Kosten- und Leistungsrechnung: Rechnungskreise in der Ergebnistabelle

Im Rechnungswesen werden externe Finanzbuchhaltung und interne Kosten- und Leistungsrechnung voneinander unterschieden. Die Finanzbuchhaltung erfasst Aufwendungen und Erträge, während die Kosten- und Leistungsrechnung mit Kosten und Leistungen arbeitet. Nicht jeder Aufwand ist gleichzeitig eine Kostenposition und nicht jeder Ertrag stellt eine betriebliche Leistung dar.

Die Ergebnistabelle zeigt, wie die Werte der Finanzbuchhaltung für die Kosten- und Leistungsrechnung abgegrenzt und gegebenenfalls korrigiert werden. Dabei begegnen dir zwei Rechnungskreise sowie die Abgrenzungsrechnung. Am Ende können das Gesamtergebnis, das neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis miteinander verglichen werden.

Rechnungskreis I: Finanzbuchhaltung

Der Rechnungskreis I bildet die Finanzbuchhaltung ab. Hier werden die Aufwendungen und Erträge aus der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen.

Aus ihnen ergibt sich das Gesamtergebnis:

Gesamtergebnis = Erträge − Aufwendungen

Sind die Erträge größer als die Aufwendungen, entsteht ein Gewinn. Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, entsteht ein Verlust.

Der Rechnungskreis I enthält sowohl betriebliche als auch neutrale Aufwendungen und Erträge. Für die Kosten- und Leistungsrechnung müssen deshalb zunächst diejenigen Positionen herausgefiltert werden, die nicht zum eigentlichen Betriebszweck gehören oder mit einem anderen Wert angesetzt werden sollen.

Rechnungskreis II und die Abgrenzungsrechnung

Der Rechnungskreis II führt zur Kosten- und Leistungsrechnung. Zwischen den Werten der Finanzbuchhaltung und der eigentlichen Betriebsergebnisrechnung steht die Abgrenzungsrechnung.

Sie besteht in der üblichen schulischen Ergebnistabelle aus zwei Bereichen:

1. unternehmensbezogene Abgrenzung
2. kostenrechnerische Korrekturen

Anschließend folgt die Betriebsergebnisrechnung, in der die Kosten und Leistungen des eigentlichen Betriebs gegenübergestellt werden.

Die Abgrenzungsrechnung sorgt damit dafür, dass aus den Aufwendungen und Erträgen der Finanzbuchhaltung die für die interne Rechnung benötigten Kosten und Leistungen entstehen.

Unternehmensbezogene Abgrenzung

In der unternehmensbezogenen Abgrenzung werden neutrale Aufwendungen und neutrale Erträge ausgesondert. Sie gehören zwar zur Finanzbuchhaltung und beeinflussen das Gesamtergebnis, werden aber nicht in das Betriebsergebnis übernommen.

Dazu können beispielsweise gehören:

• betriebsfremde Aufwendungen und Erträge
• periodenfremde Aufwendungen und Erträge
• außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge

Erzielt beispielsweise ein Produktionsunternehmen einen Gewinn aus einem betriebsfremden Wertpapiergeschäft, gehört dieser Ertrag zum Gesamtergebnis der Finanzbuchhaltung. Da er aber nicht aus dem eigentlichen Produktionsprozess stammt, wird er in der unternehmensbezogenen Abgrenzung erfasst und nicht als Leistung in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.

Für diesen Bereich gilt:

Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung = neutrale Erträge − neutrale Aufwendungen

Kostenrechnerische Korrekturen

Nicht alle betrieblichen Aufwendungen werden in der Kostenrechnung mit genau dem gleichen Wert angesetzt. Deshalb gibt es in der Ergebnistabelle den Bereich kostenrechnerische Korrekturen.

Hier werden insbesondere Anderskosten und Zusatzkosten berücksichtigt.

Bei Anderskosten gibt es einen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung, in der Kostenrechnung wird jedoch ein anderer Wert verwendet.

Ein typisches Beispiel sind kalkulatorische Abschreibungen:

Bilanzielle Abschreibung in der Finanzbuchhaltung: 30.000 €

Kalkulatorische Abschreibung in der KLR: 45.000 €

Die Finanzbuchhaltung weist damit einen betrieblichen Aufwand von 30.000 € aus. Für die Kostenrechnung sollen jedoch 45.000 € als Kosten berücksichtigt werden. Die Differenz von 15.000 € muss deshalb über die kostenrechnerischen Korrekturen ausgeglichen werden.

Bei Zusatzkosten gibt es dagegen keinen entsprechenden Aufwand in der Finanzbuchhaltung. Ein Beispiel ist der kalkulatorische Unternehmerlohn bei einem Einzelunternehmen. In der Kostenrechnung werden Kosten berücksichtigt, obwohl in der Finanzbuchhaltung kein entsprechender Personalaufwand vorhanden ist.

Für die in der Ergebnistabelle üblichen kostenseitigen Korrekturen kannst du dir merken:

Verrechnete Kosten höher als betrieblicher Aufwand → positives Korrekturergebnis

Verrechnete Kosten niedriger als betrieblicher Aufwand → negatives Korrekturergebnis

Bei kalkulatorischen Kosten wird also nicht einfach ein zusätzlicher Aufwand in der Finanzbuchhaltung gebucht. Die Anpassung findet innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung beziehungsweise Abgrenzungsrechnung statt.

Betriebsergebnisrechnung

Nach der Abgrenzung werden die betrieblichen Kosten und Leistungen in die Betriebsergebnisrechnung übernommen.

