Mit der Rückwärtskalkulation wird ermittelt, wie viel ein Unternehmen höchstens für eine Ware bezahlen darf, wenn der mögliche Verkaufspreis bereits feststeht. Anders als bei der Vorwärtskalkulation rechnest du deshalb nicht vom Einkaufspreis zum Verkaufspreis, sondern in die entgegengesetzte Richtung. Ausgangspunkt ist der Bruttoverkaufspreis, der am Markt erzielt werden kann. Von diesem werden schrittweise Umsatzsteuer, Gewinn und Handlungskosten herausgerechnet. Am Ende erhältst du den maximal möglichen Bezugspreis. Die Rückwärtskalkulation hilft damit auch bei der Entscheidung, ob sich der Einkauf und Verkauf eines Produkts wirtschaftlich lohnt.
Inhalte:
- Was ist die Rückwärtskalkulation?
- Wofür wird die Rückwärtskalkulation eingesetzt?
- Aufbau der Rückwärtskalkulation
- Vom Bruttoverkaufspreis zum Nettoverkaufspreis
- Vom Nettoverkaufspreis zu den Selbstkosten
- Von den Selbstkosten zum Bezugspreis
- Beispiel: Rückwärtskalkulation einer Jeanshose
- Lieferantenangebot mit dem maximalen Bezugspreis vergleichen
- Warum wird bei der Rückwärtskalkulation anders gerechnet?
- Unterschied zwischen Vorwärts- und Rückwärtskalkulation
- Zusammenfassung
- Beispielaufgaben
Was ist die Rückwärtskalkulation?
Stell dir vor, ein Großhändler bietet deinem Unternehmen einen neuen Posten Jeanshosen an. Bevor du das Angebot annimmst, möchtest du wissen, ob du mit den Jeanshosen deine Kosten decken und den gewünschten Gewinn erzielen kannst.
Da du den Markt kennst, weißt du bereits, welchen Verkaufspreis Kunden für eine vergleichbare Jeanshose akzeptieren. Dieser Preis kann aufgrund der Konkurrenz nicht beliebig erhöht werden. Deshalb musst du rückwärts rechnen und bestimmen, wie hoch der Bezugspreis der Ware maximal sein darf.
Die Rückwärtskalkulation ist besonders sinnvoll, wenn der Verkaufspreis durch den Markt weitgehend vorgegeben ist. Sie zeigt dir, ob der Einkaufspreis eines Lieferanten zu deiner eigenen Kalkulation passt.
Wofür wird die Rückwärtskalkulation eingesetzt?
Mit der Rückwärtskalkulation kannst du den maximalen Bezugspreis einer Ware berechnen. Dieser Preis muss so niedrig sein, dass neben dem Einkauf auch die Handlungskosten und der gewünschte Gewinn gedeckt werden können.
Dadurch eignet sich die Rückwärtskalkulation unter anderem dazu,
die Wirtschaftlichkeit eines Produkts zu überprüfen,
Lieferantenangebote zu beurteilen,
einen maximalen Einkaufspreis festzulegen,
über die Aufnahme eines Produkts in das Sortiment zu entscheiden.
Liegt der angebotene Bezugspreis über dem errechneten maximalen Bezugspreis, reicht der mögliche Verkaufspreis nicht aus, um die Kalkulationsvorgaben einzuhalten.
Aufbau der Rückwärtskalkulation
Bei der Rückwärtskalkulation wird das Schema der Verkaufskalkulation von unten nach oben durchlaufen.
Das Grundschema lautet:
Bruttoverkaufspreis
- Umsatzsteuer
= Nettoverkaufspreis
- Gewinn
= Selbstkosten
- Handlungskosten
= Bezugspreis
Anders als bei einer einfachen Subtraktion müssen die prozentualen Zuschläge rückwärts aus den bereits erhöhten Werten herausgerechnet werden. Deshalb wird bei der Rückwärtskalkulation mit sogenannten verminderten Grundwerten beziehungsweise Hundert-vom-Hundert-Rechnungen gearbeitet.
Vom Bruttoverkaufspreis zum Nettoverkaufspreis
Im ersten Schritt wird die Umsatzsteuer aus dem Bruttoverkaufspreis herausgerechnet. Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % entspricht der Bruttoverkaufspreis 119 % des Nettoverkaufspreises.
In unserem Beispiel beträgt der mögliche Bruttoverkaufspreis einer Jeanshose 79 €.
