Die Selbstkosten umfassen alle Kosten, die einem Produkt oder einer Leistung im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses zugerechnet werden. Dazu gehören nicht nur die Kosten der Herstellung, sondern auch Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Die Selbstkosten sind eine wichtige Grundlage für die Kalkulation von Verkaufspreisen. Sie zeigen, welche Kosten ein Unternehmen langfristig mindestens decken muss, damit durch den Verkauf eines Produkts kein Verlust entsteht.
Im Industriebetrieb werden die Selbstkosten häufig mithilfe der Zuschlagskalkulation berechnet.
Inhalte:
Wie setzen sich die Selbstkosten zusammen?
Die Berechnung beginnt mit den Material- und Fertigungskosten.
Materialeinzelkosten
+ Materialgemeinkosten
= Materialkosten
Anschließend werden die Fertigungskosten berechnet:
Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten
= Fertigungskosten
Material- und Fertigungskosten ergeben zusammen die Herstellkosten:
Materialkosten + Fertigungskosten = Herstellkosten
Zu den Herstellkosten kommen anschließend die Verwaltungs- und Vertriebskosten hinzu:
Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vertriebsgemeinkosten
= Selbstkosten
Je nach verwendetem Kalkulationsschema können zusätzlich beispielsweise Sondereinzelkosten der Fertigung oder Sondereinzelkosten des Vertriebs berücksichtigt werden.
Selbstkosten berechnen: Beispiel
Gegeben sind folgende Werte:
Materialeinzelkosten: 2.000 €
Materialgemeinkostenzuschlag: 10 %
Fertigungseinzelkosten: 1.000 €
Fertigungsgemeinkostenzuschlag: 50 %
Verwaltungsgemeinkostenzuschlag: 3 %
Vertriebsgemeinkostenzuschlag: 5 %
Zunächst werden die Materialgemeinkosten berechnet:
2.000 € × 10 % = 200 €
Damit ergeben sich:
2.000 € + 200 € = 2.200 € Materialkosten
Danach werden die Fertigungsgemeinkosten berechnet:
1.000 € × 50 % = 500 €
Damit betragen die Fertigungskosten:
1.000 € + 500 € = 1.500 €
Die Herstellkosten betragen:
2.200 € + 1.500 € = 3.700 €
Nun werden die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten berechnet:
Verwaltungsgemeinkosten:
3.700 € × 3 % = 111 €
Vertriebsgemeinkosten:
3.700 € × 5 % = 185 €
Damit ergeben sich Selbstkosten von:
3.700 € + 111 € + 185 € = 3.996 €
Die Selbstkosten betragen somit 3.996 €.
Selbstkosten und Preisuntergrenze
Die Selbstkosten spielen auch bei der Bestimmung der Preisuntergrenze eine wichtige Rolle.
Bei einer langfristigen Betrachtung muss ein Unternehmen neben den variablen Kosten auch seine Fixkosten decken. In der Vollkostenrechnung entsprechen die Selbstkosten deshalb grundsätzlich der langfristigen Preisuntergrenze je Einheit.
Wird ein Produkt dauerhaft unterhalb seiner Selbstkosten verkauft, reichen die Erlöse nicht aus, um sämtliche zugerechneten Kosten zu decken.
Davon zu unterscheiden ist die kurzfristige Preisuntergrenze. Sie orientiert sich bei freien Kapazitäten typischerweise an den variablen Kosten. Ein Preis oberhalb der variablen Kosten kann dann zumindest noch einen Beitrag zur Deckung der Fixkosten leisten.
Vereinfacht gilt:
Langfristige Preisuntergrenze → Selbstkosten
Kurzfristige Preisuntergrenze → variable Kosten
Von den Selbstkosten zum Verkaufspreis
Die Selbstkosten sind noch nicht automatisch der endgültige Verkaufspreis.
Ein Unternehmen möchte in der Regel zusätzlich einen Gewinn erzielen. Deshalb wird in der Verkaufskalkulation zunächst ein Gewinnzuschlag berücksichtigt:
Selbstkosten + Gewinn = Barverkaufspreis
Werden außerdem Kundenskonto und Kundenrabatt eingeplant, wird die Kalkulation weitergeführt, bis der Listenverkaufspreis erreicht ist.
Die genaue Reihenfolge hängt vom verwendeten Kalkulationsschema ab. Die Selbstkosten bilden dabei jedoch die zentrale Kostenbasis für die weitere Verkaufspreiskalkulation.
