Kosten- und Leistungsrechnung: Einstufiger Betriebsabrechnungsbogen (BAB)

Der Betriebsabrechnungsbogen, kurz BAB, ist ein wichtiges Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung. Mit ihm werden Gemeinkosten, die zuvor in der Kostenartenrechnung erfasst wurden, auf die einzelnen Kostenstellen eines Unternehmens verteilt.

Dadurch lässt sich feststellen, wo im Unternehmen Gemeinkosten entstehen. Anschließend können Zuschlagssätze berechnet werden, mit denen die Gemeinkosten in der Kostenträgerrechnung auf Produkte oder Aufträge verrechnet werden.

Der BAB gehört zum internen Rechnungswesen und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Aufbau des Betriebsabrechnungsbogens

Der BAB ist in der Regel als Tabelle aufgebaut.

In den Zeilen stehen die verschiedenen Gemeinkostenarten, beispielsweise:

• Miete
• Energie
• Versicherungen
• Gehälter
• Abschreibungen

In den Spalten stehen die Kostenstellen.

Typische Hauptkostenstellen eines Industrieunternehmens sind beispielsweise:

• Material
• Fertigung
• Verwaltung
• Vertrieb

Kostenstellen sind abgegrenzte betriebliche Bereiche, denen Kosten zugeordnet werden. Sie können nach funktionalen, organisatorischen oder räumlichen Gesichtspunkten gebildet werden.

Beim einstufigen BAB werden die primären Gemeinkosten direkt auf die Kostenstellen verteilt. Eine zusätzliche innerbetriebliche Leistungsverrechnung zwischen Hilfs- und Hauptkostenstellen erfolgt bei dieser einfachen Form nicht.

Gemeinkosten auf Kostenstellen verteilen

Gemeinkosten können den Kostenstellen entweder direkt oder mithilfe eines Verteilungsschlüssels zugeordnet werden.

Ist eindeutig bekannt, welche Kostenstelle die Kosten verursacht hat, kann eine direkte Zuordnung erfolgen. Ist das nicht möglich, wird ein geeigneter Verteilungsschlüssel verwendet.

Mögliche Verteilungsschlüssel sind beispielsweise:

• Quadratmeter für Mietkosten
• Anzahl der Beschäftigten für bestimmte Verwaltungskosten
• Maschinenstunden für Maschinenkosten
• gemessene Kilowattstunden für Stromkosten

Der Schlüssel sollte die Kosten möglichst verursachungsgerecht auf die einzelnen Kostenstellen verteilen.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat Stromkosten von insgesamt 240 €. Der Stromverbrauch beträgt:

Kostenstelle 1: 200 kWh
Kostenstelle 2: 300 kWh
Kostenstelle 3: 500 kWh

Gesamtverbrauch:

200 + 300 + 500 = 1.000 kWh

Damit ergeben sich folgende Anteile:

Kostenstelle 1: 200 / 1.000 = 20 %
Kostenstelle 2: 300 / 1.000 = 30 %
Kostenstelle 3: 500 / 1.000 = 50 %

Verteilung der Stromkosten:

Kostenstelle 1: 240 € × 20 % = 48 €
Kostenstelle 2: 240 € × 30 % = 72 €
Kostenstelle 3: 240 € × 50 % = 120 €

So werden die Gemeinkosten verursachungsgerecht auf die Kostenstellen verteilt.

Zuschlagssätze im BAB berechnen

Nachdem die Gemeinkosten auf die Kostenstellen verteilt wurden, können Gemeinkostenzuschlagssätze berechnet werden.

Allgemein gilt:

Zuschlagssatz = Gemeinkosten / Zuschlagsgrundlage × 100 %

Welche Zuschlagsgrundlage verwendet wird, hängt von der Kostenstelle ab.

Typischerweise gilt:

Materialgemeinkostenzuschlag:

Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten × 100 %

Fertigungsgemeinkostenzuschlag:

Fertigungsgemeinkosten / Fertigungseinzelkosten × 100 %

Als Fertigungseinzelkosten werden in vielen Aufgaben insbesondere die Fertigungslöhne verwendet.

Für Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten werden in der klassischen Zuschlagskalkulation häufig die Herstellkosten des Umsatzes als Zuschlagsgrundlage verwendet:

Verwaltungsgemeinkosten / Herstellkosten des Umsatzes × 100 %

Vertriebsgemeinkosten / Herstellkosten des Umsatzes × 100 %

Wenn in einer vereinfachten Aufgabe keine Bestandsveränderungen berücksichtigt werden, können die Herstellkosten der Erzeugung und die Herstellkosten des Umsatzes übereinstimmen.

Herstellkosten berechnen

Für verschiedene Zuschlagssätze müssen zunächst die Herstellkosten ermittelt werden.

