Erfolgsrechnung und Abschluss IHK Prüfung:
Sonstige Forderungen

Sonstige Forderungen spielen bei der zeitlichen Rechnungsabgrenzung eine wichtige Rolle. Sie werden benötigt, wenn ein Ertrag wirtschaftlich noch zum alten Geschäftsjahr gehört, die dazugehörige Zahlung aber erst im neuen Geschäftsjahr eingeht. Dadurch kann der Unternehmenserfolg periodengerecht ermittelt werden. Sonstige Forderungen gehören zur antizipativen Rechnungsabgrenzung und werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. In diesem Abschnitt erfährst du, wann sonstige Forderungen entstehen, wie sie sich von anderen Rechnungsabgrenzungen unterscheiden und wie sie gebucht werden.

Warum ist eine Rechnungsabgrenzung notwendig?

Beim Jahresabschluss müssen Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugerechnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind. Entscheidend ist also nicht allein der Zeitpunkt der Zahlung.

Diese Zuordnung wird als periodengerechte Erfolgsermittlung bezeichnet.

Die zeitliche Rechnungsabgrenzung lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen:

• aktive und passive Rechnungsabgrenzung
• sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten
• Rückstellungen

Besonders wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen transitorischer und antizipativer Rechnungsabgrenzung.

Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzung

Bei der transitorischen Rechnungsabgrenzung findet die Zahlung noch im alten Geschäftsjahr statt, während der zugehörige Aufwand oder Ertrag wirtschaftlich erst zum neuen Geschäftsjahr gehört.

Dazu gehören:

• aktive Rechnungsabgrenzung (ARA)
• passive Rechnungsabgrenzung (PRA)

Bei der antizipativen Rechnungsabgrenzung ist es genau umgekehrt. Der Aufwand oder Ertrag gehört wirtschaftlich noch zum alten Geschäftsjahr, die Zahlung findet aber erst im neuen Geschäftsjahr statt.

Dazu gehören:

• sonstige Forderungen
• sonstige Verbindlichkeiten

Wann entstehen sonstige Forderungen?

Eine sonstige Forderung entsteht, wenn ein Ertrag noch zum alten Geschäftsjahr gehört, das Unternehmen das Geld aber erst im neuen Geschäftsjahr erhält.

Es handelt sich damit um eine nachschüssige Zahlung.

Vereinfacht gilt:

Ertrag: altes Geschäftsjahr
Zahlungseingang: neues Geschäftsjahr

Die noch ausstehende Zahlung wird zum Bilanzstichtag als sonstige Forderung erfasst.

Sonstige Forderungen gehören zu den aktiven Bestandskonten und werden deshalb auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Beispiel: Nachschüssige Mietzahlung

Ein Unternehmen hat einen Teil seines Lagers untervermietet. Die Miete für den Zeitraum Oktober bis März beträgt insgesamt 6.000 €.

Der Mieter zahlt die gesamte Miete jedoch erst Ende März des folgenden Geschäftsjahres.

Der Leistungszeitraum umfasst sechs Monate:

Oktober
November
Dezember
Januar
Februar
März

Die Miete beträgt pro Monat:
6.000 € : 6 Monate = 1.000 € pro Monat

Drei Monate gehören noch zum alten Geschäftsjahr:
1.000 € × 3 Monate = 3.000 €

Damit gehören 3.000 € Mietertrag wirtschaftlich in das alte Geschäftsjahr, obwohl das Geld erst im neuen Jahr eingeht.

Buchung zum Bilanzstichtag

Am 31.12. muss der zum alten Geschäftsjahr gehörende Ertrag berücksichtigt werden. Das Unternehmen hat zwar noch kein Geld erhalten, besitzt gegenüber dem Mieter aber bereits einen Anspruch auf Zahlung. Dieser Betrag wird als sonstige Forderung erfasst.

Der Buchungssatz lautet:

2690 Sonstige Forderungen 3.000 €
an
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 3.000 €

Dadurch werden die Mieterträge für Oktober bis Dezember periodengerecht dem alten Geschäftsjahr zugerechnet.

Buchung bei Zahlung im neuen Geschäftsjahr

Am 31. März des neuen Geschäftsjahres zahlt der Mieter die gesamte Miete von 6.000 € auf das Bankkonto. Davon wurden bereits 3.000 € als Ertrag des alten Geschäftsjahres berücksichtigt. Diese sonstige Forderung muss nun aufgelöst werden. Die übrigen 3.000 € gehören zu den Monaten Januar bis März und damit zum neuen Geschäftsjahr.

Der Buchungssatz lautet:

2800 Bankkonto 6.000 €
an
2690 Sonstige Forderungen 3.000 €
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 3.000 €

Damit wird die gesamte Mietzahlung korrekt auf die beiden Geschäftsjahre verteilt.

Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Forderungen und sonstige Verbindlichkeiten gehören beide zur antizipativen Rechnungsabgrenzung. Der Unterschied liegt darin, ob das Unternehmen später Geld erhält oder selbst später zahlen muss.

Sonstige Forderungen
Hier bekommt das Unternehmen das Geld erst im neuen Jahr.

Zahlungseingang: neues Geschäftsjahr
Ertrag: altes Geschäftsjahr

Sonstige Forderungen gehören zu den aktiven Bestandskonten.

Sonstige Verbindlichkeiten
Hier bezahlt das Unternehmen einen Betrag erst im neuen Jahr, obwohl der dazugehörige Aufwand noch zum alten Geschäftsjahr gehört.

Zahlungsausgang: neues Geschäftsjahr
Aufwand: altes Geschäftsjahr

Sonstige Verbindlichkeiten gehören zu den passiven Bestandskonten.