Das können beispielsweise sein:

Kosten

• Grundkosten
• Anderskosten
• Zusatzkosten

Leistungen

• Grundleistungen
• gegebenenfalls Zusatzleistungen

Damit enthält die Betriebsergebnisrechnung nicht nur Werte, die unverändert aus der Finanzbuchhaltung übernommen wurden. Auch kalkulatorisch korrigierte oder zusätzlich angesetzte Werte können einfließen.

Aus Kosten und Leistungen ergibt sich das Betriebsergebnis:

Betriebsergebnis = Leistungen − Kosten

Das Betriebsergebnis zeigt damit den Erfolg aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit.

Gesamtergebnis, neutrales Ergebnis und Betriebsergebnis

In einer vollständigen Ergebnistabelle werden drei zentrale Ergebnisse unterschieden:

Gesamtergebnis
Ergebnis der Finanzbuchhaltung:

Erträge − Aufwendungen

Betriebsergebnis
Ergebnis der Kosten- und Leistungsrechnung:

Leistungen − Kosten

Neutrales Ergebnis
In der vollständigen schulischen Ergebnistabelle ergibt es sich aus dem Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung und dem Ergebnis der kostenrechnerischen Korrekturen.

Damit gilt:

Neutrales Ergebnis = Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung + Ergebnis der kostenrechnerischen Korrekturen

Und schließlich:

Gesamtergebnis = Betriebsergebnis + neutrales Ergebnis

Wichtig ist dabei die Begrifflichkeit: In einer vereinfachten Betrachtung wird als neutrales Ergebnis häufig nur die Differenz aus neutralen Erträgen und neutralen Aufwendungen bezeichnet. In der vollständigen Ergebnistabelle umfasst das neutrale Ergebnis dagegen zusätzlich die kostenrechnerischen Korrekturen. Welche Definition gemeint ist, hängt deshalb vom Aufbau der jeweiligen Aufgabe ab.

Beispiel für die Ergebnistabelle

Angenommen, ein Unternehmen hat in der Finanzbuchhaltung eine bilanzielle Abschreibung von 30.000 € erfasst. In der Kostenrechnung werden dagegen 45.000 € kalkulatorische Abschreibungen angesetzt.

Die kalkulatorischen Kosten liegen damit um:

45.000 € − 30.000 € = 15.000 €

über dem entsprechenden Aufwand der Finanzbuchhaltung.

Das Ergebnis der kostenrechnerischen Korrektur beträgt damit +15.000 €. Der positive Korrekturbetrag ist erforderlich, weil das Betriebsergebnis durch die höheren kalkulatorischen Kosten um 15.000 € niedriger ausfällt als bei Verwendung des Aufwands aus der Finanzbuchhaltung.

Beträgt das Ergebnis der unternehmensbezogenen Abgrenzung gleichzeitig −5.000 €, ergibt sich:

Neutrales Ergebnis = −5.000 € + 15.000 € = 10.000 €

Liegt das Betriebsergebnis bei 90.000 €, erhältst du:

Gesamtergebnis = 90.000 € + 10.000 € = 100.000 €

Damit stimmen die Ergebnisse der beiden Rechnungskreise wieder miteinander überein.

Beispielaufgaben

Welche Aussagen zur Abgrenzungsrechnung sind richtig?

A. Die Abgrenzungsrechnung umfasst die unternehmensbezogene Abgrenzung und die kostenrechnerischen Korrekturen.
B. Mithilfe der Abgrenzungsrechnung lässt sich darstellen, wie sich kalkulatorische Kosten auf die Ergebnisse der Ergebnistabelle auswirken.
C. In der Abgrenzungsrechnung werden neutrale Aufwendungen und aufwandsgleiche Kosten gleichermaßen abgegrenzt.
D. Die Abgrenzungsrechnung ist ein Bestandteil der Ergebnistabelle.
E. Die Ergebnistabelle dient unter anderem dazu, die Abgrenzung zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung darzustellen.

Welche Aussage zur Ergebnistabelle ist falsch?

A. Mithilfe der Ergebnistabelle kann der Übergang vom externen zum internen Rechnungswesen dargestellt werden.
B. Mithilfe der Ergebnistabelle können das Gesamtergebnis, das neutrale Ergebnis und das Betriebsergebnis ermittelt werden.
C. Die Ergebnistabelle ist ein Hilfsmittel, in dem unter anderem die Abgrenzungsrechnung durchgeführt wird.
D. Die Ergebnistabelle gliedert sich in Rechnungskreis I und Rechnungskreis II.
E. Mithilfe der Ergebnistabelle kann das Gesamtergebnis, nicht aber das Betriebsergebnis ermittelt werden.

Welche Werte werden in der Ergebnistabelle berücksichtigt?

A. Aufwendungen
B. Erträge
C. Kosten
D. Leistungen
E. Kalkulatorische Kosten

Welche Werte werden bei der unternehmensbezogenen Abgrenzung berücksichtigt?

A. Neutrale Aufwendungen
B. Neutrale Erträge
C. Kosten
D. Leistungen
E. Kalkulatorische Kosten

Welche Werte werden bei den kostenrechnerischen Korrekturen berücksichtigt?

A. Neutrale Aufwendungen
B. Neutrale Erträge
C. Korrekturbedürftige betriebliche Aufwendungen
D. Betriebliche Erträge, die unverändert als Leistungen übernommen werden
E. Kalkulatorische Kosten

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