Die Abgrenzungsrechnung stellt die Verbindung zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung her. Ausgangspunkt sind die Aufwendungen und Erträge aus der Finanzbuchhaltung. Für die Kosten- und Leistungsrechnung werden daraus die Kosten und Leistungen ermittelt, die mit dem eigentlichen Betriebszweck zusammenhängen.
Dabei können nicht sämtliche Werte aus der Gewinn- und Verlustrechnung unverändert übernommen werden. Neutrale Aufwendungen und Erträge müssen abgegrenzt werden. Außerdem können für einzelne betriebliche Vorgänge in der Kostenrechnung andere Werte angesetzt werden als in der Finanzbuchhaltung oder zusätzliche kalkulatorische Kosten entstehen. Diese Unterschiede werden mithilfe der Ergebnistabelle sichtbar gemacht.
Die Abgrenzungsrechnung wird dabei in zwei Bereiche unterteilt:
Unternehmensbezogene Abgrenzung
und
Kostenrechnerische Korrekturen.
Inhalte:
Aufbau der Ergebnistabelle
Die Ergebnistabelle verbindet zwei Rechnungskreise.
Im Rechnungskreis I stehen die Werte der Finanzbuchhaltung. Hier werden die Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus ihrer Gegenüberstellung ergibt sich das Gesamtergebnis:
Gesamtergebnis = Erträge − Aufwendungen
Im Rechnungskreis II befindet sich die Kosten- und Leistungsrechnung. Dieser Bereich umfasst die Abgrenzungsrechnung und die Betriebsergebnisrechnung.
Die Abgrenzungsrechnung enthält:
1. die unternehmensbezogene Abgrenzung
2. die kostenrechnerischen Korrekturen
In der Betriebsergebnisrechnung stehen anschließend die für den Betriebszweck relevanten Kosten und Leistungen.
Das Betriebsergebnis lautet:
Betriebsergebnis = Leistungen − Kosten
Unternehmensbezogene Abgrenzung
In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden die neutralen Aufwendungen und neutralen Erträge aus den Werten der Finanzbuchhaltung herausgefiltert. Sie gehören zwar zum Gesamtergebnis, sollen aber nicht in das Betriebsergebnis eingehen.
Zu den neutralen Aufwendungen können beispielsweise betriebsfremde, periodenfremde oder außergewöhnliche Aufwendungen gehören. Entsprechend können auch neutrale Erträge entstehen.
Erhält ein Produktionsunternehmen beispielsweise Mieterträge aus einem vermieteten Gebäude und gehört die Vermietung nicht zum eigentlichen Betriebszweck, handelt es sich um einen neutralen Ertrag. Er wird deshalb nicht als Leistung in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.
Für das Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung kann vereinfacht gerechnet werden:
Neutrale Erträge − neutrale Aufwendungen
Sind die neutralen Aufwendungen höher als die neutralen Erträge, ergibt sich ein negativer Betrag. Sind die neutralen Erträge höher, entsteht ein positiver Betrag.
Die unternehmensbezogene Abgrenzung sorgt damit dafür, dass in der Betriebsergebnisrechnung nur Vorgänge verbleiben, die zur eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung gehören.
Kostenrechnerische Korrekturen
Nicht alle betrieblichen Aufwendungen der Finanzbuchhaltung werden mit demselben Betrag als Kosten in die KLR übernommen. Außerdem können Kosten entstehen, denen überhaupt kein Aufwand gegenübersteht.
Hier kommen die kostenrechnerischen Korrekturen ins Spiel.
In der Ergebnistabelle werden dafür typischerweise die betrieblichen Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung den verrechneten Kosten der Kostenrechnung gegenübergestellt.
Ein wichtiger Fall sind Anderskosten. Bei ihnen ist ein Aufwand vorhanden, aber in der Kostenrechnung wird ein anderer Betrag angesetzt. Ein Beispiel ist die kalkulatorische Abschreibung.
Daneben gibt es Zusatzkosten. Ihnen steht überhaupt kein entsprechender Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber. Beispiele sind der kalkulatorische Unternehmerlohn oder die kalkulatorische Miete.
Vereinfacht gilt:
Betrieblicher Aufwand = Kosten → keine Korrektur
Betrieblicher Aufwand ≠ Kosten → kostenrechnerische Korrektur
Kosten ohne Aufwand → ebenfalls kostenrechnerische Korrektur
Die Korrektur bedeutet dabei nicht, dass kalkulatorische Kosten in der Finanzbuchhaltung nachträglich als Aufwand oder Ertrag gebucht werden. Sie dient ausschließlich dazu, die unterschiedlichen Wertansätze von Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung in der Ergebnistabelle miteinander abzustimmen. Die Ergebnistabelle trennt dafür betriebliche Aufwendungen und verrechnete Kosten ausdrücklich voneinander.
Gesamtergebnis, neutrales Ergebnis und Betriebsergebnis
Bei der Ergebnistabelle ist der Begriff neutrales Ergebnis besonders wichtig. In vielen kaufmännischen Ausbildungsaufgaben bezeichnet er nicht nur die Differenz aus neutralen Erträgen und neutralen Aufwendungen. Vielmehr wird das Ergebnis der gesamten Abgrenzungsrechnung betrachtet.
Dazu gehören:
Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung
+ Ergebnis der kostenrechnerischen Korrekturen
= neutrales Ergebnis der Ergebnistabelle
Anschließend gilt:
Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis = Gesamtergebnis
Diese Verwendung des Begriffs unterscheidet sich von einer vereinfachten Betrachtung, bei der als neutrales Ergebnis lediglich neutrale Erträge − neutrale Aufwendungen bezeichnet werden.
