In diesem Abschnitt erfährst du, wie die Beschaffung von Anlagen verbucht wird und was dabei zu berücksichtigen ist. Unternehmen benötigen für ihre Tätigkeit beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge, technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Werden solche Vermögensgegenstände langfristig im Unternehmen eingesetzt, gehören sie grundsätzlich zum Anlagevermögen. Beim Kauf entsteht häufig nicht nur der eigentliche Kaufpreis, sondern es kommen weitere Kosten wie Transport, Überführung oder Montage hinzu. Diese Kosten können die Anschaffungskosten des Anlageguts erhöhen. Preisnachlässe wie Rabatte oder Skonti vermindern sie dagegen.
Inhalte:
- Anlagevermögen und Umlaufvermögen
- Beschaffung von Anlagegütern
- Was sind Anschaffungskosten?
- Anschaffungspreis
- Anschaffungsnebenkosten
- Beispiel: Maschine
- Anschaffungspreisminderungen
- Skonto beim Kauf eines Anlageguts
- Vorsteuer bei der Anlagenbeschaffung
- Buchung einer Anlagenbeschaffung
- Zahlung der Anlagenrechnung
- Welche Fahrzeugkosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten?
- Zinsen für die Finanzierung
- Nachträgliche Kosten
- Anlagegut und laufende Aufwendungen unterscheiden
- Anlagegüter in der Bilanz
- Berechnungsschema
- Beschaffung von Anlagen zusammengefasst
- Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Das Vermögen eines Unternehmens wird grundsätzlich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt.
Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Diese Abgrenzung ergibt sich aus § 247 Abs. 2 HGB.
Typische Beispiele sind:
• Maschinen
• Technische Anlagen
• Fahrzeuge
• Eigene Betriebsgebäude
• Betriebs- und Geschäftsausstattung
Zum Umlaufvermögen gehören dagegen Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen beziehungsweise im betrieblichen Ablauf umgesetzt, verbraucht oder kurzfristig gehalten werden.
Dazu zählen beispielsweise:
• Waren
• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
• Bankguthaben
• Kassenbestand
Ob ein Vermögensgegenstand zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, hängt somit nicht allein von seiner Art ab, sondern vor allem von seiner betrieblichen Zweckbestimmung.
Beschaffung von Anlagegütern
Damit ein Unternehmen seine Tätigkeit ausüben kann, benötigt es neben Personal häufig langfristig nutzbare Vermögensgegenstände.
Ein Produktionsunternehmen kann beispielsweise Maschinen und technische Anlagen benötigen. Für Außendienstmitarbeiter werden Fahrzeuge angeschafft, während für die Verwaltung Computer, Büromöbel und andere Betriebs- und Geschäftsausstattung erforderlich sein können.
Beim Kauf eines Anlageguts reicht es nicht aus, lediglich den Rechnungsbetrag zu betrachten.
Für die Buchführung muss ermittelt werden, mit welchen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstand erfasst wird.
Was sind Anschaffungskosten?
Nach § 255 Abs. 1 HGB sind Anschaffungskosten die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören außerdem Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten. Zurechenbare Anschaffungspreisminderungen müssen abgezogen werden.
Vereinfacht kannst du dir folgende Formel merken:
Anschaffungspreis
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
− Anschaffungspreisminderungen
= Anschaffungskosten
Mit diesem Betrag wird der erworbene Vermögensgegenstand grundsätzlich bewertet.
Anschaffungspreis
Der Ausgangspunkt ist der Preis, den das Unternehmen für den Vermögensgegenstand bezahlen muss.
Beispiel:
Eine Maschine kostet:
30.000 € netto
Dieser Betrag bildet zunächst den Anschaffungspreis.
Gewährt der Verkäufer bereits beim Kauf einen Rabatt, muss dieser Preisnachlass bei der Ermittlung der Anschaffungskosten berücksichtigt werden.
Anschaffungsnebenkosten
Zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis können weitere Kosten entstehen.
