Mit einer Kalkulation ermittelt ein Unternehmen, zu welchem Preis Waren eingekauft werden und zu welchem Preis sie verkauft werden müssen, damit die entstehenden Kosten gedeckt und ein gewünschter Gewinn erzielt werden kann. Besonders im Handel spielen dabei verschiedene Preisnachlässe, Bezugskosten und betriebliche Kosten eine wichtige Rolle. Begriffe wie Rabatt, Skonto, Bonus, Bezugskosten, Handlungskosten, Gewinn und Umsatzsteuer tauchen deshalb regelmäßig in der Handelskalkulation auf. Sie werden jedoch nicht einfach zusammengerechnet, sondern an unterschiedlichen Stellen des Kalkulationsschemas berücksichtigt. Für die richtige Berechnung musst du deshalb wissen, was die einzelnen Begriffe bedeuten und ob sie einen Preis vermindern oder erhöhen.
Inhalte:
Rabatt, Skonto und Bonus als Preisnachlässe
Ein Rabatt ist ein Preisnachlass, der auf den ursprünglich verlangten Preis einer Ware oder Dienstleistung gewährt wird. In der Einkaufskalkulation wird der Liefererrabatt vom Listeneinkaufspreis abgezogen. Dadurch entsteht der Zieleinkaufspreis. Häufige Rabattarten sind beispielsweise Mengenrabatte bei größeren Bestellungen oder Treuerabatte für langjährige Geschäftsbeziehungen.
Der Skonto ist ebenfalls ein Preisnachlass, hängt aber normalerweise von einer schnellen Zahlung ab. Ein Lieferant kann beispielsweise vereinbaren, dass der Rechnungsbetrag innerhalb einer kurzen Skontofrist um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt werden darf. In der Kalkulation wird der mögliche Liefererskonto vom Zieleinkaufspreis abgezogen. Daraus ergibt sich der Bareinkaufspreis.
Ein Bonus wird häufig erst nachträglich gewährt und hängt beispielsweise vom Umsatz innerhalb eines bestimmten Zeitraums ab. Er kann etwa am Ende eines Jahres oder Halbjahres vereinbart werden, wenn ein bestimmtes Einkaufsvolumen erreicht wurde. Rabatt, Skonto und Bonus sind damit zwar Preisnachlässe, unterscheiden sich aber vor allem durch den Grund und den Zeitpunkt ihrer Gewährung.
Bezugskosten und Einstandspreis
Beim Einkauf einer Ware entstehen häufig zusätzliche Kosten, die über den eigentlichen Warenpreis hinausgehen. Diese werden als Bezugskosten oder Warenbezugskosten bezeichnet. Dazu können beispielsweise Fracht-, Transport-, Verpackungs- oder bestimmte Versicherungskosten gehören, soweit sie mit der Beschaffung der Ware zusammenhängen.
Bezugskosten erhöhen den Betrag, den das Unternehmen tatsächlich für die Beschaffung einer Ware aufwenden muss. Sie werden deshalb zum Bareinkaufspreis hinzugerechnet. Das Ergebnis wird als Bezugspreis oder Einstandspreis bezeichnet.
Für die Bezugskalkulation gilt damit vereinfacht:
Listeneinkaufspreis
− Liefererrabatt
= Zieleinkaufspreis
− Liefererskonto
= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
= Bezugspreis / Einstandspreis
Der Einstandspreis zeigt somit, was die Ware das Unternehmen unter Berücksichtigung der einkaufsbezogenen Preisnachlässe und Beschaffungskosten tatsächlich kostet.
Handlungskosten und Selbstkosten
Mit dem Einkauf der Ware sind noch nicht alle Kosten eines Handelsunternehmens berücksichtigt. Zusätzlich entstehen durch die eigentliche Handelstätigkeit sogenannte Handlungskosten. Dazu gehören beispielsweise Personalkosten, Raumkosten, Energiekosten, Werbekosten, Versicherungen und Abschreibungen.
Viele dieser Kosten können nicht unmittelbar einem einzelnen Produkt zugeordnet werden. Es handelt sich daher häufig um Gemeinkosten. In der Handelskalkulation werden sie mithilfe eines Handlungskostenzuschlags auf die Waren verteilt. Als Bezugsgröße dient dabei häufig der Einstandspreis.
Werden die anteiligen Handlungskosten zum Einstandspreis hinzugerechnet, ergeben sich die Selbstkosten. Sie zeigen, welche Kosten dem Unternehmen insgesamt entstehen, wenn neben der Beschaffung der Ware auch die betrieblichen Kosten der Handelstätigkeit berücksichtigt werden.
