Grundlagen der Buchführung: Rücksendungen und Nachlässe beim Einkauf

In diesem Abschnitt erfährst du, wie Rücksendungen an Lieferanten und nachträgliche Preisnachlässe gebucht werden. Kaufst du Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe oder Handelswaren auf Ziel, entstehen zunächst ein Aufwand, Vorsteuer und eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten. Wird anschließend ein Teil der Lieferung zurückgeschickt, muss die ursprüngliche Einkaufsbuchung entsprechend korrigiert werden. Gewährt der Lieferant stattdessen einen nachträglichen Preisnachlass, bleibt die Ware im Unternehmen, der Einkaufspreis vermindert sich jedoch. In beiden Fällen kann sich auch die ursprünglich gebuchte Vorsteuer ändern. Die genaue Buchung hängt deshalb davon ab, ob eine Rücksendung oder lediglich eine Preisminderung vorliegt.

Einkauf auf Ziel

Unternehmen kaufen Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe oder Handelswaren häufig auf Rechnung.

In der Fachsprache wird dieser Geschäftsvorfall auch als:

Kauf auf Ziel

bezeichnet.

Der Lieferant räumt dem Unternehmen dabei ein Zahlungsziel ein. Die Rechnung muss also nicht sofort bezahlt werden.

Beim aufwandsorientierten Einkauf von Hilfsstoffen wird der Nettowert beispielsweise auf:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

gebucht.

Ist Vorsteuer abzugsfähig, wird zusätzlich:

2600 Vorsteuer

erfasst.

Der Bruttobetrag wird als:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

gebucht.

Beispiel 1: Einkauf von Hilfsstoffen

Wir kaufen Hilfsstoffe im Wert von:

2.000 € netto

auf Ziel.

Die Umsatzsteuer beträgt:

2.000 € × 19 % = 380 €

Der Bruttorechnungsbetrag beträgt:

2.380 €

Der Buchungssatz lautet:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe 2.000 €
2600 Vorsteuer 380 €
an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.380 €

Damit wurden zunächst der vollständige Einkauf, die Vorsteuer und die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten erfasst.

Rücksendungen an den Lieferanten

Nach Erhalt einer Lieferung kann sich beispielsweise herausstellen, dass einzelne Waren oder Materialien:

beschädigt

fehlerhaft

oder

nicht wie bestellt

geliefert wurden.

Werden diese Gegenstände an den Lieferanten zurückgeschickt, wird ein Teil des ursprünglichen Einkaufs rückgängig gemacht.

Bei einer Rücksendung müssen deshalb grundsätzlich die Konten korrigiert werden, die zuvor beim Einkauf angesprochen wurden.

Beim Beispiel mit Hilfsstoffen betrifft das:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

2600 Vorsteuer

und

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Was passiert bei einer Rücksendung?

Durch die Rücksendung sinkt zunächst der ursprünglich gebuchte Aufwand.

Außerdem vermindert sich die Vorsteuer, weil der steuerpflichtige Einkaufswert geringer geworden ist.

Ist die Lieferantenrechnung noch offen, vermindert sich gleichzeitig die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.

Vereinfacht wird damit ein Teil der ursprünglichen Einkaufsbuchung seitenverkehrt zurückgebucht.

Beispiel 2: Rücksendung von Hilfsstoffen

Von den zuvor gekauften Hilfsstoffen sind Waren im Wert von:

500 € netto

beschädigt.

Diese werden an den Lieferanten zurückgeschickt.

Die auf diesen Betrag entfallende Vorsteuer beträgt:

500 € × 19 % = 95 €

Der Bruttowert der Rücksendung beträgt:

595 €

Da die Rechnung noch nicht bezahlt wurde, vermindert sich die Lieferantenverbindlichkeit um 595 €.

Der Buchungssatz lautet:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595 €
an 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe 500 €
an 2600 Vorsteuer 95 €

Warum steht die Verbindlichkeit im Soll?

Das Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist ein Passivkonto.

Die ursprüngliche Verbindlichkeit betrug:

2.380 €

Durch die Rücksendung schulden wir dem Lieferanten:

595 € weniger

Die Verbindlichkeit nimmt damit ab.

