Kosten- und Leistungsrechnung: Plankostenverrechnungssatz und verrechnete Plangemeinkosten

In diesem Abschnitt erfährst du, wie sich der Plankostenverrechnungssatz berechnen lässt und wie mit Hilfe der flexiblen Plankostenrechnung die verrechneten Plangemeinkosten ermittelt werden. Der Plankostenverrechnungssatz ermöglicht es, Kosten einer bestimmten Bezugsgröße zuzuordnen. Dabei werden sowohl variable als auch fixe Kosten berücksichtigt.

Was ist der Plankostenverrechnungssatz?

Mithilfe des Plankostenverrechnungssatzes wird im Rahmen der Plankostenrechnung ein Verrechnungssatz für eine bestimmte Bezugsgröße ermittelt.

Eine Bezugsgröße kann beispielsweise sein:

• Ausbringungsmenge
• Fertigungsstunden
• Maschinenstunden

Beim Plankostenverrechnungssatz werden sowohl variable als auch fixe Kosten berücksichtigt. Er wird deshalb auf Vollkostenbasis berechnet.

Um den Plankostenverrechnungssatz bestimmen zu können, müssen zunächst die Plankosten ermittelt werden.

Berechnung der Plankosten

Die Plankosten werden aus der geplanten Menge und dem geplanten Preis berechnet.

Die Formel lautet:

Plankosten = Planmenge × Planpreis

Anschließend können die Plankosten genutzt werden, um den Plankostenverrechnungssatz zu bestimmen.

Berechnung des Plankostenverrechnungssatzes

Der Plankostenverrechnungssatz zeigt, welche Kosten auf eine Einheit der Bezugsgröße entfallen.

Die Formel lautet:

Plankostenverrechnungssatz = Gesamtplankosten ÷ Planbeschäftigung

oder:

Plankostenverrechnungssatz = (Planmenge × Planpreis) ÷ Planbeschäftigung

Die Planbeschäftigung beschreibt dabei die geplante Auslastung für eine zukünftige Periode.

Beispielrechnung zum Plankostenverrechnungssatz

Ein Unternehmen möchte den Plankostenverrechnungssatz für eine Produktionsmaschine berechnen.

Gegeben sind:

Plankosten: 10.000 €

Planbeschäftigung: 1.000 Maschinenstunden

Berechnung:

10.000 € ÷ 1.000 Maschinenstunden = 10 €

Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 10 € je Maschinenstunde.

Das bedeutet: Für jede Maschinenstunde werden planmäßig Kosten in Höhe von 10 € verrechnet.

Berechnung der verrechneten Plangemeinkosten

Nachdem der Plankostenverrechnungssatz bekannt ist, können die verrechneten Plangemeinkosten für jede beliebige Beschäftigung berechnet werden.

Die Formel lautet:

Verrechnete Plangemeinkosten = Plankostenverrechnungssatz × Beschäftigung

Die Beschäftigung kann dabei frei gewählt werden.

Beispielrechnung zu den verrechneten Plangemeinkosten

Der Plankostenverrechnungssatz beträgt:

10 € je Maschinenstunde

Die tatsächliche Beschäftigung beträgt:

500 Maschinenstunden

Berechnung:

10 € × 500 Maschinenstunden = 5.000 €

Die verrechneten Plangemeinkosten betragen somit 5.000 €.

Grafische Darstellung der Plangemeinkosten

Die verrechneten Plangemeinkosten können auch grafisch dargestellt werden.

Dabei gilt:

Auf der x-Achse wird die Beschäftigung in Maschinenstunden eingetragen.
Auf der y-Achse werden die Kosten in Euro eingetragen.

Der berechnete Punkt für 500 Maschinenstunden und 5.000 € Plangemeinkosten wird in das Koordinatensystem eingetragen.

Anschließend wird eine Gerade vom Ursprung durch diesen Punkt gezogen. Mithilfe dieser Geraden können die Plangemeinkosten für andere Beschäftigungsgrade abgelesen werden.

Bedeutung des Plankostenverrechnungssatzes

Der Plankostenverrechnungssatz hilft Unternehmen dabei, geplante Kosten auf verschiedene Leistungen oder Produktionsmengen zu verteilen.

Durch die flexible Plankostenrechnung können die verrechneten Plangemeinkosten für unterschiedliche Beschäftigungsgrade berechnet werden.

Dadurch lassen sich Kostenentwicklungen besser planen und kontrollieren.

Zusammenfassung

Der Plankostenverrechnungssatz ordnet Kosten einer bestimmten Bezugsgröße zu.

Er berücksichtigt sowohl fixe als auch variable Kosten und wird auf Vollkostenbasis berechnet.

Der Plankostenverrechnungssatz wird berechnet, indem die Gesamtplankosten durch die Planbeschäftigung geteilt werden.

Die verrechneten Plangemeinkosten ergeben sich aus Plankostenverrechnungssatz × Beschäftigung.

Die Beschäftigung kann bei der Berechnung der verrechneten Plangemeinkosten frei gewählt werden.

In einer grafischen Darstellung werden die verrechneten Plangemeinkosten als Gerade durch den Ursprung dargestellt.

Beispielaufgaben

Ein Unternehmen hat Plankosten in Höhe von 12.000 €. Die Planbeschäftigung beträgt 1.200 Maschinenstunden. Wie hoch ist der Plankostenverrechnungssatz?

A. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 5 € je Maschinenstunde.
B. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 8 € je Maschinenstunde.
C. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 10 € je Maschinenstunde.
D. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 12 € je Maschinenstunde.
E. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 15 € je Maschinenstunde.

Der Plankostenverrechnungssatz eines Unternehmens beträgt 8 € je Maschinenstunde. Die tatsächliche Beschäftigung beträgt 750 Maschinenstunden. Wie hoch sind die verrechneten Plangemeinkosten?

A. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 5.000 €.
B. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 6.000 €.
C. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 7.500 €.
D. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 8.750 €.
E. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 9.000 €.

Ein Unternehmen plant für das kommende Jahr folgende Werte:

Planmenge: 5.000 Stück
Planpreis: 4 € pro Stück
Planbeschäftigung: 2.000 Maschinenstunden

Wie hoch ist der Plankostenverrechnungssatz?

A. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 5 € je Maschinenstunde.
B. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 8 € je Maschinenstunde.
C. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 10 € je Maschinenstunde.
D. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 12 € je Maschinenstunde.
E. Der Plankostenverrechnungssatz beträgt 20 € je Maschinenstunde.

Ein Unternehmen hat einen Plankostenverrechnungssatz von 15 € je Fertigungsstunde. Im Monat wurden 600 Fertigungsstunden erreicht. Die geplanten Plankosten betrugen ursprünglich 8.000 €. Welche Aussage ist richtig?

A. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 4.000 €.
B. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 6.000 €.
C. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 8.000 €.
D. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 9.000 €.
E. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 10.000 €.

Ein Unternehmen möchte den Plankostenverrechnungssatz für eine Maschine berechnen. Es liegen folgende Werte vor:

Planmenge: 8.000 Stück
Planpreis: 6 € pro Stück
Planbeschäftigung: 4.000 Maschinenstunden
Tatsächliche Beschäftigung: 3.500 Maschinenstunden

Wie hoch sind die verrechneten Plangemeinkosten?

A. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 21.000 €.
B. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 28.000 €.
C. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 35.000 €.
D. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 42.000 €.
E. Die verrechneten Plangemeinkosten betragen 48.000 €.

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