In diesem Abschnitt erfährst du, wie erhaltene Anzahlungen richtig gebucht werden und was dabei zu beachten ist. In Kauf- und Werkverträgen kann vereinbart werden, dass ein Kunde bereits vor der eigentlichen Lieferung oder Leistung einen Teil des Kaufpreises bezahlt. Aus Sicht des Verkäufers handelt es sich dabei um eine erhaltene Anzahlung. Sie wird zunächst noch nicht als Umsatzerlös behandelt, da die vereinbarte Lieferung oder Leistung noch aussteht. Bei steuerpflichtigen Umsätzen muss jedoch bereits die auf den vereinnahmten Teilbetrag entfallende Umsatzsteuer berücksichtigt werden. Anhand eines vollständigen Beispiels lernst du die Buchung vom Eingang der Anzahlung bis zur Zahlung des verbleibenden Rechnungsbetrags kennen.
Inhalte:
- Was ist eine erhaltene Anzahlung?
- Warum werden Anzahlungen vereinbart?
- Erhaltene Anzahlungen sind grundsätzlich Verbindlichkeiten
- Warum ist die Anzahlung noch kein Umsatzerlös?
- Umsatzsteuer bei erhaltenen Anzahlungen
- Keine vollständige Umsatzsteuer auf den gesamten Auftrag
- Beispiel: Auftrag über 10.000 €
- 1. Buchung beim Eingang der Anzahlung
- 2. Buchung bei Lieferung und Schlussrechnung
- 3. Eingang der Restzahlung
- Reicht eine Anzahlungsrechnung allein aus?
- Ist das Konto „Erhaltene Anzahlungen“ ein Erfolgskonto?
- Erhaltene Anzahlungen und Forderungen unterscheiden
- Erhaltene und geleistete Anzahlungen unterscheiden
- Warum ist die erhaltene Anzahlung ein Passivkonto?
- Erhaltene Anzahlungen im IKR
- Beispiel mit Handelswaren
- Erhaltene Anzahlungen auf einen Blick
- Zusammenfassung
- Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Was ist eine erhaltene Anzahlung?
Eine erhaltene Anzahlung liegt vor, wenn ein Kunde bereits einen Teil des vereinbarten Kaufpreises bezahlt, obwohl die Ware noch nicht geliefert beziehungsweise die Leistung noch nicht vollständig ausgeführt wurde.
Beispielsweise vereinbart ein Unternehmen mit einem Kunden einen Auftrag über:
10.000 € netto
Vor der Lieferung verlangt das Unternehmen eine Anzahlung von:
1.000 € netto
Der Kunde zahlt damit bereits einen Teil des vereinbarten Entgelts.
Für den Verkäufer entsteht dadurch zunächst noch kein vollständiger Umsatzerlös aus der späteren Lieferung. Er hat vielmehr eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden, die vereinbarte Lieferung beziehungsweise Leistung noch zu erbringen.
Warum werden Anzahlungen vereinbart?
Für eine Anzahlung kann es verschiedene Gründe geben.
Der Verkäufer erhält bereits vor der Lieferung einen Teil des vereinbarten Kaufpreises. Dadurch verbessert sich seine Liquidität und sein Finanzierungsbedarf kann sinken.
Gleichzeitig reduziert sich sein wirtschaftliches Risiko. Das kann insbesondere bei großen Aufträgen, Sonderanfertigungen oder neuen Kunden eine Rolle spielen.
Eine Anzahlung kann außerdem zeigen, dass der Kunde seine Bestellung verbindlich eingeht.
Welche konkrete Wirkung die Anzahlung auf den Vertrag hat, richtet sich allerdings nach der jeweiligen Vereinbarung.
Erhaltene Anzahlungen sind grundsätzlich Verbindlichkeiten
Aus Sicht des Verkäufers wurde bereits Geld vereinnahmt, obwohl die entsprechende Lieferung oder Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Deshalb werden erhaltene Anzahlungen in der Buchführung grundsätzlich als passiver Posten behandelt.
Im Industriekontenrahmen steht dafür beispielsweise:
4300 Erhaltene Anzahlungen
Das Konto gehört zur Kontenklasse 4 und ist ein passives Bestandskonto.
