In der Finanzbuchhaltung und in der Kosten- und Leistungsrechnung werden unterschiedliche Erfolgsgrößen betrachtet. Während die Finanzbuchhaltung mit Erträgen arbeitet, stehen in der Kosten- und Leistungsrechnung die Leistungen im Mittelpunkt. Häufig stimmen Ertrag und Leistung überein, beispielsweise bei Umsatzerlösen aus dem eigentlichen Kerngeschäft. Das muss aber nicht immer der Fall sein.
Es gibt Erträge, die keine Leistungen darstellen. Diese werden als neutrale Erträge bezeichnet. Umgekehrt können in der Kosten- und Leistungsrechnung auch Leistungen berücksichtigt werden, denen kein entsprechender Ertrag gegenübersteht. Für die Abgrenzung ist deshalb entscheidend, ob ein Wertezuwachs mit der eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung zusammenhängt.
Inhalte:
Was sind Erträge?
Erträge sind erfolgswirksame Wertezuwächse innerhalb einer Abrechnungsperiode. Sie erhöhen das Ergebnis und damit grundsätzlich das Eigenkapital eines Unternehmens.
Typische Erträge sind beispielsweise:
• Umsatzerlöse
• Mieterträge
• Zinserträge
• Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen
Nicht jeder Zugang von Geld oder Vermögen ist automatisch ein Ertrag. Eine Einlage des Unternehmers erhöht beispielsweise zwar das Vermögen beziehungsweise Eigenkapital, stellt aber keinen Ertrag dar, weil sie nicht erfolgswirksam ist.
Auch Umsatz und Ertrag sind nicht identisch. Umsätze entstehen grundsätzlich durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen. Erträge können dagegen auch ohne einen Umsatz entstehen, beispielsweise durch bestimmte Zinserträge oder Bestandsmehrungen.
Was sind Leistungen?
Leistungen sind die in Geld bewerteten Ergebnisse der betrieblichen Tätigkeit innerhalb einer Abrechnungsperiode. Sie gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung und stehen unmittelbar mit dem Betriebszweck in Zusammenhang.
Zu den Leistungen können beispielsweise gehören:
• Umsatzerlöse aus der gewöhnlichen betrieblichen Tätigkeit
• Bestandsmehrungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
• bestimmte selbst erstellte betriebliche Leistungen
Produziert ein Unternehmen mehr Güter, als es in einer Periode verkauft, kann der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen steigen. Auch dieser Wertzuwachs gehört zur betrieblichen Leistung, obwohl die betreffenden Produkte noch nicht verkauft wurden.
Erträge, die gleichzeitig Leistungen in gleicher Höhe darstellen, werden auch als Grundleistungen beziehungsweise ertragsgleiche Leistungen bezeichnet.
Vereinfacht gilt:
Ertrag = Leistung in gleicher Höhe → Grundleistung
Neutrale Erträge
Nicht jeder Ertrag gehört zur eigentlichen betrieblichen Leistungserstellung. Erträge, die nicht als Leistungen in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, bezeichnet man als neutrale Erträge.
Sie können beispielsweise sein:
• Betriebsfremde Erträge:
Sie entstehen außerhalb des eigentlichen Betriebszwecks. Dazu können beispielsweise Mieterträge oder Wertpapiererträge gehören, wenn Vermietung oder Wertpapierhandel nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens zählen.
• Periodenfremde Erträge:
Sie gehören wirtschaftlich zu einer anderen Abrechnungsperiode. Ein Beispiel kann eine Erstattung sein, die einen Vorgang aus einer früheren Periode betrifft.
• Außergewöhnliche Erträge:
Sie entstehen durch ungewöhnliche Vorgänge außerhalb des normalen betrieblichen Ablaufs.
Ob ein Ertrag neutral ist, hängt dabei immer vom Betriebszweck des konkreten Unternehmens ab. Zinserträge können beispielsweise für ein Produktionsunternehmen betriebsfremd sein, während sie bei einem Kreditinstitut unmittelbar zum Betriebszweck gehören können.
Für die Abgrenzung gilt:
Erträge = betriebliche Erträge + neutrale Erträge
Betriebliche Erträge, die in gleicher Höhe in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen werden, entsprechen den Grundleistungen.
Leistungen ohne entsprechenden Ertrag
In der Kosten- und Leistungsrechnung können auch Leistungen berücksichtigt werden, denen in der Finanzbuchhaltung kein entsprechender Ertrag gegenübersteht. Solche Leistungen werden häufig als Zusatzleistungen bezeichnet.