Vereinfacht gilt:
Einstandspreis + Handlungskosten = Selbstkosten
Der Verkaufspreis sollte langfristig so kalkuliert sein, dass nicht nur der Einkaufspreis der Ware, sondern auch diese betrieblichen Kosten gedeckt werden können.
Gewinn in der Kalkulation
Ein Unternehmen möchte seine Waren normalerweise nicht lediglich zu den Selbstkosten verkaufen. Deshalb wird bei der Verkaufskalkulation zusätzlich ein Gewinn berücksichtigt. Der kalkulatorische Gewinn wird häufig mithilfe eines Gewinnzuschlags auf die Selbstkosten berechnet.
Für die Kalkulation gilt vereinfacht:
Selbstkosten + Gewinn = Barverkaufspreis
Der Begriff Gewinn muss dabei von dem Gewinn des gesamten Unternehmens unterschieden werden. In der Finanzbuchführung ergibt sich der Jahresgewinn aus der Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen einer Abrechnungsperiode. In der Kalkulation handelt es sich dagegen um einen kalkulierten Gewinnanteil, der bei der Preisfindung einer Ware berücksichtigt wird.
Je nach verwendetem Kalkulationsschema können anschließend noch mögliche Kundenskonti und Kundenrabatte berücksichtigt werden. Dadurch entstehen weitere Preisstufen wie der Zielverkaufspreis und der Listenverkaufspreis. Die Kalkulation berücksichtigt damit nicht nur die Kosten des Unternehmens, sondern auch mögliche Preisnachlässe, die später gegenüber dem Kunden eingeräumt werden sollen.
Umsatzsteuer und Verkaufspreis
Am Ende der Verkaufskalkulation muss bei einem steuerpflichtigen Umsatz außerdem die Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Sie wird auf das Entgelt berechnet und erhöht den Betrag, den der Kunde insgesamt bezahlen muss. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer selbst gehört nicht zur Bemessungsgrundlage.
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland derzeit 19 %. Für gesetzlich bestimmte Umsätze gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %, beispielsweise für zahlreiche in Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes aufgeführte Waren. Für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sieht das Umsatzsteuerrecht außerdem einen Steuersatz von 0 % vor.
Bei einer typischen Handelskalkulation wird zunächst der Nettoverkaufspreis ermittelt. Erst anschließend wird die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Daraus ergibt sich der Bruttoverkaufspreis, also der Betrag, den der Endkunde bezahlt.
Der Zusammenhang lässt sich vereinfacht so darstellen:
Nettoverkaufspreis + Umsatzsteuer = Bruttoverkaufspreis
Bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmen ist die Umsatzsteuer grundsätzlich kein Bestandteil des eigentlichen Verkaufserlöses. Sie wird vom Unternehmen gegenüber dem Kunden erhoben und nach den umsatzsteuerlichen Regeln mit der Vorsteuer verrechnet beziehungsweise an das Finanzamt abgeführt.
Die wichtigsten Begriffe im Kalkulationsschema
Die verschiedenen Begriffe greifen bei der Handelskalkulation ineinander. Preisnachlässe des Lieferanten vermindern zunächst den Einkaufspreis, während Bezugskosten ihn erhöhen. Anschließend werden die betrieblichen Handlungskosten berücksichtigt, um die Selbstkosten zu bestimmen. Auf die Selbstkosten wird der gewünschte Gewinn aufgeschlagen. Mögliche Preisnachlässe gegenüber dem Kunden müssen bereits bei der Preisplanung berücksichtigt werden, damit der gewünschte Verkaufserlös trotz späterer Rabatte oder Skonti erreicht werden kann.
Die grundlegende Kalkulationslogik lautet damit:
Listeneinkaufspreis
− Liefererrabatt
= Zieleinkaufspreis
− Liefererskonto
= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
= Einstandspreis
+ Handlungskosten
= Selbstkosten
+ Gewinn
= kalkulierter Nettoverkaufspreis
Je nach ausführlichem Kalkulationsschema folgen anschließend noch Kundenskonto und Kundenrabatt, bevor der Netto-Listenverkaufspreis erreicht wird. Erst auf den für den Kunden maßgeblichen steuerpflichtigen Nettopreis wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Jeder Begriff erfüllt damit eine bestimmte Funktion innerhalb der Kalkulation und beeinflusst, welchen Preis das Unternehmen letztlich verlangen muss.
Beispielaufgaben
Welche Kosten gehören zu den Bezugskosten?
A. Lieferantenrabatt
B. Miete
C. Buchhaltungskosten
D. Transportkosten
E. Verpackungskosten
Welche Aussage zum Skonto ist richtig?