Soweit diese dem erworbenen Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können und mit seinem Erwerb beziehungsweise der Herstellung der Betriebsbereitschaft zusammenhängen, erhöhen sie die Anschaffungskosten.
Dazu können beispielsweise gehören:
• Transport- und Frachtkosten
• Transportversicherungen
• Einfuhrzölle
• Notwendige Montagekosten
• Aufstellungskosten einer Maschine
• Notwendige Fundamentierungsarbeiten
• Maklerkosten beim Grundstückserwerb
• Grunderwerbsteuer
• Überführungskosten eines Fahrzeugs
• Notwendige Kosten der Erstzulassung
Entscheidend ist immer der Zusammenhang mit dem konkret angeschafften Vermögensgegenstand.
Beispiel: Maschine
Ein Unternehmen kauft eine Maschine für:
20.000 € netto
Für den Transport entstehen:
800 €
Für die notwendige Montage werden berechnet:
1.200 €
Die Anschaffungskosten betragen:
20.000 € + 800 € + 1.200 € = 22.000 €
Transport und Montage erhöhen die Anschaffungskosten, weil sie der Maschine direkt zugerechnet werden können und mit ihrer Anschaffung beziehungsweise Betriebsbereitschaft zusammenhängen.
Anschaffungspreisminderungen
Preisnachlässe vermindern die Anschaffungskosten.
Dazu können beispielsweise gehören:
Rabatte
Boni
Skonti
nachträglich gewährte Preisnachlässe
§ 255 Abs. 1 HGB schreibt vor, dass Anschaffungspreisminderungen abzusetzen sind, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.
Beispiel:
Listenpreis einer Maschine:
30.000 €
Rabatt:
3.000 €
Anschaffungspreis nach Rabatt:
27.000 €
Der Rabatt vermindert damit die Anschaffungskosten.
Skonto beim Kauf eines Anlageguts
Auch ein tatsächlich in Anspruch genommener Skonto kann die Anschaffungskosten vermindern.
Beispiel:
Netto-Rechnungsbetrag:
10.000 €
Skonto:
2 %
Skontobetrag:
200 €
Damit vermindert sich der Anschaffungspreis auf:
9.800 €
Bei einem Anlagegut wird der Skonto deshalb als Anschaffungspreisminderung berücksichtigt.
Vorsteuer bei der Anlagenbeschaffung
Die Aussage:
„Anlagegüter werden immer netto aktiviert“
wäre zu pauschal.
Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, gehört die abzugsfähige Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten. Das regelt § 9b Abs. 1 EStG.
Beispiel:
Maschine netto:
10.000 €
19 % Umsatzsteuer:
1.900 €
Rechnungsbetrag:
11.900 €
Kann das Unternehmen die 1.900 € vollständig als Vorsteuer abziehen, betragen die Anschaffungskosten zunächst:
10.000 €
Die 1.900 € werden separat als Vorsteuer erfasst.
Kann die Umsatzsteuer dagegen nicht als Vorsteuer abgezogen werden, darf sie nicht einfach aus den Anschaffungskosten herausgerechnet werden.
Buchung einer Anlagenbeschaffung
Beim Kauf eines Anlageguts wird der Vermögensgegenstand auf dem entsprechenden Anlagenkonto erfasst.
Beispiel:
Eine Maschine wird für:
10.000 € netto
zuzüglich:
1.900 € Vorsteuer
auf Rechnung gekauft.
Der Buchungssatz lautet:
Maschinen 10.000 €
Vorsteuer 1.900 €
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
Das Maschinenkonto ist ein Aktivkonto und nimmt im Soll zu.
Die Vorsteuer wird ebenfalls im Soll gebucht.
Da noch nicht bezahlt wurde, entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.
Zahlung der Anlagenrechnung
Wird die Rechnung später per Banküberweisung bezahlt, lautet der Buchungssatz:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
an Bank 11.900 €
Die Verbindlichkeit nimmt dadurch ab.