Abgänge auf einem Passivkonto werden im Soll gebucht.

Warum wird die Vorsteuer korrigiert?

Beim ursprünglichen Einkauf wurden:

380 € Vorsteuer

gebucht.

Durch die Rücksendung werden Waren im Wert von 500 € netto zurückgegeben.

Auf diesen Betrag entfallen:

95 € Vorsteuer

Diese 95 € dürfen nach der Rücksendung nicht mehr als Vorsteuer bestehen bleiben.

Deshalb wird das Konto 2600 Vorsteuer im Haben um 95 € vermindert.

Bei einer Änderung der Bemessungsgrundlage beziehungsweise einer rückgängig gemachten Lieferung ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich entsprechend zu berichtigen.

Wie sieht der Einkauf nach der Rücksendung aus?

Ursprünglicher Einkauf:

2.000 € netto

Rücksendung:

− 500 €

Verbleibender Einkauf:

1.500 € netto

Die verbleibende Vorsteuer beträgt:

1.500 € × 19 % = 285 €

Die verbleibende Verbindlichkeit beträgt:

1.500 € + 285 € = 1.785 €

Damit stimmen Aufwand, Vorsteuer und Verbindlichkeit wieder mit dem tatsächlich behaltenen Teil der Lieferung überein.

Nachträgliche Preisnachlässe

Ein nachträglicher Preisnachlass unterscheidet sich von einer Rücksendung.

Bei einer Rücksendung verlassen Waren oder Materialien wieder das Unternehmen.

Bei einem Preisnachlass bleiben die gelieferten Gegenstände dagegen im Unternehmen.

Lediglich der ursprünglich vereinbarte Preis wird nachträglich vermindert.

Gründe können beispielsweise sein:

kleinere Mängel

Kulanz des Lieferanten

nachträgliche Preisvereinbarungen

oder

Boni

Nachlasskonto statt direkter Aufwandskorrektur

Beim aufwandsorientierten Einkauf werden nachträgliche Preisnachlässe häufig nicht unmittelbar auf dem ursprünglichen Aufwandskonto erfasst.

Dafür stehen im IKR eigene Nachlasskonten zur Verfügung.

Für Hilfsstoffe wird verwendet:

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe

Das zugehörige Aufwandskonto lautet:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

Das Nachlasskonto ist ein Unterkonto des jeweiligen Aufwandskontos und wird später über dieses abgeschlossen.

Wichtige Nachlasskonten

Für verschiedene Materialarten bestehen entsprechende Nachlasskonten.

Beispielsweise:

6002 Nachlässe für Rohstoffe

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe

6032 Nachlässe für Betriebsstoffe

6082 Nachlässe für Handelswaren

Die genaue Kontierung richtet sich danach, was ursprünglich eingekauft wurde.

Beispiel 3: Nachträglicher Nachlass

Wir kaufen Hilfsstoffe im Wert von:

2.000 € netto

auf Ziel.

Nach der Lieferung gewährt uns der Lieferant einen nachträglichen Preisnachlass von:

10 %

Der Netto-Nachlass beträgt:

2.000 € × 10 % = 200 €

Die darauf entfallende Vorsteuer beträgt:

200 € × 19 % = 38 €

Der Bruttobetrag der Rechnungskorrektur beträgt:

200 € + 38 € = 238 €

Buchung des Nachlasses

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten vermindert sich um:

238 €

Der Netto-Nachlass wird auf:

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe

erfasst.

Zusätzlich wird die Vorsteuer um:

38 €

korrigiert.

Der Buchungssatz lautet:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 238 €
an 6022 Nachlässe für Hilfsstoffe 200 €
an 2600 Vorsteuer 38 €

Warum steht das Nachlasskonto im Haben?

Beim ursprünglichen Einkauf wurden die Hilfsstoffaufwendungen im Soll gebucht.

Der nachträgliche Nachlass vermindert diesen Aufwand wirtschaftlich.

Das Unterkonto 6022 Nachlässe für Hilfsstoffe wird deshalb im Haben gebucht.

