Im Rechnungswesen begegnen dir die Begriffe Aufwand und Kosten häufig gemeinsam. Sie bedeuten jedoch nicht automatisch dasselbe. Aufwendungen werden in der Finanzbuchhaltung erfasst und wirken sich auf das Ergebnis eines Unternehmens aus. Kosten gehören dagegen zur Kosten- und Leistungsrechnung und beziehen sich auf die betriebliche Leistungserstellung.
In vielen Fällen stimmen Aufwand und Kosten überein. Es gibt aber auch Aufwendungen, die keine Kosten sind, sowie Kosten, denen kein oder ein anders bewerteter Aufwand gegenübersteht. Deshalb ist die Abgrenzung besonders für die Kosten- und Leistungsrechnung wichtig.
Grundsätzlich gilt:
Aufwendungen = Zweckaufwand + neutraler Aufwand
Kosten = Grundkosten + Anderskosten + Zusatzkosten
Inhalte:
Was ist Aufwand?
Als Aufwand bezeichnet man den in Geld bewerteten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode, der das Eigenkapital beziehungsweise das Ergebnis des Unternehmens mindert. Aufwendungen werden in der Finanzbuchhaltung erfasst und erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung auf der Aufwandsseite.
Typische Aufwendungen sind beispielsweise:
• Löhne und Gehälter
• Materialaufwendungen
• Mietaufwendungen
• Energieaufwendungen
• Abschreibungen
• Zinsaufwendungen
• Spenden
Nicht jede Auszahlung stellt automatisch einen Aufwand dar. Wird beispielsweise eine Verbindlichkeit bezahlt, nimmt zwar das Bankguthaben ab, gleichzeitig sinkt aber auch die Verbindlichkeit. Dadurch entsteht zu diesem Zeitpunkt kein neuer Aufwand.
Auch Privatentnahmen bei einem Einzelunternehmen gehören nicht zu den Aufwendungen. Sie verändern unmittelbar das Eigenkapital und werden nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Was sind Kosten?
Kosten sind der in Geld bewertete, betriebszweckbezogene Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer bestimmten Periode. Sie werden in der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst und dienen unter anderem dazu, die Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Leistungserstellung zu untersuchen und Preise zu kalkulieren.
Entscheidend ist der Bezug zum eigentlichen Betriebszweck. Bei einem Produktionsunternehmen können beispielsweise der Verbrauch von Rohstoffen, Löhne für die Produktion oder die Miete für eine Produktionshalle zu den Kosten gehören.
Aufwand und Kosten können deshalb denselben wirtschaftlichen Vorgang betreffen. Wird beispielsweise ein betriebsbedingt angefallener Personalaufwand in gleicher Höhe in die Kostenrechnung übernommen, handelt es sich gleichzeitig um Aufwand und Kosten.
Solche Kosten werden als Grundkosten oder aufwandsgleiche Kosten bezeichnet. Der entsprechende Aufwand wird häufig auch Zweckaufwand genannt.
Grundkosten und Zweckaufwand
Grundkosten entstehen, wenn einem Aufwand der Finanzbuchhaltung Kosten in gleicher Höhe gegenüberstehen. Der Aufwand ist also betrieblich verursacht und wird ohne wertmäßige Veränderung in die Kostenrechnung übernommen.
Typische Grundkosten können beispielsweise sein:
• betriebliche Löhne und Gehälter
• Materialaufwendungen
• betriebliche Mietaufwendungen
• Energieaufwendungen
• Versicherungsaufwendungen für den Betrieb
Der dazugehörige Aufwand wird als Zweckaufwand bezeichnet, weil er unmittelbar mit dem Betriebszweck verbunden ist.
Vereinfacht gilt:
Aufwand = Kosten in gleicher Höhe → Grundkosten
Nicht jeder Zweckaufwand muss allerdings zwingend in derselben Höhe in die Kostenrechnung übernommen werden. Wird ein betrieblicher Werteverzehr in der Kostenrechnung anders bewertet als in der Finanzbuchhaltung, entstehen Anderskosten.
Neutrale Aufwendungen
Aufwendungen, die nicht als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, nennt man neutrale Aufwendungen. Sie beeinflussen zwar das Ergebnis der Finanzbuchhaltung, gehören aber nicht oder nicht in dieser Form zur betrieblichen Leistungserstellung.
In der Kostenrechnung werden häufig drei Arten unterschieden:
Betriebsfremde Aufwendungen stehen nicht in Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck. Dazu können beispielsweise Spenden oder Verluste aus Wertpapiergeschäften gehören, wenn Wertpapiergeschäfte nicht zum gewöhnlichen Betriebszweck des Unternehmens zählen.
Periodenfremde Aufwendungen gehören wirtschaftlich zu einer anderen Abrechnungsperiode. Ein Beispiel kann eine Nachzahlung sein, die wirtschaftlich ein früheres Geschäftsjahr betrifft.
Außergewöhnliche Aufwendungen entstehen durch ungewöhnliche oder unregelmäßige Ereignisse, die nicht zum normalen betrieblichen Ablauf gehören. Dazu können beispielsweise bestimmte Schäden infolge eines außergewöhnlichen Schadensereignisses zählen.
Der Begriff „außergewöhnlich“ wird hier im Zusammenhang mit der Kostenrechnung verwendet. Er ist nicht mit einem eigenen Posten „außerordentliche Aufwendungen“ in der heutigen handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung gleichzusetzen.
Wichtig ist außerdem: Abschreibungen und Zinsaufwendungen sind nicht automatisch neutrale Aufwendungen. Entscheidend ist, wie der jeweilige Aufwand in der Kostenrechnung behandelt wird. Wird beispielsweise anstelle der bilanziellen Abschreibung eine kalkulatorische Abschreibung angesetzt, erfolgt eine entsprechende Abgrenzung.