Selbstkosten im Industrie- und Handelsbetrieb
Im Industriebetrieb entstehen unter anderem Material- und Fertigungskosten. Aus ihnen werden zunächst die Herstellkosten berechnet. Zusammen mit den Verwaltungs- und Vertriebskosten ergeben sich schließlich die Selbstkosten.
Im Handelsbetrieb werden Waren dagegen in der Regel eingekauft und weiterverkauft. Ausgangspunkt der Kalkulation ist dort der Bezugspreis beziehungsweise Einstandspreis der Ware.
Vereinfacht gilt:
Bezugspreis + Handlungskosten = Selbstkosten
Zu den Handlungskosten zählen die Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit, beispielsweise Personal-, Lager-, Verwaltungs-, Vertriebs- oder Raumkosten.
Die Handlungskosten eines Handelsbetriebs können deshalb nicht einfach mit den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten eines Industriebetriebs gleichgesetzt werden. Sie umfassen je nach Betrieb weitere Kostenbereiche.
Vollkosten- und Teilkostenrechnung
Bei der Berechnung der vollständigen Selbstkosten werden in der Vollkostenrechnung sowohl variable als auch fixe Kosten auf die Kostenträger verrechnet.
Die Teilkostenrechnung verfolgt dagegen einen anderen Ansatz. Dort werden nur bestimmte Kostenbestandteile, beispielsweise die variablen Kosten, den Kostenträgern zugerechnet. Die Fixkosten werden nicht vollständig auf einzelne Produkte verteilt, sondern häufig als Kostenblock betrachtet.
Deshalb sollte zwischen Selbstkosten im Sinne der Vollkostenrechnung und den in einer Teilkostenrechnung betrachteten Kosten unterschieden werden.
Merke:
Selbstkosten = Herstellkosten + Verwaltungs- und Vertriebskosten
Herstellkosten = Materialkosten + Fertigungskosten
Langfristige Preisuntergrenze → Selbstkosten
Beispielaufgaben
Wie werden die Selbstkosten in einem Fertigungsbetrieb berechnet?
A. Selbstkosten = Herstellkosten
B. Selbstkosten = Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten + Vertriebsgemeinkosten
C. Selbstkosten = Herstellkosten + Verwaltungsgemeinkosten
D. Selbstkosten = Herstellkosten + Vertriebsgemeinkosten
E. Selbstkosten = Herstellkosten − Verwaltungsgemeinkosten − Vertriebsgemeinkosten
Welche Aussage zu den Selbstkosten in einem Fertigungsbetrieb ist richtig?
A. Die Selbstkosten werden auch als kurzfristige Preisuntergrenze bezeichnet.
B. Die Selbstkosten werden auch als langfristige Preisuntergrenze bezeichnet.
C. Die Selbstkosten werden auch als mittelfristige Preisuntergrenze bezeichnet.
D. Die Selbstkosten sind die Summe aller Kosten, die für ein Produkt angefallen sind.
E. Bei einem Verkauf der Produkte zum Selbstkostenpreis macht das Unternehmen weder einen Gewinn noch einen Verlust.
Welche Bestandteile gehören in einem Fertigungsbetrieb zu den Selbstkosten?
A. Die Materialeinzelkosten.
B. Die Materialgemeinkosten.
C. Die Fertigungslöhne.
D. Die Fertigungsgemeinkosten.
E. Die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
Welche Aussagen zu den Herstellkosten, dem Bezugspreis und den Selbstkosten sind richtig?
A. In einem Handelsunternehmen sprechen wir vom Bezugspreis.
B. In einem Industrieunternehmen sprechen wir vom Bezugspreis.
C. In einem Industrieunternehmen sprechen wir von den Herstellkosten.
D. In einem Handelsunternehmen sprechen wir von den Herstellkosten.
E. Die Selbstkosten umfassen alle Kosten des Unternehmens, die für die Herstellung und Vermarktung der Produkte anfallen.
In einem Industriebetrieb fallen folgende Kosten an:
Fertigungsmaterial: 2.000 €
Fertigungslöhne: 20 Stunden × 50 € = 1.000 €
Materialgemeinkosten: 10 % des Fertigungsmaterials
Fertigungsgemeinkosten: 50 % der Fertigungslöhne
Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten: 5 % der Herstellkosten
Wie hoch sind die Selbstkosten?
A. Die Selbstkosten betragen 3.900 €
B. Die Selbstkosten betragen 3.950 €
C. Die Selbstkosten betragen 3.885 €
D. Die Selbstkosten betragen 3.700 €
E. Die Selbstkosten betragen 4.000 €








