In diesem Abschnitt erfährst du, was du beim Verkauf gebrauchter Anlagen mit Gewinn beachten musst und wie die entsprechenden Buchungssätze aussehen. In Unternehmen werden beispielsweise ältere Maschinen regelmäßig verkauft und durch leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Für die Buchführung ist dabei entscheidend, wie hoch der aktuelle Restbuchwert der verkauften Anlage ist und welcher Nettoverkaufspreis erzielt wird. Liegt der Verkaufspreis über dem Restbuchwert, entsteht aus dem Anlagenabgang ein Gewinn. Zusätzlich muss bei einem steuerpflichtigen Verkauf die Umsatzsteuer getrennt berücksichtigt werden. Anhand eines Beispiels lernst du sowohl die unmittelbare als auch die zweistufige Buchung eines Anlagenverkaufs kennen.
Inhalte:
- Was ist ein Anlagenverkauf?
- Was ist der Restbuchwert?
- Wann entsteht beim Verkauf einer Anlage ein Gewinn?
- Warum wird mit Nettobeträgen gerechnet?
- Ist der Verkauf einer gebrauchten Maschine immer umsatzsteuerpflichtig?
- Beispiel: Verkauf einer gebrauchten Maschine mit Gewinn
- Welche Konten werden benötigt?
- Warum wird nicht das normale Umsatzerlöskonto verwendet?
- Methode 1: Unmittelbare Buchung
- Methode 2: Zweistufige Buchung
- Schritt 1: Verkauf der Maschine buchen
- Schritt 2: Restbuchwert und Gewinn ermitteln
- Wie wird der Gewinn aus dem Anlagenverkauf berechnet?
- Restbuchwert vor dem Verkauf prüfen
- Was wäre bei einem Verkauf zum Buchwert?
- Was wäre bei einem Verkauf unter Buchwert?
- Unmittelbare und zweistufige Buchung vergleichen
- Warum ist die zweistufige Methode hilfreich?
- Beispiel vollständig durchgerechnet
- Verkauf gebrauchter Anlagen mit Gewinn auf einen Blick
- Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Was ist ein Anlagenverkauf?
Zum Anlagevermögen gehören Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen.
Dazu können beispielsweise Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattung gehören.
Diese Anlagegüter werden häufig über mehrere Jahre genutzt und während ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Dadurch sinkt ihr Buchwert nach und nach.
Wird ein solches Anlagegut nicht mehr benötigt, kann das Unternehmen es verkaufen.
Der Verkauf einer gebrauchten Maschine ist dabei etwas anderes als der normale Verkauf der eigenen Produkte oder Handelswaren. Deshalb wird der Verkaufserlös auch nicht einfach wie ein gewöhnlicher Warenumsatz behandelt.
Was ist der Restbuchwert?
Der Restbuchwert ist der Wert, mit dem ein Anlagegut zum Zeitpunkt seines Abgangs noch in der Buchführung steht.
Ausgangspunkt sind grundsätzlich die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Davon werden die bis zum Verkaufszeitpunkt erfassten Abschreibungen abgezogen.
Vereinfacht gilt:
Anschaffungskosten − bisherige Abschreibungen = Restbuchwert
Beispiel:
Eine Maschine wurde ursprünglich für 30.000 € angeschafft.
Bis zum Verkaufszeitpunkt wurden insgesamt 24.000 € abgeschrieben.
Damit beträgt der Restbuchwert:
30.000 € − 24.000 € = 6.000 €
Dieser Betrag muss beim Verkauf aus dem Anlagenkonto ausgebucht werden.
Der Restbuchwert ist kein Verkaufspreis
Restbuchwert und Verkaufspreis müssen klar voneinander unterschieden werden.
Der Restbuchwert stammt aus der Buchführung und zeigt, mit welchem Wert die Maschine noch im Anlagevermögen enthalten ist.
Der Verkaufspreis ist dagegen der Betrag, den der Käufer für die gebrauchte Maschine bezahlt.
Aus dem Vergleich dieser beiden Werte ergibt sich, ob beim Verkauf ein Gewinn oder Verlust entsteht.
Wann entsteht beim Verkauf einer Anlage ein Gewinn?
Ein Gewinn entsteht, wenn der Nettoverkaufspreis höher als der Restbuchwert ist.
Die Formel lautet:
Nettoverkaufspreis − Restbuchwert = Gewinn aus dem Anlagenabgang
Beispiel:
Nettoverkaufspreis:
10.000 €
Restbuchwert:
6.000 €
Damit ergibt sich:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 € Gewinn
Das Unternehmen verkauft die gebrauchte Maschine also für 4.000 € mehr, als sie zum Verkaufszeitpunkt noch in der Buchführung wert ist.