Auch das Handelsgesetzbuch führt „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ grundsätzlich unter den Verbindlichkeiten auf.
Für Passivkonten gilt:
Zunahmen → Haben
Abnahmen → Soll
Beim Eingang einer Anzahlung nimmt das Konto „Erhaltene Anzahlungen“ deshalb im Haben zu.
Warum ist die Anzahlung noch kein Umsatzerlös?
Der Kunde hat zwar bereits gezahlt, das Unternehmen hat die vereinbarte Lieferung aber noch nicht erbracht.
Deshalb wird der Nettobetrag der Anzahlung noch nicht als endgültiger Umsatzerlös gebucht.
Beispiel:
Ein Kunde zahlt vor der Lieferung:
1.000 € netto
Dieser Betrag wird zunächst auf dem Konto:
Erhaltene Anzahlungen
erfasst.
Erst wenn die Lieferung beziehungsweise Leistung ausgeführt wird, wird der gesamte Erlös aus dem Geschäft auf dem entsprechenden Umsatzerlöskonto erfasst.
Umsatzsteuer bei erhaltenen Anzahlungen
Bei der Umsatzsteuer gibt es eine wichtige Besonderheit.
Wird bei einem steuerpflichtigen Umsatz ein Teil des Entgelts bereits vor der Lieferung vereinnahmt, entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich anteilig für diesen vereinnahmten Betrag.
Das bedeutet:
Der Verkäufer wartet mit der Umsatzsteuer nicht bis zur vollständigen Lieferung.
Erhält er beispielsweise:
1.000 € netto Anzahlung
bei einem Umsatzsteuersatz von 19 %, entfallen darauf:
190 € Umsatzsteuer
Der Kunde zahlt insgesamt:
1.190 €
Diese 190 € werden bereits beim Eingang der Anzahlung auf dem Umsatzsteuerkonto erfasst.
Keine vollständige Umsatzsteuer auf den gesamten Auftrag
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:
Umsatzsteuer auf die erhaltene Anzahlung
und
Umsatzsteuer auf den gesamten Auftrag
Beträgt der gesamte Auftrag:
10.000 € netto
beläuft sich die gesamte Umsatzsteuer bei 19 % auf:
1.900 €
Erhält der Verkäufer zunächst lediglich eine Anzahlung von:
1.000 € netto
werden zu diesem Zeitpunkt jedoch nur:
190 € Umsatzsteuer
erfasst.
Die Umsatzsteuer wird also anteilig entsprechend der vereinnahmten Anzahlung berücksichtigt.
Die restlichen:
1.710 €
werden im Zusammenhang mit der späteren Lieferung und Schlussabrechnung berücksichtigt.
Beispiel: Auftrag über 10.000 €
Wir verwenden folgendes Beispiel:
Gesamtauftragswert netto:
10.000 €
Vereinbarte Anzahlung netto:
1.000 €
Umsatzsteuersatz:
19 %
Umsatzsteuer auf die Anzahlung:
1.000 € × 19 % = 190 €
Der Kunde überweist daher:
1.190 €
1. Buchung beim Eingang der Anzahlung
Der Zahlungseingang erhöht das Bankguthaben.
Das Konto Bank ist ein Aktivkonto und nimmt im Soll zu.
Gleichzeitig entstehen:
1.000 € erhaltene Anzahlung
und
190 € Umsatzsteuer
Der Buchungssatz lautet:
2800 Bank 1.190 €
an 4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 190 €
Das Konto „Erhaltene Anzahlungen“ nimmt als Passivkonto im Haben zu.
Auch die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer wird im Haben gebucht.
Warum beträgt die erhaltene Anzahlung nur 1.000 €?
Der Kunde überweist insgesamt:
1.190 €
Davon gehören jedoch:
190 €
zur Umsatzsteuer.
Der Nettobetrag der erhaltenen Anzahlung beträgt deshalb:
1.000 €
Auf dem Konto „Erhaltene Anzahlungen“ stehen somit 1.000 €.
Die Umsatzsteuer wird getrennt auf dem Konto 4800 erfasst.
Was passiert bei der Lieferung?
Später wird der Auftrag vollständig ausgeführt.