Beim Jahresabschluss wird sein Saldo anschließend auf das übergeordnete Aufwandskonto übertragen.

Abschluss des Nachlasskontos

Das Konto:

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe

wird am Jahresende über:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

abgeschlossen.

Der Buchungssatz lautet:

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe an 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

Dadurch vermindert der auf dem Nachlasskonto gesammelte Betrag den tatsächlichen Hilfsstoffaufwand.

Beispiel:

Aufwendungen für Hilfsstoffe:

2.000 €

Nachlass:

200 €

Verbleibender Aufwand:

1.800 €

Rücksendung und Nachlass unterscheiden

Rücksendungen und Nachlässe haben zwar ähnliche Auswirkungen, sind aber unterschiedliche Geschäftsvorfälle.

Bei einer Rücksendung wird ein Teil der Lieferung tatsächlich an den Lieferanten zurückgegeben.

Die ursprüngliche Einkaufsbuchung wird deshalb anteilig rückgängig gemacht.

Bei einem Nachlass bleibt die Lieferung im Unternehmen.

Lediglich der Preis wird nachträglich reduziert.

Für Hilfsstoffe gilt vereinfacht:

Rücksendung → direkte Korrektur von 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

Nachlass → Buchung auf 6022 Nachlässe für Hilfsstoffe

Rücksendung im Vergleich zum Nachlass

Vorgang Rücksendung Nachlass
Ware bleibt im Unternehmen Nein Ja
Aufwand wird vermindert Ja Ja
Vorsteuer wird korrigiert Ja Ja
Verbindlichkeit wird vermindert bei offener Rechnung bei offener Rechnung
Konto 6020 direkt Ja grundsätzlich über 6022
Konto 6022 Nein Ja

Was passiert, wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde?

Die bisherigen Beispiele gehen davon aus, dass die Lieferantenrechnung noch offen ist.

Deshalb wird bei Rücksendung oder Nachlass das Konto:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

vermindert.

Wurde die Rechnung bereits vollständig bezahlt, besteht diese Verbindlichkeit nicht mehr.

Dann kann stattdessen beispielsweise ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Lieferanten entstehen oder der Lieferant zahlt den Betrag direkt auf das Bankkonto zurück.

Die genaue Buchung richtet sich dann danach, wie die Rückzahlung beziehungsweise Gutschrift abgewickelt wird.

Nachlass und Skonto

Auch ein Lieferantenskonto vermindert wirtschaftlich den Einkaufswert.

Der Unterschied besteht darin, dass Skonto an eine schnelle Zahlung innerhalb einer vereinbarten Skontofrist geknüpft ist.

Ein nachträglicher Nachlass kann dagegen beispielsweise wegen eines Mangels oder aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung gewährt werden.

Beim aufwandsorientierten Einkauf von Hilfsstoffen können beide Arten der Preisminderung über das entsprechende Nachlasskonto erfasst werden.

Vorsteuer bei Rücksendungen und Nachlässen

Bei einer steuerpflichtigen Lieferung wurde beim ursprünglichen Einkauf zunächst die volle Vorsteuer gebucht.

Sinkt der tatsächliche Kaufpreis später durch:

eine Rücksendung

oder

einen Preisnachlass

muss grundsätzlich auch die Vorsteuer entsprechend vermindert werden.

Deshalb steht das Konto:

2600 Vorsteuer

bei den Korrekturbuchungen im Haben.

Beispiel im Vergleich

Ursprünglicher Einkauf:

2.000 € netto

380 € Vorsteuer

2.380 € Verbindlichkeit

Bei einer Rücksendung über 500 € netto:

Verbindlichkeiten 595 €
an Aufwendungen für Hilfsstoffe 500 €
an Vorsteuer 95 €

Bei einem Nachlass von 200 € netto:

Verbindlichkeiten 238 €
an Nachlässe für Hilfsstoffe 200 €
an Vorsteuer 38 €

Damit erkennst du den wesentlichen Unterschied:

Bei der Rücksendung wird das ursprüngliche Aufwandskonto direkt korrigiert.