A. Skonto ist ein Treuerabatt, der unabhängig vom Zahlungszeitpunkt gewährt wird.
B. Lieferanten sind verpflichtet, bei jeder vorzeitigen Zahlung Skonto zu gewähren.
C. Skonto und Rabatt bedeuten dasselbe.
D. Skonto ist ein Preisnachlass, der bei Zahlung innerhalb einer vereinbarten Skontofrist gewährt wird.
E. Skonto ist ein Aufschlag auf den Rechnungsbetrag.
Wann liegt ein Gewinn vor?
A. Wenn die Aufwendungen höher als die Erträge sind.
B. Wenn die Kosten besonders niedrig sind.
C. Wenn die Erträge hoch sind, unabhängig von der Höhe der Aufwendungen.
D. Wenn die Erträge höher als die Aufwendungen sind.
E. Wenn die Personalkosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten.
Welche Aussagen zum Rabatt sind richtig?
A. Ein Rabatt kann vom Lieferanten gewährt werden.
B. Je nach Perspektive kann zwischen Lieferantenrabatt und Kundenrabatt unterschieden werden.
C. Ein Personalrabatt gehört nicht zu den Rabattarten.
D. Es gibt verschiedene Rabattarten, beispielsweise Mengenrabatte und Treuerabatte.
E. Rabatte gehören zu den Preisnachlässen.
Welche Aussagen zu Handlungskosten sind richtig?
A. Handlungskosten entstehen durch die betriebliche Handelstätigkeit eines Unternehmens.
B. Handlungskosten können Einzel- oder Gemeinkosten sein, wobei ein großer Teil als Gemeinkosten anfällt.
C. Handlungskosten bestehen ausschließlich aus direkt zurechenbaren Einzelkosten.
D. Zu den Handlungskosten können beispielsweise Personal-, Raum-, Werbe- und Energiekosten gehören.
E. Nicht direkt zurechenbare Handlungskosten können mithilfe eines Handlungskostenzuschlags auf die Waren verteilt werden.
Welche Aussage zur Umsatzsteuer ist richtig?
A. Für alle Waren und Dienstleistungen gilt ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 19 %.
B. Die Umsatzsteuer wird ausschließlich beim Einkauf eines Unternehmens berechnet.
C. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt grundsätzlich 10 %.
D. Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %.
E. Die Umsatzsteuer gehört bei einem steuerpflichtigen Verkauf immer vollständig zum Umsatzerlös des Unternehmens.
Welche Aussage zur Umsatzsteuer ist richtig?
A. Für alle Waren und Dienstleistungen gilt ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 19 %.
B. Die Umsatzsteuer wird ausschließlich beim Einkauf eines Unternehmens berechnet.
C. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz beträgt grundsätzlich 10 %.
D. Der allgemeine Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt 19 %.
E. Die Umsatzsteuer gehört bei einem steuerpflichtigen Verkauf immer vollständig zum Umsatzerlös des Unternehmens.
Welche Aussagen zum Bezugspreis sind richtig?
A. Der Bezugspreis wird auch als Einstandspreis bezeichnet.
B. Bei der Berechnung des Bezugspreises werden Preisnachlässe wie Skonto zum Einkaufspreis hinzugerechnet.
C. Der Bezugspreis ist ein wichtiges Kriterium beim Vergleich verschiedener Lieferantenangebote.
D. Bei der Vorwärtskalkulation wird zur Ermittlung des Bezugspreises vom Listeneinkaufspreis ausgegangen.
E. Bezugskosten wie Fracht- oder Verpackungskosten vermindern den Bezugspreis.
Welche Aussagen zur doppelten Buchführung sind richtig?
A. Die doppelte Buchführung wird auch als Doppik bezeichnet.
B. Bei der doppelten Buchführung wird nach dem Prinzip „Soll an Soll“ gebucht.
C. Ein Geschäftsvorfall wird in der doppelten Buchführung auf mindestens zwei Konten erfasst.
D. Zu einer Buchung gehört grundsätzlich eine entsprechende Gegenbuchung.
E. Buchungssätze werden nach dem Grundprinzip „Soll an Haben“ gebildet.
Welche Aussagen zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind richtig?
A. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dürfen grundsätzlich miteinander verrechnet werden.
B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören zum Fremdkapital.
C. Sie entstehen, wenn ein Unternehmen eine Lieferung oder Leistung erhalten, die Rechnung aber noch nicht bezahlt hat.
D. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
E. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gehören zum Umlaufvermögen und stehen auf der Aktivseite der Bilanz.
Welche Aussage zu Rücklagen ist richtig?
A. Die Bildung von Rücklagen ist immer freiwillig.
B. Rücklagen und Rückstellungen bezeichnen denselben Bilanzposten.
C. Rücklagen gehören zum Eigenkapital.
D. Rücklagen gehören zum Fremdkapital.
E. Sämtliche Rücklagen werden ausschließlich aus dem Jahresgewinn gebildet.