Der vereinbarte Nettopreis beträgt:
10.000 €
Die gesamte Umsatzsteuer beträgt:
1.900 €
Der gesamte Bruttobetrag des Geschäfts beträgt damit:
11.900 €
Davon hat der Kunde bereits:
1.190 €
gezahlt.
Somit verbleibt ein Restbetrag von:
11.900 € − 1.190 € = 10.710 €
Bereits versteuerte Anzahlung berücksichtigen
Von der gesamten Umsatzsteuer in Höhe von:
1.900 €
wurden beim Eingang der Anzahlung bereits:
190 €
gebucht.
Bei der Lieferung verbleiben deshalb noch:
1.900 € − 190 € = 1.710 € Umsatzsteuer
Die bereits versteuerte Anzahlung darf also nicht ein zweites Mal zur Umsatzsteuer führen.
Für die Schlussabrechnung ergibt sich:
Gesamtumsatz netto: 10.000 €
abzüglich bereits geleisteter Anzahlung netto:
1.000 €
verbleibender Nettobetrag:
9.000 €
zuzüglich verbleibender Umsatzsteuer:
1.710 €
Restforderung:
10.710 €
2. Buchung bei Lieferung und Schlussrechnung
Bei der Lieferung wird nun der gesamte Umsatzerlös von:
10.000 €
erfasst.
Gleichzeitig wird das Konto „Erhaltene Anzahlungen“ aufgelöst.
Unter der Annahme, dass es sich beispielsweise um den Verkauf eigener Erzeugnisse handelt, lautet der Buchungssatz im verwendeten IKR:
2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
an 5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.710 €
Die Sollseite beträgt:
10.710 € + 1.000 € = 11.710 €
Die Habenseite beträgt:
10.000 € + 1.710 € = 11.710 €
Der Buchungssatz ist damit ausgeglichen.
Warum stehen die erhaltenen Anzahlungen jetzt im Soll?
Beim Eingang der Anzahlung wurde das passive Bestandskonto:
4300 Erhaltene Anzahlungen
im Haben erhöht.
Nach der Lieferung besteht diese Verpflichtung aus der Anzahlung nicht mehr.
Die Anzahlung wird nun auf die ausgeführte Lieferung angerechnet.
Das Passivkonto nimmt deshalb ab.
Bei Passivkonten werden Abnahmen im Soll gebucht.
Daher stehen die:
1.000 €
jetzt auf der Sollseite.
Warum werden die gesamten Umsatzerlöse gebucht?
Erst mit Ausführung der Lieferung wird der gesamte Erlös aus dem Geschäft erfasst.
Der Auftrag hat einen Nettowert von:
10.000 €
Deshalb werden nun auch:
10.000 € Umsatzerlöse
im Haben gebucht.
Die vorher erhaltene Anzahlung war noch kein separater Umsatzerlös.
Sie wird jetzt lediglich mit dem Gesamtgeschäft verrechnet.
Warum beträgt die Forderung nur 10.710 €?
Der Kunde schuldet nach der Lieferung insgesamt:
11.900 € brutto
Davon hat er bereits:
1.190 €
gezahlt.
Offen sind deshalb nur noch:
10.710 €
Diese offene Forderung wird auf dem Konto:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
erfasst.
Da Forderungen Aktivkonten sind und die Forderung zunimmt, erfolgt die Buchung im Soll.
Endrechnung und Anzahlung
Bei einer Endrechnung müssen bereits abgerechnete Anzahlungen berücksichtigt werden.
Im Beispiel:
Gesamtbetrag netto:
10.000 €
Umsatzsteuer:
1.900 €
Bruttobetrag:
11.900 €
Bereits geleistet:
1.000 € netto + 190 € Umsatzsteuer = 1.190 €
Restbetrag:
9.000 € netto + 1.710 € Umsatzsteuer = 10.710 €
Damit wird verhindert, dass die bereits auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer noch einmal abgerechnet wird.
3. Eingang der Restzahlung
Der Kunde überweist anschließend den offenen Rechnungsbetrag von:
10.710 €
Dadurch erhöht sich das Bankguthaben.
Gleichzeitig verschwindet die offene Forderung gegenüber dem Kunden.