Das kann beispielsweise vorkommen, wenn im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit eine Leistung erbracht oder ein Gut verwendet wird, ohne dass dafür ein Verkaufserlös entsteht. In der Finanzbuchhaltung fehlt dann ein entsprechender Ertrag, während die Kostenrechnung die wirtschaftliche Leistung dennoch berücksichtigen kann.
Für die grundlegende Unterscheidung reicht folgendes Schema:
Ertrag und Leistung sind gleich hoch:
→ Grundleistung
Ertrag vorhanden, aber keine Leistung:
→ neutraler Ertrag
Leistung vorhanden, aber kein entsprechender Ertrag:
→ Zusatzleistung
Damit zeigt sich derselbe Grundgedanke wie bei Aufwand und Kosten: Die Finanzbuchhaltung betrachtet den gesamten Unternehmenserfolg, während die Kosten- und Leistungsrechnung gezielt die Vorgänge erfasst, die zur betrieblichen Leistungserstellung gehören.
Erträge und Leistungen im Überblick
Für die Abgrenzung kannst du dir merken:
Erträge gehören zur Finanzbuchhaltung und erfassen erfolgswirksame Wertezuwächse.
Leistungen gehören zur Kosten- und Leistungsrechnung und erfassen die bewerteten Ergebnisse der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit.
Daraus ergeben sich drei wichtige Fälle:
Ertrag = Leistung → Grundleistung
Ertrag, aber keine Leistung → neutraler Ertrag
Leistung, aber kein entsprechender Ertrag → Zusatzleistung
Für das Gesamtergebnis werden Erträge und Aufwendungen betrachtet:
Gesamtergebnis = Erträge − Aufwendungen
Für das Betriebsergebnis werden dagegen Leistungen und Kosten gegenübergestellt:
Betriebsergebnis = Leistungen – Kosten
Beispielaufgaben
Von welchen Geschäftsfällen sind sowohl die Erträge als auch die Leistungen betroffen?
A. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren im Rahmen der gewöhnlichen betrieblichen Tätigkeit
B. Gewinne aus betriebsfremden Wertpapiergeschäften
C. Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
D. Eine Steuererstattung, die wirtschaftlich eine frühere Abrechnungsperiode betrifft
E. Eine Privateinlage des Unternehmers
Welche Aussagen zu den neutralen Erträgen sind richtig?
A. Neutrale Erträge können betriebsfremd sein.
B. Neutrale Erträge können periodenfremd sein.
C. Neutrale Erträge können außerordentlich sein.
D. Neutrale Erträge gehen in das Betriebsergebnis ein.
E. Neutrale Erträge gehen in das Gesamtergebnis ein.
Welche Aussage zu den Begriffen Ertrag und Leistung ist falsch?
A. Erträge sind erfolgswirksame Wertezuwächse, die grundsätzlich das Eigenkapital eines Unternehmens erhöhen.
B. Privateinlagen zählen nicht zu den Erträgen, obwohl sie das Eigenkapital erhöhen.
C. Erträge sind immer gleichzeitig Leistungen.
D. Zu den Leistungen gehören bewertete Güter und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung stehen.
E. Umsatzerlöse aus dem Kerngeschäft und Bestandsmehrungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse können Leistungen darstellen.
Von welchen Geschäftsfällen sind die Erträge betroffen, nicht aber die Leistungen?
A. Ein Ertrag aus dem Verkauf einer gebrauchten Maschine, wenn der Verkauf von Anlagegütern nicht zum eigentlichen Betriebszweck gehört.
B. Gewinne aus betriebsfremden Wertpapiergeschäften.
C. Eine Steuererstattung, die wirtschaftlich eine vergangene Abrechnungsperiode betrifft.
D. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren im Rahmen des Kerngeschäfts.
E. Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.
Von welchem Geschäftsfall sind die Leistungen betroffen, nicht aber die Erträge?
A. Der Verkauf einer gebrauchten Maschine, wenn dieser nicht zum Kerngeschäft gehört.
B. Gewinne aus betriebsfremden Wertpapiergeschäften.
C. Die unentgeltliche Abgabe selbst hergestellter Produkte im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit.
D. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Waren im Rahmen des Kerngeschäfts.
E. Bestandsmehrungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.