Vorschüssige und nachschüssige Zahlungen unterscheiden
Für die Rechnungsabgrenzung ist entscheidend, ob eine Zahlung im Voraus oder nachträglich erfolgt.

Vorschüssige Zahlung
Das Geld fließt bereits im alten Geschäftsjahr, während Aufwand oder Ertrag zum neuen Jahr gehören.

Dazu gehören:

Aktive Rechnungsabgrenzung:
• Geldausgabe im alten Geschäftsjahr
• Aufwand im neuen Geschäftsjahr

Passive Rechnungsabgrenzung:
• Geldeinnahme im alten Geschäftsjahr
• Ertrag im neuen Geschäftsjahr

Nachschüssige Zahlung
Das Geld fließt erst im neuen Geschäftsjahr, obwohl Aufwand oder Ertrag bereits zum alten Jahr gehören.

Dazu gehören:

Sonstige Verbindlichkeiten:
• Geldausgabe im neuen Geschäftsjahr
• Aufwand im alten Geschäftsjahr

Sonstige Forderungen:
• Geldeinnahme im neuen Geschäftsjahr
• Ertrag im alten Geschäftsjahr

Merkhilfe

Im Voraus bezahlt oder erhalten:

• aktive Rechnungsabgrenzung
• passive Rechnungsabgrenzung

Nachträglich bezahlt oder erhalten:

• sonstige Verbindlichkeiten
• sonstige Forderungen

Für sonstige Forderungen kannst du dir merken:
• Ertrag heute, Geld später.

Zusammenfassung

Sonstige Forderungen gehören zur antizipativen Rechnungsabgrenzung.
Sie entstehen, wenn ein Ertrag zum alten Geschäftsjahr gehört, das Geld aber erst im neuen Geschäftsjahr eingeht.
Es handelt sich um eine nachschüssige Zahlung.
Sonstige Forderungen gehören zu den aktiven Bestandskonten und stehen auf der Aktivseite der Bilanz.
Zum Bilanzstichtag wird der noch ausstehende Ertrag als sonstige Forderung erfasst.
Beim späteren Zahlungseingang wird die sonstige Forderung wieder aufgelöst.
Sonstige Verbindlichkeiten funktionieren umgekehrt: Der Aufwand gehört zum alten Jahr, die Zahlung erfolgt erst im neuen Jahr.
Aktive und passive Rechnungsabgrenzung betreffen dagegen Zahlungen, die bereits im alten Jahr erfolgen, obwohl Aufwand oder Ertrag zum neuen Jahr gehören.

Beispielaufgaben

Welche zeitlichen Rechnungsabgrenzungsposten gibt es im Rechnungswesen?

A. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
B. Die Rückstellungen
C. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten
D. Die sonstigen Verbindlichkeiten
E. Die sonstigen Forderungen

Bei welchen Geschäftsfällen sind sonstige Forderungen zu buchen?

A. Wir erhalten am 30. Juni des Folgejahres Zinserträge für die letzten 3 Monate.
B. Wir erhalten am 30. Juni Zinserträge für die letzten 12 Monate.
C. Wir erhalten Mieterträge am 31. März für die letzten 6 Monate.
D. Wir erhalten Mieterträge am 30. Juni rückwirkend für die Monate Januar bis März.
E. Wir erhalten Mieterträge am 31. März rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember.

Welche Aussagen zu den sonstigen Forderungen sind richtig?

A. Bei den sonstigen Forderungen erfolgt eine nachschüssige Zahlung.
B. Bei den sonstigen Forderungen erfolgt eine vorschüssige Zahlung.
C. Der Zahlungseingang ist im neuen Jahr und der Erfolg gehört zum alten Jahr.
D. Bei den sonstigen Forderungen ist der Zeitpunkt der Bezahlung irrelevant.
E. Die sonstigen Forderungen gehören zu den aktiven Bestandskonten und stehen daher in der Bilanz auf der Aktivseite.

Warum spielt in der Buchführung die zeitliche Rechnungsabgrenzung eine wichtige Rolle?

A. Die zeitliche Rechnungsabgrenzung ist eine Grundvoraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses.
B. Die zeitliche Rechnungsabgrenzung ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Aufwendungen und Erträge periodengerecht erfasst werden.
C. Die zeitliche Rechnungsabgrenzung ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse vergangener Geschäftsjahre.
D. Durch die zeitliche Rechnungsabgrenzung bekommt der Unternehmer die Möglichkeit, Aufwendungen und Erträge besser auf die Geschäftsjahre zu verteilen, um die Steuerlast möglichst gering zu halten.
E. Die zeitliche Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass alle Aufwendungen und Erträge, die einem Geschäftsjahr zuzurechnen sind, auch in diesem Geschäftsjahr erfasst werden.

Am 01. Oktober haben wir Geschäftsräume für eine Dauer von 6 Monaten zu 1.000 € Miete pro Monat untervermietet. Da unser Mieter in Zahlungsschwierigkeiten steckt, wird er uns die Gesamtmiete erst zum 31. März des Folgejahres per Bank überweisen. Wie lautet der Buchungssatz zum 31. Dezember des aktuellen Geschäftsjahres?

A.
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
an
2690 Sonstige Forderungen 6.000 €

B.
2690 Sonstige Forderungen
an
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 6.000 €

C.
2690 Sonstige Forderungen
an
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 3.000 €

D.
5400 Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
an
2690 Sonstige Forderungen 3.000 €

E.
2800 Bankkonto 6.000 €
an
2690 Sonstige Forderungen 3.000 €

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