zunächst als Ertrag erfasst.
2. Buchung am Bilanzstichtag:
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 3.000 €
an
4900 PRAP 3.000 €
Der noch nicht entstandene Ertrag wird aus dem alten Geschäftsjahr herausgerechnet.
3. Auflösung im neuen Geschäftsjahr:
4900 PRAP 3.000 €
an
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 3.000 €
Der Ertrag wird nun dem neuen Geschäftsjahr zugeordnet.
Unterschied zwischen ARAP, PRAP und sonstigen Forderungen bzw. Verbindlichkeiten
Bei der zeitlichen Rechnungsabgrenzung ist vor allem der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzung:
• Zahlung erfolgt im alten Geschäftsjahr
• Aufwand oder Ertrag gehört ins neue Geschäftsjahr
• Es liegt eine vorschüssige Zahlung vor
Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten:
• Zahlung erfolgt im neuen Geschäftsjahr
• Aufwand oder Ertrag gehört ins alte Geschäftsjahr
• Es liegt eine nachschüssige Zahlung vor
Beispiele:
Aktive Rechnungsabgrenzung:
• Miete wird im Voraus bezahlt
• Ausgabe im alten Jahr
• Aufwand im neuen Jahr
Passive Rechnungsabgrenzung:
• Miete wird im Voraus erhalten
• Einnahme im alten Jahr
• Ertrag im neuen Jahr
Sonstige Forderungen:
• Leistung wurde bereits erbracht
• Zahlung erfolgt erst später
Sonstige Verbindlichkeiten:
• Aufwand ist bereits entstanden
• Zahlung erfolgt erst später
Zusammenfassung
Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gehören zu den transitorischen Rechnungsabgrenzungen.
Sie entstehen bei vorschüssigen Zahlungen.
Beim ARAP bezahlt das Unternehmen im Voraus. Die Ausgabe erfolgt im alten Jahr, der Aufwand gehört aber zum neuen Jahr.
Beim PRAP erhält das Unternehmen Geld im Voraus. Die Einnahme erfolgt im alten Jahr, der Ertrag gehört aber zum neuen Jahr.
Der ARAP gehört zu den aktiven Bestandskonten und steht auf der Aktivseite der Bilanz.
Der PRAP gehört zu den passiven Bestandskonten und steht auf der Passivseite der Bilanz.
Durch Rechnungsabgrenzungen werden Aufwendungen und Erträge periodengerecht dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet.
Beispielaufgaben
Welche Aussagen zu den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind richtig?
A. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden als „transitorische Posten“ bezeichnet.
B. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Bestandskonten und stehen im Gewinn- und Verlustkonto.
C. In beiden Fällen sprechen wir von einer nachschüssigen Zahlung.
D. In beiden Fällen sprechen wir von einer vorschüssigen Zahlung.
E. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten dienen einer periodengerechten Erfolgsermittlung.
Welche Aussage zum Zahlungszeitpunkt bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist richtig?
A. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegt eine vorschüssige Zahlung vor.
B. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegt eine nachschüssige Zahlung vor.
C. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten ist der Zeitpunkt der Bezahlung irrelevant.
D. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegt der Zeitpunkt der Bezahlung nach dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
E. Bei aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten liegt der Zeitpunkt der Bezahlung vor dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres, in dem die Leistung erbracht wurde.
Wo in der Bilanz stehen die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten?
A. Ähnlich wie bei einer Forderung steht ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz.
B. Ähnlich wie bei einer Forderung steht ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz.
C. Ähnlich wie bei einer Verbindlichkeit steht ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz.
D. Ähnlich wie bei einer Verbindlichkeit steht ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz.
E. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten stehen nicht in der Bilanz, sondern im Gewinn- und Verlustkonto.
Zu welchem Zeitpunkt wird ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht, wenn das Geschäftsjahr zum Bilanzstichtag am 31. Dezember endet?
A. Zum Zeitpunkt der Bezahlung noch vor dem Bilanzstichtag.
B. Zum Bilanzstichtag am Geschäftsjahresende.
C. Zum Zeitpunkt der Bezahlung nach dem Bilanzstichtag.
D. Zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs noch vor dem Bilanzstichtag.
E. Zum Zeitpunkt des Rechnungseingangs nach dem Bilanzstichtag.
Bei welchen der folgenden Geschäftsfälle wird ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebucht? Bilanzstichtag ist der 31. Dezember des Geschäftsjahres.
A. Wir erhalten am 1. Oktober die Miete für die Monate Januar bis März des Folgejahres.
B. Wir erhalten am 1. Juli die Miete rückwirkend für die Monate April bis Juni.
C. Wir zahlen am 1. Oktober die Miete für ein Lager halbjährlich im Voraus.
D. Wir zahlen am 1. Juli die Miete für ein Lager rückwirkend für die Monate April bis Juni.
E. Wir erhalten die Miete für Oktober bis Dezember erst im Januar des Folgejahres.