Warum wird mit Nettobeträgen gerechnet?
Für die Ermittlung des Gewinns aus dem Anlagenverkauf werden Nettoverkaufspreis und Restbuchwert miteinander verglichen.
Die beim Verkauf berechnete Umsatzsteuer stellt keinen zusätzlichen Gewinn dar.
Beispiel:
Nettoverkaufspreis: 10.000 €
Umsatzsteuer: 1.900 €
Bruttobetrag: 11.900 €
Restbuchwert: 6.000 €
Der Gewinn beträgt nicht:
11.900 € − 6.000 € = 5.900 €
sondern:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 €
Die Umsatzsteuer von 1.900 € wird separat gebucht.
Ist der Verkauf einer gebrauchten Maschine immer umsatzsteuerpflichtig?
Nein. Die Aussage, der Verkauf gebrauchter Anlagegüter sei immer umsatzsteuerpflichtig, wäre zu pauschal.
Im typischen Prüfungsfall wird davon ausgegangen, dass ein regelbesteuerter Unternehmer eine zu seinem Unternehmen gehörende Maschine im Inland verkauft. Eine solche Lieferung ist grundsätzlich umsatzsteuerbar. Für einen normalen steuerpflichtigen Umsatz gilt regelmäßig der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 %.
Es können allerdings besondere steuerliche Konstellationen oder Steuerbefreiungen vorliegen. Für eine Buchungsaufgabe solltest du deshalb auf die Angaben in der Aufgabenstellung achten.
In unserem Beispiel wird ausdrücklich ein steuerpflichtiger Verkauf mit 19 % Umsatzsteuer vorausgesetzt.
Beispiel: Verkauf einer gebrauchten Maschine mit Gewinn
Wir verkaufen eine gebrauchte Maschine.
Der aktuelle Restbuchwert beträgt:
6.000 €
Der Nettoverkaufspreis beträgt:
10.000 €
Bei 19 % Umsatzsteuer ergeben sich:
1.900 € Umsatzsteuer
Der Käufer zahlt damit insgesamt:
11.900 €
Der Gewinn aus dem Verkauf beträgt:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 €
Damit müssen bei der Buchung drei verschiedene Werte berücksichtigt werden:
Restbuchwert der Maschine: 6.000 €
Gewinn aus dem Anlagenabgang: 4.000 €
Umsatzsteuer: 1.900 €
Zahlungseingang: 11.900 €
Welche Konten werden benötigt?
In unserem vereinfachten IKR-Beispiel werden insbesondere folgende Konten verwendet:
Kontonummer
0700: Maschinen und Anlagen bzw. entsprechendes Maschinenkonto
2800: Guthaben bei Kreditinstituten (Bank)
4800: Umsatzsteuer
5410: Sonstige Erlöse, z. B. aus Anlagenabgängen
5460: Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen
Der aktuelle IKR ordnet sowohl 5410 als auch 5460 den sonstigen betrieblichen Erträgen zu. Dabei wird 5410 unter anderem für Erlöse aus Anlagenabgängen verwendet, während 5460 den daraus entstehenden Ertrag beziehungsweise Gewinn aufnehmen kann.en.
Warum wird nicht das normale Umsatzerlöskonto verwendet?
Eine gebrauchte Maschine gehört normalerweise nicht zu den Produkten oder Handelswaren, die das Unternehmen im Rahmen seines gewöhnlichen Leistungsaustauschs verkauft.
Deshalb wird der Verkauf einer ausgedienten Maschine nicht einfach auf dem normalen Konto für Umsatzerlöse aus eigenen Erzeugnissen oder Umsatzerlöse für Waren erfasst.
Für Kapitalgesellschaften definiert § 277 HGB Umsatzerlöse insbesondere als Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Andere betriebliche Erträge werden davon abgegrenzt.
Im IKR stehen für Anlagenabgänge deshalb besondere Konten im Bereich der sonstigen betrieblichen Erträge zur Verfügung.
Methode 1: Unmittelbare Buchung
Bei einer vereinfachten unmittelbaren Buchung können der Zahlungseingang, der Anlagenabgang, die Umsatzsteuer und der Gewinn unmittelbar in einem Buchungssatz erfasst werden.
Aus unserem Beispiel:
Bankzugang:
11.900 €
Restbuchwert der Maschine:
6.000 €
Umsatzsteuer:
1.900 €
Gewinn:
4.000 €
Der Buchungssatz lautet:
2800 Bank 11.900 €
an 0700 Maschinen und Anlagen 6.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 4.000 €
Die Sollseite beträgt:
11.900 €
Die Habenseite beträgt ebenfalls:
6.000 € + 1.900 € + 4.000 € = 11.900 €
Der Buchungssatz ist damit ausgeglichen.