Der Buchungssatz lautet:
2800 Bank 10.710 €
an 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
Damit ist der gesamte Vorgang abgeschlossen.
Der gesamte Buchungsvorgang in drei Schritten
Das Beispiel kannst du dir in drei Schritten merken.
1. Eingang der Anzahlung
2800 Bank 1.190 €
an 4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 190 €
2. Lieferung und Schlussrechnung
2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
an 5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.710 €
3. Restzahlung
2800 Bank 10.710 €
an 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
Kontrolle der Umsatzsteuer
Du kannst die Buchungen über die Umsatzsteuer kontrollieren.
Beim Eingang der Anzahlung wurden gebucht:
190 € Umsatzsteuer
Bei der Lieferung kommen hinzu:
1.710 € Umsatzsteuer
Zusammen ergibt das:
190 € + 1.710 € = 1.900 €
Das entspricht genau:
10.000 € × 19 % = 1.900 €
Die Umsatzsteuer wurde also insgesamt nur einmal in der richtigen Höhe erfasst.
Kontrolle der Zahlung
Auch die Zahlung lässt sich kontrollieren.
Erste Zahlung:
1.190 €
Restzahlung:
10.710 €
Zusammen:
11.900 €
Das entspricht dem gesamten Rechnungsbetrag:
10.000 € netto + 1.900 € Umsatzsteuer = 11.900 € brutto
Wann entsteht die Umsatzsteuer bei der Anzahlung?
Bei einem steuerpflichtigen Geschäft entsteht die Umsatzsteuer auf den bereits vereinnahmten Teilbetrag nicht erst bei der späteren Lieferung.
Wird das Entgelt oder ein Teil davon bereits vor Ausführung der Leistung vereinnahmt, entsteht die Steuer insoweit bereits für die vereinnahmte Anzahlung.
Bei einer Anzahlung von:
1.000 € netto
entsteht deshalb bei 19 % eine Umsatzsteuer von:
190 €
Nicht erfasst werden zu diesem Zeitpunkt die gesamten 1.900 € Umsatzsteuer des späteren Gesamtauftrags.
Reicht eine Anzahlungsrechnung allein aus?
Für den Verkäufer ist bei der Umsatzsteuer insbesondere entscheidend, dass er die Anzahlung tatsächlich vereinnahmt.
Wird lediglich eine Anzahlungsrechnung über 1.190 € geschrieben, der Kunde zahlt aber noch nichts, liegt noch keine tatsächlich erhaltene Anzahlung vor.
Erst der Zahlungseingang führt im hier betrachteten normalen Anzahlungsfall dazu, dass die Umsatzsteuer auf den vereinnahmten Teilbetrag berücksichtigt wird.
Du solltest deshalb unterscheiden:
Anzahlungsrechnung erstellt
und
Anzahlung tatsächlich erhalten
Für die hier behandelte Buchung „Erhaltene Anzahlungen“ ist der tatsächliche Zahlungseingang entscheidend.
Ist das Konto „Erhaltene Anzahlungen“ ein Erfolgskonto?
Nein.
Das Konto:
4300 Erhaltene Anzahlungen
ist kein Ertragskonto.
Es ist ein passives Bestandskonto.
Das ist wichtig, weil die Anzahlung vor Ausführung der Leistung noch keinen endgültigen Umsatzerlös darstellt.
Deshalb gilt:
Erhaltene Anzahlung → Passivkonto
Lieferung ausgeführt → Umsatzerlös
Erhaltene Anzahlungen und Forderungen unterscheiden
Auch eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ist etwas anderes als eine erhaltene Anzahlung.
Eine Forderung bedeutet:
Das Unternehmen hat geliefert, aber der Kunde hat noch nicht bezahlt.
Eine erhaltene Anzahlung bedeutet dagegen:
Der Kunde hat bereits bezahlt, aber das Unternehmen muss noch liefern.
Damit handelt es sich praktisch um entgegengesetzte Situationen.
Forderung:
Leistung bereits erbracht → Geld steht noch aus
Erhaltene Anzahlung:
Geld bereits erhalten → Leistung steht noch aus
Erhaltene und geleistete Anzahlungen unterscheiden
Anzahlungen können aus zwei unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.