Für Aufgaben mit einer vollständigen Ergebnistabelle solltest du deshalb immer darauf achten, welche Systematik vorgegeben ist. In der üblichen schulischen Ergebnistabelle werden auch die kostenrechnerischen Korrekturen bei der Überleitung zwischen Betriebs- und Gesamtergebnis berücksichtigt.
Beispiel: kalkulatorische Abschreibung
Ein Unternehmen hat in der Finanzbuchhaltung Abschreibungsaufwendungen von insgesamt 400.000 € erfasst. Davon werden 100.000 € als neutraler Aufwand abgegrenzt. Es verbleiben somit 300.000 € betriebliche Abschreibungsaufwendungen.
In der Kosten- und Leistungsrechnung werden dagegen 800.000 € kalkulatorische Abschreibungen als Kosten angesetzt.
Damit ergibt sich bei den kostenrechnerischen Korrekturen:
800.000 € verrechnete Kosten
− 300.000 € betriebliche Aufwendungen
= +500.000 € Ergebnis aus kostenrechnerischen Korrekturen
Aus der unternehmensbezogenen Abgrenzung ergibt sich:
0 € neutrale Erträge
− 100.000 € neutrale Aufwendungen
= −100.000 €
Das neutrale Ergebnis der vollständigen Ergebnistabelle beträgt damit:
−100.000 € + 500.000 € = +400.000 €
Beträgt das Betriebsergebnis beispielsweise −800.000 €, ergibt sich:
−800.000 € Betriebsergebnis
+ 400.000 € neutrales Ergebnis
= −400.000 € Gesamtergebnis
Die Gegenprobe lautet:
Gesamtergebnis − Betriebsergebnis = neutrales Ergebnis
−400.000 € − (−800.000 €) = +400.000 €
Das Beispiel zeigt, warum kostenrechnerische Korrekturen notwendig sind: Die kalkulatorische Abschreibung beeinflusst das Betriebsergebnis, während für das Gesamtergebnis weiterhin die Aufwendungen der Finanzbuchhaltung maßgeblich sind.
Abgrenzungsrechnung im Überblick
Die Abgrenzungsrechnung sorgt dafür, dass die Werte der Finanzbuchhaltung für die Kosten- und Leistungsrechnung richtig aufbereitet werden.
Dabei gilt:
Unternehmensbezogene Abgrenzung → neutrale Aufwendungen und Erträge
Kostenrechnerische Korrekturen → Unterschiede zwischen Aufwand und Kosten
Betriebsergebnisrechnung → Kosten und Leistungen
Die Ergebnistabelle macht dadurch sichtbar, wie sich das Gesamtergebnis der Finanzbuchhaltung und das Betriebsergebnis der Kostenrechnung voneinander unterscheiden.
Für die vollständige Ergebnistabelle kannst du dir merken:
Ergebnis unternehmensbezogene Abgrenzung + Ergebnis kostenrechnerische Korrekturen = neutrales Ergebnis
und:
Betriebsergebnis + Neutrales Ergebnis = Gesamtergebnis
Beispielaufgaben
Welche Aussage zur Abgrenzungsrechnung ist falsch?
A. Die Abgrenzungsrechnung gliedert sich in die unternehmensbezogene Abgrenzung und die kostenrechnerischen Korrekturen.
B. Mit der Abgrenzungsrechnung wird die Überleitung von der Finanzbuchhaltung zur Kosten- und Leistungsrechnung vorgenommen.
C. Die Abgrenzungsrechnung hilft dabei, Aufwendungen und Erträge von Kosten und Leistungen abzugrenzen.
D. Kostenrechnerische Korrekturen berücksichtigen Unterschiede zwischen den Werten der Finanzbuchhaltung und den in der Kostenrechnung angesetzten Kosten.
E. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden ausschließlich die betrieblichen Aufwendungen und Erträge erfasst.
Welche Aussage zur unternehmensbezogenen Abgrenzung ist richtig?
A. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge aus der Finanzbuchhaltung abgegrenzt.
B. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden kalkulatorische Kosten erfasst.
C. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden ausschließlich betriebliche Aufwendungen und Erträge berücksichtigt.
D. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden die Grundkosten ermittelt.
E. In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden ausschließlich Grundleistungen erfasst.
Welche Aussage zu den kostenrechnerischen Korrekturen ist richtig?
A. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden die neutralen Aufwendungen und neutralen Erträge abgegrenzt.
B. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden insbesondere kalkulatorische Kosten berücksichtigt.
C. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden ausschließlich betriebsfremde Aufwendungen und Erträge erfasst.
D. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden ausschließlich Grundkosten erfasst.
E. Bei den kostenrechnerischen Korrekturen werden ausschließlich Grundleistungen erfasst.
Welche Aussagen zur Gesamtergebnisrechnung sind richtig?
A. Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses werden sämtliche Aufwendungen und Erträge der Finanzbuchhaltung berücksichtigt.
B. Kalkulatorische Kosten werden als zusätzliche Aufwendungen in die Gesamtergebnisrechnung übernommen.
C. Neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge bleiben bei der Gesamtergebnisrechnung unberücksichtigt.
D. Zusatzkosten werden als Aufwand in der Finanzbuchhaltung erfasst und vermindern dadurch unmittelbar das Gesamtergebnis.
E. In der vollständigen Ergebnistabelle gilt: Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis = Gesamtergebnis.
Mit welchen Formeln kann die Ergebnisrechnung richtig durchgeführt werden?
A. Gesamtergebnis = Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis
B. Gesamtergebnis = Betriebsergebnis − neutrales Ergebnis
C. Betriebsergebnis = Gesamtergebnis − neutrales Ergebnis
D. Betriebsergebnis = Gesamtergebnis + neutrales Ergebnis
E. Neutrales Ergebnis = Gesamtergebnis + Betriebsergebnis