Was passiert bei der unmittelbaren Buchung?
Das Konto Bank nimmt um 11.900 € zu. Da Bank ein Aktivkonto ist, wird der Zugang im Soll gebucht.
Das Maschinenkonto nimmt um den Restbuchwert von 6.000 € ab und steht deshalb im Haben.
Die Umsatzsteuer von 1.900 € wird ebenfalls im Haben erfasst.
Die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Restbuchwert beträgt 4.000 €. Dieser Gewinn wird auf dem Ertragskonto für den Anlagenabgang gebucht.
Damit werden alle Bestandteile des Verkaufs in einem einzigen Buchungssatz berücksichtigt.
Methode 2: Zweistufige Buchung
In vielen Buchführungsaufgaben wird der Anlagenverkauf in zwei Buchungsschritten erfasst.
Im ersten Schritt wird zunächst der Verkauf zum Nettoverkaufspreis gebucht.
Im zweiten Schritt wird dieser Verkaufserlös mit dem Restbuchwert der Anlage verglichen. Die Differenz wird anschließend als Gewinn aus dem Anlagenabgang ausgewiesen.
Dieses Vorgehen lässt den Zusammenhang zwischen Verkaufserlös, Restbuchwert und Gewinn besonders deutlich erkennen.
Schritt 1: Verkauf der Maschine buchen
Die Maschine wird für:
10.000 € netto
verkauft.
Hinzu kommen:
1.900 € Umsatzsteuer
Der Käufer überweist:
11.900 €
Der erste Buchungssatz lautet:
2800 Bank 11.900 €
an 5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
Damit wurde zunächst der vollständige Nettoverkaufserlös auf dem Konto 5410 erfasst.
Dieses zweistufige Verfahren findet sich auch in schulischen IKR-Aufgaben zum Verkauf von Sachanlagevermögen.
Schritt 2: Restbuchwert und Gewinn ermitteln
Auf dem Konto 5410 stehen nun:
10.000 € Verkaufserlös
Der Restbuchwert der Maschine beträgt:
6.000 €
Die Differenz beträgt:
4.000 €
Dieser Betrag stellt den Gewinn aus dem Anlagenverkauf dar.
Der zweite Buchungssatz lautet:
5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 0700 Maschinen und Anlagen 6.000 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 4.000 €
Dadurch wird das Konto 5410 wieder ausgeglichen.
Der Restbuchwert von 6.000 € wird aus dem Maschinenkonto entfernt und der Gewinn von 4.000 € auf dem entsprechenden Ertragskonto ausgewiesen.
Warum wird das Konto 5410 wieder aufgelöst?
Das Konto 5410 Sonstige Erlöse dient bei diesem Buchungsweg zunächst dazu, den vollständigen Nettoverkaufspreis zu erfassen.
Dieser Nettoverkaufspreis besteht wirtschaftlich aber aus zwei Teilen:
Restbuchwert der verkauften Maschine
und
Gewinn aus dem Anlagenabgang
Im Beispiel:
6.000 € Restbuchwert + 4.000 € Gewinn = 10.000 € Verkaufspreis
Deshalb wird der Betrag anschließend auf das Anlagenkonto und das Konto 5460 verteilt.
Warum wird die Maschine mit 6.000 € ausgebucht?
Zum Zeitpunkt des Verkaufs steht die Maschine noch mit einem Restbuchwert von:
6.000 €
in der Buchführung.
Da sie das Unternehmen verlässt, darf dieser Vermögenswert anschließend nicht mehr auf dem Maschinenkonto stehen.
Das Aktivkonto Maschinen nimmt deshalb ab.
Abgänge auf Aktivkonten werden im Haben gebucht.
Daher steht:
0700 Maschinen und Anlagen 6.000 €
auf der Habenseite des Buchungssatzes.
Wie wird der Gewinn aus dem Anlagenverkauf berechnet?
Für Prüfungsaufgaben kannst du dir die folgende Formel merken:
Nettoverkaufspreis − Restbuchwert = Gewinn aus dem Anlagenabgang
Im Beispiel:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 €
Diese 4.000 € werden auf dem Konto:
5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen
erfasst.
Das Konto ist ein Ertragskonto. Der Gewinn erhöht daher den Unternehmenserfolg.
Was passiert mit der Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer wird unabhängig vom Restbuchwert der Maschine berechnet.