Vereinfacht gilt:

Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
= Materialkosten

Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
= Fertigungskosten

Dann:

Materialkosten + Fertigungskosten = Herstellkosten

Beispiel:

Materialeinzelkosten: 100.000 €
Materialgemeinkosten: 150.000 €
Fertigungseinzelkosten: 200.000 €
Fertigungsgemeinkosten: 50.000 €

Damit ergeben sich:

100.000 € + 150.000 € + 200.000 € + 50.000 € = 500.000 € Herstellkosten

Betragen die Vertriebsgemeinkosten 20.000 € und entsprechen die Herstellkosten in der Aufgabe den Herstellkosten des Umsatzes, ergibt sich:

20.000 € / 500.000 € × 100 % = 4 %

Der Vertriebsgemeinkostenzuschlag beträgt damit 4 %.

Wozu dient der BAB?

Der Betriebsabrechnungsbogen übernimmt eine zentrale Aufgabe innerhalb der Kostenrechnung. Er verteilt Gemeinkosten auf die Kostenstellen und schafft damit die Grundlage für die weitere Kalkulation.

Du kannst dir die Reihenfolge so merken:

Kostenartenrechnung → Welche Kosten sind entstanden?

Kostenstellenrechnung / BAB → Wo sind die Kosten entstanden?

Kostenträgerrechnung → Wofür sind die Kosten entstanden?

Der BAB hilft damit insbesondere dabei, Gemeinkosten verursachungsgerechter zu verteilen und passende Zuschlagssätze für die Kalkulation von Produkten oder Aufträgen zu ermitteln.

Beispielaufgaben

Welche Aussagen zum Betriebsabrechnungsbogen (BAB) sind richtig?

A. Mithilfe des Betriebsabrechnungsbogens können Gemeinkosten über geeignete Verteilungsschlüssel auf Kostenstellen verteilt werden.
B. Der Betriebsabrechnungsbogen ist ein Hilfsmittel der internen Kostenrechnung und nicht gesetzlich vorgeschrieben.
C. Der Betriebsabrechnungsbogen gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen des Jahresabschlusses.
D. Der Betriebsabrechnungsbogen ist üblicherweise als Tabelle mit Kostenarten und Kostenstellen aufgebaut.
E. Eine Preiskalkulation ist grundsätzlich nur mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens möglich.

Nachdem die Gemeinkosten im Betriebsabrechnungsbogen auf die Kostenstellen verteilt wurden, werden die Gemeinkostenzuschlagssätze berechnet. Welche Aussagen dazu sind richtig?

A. Die Zuschlagssätze werden auf Grundlage der jeweiligen Zuschlagsgrundlage berechnet.
B. Für die Materialgemeinkosten dienen typischerweise die Materialeinzelkosten als Zuschlagsgrundlage.
C. Für die Fertigungsgemeinkosten dienen typischerweise die Materialeinzelkosten als Zuschlagsgrundlage.
D. Für die Fertigungsgemeinkosten können die Fertigungslöhne beziehungsweise Fertigungseinzelkosten als Zuschlagsgrundlage verwendet werden.
E. Für die Materialgemeinkosten dienen typischerweise die Fertigungslöhne als Zuschlagsgrundlage.

Welche Zuschlagsgrundlage wird typischerweise für die Vertriebsgemeinkosten verwendet?

A. Materialeinzelkosten
B. Materialgemeinkosten
C. Fertigungslöhne
D. Fertigungsgemeinkosten
E. Herstellkosten des Umsatzes

Wie werden die Herstellkosten in einer vereinfachten Zuschlagskalkulation berechnet?

A. Materialeinzelkosten + Fertigungseinzelkosten
B. Materialgemeinkosten + Fertigungsgemeinkosten
C. Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten − Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten
D. Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten
E. Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten

In einem Geschäftsjahr wurden insgesamt 10.000 kWh Strom von folgenden Kostenstellen verbraucht:

Fertigung: 6.000 kWh
Material: 3.000 kWh
Verwaltung: 500 kWh
Vertrieb: 500 kWh

Die gesamten Stromkosten betragen 20.000 €.

Welche Aussagen sind richtig?

A. Die Verteilungsschlüssel für Fertigung, Material, Verwaltung und Vertrieb lauten 6/10, 3/10, 1/20 und 1/20.
B. Auf die Kostenstelle Material entfallen Stromkosten von 3.000 €.
C. Auf die Kostenstelle Material entfallen Stromkosten von 6.000 €.
D. Die Verteilungsschlüssel für Fertigung, Material, Verwaltung und Vertrieb lauten 6/10, 3/10, 1/10 und 1/20.
E. Auf die Kostenstellen Verwaltung und Vertrieb entfallen zusammen Stromkosten von 2.000 €.

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