Beim Nachlass wird das dafür vorgesehene Unterkonto verwendet.

Typische Fehler

Ein häufiger Fehler besteht darin, bei einem Nachlass nur den Nettobetrag zu korrigieren.

Bei einem steuerpflichtigen Einkauf muss grundsätzlich auch die dazugehörige Vorsteuer angepasst werden.

Ein weiterer Fehler besteht darin, bei einer Rücksendung das Nachlasskonto zu verwenden.

Bei einer Rücksendung wird im hier verwendeten aufwandsorientierten Verfahren die ursprüngliche Einkaufsbuchung anteilig zurückgenommen.

Auch solltest du prüfen, ob die Lieferantenrechnung überhaupt noch offen ist. Nur dann kann die Verbindlichkeit entsprechend vermindert werden.

Rücksendungen und Nachlässe zusammengefasst

Bei einer Rücksendung wird ein Teil des ursprünglichen Einkaufs rückgängig gemacht.

Für Hilfsstoffe lautet die Buchungslogik bei einer noch offenen Rechnung:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

an Aufwendungen für Hilfsstoffe

an Vorsteuer

Bei einem nachträglichen Nachlass bleibt die Ware im Unternehmen, aber der Kaufpreis vermindert sich.

Dann lautet die Buchung beispielsweise:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

an Nachlässe für Hilfsstoffe

an Vorsteuer

Das Konto 6022 Nachlässe für Hilfsstoffe wird am Jahresende über:

6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

abgeschlossen.

Der Abschlussbuchungssatz lautet:

6022 Nachlässe für Hilfsstoffe an 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe

Für beide Geschäftsvorfälle gilt bei steuerpflichtigen Einkäufen:

Ändert sich der Nettowert des Einkaufs, muss grundsätzlich auch die Vorsteuer entsprechend berichtigt werden.

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Was ist mit dem Ausdruck „Kauf auf Ziel“ gemeint?

A. Die Ware ist momentan nicht lieferbar.
B. Die Ware wird erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert.
C. Die Ware wird jetzt geliefert, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt.
D. Der Lieferant hat uns ein Zahlungsziel eingeräumt.
E. Die Lieferung muss sofort bar bezahlt werden.

Welche Aussagen zu Rücksendungen und nachträglichen Nachlässen beim Einkauf sind richtig? Die Lieferantenrechnung ist noch nicht bezahlt.

A. Rücksendungen und Nachlässe werden immer identisch gebucht.
B. In beiden Fällen muss die ursprünglich gebuchte Vorsteuer anteilig korrigiert werden.
C. Bei Rücksendungen wird die Umsatzsteuer des Käufers korrigiert.
D. Bei einem nachträglichen Nachlass wird der Nettobetrag auf einem entsprechenden Nachlasskonto erfasst.
E. In beiden Fällen vermindert sich die offene Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.

Welche Aussagen zu einer Rücksendung an den Lieferanten sind richtig? Die Lieferantenrechnung ist noch nicht bezahlt.

A. Es werden grundsätzlich die gleichen Konten wie beim ursprünglichen Einkauf angesprochen, nur seitenverkehrt.
B. Bei einer Rücksendung muss die Umsatzsteuer des einkaufenden Unternehmens korrigiert werden.
C. Rücksendungen werden grundsätzlich auf einem eigenen Nachlasskonto gebucht.
D. Bei einer Teilrücksendung werden die entsprechenden Beträge anteilig seitenverkehrt zum ursprünglichen Einkauf gebucht.
E. Bei einer Rücksendung muss auch die ursprünglich gebuchte Vorsteuer anteilig korrigiert werden.

Wir beziehen Rohstoffe im Wert von 14.000 € netto. Für Transport- und Verpackungskosten fallen zusätzlich 700 € netto an. Anschließend schicken wir leere Transportbehälter an den Lieferanten zurück und erhalten dafür eine Gutschrift über 200 € netto.

Welche Konten werden durch diese Geschäftsvorfälle berührt?