Bemessungsgrundlage ist im normalen steuerpflichtigen Verkaufsfall der Nettoverkaufspreis.
Bei:
10.000 € netto
und:
19 % Umsatzsteuer
ergibt sich:
1.900 € Umsatzsteuer
Der Käufer zahlt:
11.900 € brutto
Für die Gewinnberechnung wird die Umsatzsteuer jedoch nicht berücksichtigt.
Restbuchwert vor dem Verkauf prüfen
Bevor der Anlagenverkauf gebucht werden kann, muss der aktuelle Buchwert der Anlage feststehen.
Wurde eine Maschine bereits mehrere Jahre genutzt, wurden auf sie Abschreibungen vorgenommen.
Je nach Verkaufszeitpunkt kann deshalb vor dem Anlagenabgang noch eine bis zum Abgangszeitpunkt erforderliche Abschreibung zu berücksichtigen sein.
Erst danach steht der maßgebliche Restbuchwert fest.
Für die anschließende Gewinnberechnung gilt dann:
Verkaufspreis netto > Restbuchwert → Gewinn
Was wäre bei einem Verkauf zum Buchwert?
Stimmen Nettoverkaufspreis und Restbuchwert genau überein, entsteht weder ein Gewinn noch ein Verlust.
Beispiel:
Nettoverkaufspreis:
6.000 €
Restbuchwert:
6.000 €
Differenz:
0 €
In diesem Fall muss kein Gewinn aus dem Anlagenabgang ausgewiesen werden.
Was wäre bei einem Verkauf unter Buchwert?
Ist der Nettoverkaufspreis kleiner als der Restbuchwert, entsteht kein Gewinn, sondern ein Verlust aus dem Anlagenabgang.
Beispiel:
Restbuchwert:
6.000 €
Nettoverkaufspreis:
4.500 €
Dann beträgt der Verlust:
6.000 € − 4.500 € = 1.500 €
Dieser Fall wird in einem eigenen Themenbereich zum Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust behandelt.
Für diesen Abschnitt konzentrieren wir uns auf:
Nettoverkaufspreis > Restbuchwert = Gewinn
Unmittelbare und zweistufige Buchung vergleichen
Beide dargestellten Buchungswege führen im Beispiel zum selben wirtschaftlichen Ergebnis.
Bei der unmittelbaren Buchung werden Restbuchwert und Gewinn direkt beim Zahlungseingang berücksichtigt:
Bank 11.900 € an Maschinen 6.000 €, Umsatzsteuer 1.900 € und Ertrag aus Anlagenabgang 4.000 €
Bei der zweistufigen Buchung wird zuerst der gesamte Verkaufserlös erfasst:
Bank 11.900 € an Sonstige Erlöse 10.000 € und Umsatzsteuer 1.900 €
Anschließend wird der Nettoverkaufspreis aufgeteilt:
Sonstige Erlöse 10.000 € an Maschinen 6.000 € und Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 4.000 €
Welcher Buchungsweg in einer Aufgabe verlangt wird, hängt vom zugrunde liegenden Unterrichts- beziehungsweise Prüfungsschema und Kontenplan ab.
Warum ist die zweistufige Methode hilfreich?
Die zweistufige Buchung macht besonders deutlich, wie der Gewinn entsteht.
Zunächst erkennst du den gesamten Nettoverkaufspreis:
10.000 €
Anschließend vergleichst du diesen mit dem noch vorhandenen Vermögenswert:
6.000 € Restbuchwert
Die Differenz ist:
4.000 € Gewinn
Damit lassen sich die einzelnen Bestandteile des Anlagenverkaufs leicht nachvollziehen.
Beispiel vollständig durchgerechnet
Ausgangsdaten
Nettoverkaufspreis: 10.000 €
Restbuchwert: 6.000 €
Gewinn: 4.000 €
Umsatzsteuer 19 %: 1.900 €
Bruttoverkaufspreis: 11.900 €
Gewinn:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 €
Umsatzsteuer:
10.000 € × 19 % = 1.900 €
Bruttoverkaufspreis:
10.000 € + 1.900 € = 11.900 €
Zweistufige Buchung:
1. Verkauf
2800 Bank 11.900 €
an 5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
2. Anlagenabgang und Gewinn
5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 0700 Maschinen und Anlagen 6.000 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 4.000 €
Damit ist die Maschine aus dem Anlagevermögen ausgebucht und der Gewinn separat erfasst.
Welche Auswirkungen hat der Verkauf auf den Unternehmenserfolg?
Nicht der gesamte Verkaufspreis von 10.000 € erhöht den Gewinn.