Der Käufer leistet eine Anzahlung.
Der Verkäufer erhält eine Anzahlung.
Aus Sicht des Käufers wird beispielsweise gebucht:
Geleistete Anzahlungen
Aus Sicht des Verkäufers dagegen:
Erhaltene Anzahlungen
Auch die Kontoart unterscheidet sich:
Geleistete Anzahlungen → Aktivkonto
Erhaltene Anzahlungen → Passivkonto
Warum ist die erhaltene Anzahlung ein Passivkonto?
Der Verkäufer hat das Geld bereits erhalten, schuldet seinem Kunden aber noch die vereinbarte Lieferung beziehungsweise Leistung.
Aus wirtschaftlicher Sicht besteht damit zunächst eine Verpflichtung.
Deshalb gehören erhaltene Anzahlungen grundsätzlich auf die Passivseite.
Im HGB sind „erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“ bei den Verbindlichkeiten aufgeführt.
Für die Buchungslogik kannst du dir deshalb merken:
Anzahlung erhalten → Verpflichtung steigt → Haben
Anzahlung bei Lieferung verrechnen → Verpflichtung sinkt → Soll
Erhaltene Anzahlungen im IKR
Im Industriekontenrahmen wird für erhaltene Anzahlungen beispielsweise folgendes Konto verwendet:
4300 Erhaltene Anzahlungen
Weitere wichtige Konten in unserem Beispiel sind:
2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2800 Bank
4300 Erhaltene Anzahlungen
4800 Umsatzsteuer
5000 Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse
Bei Handelswaren kann anstelle des Erlöskontos für eigene Erzeugnisse ein entsprechendes Umsatzerlöskonto für Waren verwendet werden.
Beispiel mit Handelswaren
Verkauft ein Handelsunternehmen Waren, bleibt das Prinzip gleich.
Angenommen:
Gesamtauftrag:
10.000 € netto
Anzahlung:
1.000 € netto
Beim Zahlungseingang lautet die Buchung weiterhin:
Bank 1.190 €
an Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
an Umsatzsteuer 190 €
Bei der Lieferung wird dann jedoch das für Handelswaren vorgesehene Umsatzerlöskonto verwendet.
Die grundlegende Systematik verändert sich dadurch nicht.
Warum darf die Umsatzsteuer nicht doppelt gebucht werden?
Beim Eingang der Anzahlung wurden bereits:
190 € Umsatzsteuer
erfasst.
Würde bei der Schlussrechnung anschließend noch einmal die volle Umsatzsteuer von:
1.900 €
gebucht, wären insgesamt:
2.090 €
Umsatzsteuer erfasst.
Das wäre falsch.
Deshalb werden bei der späteren Lieferung nur noch:
1.710 €
zusätzlich gebucht.
Dann ergibt sich insgesamt wieder der richtige Betrag:
190 € + 1.710 € = 1.900 €
Was passiert, wenn der Kunde 20 % anzahlt?
Das Verfahren funktioniert unabhängig von der Höhe der vereinbarten Anzahlung.
Beträgt der Nettowert des Auftrags:
10.000 €
und der Kunde zahlt:
20 %
an, ergibt sich eine Nettoanzahlung von:
2.000 €
Bei 19 % Umsatzsteuer kommen hinzu:
380 €
Der Kunde überweist:
2.380 €
Der Buchungssatz lautet:
Bank 2.380 €
an Erhaltene Anzahlungen 2.000 €
an Umsatzsteuer 380 €
Bei der späteren Lieferung werden die 2.000 € Anzahlung und die bereits erfassten 380 € Umsatzsteuer entsprechend berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen auf einen Blick
Eine erhaltene Anzahlung wird aus Sicht des Verkäufers gebucht.
Vor der Lieferung gilt bei einem steuerpflichtigen Umsatz beispielsweise:
Bank an Erhaltene Anzahlungen und Umsatzsteuer
Die erhaltene Anzahlung ist ein passives Bestandskonto.
Erst bei Ausführung der Lieferung wird der vollständige Umsatzerlös erfasst.
Die bereits erhaltene Anzahlung wird dabei aufgelöst und mit der Schlussrechnung verrechnet.