Kalkulatorische Kosten
Es gibt auch Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand oder ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Diese werden als kalkulatorische Kosten bezeichnet.
Kalkulatorische Kosten sollen den tatsächlichen wirtschaftlichen Werteverzehr und die Nutzung betrieblicher Produktionsfaktoren möglichst realistisch in der Kostenrechnung abbilden. Sie helfen dadurch beispielsweise bei der Preiskalkulation, Kostenkontrolle und Wirtschaftlichkeitsrechnung.
Kalkulatorische Kosten werden in Anderskosten und Zusatzkosten unterteilt.
Anderskosten liegen vor, wenn in der Finanzbuchhaltung grundsätzlich ein entsprechender Aufwand vorhanden ist, dieser in der Kostenrechnung aber mit einem anderen Betrag angesetzt wird.
Typische Beispiele sind:
• kalkulatorische Abschreibungen
• kalkulatorische Wagnisse
• kalkulatorische Zinsen, soweit einem entsprechenden Aufwand ein anderer Kostenwert gegenübergestellt wird
Zusatzkosten sind dagegen Kosten, denen überhaupt kein entsprechender Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht.
Typische Beispiele können sein:
• kalkulatorischer Unternehmerlohn
• kalkulatorische Miete für betrieblich genutzte eigene Räume
• ein kalkulatorischer Zinsanteil, dem kein entsprechender Aufwand gegenübersteht
Die genaue Einordnung kalkulatorischer Zinsen hängt deshalb davon ab, ob und in welcher Höhe ein entsprechender Zinsaufwand in der Finanzbuchhaltung vorhanden ist.
Aufwand und Kosten im Überblick
Für die Abgrenzung kannst du dir folgendes Schema merken:
Aufwand und Kosten sind gleich hoch:
→ Grundkosten
Aufwand vorhanden, aber keine Kosten:
→ neutraler Aufwand
Aufwand vorhanden, Kosten aber in anderer Höhe:
→ Anderskosten
Kosten vorhanden, aber kein Aufwand:
→ Zusatzkosten
Damit ergibt sich für die Kosten- und Leistungsrechnung:
Kosten = Grundkosten + Anderskosten + Zusatzkosten
Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass die Finanzbuchhaltung den gesamten Unternehmenserfolg betrachtet, während die Kosten- und Leistungsrechnung gezielt untersucht, welche Kosten durch die betriebliche Leistungserstellung entstehen. Gerade diese Abgrenzung ist wichtig, damit Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsanalysen nicht durch betriebsfremde oder anders zu bewertende Vorgänge verzerrt werden.
Beispielaufgaben
Wann liegen Aufwendungen vor, die keine Kosten darstellen?
A. Wenn betriebliche Zinsaufwendungen entstehen, die in gleicher Höhe in die Kostenrechnung übernommen werden.
B. Wenn betriebsfremde Aufwendungen entstehen, beispielsweise durch eine Spende.
C. Wenn außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund eines ungewöhnlichen Schadensereignisses entstehen.
D. Wenn periodenfremde Aufwendungen entstehen, beispielsweise eine Nachzahlung, die wirtschaftlich eine frühere Periode betrifft.
E. Wenn betriebliche Abschreibungen in gleicher Höhe als Kosten berücksichtigt werden.
Welche Aussagen zu den Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung sind falsch?
A. Aufwand ist der in Geld bewertete Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen innerhalb einer Abrechnungsperiode.
B. Neutrale Aufwendungen gehören nicht zu den Aufwendungen.
C. Aufwendungen, die gleichzeitig Kosten darstellen, werden auch als Zweckaufwand bezeichnet.
D. Aufwendungen mindern grundsätzlich das Eigenkapital beziehungsweise das Ergebnis eines Unternehmens, sofern es sich nicht um erfolgsneutrale Vorgänge wie Entnahmen oder Ausschüttungen handelt.
E. Aufwendungen sind immer gleichzeitig Kosten.
Welche Aussagen zu den Kosten im internen Rechnungswesen sind richtig?
A. Kosten stehen in Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung und beziehen sich auf die betrachtete Abrechnungsperiode.
B. Kosten und Aufwendungen sind grundsätzlich dasselbe.
C. In der Kosten- und Leistungsrechnung wird ausschließlich mit den Aufwendungen aus der Finanzbuchhaltung gerechnet.
D. Aufwendungen, die in gleicher Höhe als Kosten übernommen werden, bezeichnet man als Grundkosten.
E. In der Kosten- und Leistungsrechnung wird mit Kosten kalkuliert.
Wann sind Aufwendungen keine Kosten?
A. Wenn Aufwendungen nicht betriebszweckbezogen sind.
B. Wenn Aufwendungen periodenfremd sind und wirtschaftlich zu einer anderen Abrechnungsperiode gehören.
C. Wenn Aufwendungen periodenbezogen sind und zur betrachteten Abrechnungsperiode gehören.
D. Wenn Aufwendungen unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung zusammenhängen.
E. Wenn Aufwendungen außergewöhnlich sind und nicht zum normalen betrieblichen Ablauf gehören.
Welche Aussage zu neutralen Aufwendungen ist falsch?
A. Neutrale Aufwendungen können betriebsfremd, periodenfremd oder außergewöhnlich sein.
B. Aufwendungen, die in der Kostenrechnung nicht als Kosten berücksichtigt werden, können neutrale Aufwendungen darstellen.
C. Eine Spende kann einen betriebsfremden und damit neutralen Aufwand darstellen.
D. Eine periodenfremde Nachzahlung kann einen neutralen Aufwand darstellen.
E. Neutrale Aufwendungen gehören zu den Kosten der betrieblichen Leistungserstellung.