Das Unternehmen gibt gleichzeitig eine Maschine ab, die noch einen Buchwert von:
6.000 €
besitzt.
Wirtschaftlich verbleibt daher nur die Differenz von:
4.000 €
als zusätzlicher Ertrag aus dem Anlagenabgang.
Genau dieser Betrag erhöht den Erfolg des Unternehmens.
Typische Unterscheidung für Buchungsaufgaben
Bei Aufgaben zum Anlagenverkauf solltest du immer drei Beträge auseinanderhalten.
Der Restbuchwert zeigt, mit welchem Wert das Anlagegut noch in der Buchführung steht.
Der Nettoverkaufspreis zeigt, welchen Erlös das Unternehmen ohne Umsatzsteuer erzielt.
Die Umsatzsteuer wird separat berechnet und gehört nicht zum Gewinn.
Damit gilt in unserem Beispiel:
6.000 € → Anlagenabgang
4.000 € → Gewinn
1.900 € → Umsatzsteuer
11.900 € → Zahlungseingang
Verkauf gebrauchter Anlagen mit Gewinn auf einen Blick
Ein Gewinn aus dem Verkauf einer gebrauchten Anlage entsteht, wenn der Nettoverkaufspreis höher als der Restbuchwert ist.
In unserem Beispiel beträgt der Restbuchwert der Maschine 6.000 € und der Nettoverkaufspreis 10.000 €.
Damit ergibt sich:
10.000 € − 6.000 € = 4.000 € Gewinn
Bei einem steuerpflichtigen Verkauf mit 19 % Umsatzsteuer zahlt der Käufer insgesamt 11.900 €.
Der Gewinn wird nicht auf einem normalen Konto für Waren- oder Produkterlöse erfasst, sondern als Ertrag aus dem Anlagenabgang.
Für die zweistufige Buchung kannst du dir merken:
Verkauf buchen → Bank/Forderungen an 5410 Sonstige Erlöse + Umsatzsteuer
anschließend:
5410 Sonstige Erlöse an Anlagekonto + 5460 Ertrag aus Anlagenabgang
Die wichtigste Formel lautet:
Nettoverkaufspreis − Restbuchwert = Gewinn aus dem Anlagenabgang
Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Wir verkaufen einen Teil unserer Lagerregale für 1.000 € netto per Banküberweisung. Der Verkauf unterliegt 19 % Umsatzsteuer. Welche Konten sind bei der Buchung des Verkaufs betroffen?
A. Bank
B. Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
C. Maschinen und Anlagen
D. Umsatzsteuer
E. Sonstige Erlöse aus dem Anlagenabgang
Wir verkaufen einen Teil unserer Betriebs- und Geschäftsausstattung für 1.000 € netto in bar. Der Restbuchwert beträgt ebenfalls 1.000 €. Der Verkauf unterliegt 19 % Umsatzsteuer. Welche Konten und Beträge sind betroffen?
A. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.000 €
B. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.190 €
C. Umsatzsteuer 190 €
D. Vorsteuer 190 €
E. Kasse 1.190 €
Wir verkaufen einen Teil unserer Betriebs- und Geschäftsausstattung für 1.200 € netto und erzielen dabei einen Gewinn von 200 €. Der Verkauf unterliegt 19 % Umsatzsteuer und wird bar bezahlt. Welche Konten und Beträge sind bei der unmittelbaren Buchung betroffen?
A. Kasse 1.428 €
B. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.190 €
C. Umsatzsteuer 228 €
D. Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 200 €
E. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.000 €
Für den Verkauf gebrauchter Anlagen mit Gewinn gibt es zwei Buchungsvarianten. Bei der zweistufigen Buchung wird ein zusätzliches Konto verwendet. Welches Konto ist gemeint?
A. Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen
B. Erlöse aus dem Verkauf von Maschinen und Anlagen
C. Sonstige Verluste
D. Sonstige Erlöse
E. Periodenfremde Erlöse
Welche Aussagen zum Verkauf gebrauchter Anlagen mit Gewinn sind richtig?
A. Der vollständige Restbuchwert der verkauften Anlage muss aus dem Anlagekonto ausgebucht werden.
B. Bei einem Gewinn wird nur ein Teil des Restbuchwerts aus dem Anlagekonto ausgebucht.
C. Ein Gewinn entsteht, wenn der Nettoverkaufspreis höher als der Restbuchwert ist.
D. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf wird die Umsatzsteuer auf Grundlage des Nettoverkaufspreises berechnet.
E. Die Umsatzsteuer wird ausschließlich auf den Gewinn aus dem Anlagenverkauf berechnet.








