Nicht alle Aufwendungen eines Unternehmens gehören gleichzeitig zu den Kosten. Aufwendungen wie Materialverbrauch, Löhne oder betriebliche Mietaufwendungen stehen häufig unmittelbar mit der eigentlichen Leistungserstellung in Zusammenhang und werden deshalb als Kosten in die Kosten- und Leistungsrechnung übernommen.
Daneben gibt es neutrale Aufwendungen. Sie werden zwar in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst und beeinflussen damit das Gesamtergebnis, gehören aber nicht zu den Kosten der normalen betrieblichen Leistungserstellung. In der Ergebnistabelle werden sie deshalb über die unternehmensbezogene Abgrenzung vom Betriebsergebnis getrennt.
Neutrale Aufwendungen können insbesondere sein:
• betriebsfremd
• periodenfremd
• außergewöhnlich
Inhalte:
Betriebsfremde Aufwendungen
Betriebsfremde Aufwendungen stehen nicht mit dem eigentlichen Betriebszweck des Unternehmens in Zusammenhang. Ob ein Aufwand betriebsfremd ist, hängt deshalb immer davon ab, womit das jeweilige Unternehmen sein Geld verdient.
Eine Spende kann beispielsweise einen betriebsfremden Aufwand darstellen. Gleiches gilt für Verluste aus Wertpapiergeschäften, wenn der Handel mit Wertpapieren nicht zum Kerngeschäft des Unternehmens gehört.
Im IKR finden sich dafür beispielsweise Konten wie:
6880 Spenden
oder:
7460 Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens
Der IKR ordnet außerdem das Konto 2700 Wertpapiere des Umlaufvermögens dem Umlaufvermögen zu.
Ein möglicher Buchungssatz für eine per Bank bezahlte Spende lautet:
6880 Spenden an 2800 Bank
Werden Wertpapiere mit einem Buchwert von 5.000 € für 3.000 € verkauft, kann vereinfacht gebucht werden:
2800 Bank 3.000 €
7460 Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens 2.000 €
an 2700 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000 €
Ob der dabei entstehende Aufwand in der KLR neutral abgegrenzt wird, hängt wiederum davon ab, ob Wertpapiergeschäfte zum Betriebszweck gehören.
Außergewöhnliche Aufwendungen
Auch ungewöhnliche Schadensereignisse können zu neutralen Aufwendungen führen. Ein Beispiel ist ein erheblicher Brandschaden, der außerhalb des normalen betrieblichen Ablaufs entsteht.
Werden beispielsweise Hilfsstoffe durch einen außergewöhnlichen Brand zerstört, entsteht in der Finanzbuchhaltung ein Aufwand. Im IKR kann für nicht gedeckte Schadensverluste beispielsweise das Konto:
6930 Verluste aus Schadensfällen
verwendet werden.
Vereinfacht kann bei zerstörten Hilfsstoffen gebucht werden:
6930 Verluste aus Schadensfällen an 2020 Hilfsstoffe
In der Kosten- und Leistungsrechnung wird anschließend geprüft, ob dieser Schaden zur normalen betrieblichen Leistungserstellung gehört. Ein außergewöhnlicher Großschaden wird in einer typischen KLR-Abgrenzung nicht als normale Kostenposition übernommen.
In älteren Lehrmaterialien findest du für solche Vorgänge häufig den Begriff „außerordentliche Aufwendungen“. Für die Kostenrechnung ist diese Bezeichnung weiterhin verbreitet. Im aktuellen handelsrechtlichen Gliederungsschema des § 275 HGB gibt es für normale Kapitalgesellschaften jedoch keinen eigenen GuV-Posten „außerordentliche Aufwendungen“ mehr. Dort werden unter anderem sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen.
Periodenfremde Aufwendungen
Periodenfremde Aufwendungen werden in einer Periode erfolgswirksam erfasst, gehören wirtschaftlich aber zu einer anderen Abrechnungsperiode.
Im IKR steht dafür beispielsweise das Konto:
6990 Periodenfremde Aufwendungen.
Ein vereinfachter Buchungssatz kann lauten:
6990 Periodenfremde Aufwendungen an 2800 Bank
Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Eine Zahlung im neuen Geschäftsjahr ist nicht automatisch periodenfremder Aufwand. Nach dem Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung müssen Aufwendungen grundsätzlich unabhängig vom Zahlungszeitpunkt dem richtigen Geschäftsjahr zugerechnet werden. Wurde beispielsweise bereits im Vorjahr eine Verbindlichkeit oder Rückstellung korrekt erfasst, entsteht bei der späteren Zahlung nicht noch einmal der gesamte Aufwand.