Gleichzeitig vermindert sich das Bankguthaben.
Beispiel: Kauf eines Firmenwagens
Ein Unternehmen kauft einen neuen Firmenwagen.
Der Nettolistenpreis beträgt:
42.000 €
Der Verkäufer gewährt einen Rabatt von:
2.000 €
Zusätzlich fallen folgende unmittelbar zurechenbare Kosten an:
Überführungskosten: 600 €
Zulassungskosten: 90 €
Nummernschilder: 30 €
Für dieses vereinfachte Beispiel werden diese Beträge als Anschaffungsnebenkosten behandelt.
Berechnung der Anschaffungskosten
Zunächst wird der Rabatt abgezogen:
42.000 € − 2.000 € = 40.000 €
Anschließend werden die Anschaffungsnebenkosten addiert:
40.000 €
+ 600 € Überführung
+ 90 € Zulassung
+ 30 € Nummernschilder
= 40.720 €
Die Anschaffungskosten des Firmenwagens betragen somit:
40.720 €
Welche Fahrzeugkosten gehören nicht zu den Anschaffungskosten?
Nach dem Kauf entstehen weitere Kosten für die Nutzung und das Halten des Fahrzeugs.
Dazu gehören beispielsweise:
• Kraftstoffkosten
• Laufende Kfz-Steuer
• Laufende Versicherungsbeiträge
• Wartungskosten
• Reparaturkosten
Diese Kosten entstehen nicht für den Erwerb des Fahrzeugs oder für die Herstellung seines ursprünglichen betriebsbereiten Zustands.
Sie werden daher grundsätzlich als laufende Aufwendungen behandelt.
Zinsen für die Finanzierung
Wird ein Firmenwagen oder eine Maschine mit einem Darlehen finanziert, fallen möglicherweise Zinsen an.
Diese Zinsen gehören bei einem angeschafften Vermögensgegenstand grundsätzlich nicht zum Anschaffungspreis oder zu den Anschaffungsnebenkosten.
Die Anschaffung des Vermögensgegenstands und seine Finanzierung sind voneinander zu unterscheiden.
Die Zinsen werden deshalb grundsätzlich als Zinsaufwand erfasst.
Nachträgliche Kosten
Bei später anfallenden Kosten muss genau geprüft werden, worum es sich handelt.
Die Aussage:
„Alles, was erst nach der Inbetriebnahme eingebaut wird, gehört nicht mehr zu den Anschaffungskosten“
ist nicht richtig.
§ 255 Abs. 1 HGB nennt ausdrücklich auch nachträgliche Anschaffungskosten.
Ob eine spätere Ausgabe die Anschaffungskosten erhöht oder als laufender Aufwand zu buchen ist, hängt deshalb von ihrem wirtschaftlichen Charakter ab.
Eine normale Wartung oder Reparatur stellt grundsätzlich laufenden Aufwand dar.
Bei einer nachträglichen Erweiterung oder zusätzlichen Ausstattung kann dagegen eine andere Beurteilung erforderlich sein.
Deshalb eignet sich beispielsweise der nachträgliche Einbau einer besonderen Fahrzeugausstattung nicht als pauschales Beispiel für „keine Anschaffungskosten“.
Anlagegut und laufende Aufwendungen unterscheiden
Für Aufgaben kannst du dir zunächst folgende Frage stellen:
Entstehen die Kosten für den Erwerb des Anlageguts oder unmittelbar im Zusammenhang mit seiner Betriebsbereitschaft?
Dann können sie zu den Anschaffungskosten gehören.
Oder:
Entstehen die Kosten erst durch die laufende Nutzung des bereits betriebsbereiten Anlageguts?
Dann handelt es sich in der Regel um laufenden Aufwand.