Die Umsatzsteuer beträgt:
79 € × 19 ÷ 119 = 12,61 €
Diesen Betrag ziehen wir vom Bruttoverkaufspreis ab:
79,00 € Bruttoverkaufspreis
12,61 € Umsatzsteuer
= 66,39 € Nettoverkaufspreis
Alternativ kann der Nettoverkaufspreis direkt berechnet werden:
79 € ÷ 119 × 100 = 66,39 €
Vom Nettoverkaufspreis zu den Selbstkosten
Im nächsten Schritt wird der Gewinn herausgerechnet. In unserem Beispiel beträgt der Gewinnzuschlagsatz 20 % der Selbstkosten.
Der Nettoverkaufspreis entspricht damit 120 % der Selbstkosten.
Der Gewinn beträgt:
66,39 € × 20 ÷ 120 = 11,07 €
Anschließend wird der Gewinn vom Nettoverkaufspreis abgezogen:
66,39 € Nettoverkaufspreis
11,07 € Gewinn
= 55,32 € Selbstkosten
Die Selbstkosten dürfen also höchstens 55,32 € betragen, wenn bei einem Nettoverkaufspreis von 66,39 € ein Gewinnzuschlag von 20 % erzielt werden soll.
Von den Selbstkosten zum Bezugspreis
Im letzten Schritt werden die Handlungskosten herausgerechnet. Der Handlungskostenzuschlagsatz beträgt in unserem Beispiel 30 % des Bezugspreises.
Die Selbstkosten entsprechen damit 130 % des Bezugspreises.
Die Handlungskosten betragen:
55,32 € × 30 ÷ 130 = 12,77 €
Diese werden von den Selbstkosten abgezogen:
55,32 € Selbstkosten
12,77 € Handlungskosten
= 42,55 € Bezugspreis
Damit darf das Unternehmen für eine Jeanshose höchstens 42,55 € bezahlen.
Beispiel: Rückwärtskalkulation einer Jeanshose
Für die geplante Aufnahme einer Jeanshose in das Sortiment liegen folgende Werte vor:
möglicher Bruttoverkaufspreis: 79,00 €
Handlungskostenzuschlagsatz: 30 % vom Bezugspreis
Gewinnzuschlagsatz: 20 % von den Selbstkosten
Umsatzsteuersatz: 19 %
Die vollständige Rückwärtskalkulation lautet:
Bruttoverkaufspreis: 79,00 €
Umsatzsteuer: 12,61 €
= Nettoverkaufspreis: 66,39 €
Gewinn: 11,07 €
= Selbstkosten: 55,32 €
Handlungskosten: 12,77 €
= maximaler Bezugspreis: 42,55 €
Das Unternehmen darf die Jeanshose also höchstens zu einem Bezugspreis von 42,55 € einkaufen, wenn die vorgegebenen Handlungskosten und der gewünschte Gewinn berücksichtigt werden sollen.
Lieferantenangebot mit dem maximalen Bezugspreis vergleichen
Der Lieferant bietet die Jeanshose in unserem Beispiel zu einem Bezugspreis von 47,10 € an. Die Rückwärtskalkulation hat jedoch ergeben, dass höchstens 42,55 € bezahlt werden dürfen.
47,10 € angebotener Bezugspreis
42,55 € maximaler Bezugspreis
= 4,55 € Differenz
Der angebotene Bezugspreis liegt damit 4,55 € über dem kalkulierten Höchstbetrag. Unter den gegebenen Voraussetzungen wäre das Angebot wirtschaftlich nicht passend. Das Unternehmen müsste beispielsweise einen niedrigeren Einkaufspreis mit dem Lieferanten vereinbaren, die Handlungskosten reduzieren oder einen geringeren Gewinn akzeptieren.
Ist ein höherer Verkaufspreis am Markt nicht durchsetzbar, kann auch entschieden werden, das Produkt nicht in das Sortiment aufzunehmen.
Warum wird bei der Rückwärtskalkulation anders gerechnet?
Bei der Rückwärtskalkulation können Zuschlagssätze nicht einfach vom jeweiligen Betrag abgezogen werden. Der Grund liegt darin, dass der Ausgangswert bereits den Zuschlag enthält.
Ein Nettoverkaufspreis mit 20 % Gewinn entspricht beispielsweise 120 % der Selbstkosten. Deshalb muss der Gewinn aus diesen 120 % herausgerechnet werden. Das Gleiche gilt für die Handlungskosten: Bei einem Handlungskostenzuschlag von 30 % entsprechen die Selbstkosten 130 % des Bezugspreises.
Diese Berechnungsweise ist besonders wichtig für Prüfungsaufgaben. Du solltest deshalb immer darauf achten, auf welche Bezugsgröße sich ein Zuschlagssatz bezieht.
Unterschied zwischen Vorwärts- und Rückwärtskalkulation
Bei der Vorwärtskalkulation ist der Einkaufspreis bekannt. Von diesem ausgehend wird berechnet, zu welchem Preis die Ware verkauft werden sollte.