Das Konto 6990 kommt daher beispielsweise dann infrage, wenn erst nachträglich ein Aufwand erfasst werden muss, der wirtschaftlich eine frühere Periode betrifft und dort nicht bereits vollständig berücksichtigt wurde.
Wie findest du neutrale Aufwendungen im Kontenplan?
Neutrale Aufwendungen stehen nicht gesammelt auf einem einzigen Konto. Sie können in verschiedenen Bereichen der Aufwandskonten vorkommen.
Im IKR können dir beispielsweise folgende Konten begegnen:
6880 Spenden
→ kann betriebsfremder Aufwand sein
6930 Verluste aus Schadensfällen
→ kann bei außergewöhnlichen Schadensfällen relevant sein
6990 Periodenfremde Aufwendungen
→ ausdrücklich für periodenfremde Aufwendungen
7460 Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens
→ kann bei betriebsfremden Wertpapiergeschäften neutral sein.
Entscheidend ist aber nicht allein die Kontonummer. Ob ein Aufwand in der Kosten- und Leistungsrechnung neutral behandelt wird, hängt von seinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betriebszweck und der betrachteten Periode ab.
Auswirkung auf Gesamt- und Betriebsergebnis
Neutrale Aufwendungen werden in der Finanzbuchhaltung als Aufwand erfasst. Deshalb vermindern sie grundsätzlich das Gesamtergebnis.
Für das Betriebsergebnis werden sie dagegen abgegrenzt:
Gesamtergebnis = Erträge − Aufwendungen
Betriebsergebnis = Leistungen − Kosten
Da neutrale Aufwendungen keine Kosten der normalen betrieblichen Leistungserstellung darstellen, gehen sie nicht in die Betriebsergebnisrechnung ein. In der Ergebnistabelle erscheinen sie deshalb im Bereich der unternehmensbezogenen Abgrenzung.
Für die Einordnung kannst du dir merken:
betriebsfremd → kein Bezug zum Betriebszweck
periodenfremd → wirtschaftlich einer anderen Periode zuzuordnen
außergewöhnlich → ungewöhnlicher Vorgang außerhalb des normalen Betriebsablaufs
und:
Neutraler Aufwand → beeinflusst das Gesamtergebnis, aber nicht das Betriebsergebnis
Beispielaufgaben
Welche Aussage zu den neutralen Aufwendungen ist falsch?
A. Neutrale Aufwendungen stehen nicht unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung in Zusammenhang.
B. Neutrale Aufwendungen können betriebsfremd, periodenfremd oder außergewöhnlich sein.
C. Ein Aufwand ist betriebsfremd, wenn er unmittelbar der betrieblichen Leistungserstellung zugeordnet werden kann.
D. Ein außergewöhnlicher Aufwand entsteht durch einen ungewöhnlichen Vorgang außerhalb des normalen betrieblichen Ablaufs.
E. Ein Aufwand ist periodenfremd, wenn er wirtschaftlich nicht der aktuellen Abrechnungsperiode zugeordnet werden kann.
Welche Arten von Aufwendungen gehören zu den neutralen Aufwendungen?
A. Periodenfremde Aufwendungen
B. Aufwendungen für Personal
C. Außergewöhnliche Aufwendungen
D. Aufwendungen für Fertigungsmaterial
E. Betriebsfremde Aufwendungen
Welche Aufwendungen gehören zu den neutralen Aufwendungen?
A. Aufwendungen für Personal
B. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn Wertpapiergeschäfte nicht zum Betriebszweck gehören
C. Aufwendungen für Fertigungsmaterial
D. Ein außergewöhnlicher Schaden durch einen Großbrand in der Lagerhalle
E. Eine Steuernachzahlung, die wirtschaftlich eine andere Abrechnungsperiode betrifft
Welche Aufwendungen gehören zu den periodenfremden Aufwendungen?
A. Gewerbesteuernachzahlungen, die wirtschaftlich eine frühere Abrechnungsperiode betreffen
B. Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren
C. Körperschaftsteuernachzahlungen, die wirtschaftlich eine frühere Abrechnungsperiode betreffen
D. Verluste durch einen außergewöhnlichen Diebstahl
E. IHK-Beitragsnachzahlungen, die wirtschaftlich eine frühere Abrechnungsperiode betreffen
Welche Aufwendungen gehören zu den außergewöhnlichen Aufwendungen?
A. Übliche Forderungsverluste aus dem normalen Geschäftsbetrieb
B. Körperschaftsteuernachzahlungen, die wirtschaftlich eine frühere Abrechnungsperiode betreffen
C. Verluste durch einen außergewöhnlichen Diebstahl
D. Schäden durch einen Großbrand in einer Lagerhalle
E. Regelmäßig anfallende Zinsaufwendungen