Die bereits auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer wird ebenfalls berücksichtigt, sodass sie nicht doppelt erfasst wird.
Zusammenfassung
Eine erhaltene Anzahlung liegt vor, wenn der Kunde bereits vor der vollständigen Lieferung oder Leistung einen Teil des vereinbarten Kaufpreises zahlt.
Der Nettobetrag wird zunächst auf dem passiven Bestandskonto:
4300 Erhaltene Anzahlungen
erfasst.
Bei einem steuerpflichtigen Umsatz muss bereits die auf den tatsächlich vereinnahmten Teilbetrag entfallende Umsatzsteuer berücksichtigt werden.
Im Beispiel beträgt der Auftrag:
10.000 € netto
Die Anzahlung beträgt:
1.000 € netto
Beim Eingang werden deshalb gebucht:
Bank 1.190 € an Erhaltene Anzahlungen 1.000 € und Umsatzsteuer 190 €
Bei der späteren Lieferung wird der gesamte Umsatzerlös von 10.000 € erfasst. Gleichzeitig wird die erhaltene Anzahlung aufgelöst. Von der gesamten Umsatzsteuer von 1.900 € sind noch 1.710 € zu berücksichtigen.
Die verbleibende Forderung beträgt:
10.710 €
Nach Zahlung des Restbetrags lautet die letzte Buchung:
Bank 10.710 € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
Für Prüfungsaufgaben kannst du dir daher merken:
Anzahlung erhalten → Bank an Erhaltene Anzahlungen + Umsatzsteuer
Lieferung → Anzahlung auflösen + Umsatzerlös buchen + restliche Umsatzsteuer erfassen
Restzahlung → Bank an Forderungen
Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Unser Kunde leistet für bestellte Waren im Wert von 10.000 € netto eine Anzahlung von 1.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in bar. Welche Konten sind von diesem Geschäftsvorfall betroffen?
A. 4800 Umsatzsteuer
B. 2300 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
C. 2880 Kasse
D. 4300 Erhaltene Anzahlungen
E. 0900 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
Unser Kunde hat für Waren im Wert von 10.000 € netto bereits eine Anzahlung von 1.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer geleistet. Die Anzahlung wurde bereits verbucht. Welche Konten werden nun bei der Buchung der Lieferung und Schlussrechnung berücksichtigt?
A. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
B. 4300 Erhaltene Anzahlungen
C. 5000 Umsatzerlöse
D. 4800 Umsatzsteuer
E. 2600 Vorsteuer
Wir verkaufen eine gebrauchte Maschine für 10.000 € netto. Der Käufer leistet sofort eine Anzahlung von 1.000 € netto in bar. Der Verkauf unterliegt 19 % Umsatzsteuer. Welche Konten und Beträge sind bei der Anzahlung zu berücksichtigen?
A. 4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
B. 4300 Erhaltene Anzahlungen 1.190 €
C. 0900 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 1.000 €
D. 4800 Umsatzsteuer 190 €
E. 2880 Kasse 1.190 €
Wir verkaufen eine gebrauchte Maschine für 10.000 € netto. Der Käufer hat bereits eine Anzahlung von 1.000 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer in bar geleistet, die von uns verbucht wurde. Den Restbetrag zahlt der Kunde nach Lieferung per Überweisung. Welche Konten und Beträge werden bei der Buchung der Lieferung und Schlussrechnung berücksichtigt?
A. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.710 €
B. 4300 Erhaltene Anzahlungen 1.000 €
C. 5410 Erlöse aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 10.000 €
D. 4800 Umsatzsteuer 1.710 €
E. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.000 €
Unser Kunde leistet eine Anzahlung an uns. Welche Gründe könnte er dafür haben?
A. Er möchte seine verbindliche Kaufabsicht unterstreichen.
B. Er möchte die Ware beziehungsweise den Auftrag für sich reservieren lassen, sofern dies vereinbart wurde.
C. Er möchte den Kaufpreis entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen in mehreren Teilbeträgen bezahlen.
D. Er erhält durch die Anzahlung automatisch steuerliche Vorteile.
E. Eine Anzahlung ist für den Kunden immer günstiger als eine Kreditaufnahme.