Beispiele:
Transport einer neuen Maschine → Anschaffungskosten
notwendige Montage → Anschaffungskosten
Rabatt → vermindert Anschaffungskosten
laufende Wartung → laufender Aufwand
Kraftstoff → laufender Aufwand
Anlagegüter in der Bilanz
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen, werden dem Anlagevermögen zugeordnet.
Sie werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden diese Werte anschließend durch planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.
Eine gekaufte Maschine bleibt deshalb nicht während ihrer gesamten Nutzungsdauer mit unveränderten Anschaffungskosten als Buchwert stehen.
Die Anschaffungskosten bilden vielmehr den Ausgangswert für die weitere Bewertung.
Berechnungsschema
Für typische Aufgaben zur Anlagenbeschaffung kannst du dieses Schema verwenden:
Anschaffungspreis
− Anschaffungspreisminderungen
+ Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
Bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die abzugsfähige Vorsteuer separat erfasst und gehört nicht zu den Anschaffungskosten.
Beschaffung von Anlagen zusammengefasst
Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen.
Beim Kauf eines Anlageguts wird zunächst ermittelt, wie hoch die Anschaffungskosten sind.
Dabei werden neben dem Anschaffungspreis auch unmittelbar zurechenbare Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt.
Rabatte, Boni und Skonti vermindern die Anschaffungskosten.
Abzugsfähige Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten.
Laufende Kosten wie Kraftstoff, Wartung oder Kfz-Steuer werden dagegen grundsätzlich als laufende Aufwendungen behandelt.
Die zentrale Formel lautet:
Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten − Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten
Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Welche Formel zur Berechnung der Anschaffungskosten ist richtig? Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
A. Bruttolistenpreis − Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten netto
B. Nettolistenpreis − Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten netto
C. Nettolistenpreis + Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten netto
D. Nettolistenpreis − Anschaffungspreisminderungen + Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten brutto
E. Nettolistenpreis − Anschaffungspreisminderungen − Anschaffungsnebenkosten = Anschaffungskosten netto
Welche Aussagen zu den Anschaffungsnebenkosten sind richtig?
A. Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen Preisnachlässe wie Skonti, Boni und Rabatte.
B. Zu den Anschaffungskosten gehören Aufwendungen, die entstehen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie ihm einzeln zugeordnet werden können.
C. Anschaffungskosten müssen grundsätzlich mit dem Bruttobetrag in der Bilanz angesetzt werden.
D. Laufende Tankkosten und die jährliche Kfz-Steuer eines Firmenwagens gehören zu den Anschaffungsnebenkosten.
E. Transport- und notwendige Verpackungskosten für eine neu angeschaffte Maschine können zu den Anschaffungsnebenkosten gehören.
Das Unternehmen kauft eine neue Telefonanlage zum Nettopreis von 1.200 €. Der Lieferant gewährt 5 % Rabatt. Zusätzlich fallen 20 € Versandkosten an. Wie hoch sind die Anschaffungskosten?
A. 1.200 €
B. 1.380 €
C. 1.160 €
D. 1.428 €
E. 1.220 €
Welche Aussagen zu den Anschaffungspreisminderungen sind richtig?
A. Nachträglich gewährte Preisnachlässe des Lieferanten werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt.
B. Nachträglich gewährte Preisnachlässe des Lieferanten können die Anschaffungskosten vermindern.
C. Anschaffungspreisminderungen erhöhen die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands.
D. Skonti über 2 % werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt.
E. Skonti unter 3 % werden bei der Berechnung der Anschaffungskosten nicht berücksichtigt.
Was ist bei der Beschaffung von Anlagegütern zu berücksichtigen? Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
A. Anlagegüter werden grundsätzlich mit dem Listenpreis zuzüglich Umsatzsteuer aktiviert.
B. Anlagegüter werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert.
C. Anschaffungsnebenkosten vermindern die Anschaffungskosten.
D. Rabatte, Boni und Skonti erhöhen die Anschaffungskosten.
E. Abzugsfähige Vorsteuer gehört nicht zu den Anschaffungskosten.