Bei der Rückwärtskalkulation ist dagegen der mögliche Verkaufspreis bekannt. Von diesem wird rückwärts gerechnet, um zu bestimmen, wie hoch der Einkaufspreis maximal sein darf.
Kurz gesagt:
Vorwärtskalkulation: Einkaufspreis → Verkaufspreis
Rückwärtskalkulation: Verkaufspreis → maximaler Einkaufspreis
Beide Verfahren helfen Unternehmen dabei, Preise zu kalkulieren und die Wirtschaftlichkeit von Waren zu beurteilen.
Zusammenfassung
Mit der Rückwärtskalkulation wird ausgehend von einem vorgegebenen Bruttoverkaufspreis der maximal mögliche Bezugspreis einer Ware ermittelt. Zunächst wird die Umsatzsteuer herausgerechnet, danach der gewünschte Gewinn und anschließend die Handlungskosten. Das Ergebnis zeigt, wie viel das Unternehmen höchstens für die Ware bezahlen darf. Anschließend kann dieser Wert mit dem tatsächlichen Lieferantenangebot verglichen werden. Die Rückwärtskalkulation unterstützt damit die Entscheidung, ob sich der Einkauf und die Aufnahme eines Produkts in das Sortiment wirtschaftlich lohnen.
Beispielaufgaben
Welche Aussagen zur Rückwärtskalkulation sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
A. Bei der Rückwärtskalkulation wird vom Listeneinkaufspreis ausgegangen wie bei der Vorwärtskalkulation.
B. Bei der Rückwärtskalkulation wird überlegt, zu welchem Einkaufslistenpreis die Ware höchstens gekauft werden darf.
C. Mit Hilfe der Rückwärtskalkulation kann man auch die Wirtschaftlichkeit eines Produktes berechnen.
D. Bei der Rückwärtskalkulation rechnen wir von oben nach unten, also vom Bezugspreis in Richtung Bruttoverkaufspreis.
E. Bei der Rückwärtskalkulation wird vom Listenverkaufspreis ausgegangen.
Wie hoch ist der Nettoverkaufspreis, wenn der Bruttoverkaufspreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer 79 € beträgt?
Antwortmöglichkeiten
A. Der Nettoverkaufspreis beträgt 66,39 €.
B. Der Nettoverkaufspreis beträgt 55,32 €.
C. Der Nettoverkaufspreis beträgt 68,55 €.
D. Der Nettoverkaufspreis beträgt 72,39 €.
E. Der Nettoverkaufspreis beträgt 42,55 €.
Es liegen folgende Zahlen aus dem Rechnungswesen vor:
Die Selbstkosten betragen 55,32 €.
Der Handlungskostenzuschlagsatz beträgt 30 %.
Wie hoch ist der Bezugspreis?
Antwortmöglichkeiten
A. Der Bezugspreis beträgt 66,39 €.
B. Der Bezugspreis beträgt 55,32 €.
C. Der Bezugspreis beträgt 68,55 €.
D. Der Bezugspreis beträgt 72,39 €.
E. Der Bezugspreis beträgt 42,55 €.
Es liegen folgende Zahlen vor:
Der erzielbare Bruttoverkaufspreis inklusive 19 % Umsatzsteuer beträgt 79 €.
Der Handlungskostenzuschlagsatz beträgt 30 %.
Der geplante Gewinnzuschlag beträgt 20 %.
Welche Bezugspreise kämen für unsere Kalkulation in Frage?
Antwortmöglichkeiten
A. Ein Bezugspreis von 44,70 €.
B. Ein Bezugspreis von 40,90 €.
C. Ein Bezugspreis von 42,55 €.
D. Ein Bezugspreis von 48,60 €.
E. Ein Bezugspreis von 49,90 €.
Wir möchten einen neuen Artikel in unser Sortiment aufnehmen. Der Bruttoverkaufspreis inklusive 19 % Mehrwertsteuer soll 79 € betragen. In der Kalkulation setzen wir für die Handlungskosten 30 % und für den Gewinn 20 % an. Welche Bezugspreise wären wirtschaftlich gesehen passend?
Antwortmöglichkeiten
A. Ein Bezugspreis von über 42,55 €.
B. Ein Bezugspreis von unter 42,55 €.
C. Ein Bezugspreis von 42,55 €.
D. Ein Bezugspreis von über 42,55 €, wenn man den Gewinnzuschlag entsprechend nach unten korrigieren würde.
E. Ein Bezugspreis von über 42,55 €, wenn ein höherer Bruttoverkaufspreis als 79 € erzielbar wäre.