A. 6000 Aufwendungen für Rohstoffe
B. 6001 Bezugskosten für Rohstoffe
C. 2600 Vorsteuer
D. 4800 Umsatzsteuer
E. 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Wir kaufen Rohstoffe im Wert von 5.000 € netto. Hinzu kommen Bezugskosten von 100 € netto. Die Hälfte der Bezugskosten erstattet uns der Lieferant anschließend wieder.

Wie hoch ist der korrigierte Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer?


A. 6.069,00 €
B. 5.000,00 €
C. 5.950,00 €
D. 6.009,50 €
E. 5.100,00 €

Unsere Empfehlungen für dich:

j
Wir benötigen deine Einwilligung, ehe du unsere Website besuchen kannst. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website und deine Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), etwa für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Dabei können Daten außerhalb der Europäischen Union übertragen und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen über die Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung deiner Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Du kannst deine Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachte, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.
Notwendig
Diese Dienste sind für das fehlerfreie Funktionieren unserer Website erforderlich. weniger Infos
Login + Warenkorb: Um die Inhalte deines Warenkorbs und deinen Login-Status (angemeldet oder nicht) zu sichern, setzen wir einen Cookie. Solltest du die Website zwischenzeitlich verlassen, können wir diesen Cookie bei deinem nächsten Besuch wiedererkennen und deinen Warenkorb sowie deinen Login-Status erhalten. Online-Tests: Damit du unsere kostenlosen Online-Tests nutzen kannst, erhältst du für die Dauer deines Besuchs eine anonymisierte, zufällig generierte Session ID. Cookie-Präferenzen: Wir speichern, welche Cookies du akzeptiert hast. Du kannst deine Präferenzen jederzeit anpassen. Google Tag Manager: ein Tag-Management-System von Google, mit dem wir Messcodes und zugehörige Codefragmente auf unserer Website aktualisieren können. Merkliste: Die Merkliste speichert die von dir markierten Produkte für die Dauer einer Sitzung. Einige Produktdaten werden für die Dauer einer Sitzung im Browser gespeichert.
Funktional
Diese Dienste optimieren deine Benutzererfahrung auf unserer Website. weniger Infos
Merkliste: Über die Merkliste-Funktion kannst du Produkte speichern und später leicht wiederfinden. Deine Auswahl wird gesichert, auch wenn du unsere Website verlässt.
Info-Leiste: Dieses Cookie speichert, ob du unsere Info-Leiste geschlossen hast, damit sie bei deinem nächsten Besuch nicht erneut angezeigt wird.
Jobbörse: Die Firmenlogos in unserem Stellenportal übernehmen wir von unseren Partnern ausbildung.de und aubi-plus.de.
Video
Mit deiner Zustimmung werden Inhalte von Video-Plattformen auf dieser Website angezeigt. weniger Infos
YouTube: Wir binden auf einigen Seiten Videos unseres YouTube-Kanals ein. Damit du diese Videos abspielen kannst, musst du dem YouTube-Cookie zustimmen. Diesen nutzt YouTube zur User-Identifikation und speichert Informationen für Werbezwecke sowie über persönliche Präferenzen, Eingaben und Einverständniserklärungen.
Vimeo ist eine Videoplattform, auf der Nutzer Videos hochladen, ansehen und teilen können. Wenn du diesem Dienst einwilligst, werden Inhalte von Vimeo auf dieser Website angezeigt.
Statistiken
Statistik-Dienste setzen wir ein, um das Nutzerverhalten auf unserer Website zu verstehen und zu verbessern. Dafür werden anonyme Nutzungsdaten erfasst. weniger Infos
Google Analytics: Mit Google Analytics erfassen wir, wie die Website genutzt wird – zum Beispiel, welche Bereiche häufiger besucht werden als andere. Auch hier erfolgt die Speicherung anonymisiert per Session ID.
Marketing
Diese Dienste helfen uns, unsere Werbeaktivitäten zu verbessern. Sie können dazu Nutzerinformationen über Websites hinweg verbinden. weniger Infos
Google Ads Conversion Tracking ermöglicht es, Nutzeraktivitäten wie Käufe oder Anmeldungen nach einem Anzeigenklick zu verfolgen. Google kann dabei Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpfen.