Grundlagen der Buchführung: Umsatzsteuer buchen

In diesem Abschnitt erfährst du, wie die Umsatzsteuer in der Buchführung erfasst wird. Umgangssprachlich wird sie häufig auch Mehrwertsteuer genannt. Bei steuerpflichtigen Umsätzen berechnet ein Unternehmen seinen Kunden Umsatzsteuer, während es beim Einkauf unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Für die Buchhaltung wird deshalb zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer unterschieden. Beide Beträge werden getrennt von Erlösen und Aufwendungen erfasst und anschließend miteinander verrechnet. Ist die Umsatzsteuer höher als die abzugsfähige Vorsteuer, entsteht eine Zahllast gegenüber dem Finanzamt.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Verbrauchsteuer in Deutschland. Wirtschaftlich soll sie grundsätzlich den Endverbrauch belasten.

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf berechnet das Unternehmen Umsatzsteuer auf das Nettoentgelt. Diese Umsatzsteuer gehört nicht zum eigentlichen Umsatzerlös des Unternehmens, sondern wird gesondert erfasst.

Ein zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen kann die ihm bei betrieblichen Einkäufen berechnete Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. § 15 UStG verlangt unter anderem, dass die Leistung für das Unternehmen bezogen wird und für den üblichen Vorsteuerabzug grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Für unsere grundlegenden Buchungsaufgaben gehen wir davon aus, dass das Unternehmen:

umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt

und

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Welche Umsatzsteuersätze gibt es?

Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland:

19 %

der Bemessungsgrundlage.

Daneben gibt es für gesetzlich bestimmte Umsätze den ermäßigten Steuersatz von:

7 %

Dazu gehören beispielsweise viele Lebensmittel, bestimmte Bücher sowie bestimmte Personenbeförderungsleistungen.

Für bestimmte gesetzlich geregelte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gilt außerdem ein Steuersatz von:

0 %.

Daneben gibt es Umsätze, die aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen steuerfrei sind.

Für typische Buchungsaufgaben begegnen dir vor allem:

19 %

und:

7 %.

Umsatzsteuer berechnen

Bei einem Nettoverkaufspreis von:

2.000 €

und einem Umsatzsteuersatz von:

19 %

beträgt die Umsatzsteuer:

2.000 € × 19 % = 380 €

Der Bruttobetrag beträgt:

2.000 € + 380 € = 2.380 €

Damit gilt:

Netto + Umsatzsteuer = Brutto

Preisnachlässe berücksichtigen

Rabatte und andere Preisnachlässe können die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer reduzieren.

Beispiel:

Listenpreis:

1.000 €

Rabatt:

10 % = 100 €

Nettoentgelt nach Rabatt:

900 €

Umsatzsteuer 19 %:

171 €

Bruttorechnungsbetrag:

1.071 €

Wird die Bemessungsgrundlage erst später verändert, beispielsweise durch Skonto, Bonus oder Rücksendung, müssen Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer entsprechend berichtigt werden.

Umsatzsteuer beim Verkauf buchen

Wir verkaufen Waren im Wert von:

2.380 € brutto

gegen Barzahlung.

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % entfallen davon:

Nettoerlös:

2.000 €

Umsatzsteuer:

380 €

Im IKR verwenden wir für den Verkauf von Waren:

5100 Umsatzerlöse für Waren

und für die Umsatzsteuer:

4800 Umsatzsteuer

Da der Kunde bar bezahlt, verwenden wir außerdem:

2880 Kasse

Der Buchungssatz lautet:

2880 Kasse 2.380 €
an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 380 €

Warum wird die Umsatzsteuer getrennt gebucht?

Der Nettoerlös von:

2.000 €

gehört zum Umsatzerlös des Unternehmens.

Die:

380 € Umsatzsteuer

werden dagegen separat auf dem Konto:

4800 Umsatzsteuer

erfasst.

Dadurch erhöht die Umsatzsteuer nicht den Umsatzerlös des Unternehmens.

Beim Konto 4800 Umsatzsteuer werden die entstehenden Umsatzsteuerbeträge grundsätzlich im Haben erfasst.

Nicht jeder Verkauf führt zu Umsatzsteuer

Die Aussage:

„Bei jedem Verkauf wird Umsatzsteuer gebucht“

ist zu pauschal.

Es gibt beispielsweise:

steuerfreie Umsätze

Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG

und weitere steuerliche Sonderfälle.

Für Kleinunternehmer gelten aktuell grundsätzlich die Umsatzgrenzen von:

25.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr

und:

100.000 € im laufenden Kalenderjahr.

Für unsere grundlegenden Buchungsaufgaben wird deshalb ausdrücklich vorausgesetzt, dass ein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt.

Vorsteuer beim Einkauf buchen

Kauft ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen ein, kann die vom Lieferanten berechnete Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar sein.

Wir kaufen Waren für:

1.190 € brutto

und bezahlen sofort bar.

Darin enthalten sind:

Netto-Warenwert:

1.000 €

Vorsteuer:

190 €

Im IKR verwenden wir:

6080 Aufwendungen für Waren

2600 Vorsteuer

und:

2880 Kasse

Der Buchungssatz lautet:

6080 Aufwendungen für Waren 1.000 €
2600 Vorsteuer 190 €
an 2880 Kasse 1.190 €

Warum wird die Vorsteuer getrennt gebucht?

Die:

1.000 €

stellen den Warenaufwand dar.

Die abzugsfähigen:

190 € Vorsteuer

werden dagegen auf:

2600 Vorsteuer

erfasst.

Die Vorsteuer wird grundsätzlich im Soll gebucht.

Soweit sie abzugsfähig ist, wird sie später mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet. § 16 UStG bestimmt, dass die nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge von der berechneten Umsatzsteuer abgesetzt werden.

Nicht jeder Einkauf führt zum Vorsteuerabzug

Auch die Aussage:

„Bei jedem Einkauf wird Vorsteuer gebucht“

ist nicht richtig.

Der Vorsteuerabzug ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

Unter anderem muss die Leistung grundsätzlich:

von einem anderen Unternehmer

für das Unternehmen

ausgeführt worden sein.

Für den üblichen Vorsteuerabzug muss außerdem grundsätzlich eine entsprechende Rechnung vorliegen. Bei bestimmten steuerfreien Ausgangsumsätzen kann der Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein.

Für unsere Buchungsaufgaben gehen wir deshalb davon aus:

Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen

Am Ende des jeweiligen Voranmeldungszeitraums werden:

Umsatzsteuer

und:

abziehbare Vorsteuer

miteinander verrechnet.

Aus unseren beiden Beispielen ergeben sich:

Umsatzsteuer:

380 €

Vorsteuer:

190 €

Damit gilt:

380 € − 190 € = 190 €

Das Unternehmen muss:

190 €

an das Finanzamt zahlen.

Dieser Betrag wird als:

Zahllast

bezeichnet.

Vorsteuerkonto abschließen

Das Konto:

2600 Vorsteuer

wird in unserem Buchungsmodell über:

4800 Umsatzsteuer

abgeschlossen.

Der Buchungssatz lautet:

4800 Umsatzsteuer 190 €
an 2600 Vorsteuer 190 €

Dadurch wird die Vorsteuer auf das Umsatzsteuerkonto übertragen.

Das Konto 2600 Vorsteuer ist anschließend ausgeglichen.

Zahllast ermitteln

Vor der Verrechnung stehen auf:

4800 Umsatzsteuer 380 € im Haben

Nach Übertragung der Vorsteuer werden zusätzlich:

190 € im Soll

gebucht.

Damit überwiegt die Habenseite um:

190 €.

Die Zahllast beträgt:

190 €

Vereinfacht gilt:

Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast

Die Zahllast stellt wirtschaftlich eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar.

Saldo im T-Konto

Beim Abschluss eines T-Kontos ist zwischen dem wirtschaftlichen Überhang und dem eingetragenen Ausgleichssaldo zu unterscheiden.

Bei einer Zahllast überwiegt beim Umsatzsteuerkonto die:

Habenseite.

Damit das T-Konto ausgeglichen wird, wird der Saldo auf der:

Sollseite

eingetragen.

Deshalb darf aus der Seite, auf der der Ausgleichssaldo erscheint, nicht geschlossen werden, ob eine Zahllast oder ein Vorsteuerüberhang besteht.

Entscheidend ist:

Umsatzsteuer größer als Vorsteuer → Zahllast

Was ist ein Vorsteuerüberhang?

Es kann auch der umgekehrte Fall eintreten.

Angenommen, das Unternehmen hat:

Umsatzsteuer:

300 €

Vorsteuer:

500 €

Dann gilt:

500 € − 300 € = 200 €

Die Vorsteuer ist um:

200 €

höher als die Umsatzsteuer.

Es entsteht ein:

Vorsteuerüberhang von 200 €

Vereinfacht gilt:

Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang

Dieser Betrag wirkt sich zugunsten des Unternehmens aus und stellt wirtschaftlich eine Forderung beziehungsweise einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt dar.

Vorsteuerüberhang auf dem Umsatzsteuerkonto

Auch bei einem Vorsteuerüberhang wird zunächst gebucht:

4800 Umsatzsteuer
an 2600 Vorsteuer

Angenommen, es liegen vor:

Umsatzsteuer:

300 €

Vorsteuer:

500 €

Dann werden durch den Abschluss des Vorsteuerkontos:

500 €

im Soll des Umsatzsteuerkontos erfasst.

Dem stehen:

300 €

im Haben gegenüber.

Die Sollseite überwiegt damit um:

200 €.

Es liegt ein:

Vorsteuerüberhang von 200 €

vor.

Zahllast und Vorsteuerüberhang unterscheiden

Die wichtigste Regel lautet:

Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast

Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang

Umsatzsteuer = Vorsteuer → weder Zahllast noch Vorsteuerüberhang

Damit lässt sich das Ergebnis unabhängig von der Darstellung des T-Kontos eindeutig bestimmen.

Zahllast an das Finanzamt überweisen

Unsere Zahllast beträgt:

190 €

Wird sie per Banküberweisung bezahlt, lautet der Buchungssatz:

4800 Umsatzsteuer 190 €
an 2800 Bank 190 €

Damit wird die Umsatzsteuerverbindlichkeit ausgeglichen.

Gleichzeitig sinkt das Bankguthaben um:

190 €.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuer und Vorsteuer werden regelmäßig im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt erklärt.

Der Unternehmer berechnet dabei selbst die für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum zu zahlende Umsatzsteuer. Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum:

10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums

zu übermitteln.

Eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist grundsätzlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.

Monatlich oder vierteljährlich?

Die Aussage:

„Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich jeden Monat abgerechnet“

ist nicht richtig.

Grundsätzlich ist der Voranmeldungszeitraum:

das Kalendervierteljahr.

Betrug die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als:

9.000 €

ist der Voranmeldungszeitraum grundsätzlich:

der Kalendermonat.

Betrug die Vorjahressteuer nicht mehr als:

2.000 €

kann das Finanzamt den Unternehmer von der Abgabe von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien.

Für Existenzgründer bestehen zusätzliche gesetzliche Regelungen.

Beispiel zur vierteljährlichen Voranmeldung

Ein Unternehmen gibt seine Voranmeldung vierteljährlich ab.

Der Voranmeldungszeitraum umfasst:

Januar bis März

Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum:

10. April

abzugeben.

Besteht eine Zahllast, ist sie grundsätzlich ebenfalls bis zu diesem Termin zu zahlen.

Eine genehmigte Dauerfristverlängerung kann die Frist verändern.

Was passiert bei einem Vorsteuerüberhang?

Ist die abziehbare Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Überschuss zugunsten des Unternehmens.

Dieser kann grundsätzlich vom Finanzamt erstattet beziehungsweise nach den steuerlichen Verfahrensregeln verrechnet werden.

Ein Vorsteuerüberhang ist deshalb wirtschaftlich keine Verbindlichkeit, sondern ein:

Anspruch gegenüber dem Finanzamt.

Umsatzsteuer am Geschäftsjahresende

Ist eine Zahllast am Bilanzstichtag noch nicht bezahlt, besteht weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Wurde die Vorsteuer bereits vollständig auf das Umsatzsteuerkonto übertragen, kann der verbleibende Habensaldo des Kontos 4800 in unserem vereinfachten Abschlussmodell über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen werden:

4800 Umsatzsteuer
an 8010 Schlussbilanzkonto

Die Zahllast erscheint wirtschaftlich auf der Passivseite der Bilanz.

Vorsteuerüberhang am Geschäftsjahresende

gegenüber dem Finanzamt vor.

Ist der gesamte Vorsteuerbetrag bereits auf das Konto 4800 übertragen worden, befindet sich der verbleibende Sollsaldo dort.

Der Abschluss lautet in unserem vereinfachten Modell:

8010 Schlussbilanzkonto
an 4800 Umsatzsteuer

Der Vorsteuerüberhang wird damit wirtschaftlich auf der Aktivseite der Bilanz berücksichtigt.

Umsatzsteuer und Betriebsergebnis

Für ein normal umsatzsteuerpflichtiges und vollständig vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen werden Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer getrennt von Aufwendungen und Erträgen erfasst.

Deshalb beeinflussen sie den Unternehmenserfolg grundsätzlich nicht unmittelbar.

Beim Verkauf wird nur der Nettoerlös auf dem Ertragskonto gebucht.

Beim Einkauf wird nur der Nettobetrag als Aufwand beziehungsweise Anschaffungskosten berücksichtigt, soweit die Vorsteuer abziehbar ist.

Die häufig verwendete Aussage:

„Umsatzsteuer ist für Unternehmen nur ein durchlaufender Posten“

ist als vereinfachte Grundregel daher brauchbar.

Sie gilt aber nicht uneingeschränkt, beispielsweise wenn kein oder nur ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht besteht.

Umsatzsteuer buchen: Zusammenfassung

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf wird die Umsatzsteuer separat vom Nettoerlös erfasst.

Beim Verkauf von Waren gegen Barzahlung gilt beispielsweise:

2880 Kasse 2.380 €
an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 380 €

Bei einem Wareneinkauf gegen Barzahlung mit abzugsfähiger Vorsteuer gilt:

6080 Aufwendungen für Waren 1.000 €
2600 Vorsteuer 190 €
an 2880 Kasse 1.190 €

Für die Verrechnung gilt:

4800 Umsatzsteuer
an 2600 Vorsteuer

Anschließend entscheidet die Höhe der beiden Beträge:

Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast

Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang

Umsatzsteuer = Vorsteuer → kein Unterschiedsbetrag

Die Zahllast wird beispielsweise per Bank überwiesen:

4800 Umsatzsteuer
an 2800 Bank

Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt:

19 %

Für bestimmte Umsätze gilt:

7 %

und für bestimmte Photovoltaikumsätze:

0 %.

Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt grundsätzlich das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum. Bei mehr als 9.000 € Vorjahressteuer ist grundsätzlich monatlich anzumelden; bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien. Die Voranmeldung und eine gegebenenfalls zu zahlende Vorauszahlung sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Wir verkaufen Waren im Wert von 2.380 € brutto in bar. Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Wie lautet der richtige Buchungssatz?

A. 2880 Kasse 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 €
B. 2880 Kasse 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.380 €
C. 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 € an 2880 Kasse 2.380 €
D. 2880 Kasse 2.380 € an 6080 Aufwendungen für Waren 2.000 € und 2600 Vorsteuer 380 €
E. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 €

Wir kaufen Waren im Wert von 1.190 € brutto in bar. Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wie lautet der Buchungssatz?

A. 6080 Aufwendungen für Waren 1.190 € an 2880 Kasse 1.190 €
B. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 € an 2880 Kasse 1.190 €
C. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 4800 Umsatzsteuer 190 € an 2880 Kasse 1.190 €
D. 2880 Kasse 1.190 € an 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 €
E. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 € an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €

Ein Unternehmen hat in einem Voranmeldungszeitraum 1.200 € Umsatzsteuer und 800 € abzugsfähige Vorsteuer gebucht. Welche Aussage ist richtig?

A. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 400 €.
B. Es entsteht eine Zahllast von 2.000 €.
C. Es entsteht eine Zahllast von 400 €.
D. Es entsteht weder eine Zahllast noch ein Vorsteuerüberhang.
E. Es entsteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt von 1.200 €.

Ein Unternehmen hat 450 € Umsatzsteuer und 700 € abzugsfähige Vorsteuer gebucht. Welche Aussage ist richtig?

A. Es entsteht eine Zahllast von 250 €.
B. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 250 €.
C. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 1.150 €.
D. Das Unternehmen muss 700 € an das Finanzamt zahlen.
E. Umsatzsteuer und Vorsteuer dürfen nicht miteinander verrechnet werden.

Welche Aussagen zur Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer sind richtig?

A. Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Verkäufen wird grundsätzlich auf dem Konto 4800 Umsatzsteuer im Haben gebucht.
B. Abzugsfähige Vorsteuer wird grundsätzlich auf dem Konto 2600 Vorsteuer im Soll gebucht.
C. Vorsteuer erhöht immer unmittelbar den Aufwand des Unternehmens.
D. Das Vorsteuerkonto kann im verwendeten Buchungsmodell über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen werden.
E. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden grundsätzlich über das Gewinn- und Verlustkonto miteinander verrechnet.

Unsere Empfehlungen für dich:

j
Wir benötigen deine Einwilligung, ehe du unsere Website besuchen kannst. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, die Website und deine Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), etwa für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder die Messung von Anzeigen und Inhalten. Dabei können Daten außerhalb der Europäischen Union übertragen und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen über die Verwendung deiner Daten findest du in unserer Datenschutzerklärung. Es besteht keine Verpflichtung, in die Verarbeitung deiner Daten einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Du kannst deine Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen. Bitte beachte, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website verfügbar sind.
Notwendig
Diese Dienste sind für das fehlerfreie Funktionieren unserer Website erforderlich. weniger Infos
Login + Warenkorb: Um die Inhalte deines Warenkorbs und deinen Login-Status (angemeldet oder nicht) zu sichern, setzen wir einen Cookie. Solltest du die Website zwischenzeitlich verlassen, können wir diesen Cookie bei deinem nächsten Besuch wiedererkennen und deinen Warenkorb sowie deinen Login-Status erhalten. Online-Tests: Damit du unsere kostenlosen Online-Tests nutzen kannst, erhältst du für die Dauer deines Besuchs eine anonymisierte, zufällig generierte Session ID. Cookie-Präferenzen: Wir speichern, welche Cookies du akzeptiert hast. Du kannst deine Präferenzen jederzeit anpassen. Google Tag Manager: ein Tag-Management-System von Google, mit dem wir Messcodes und zugehörige Codefragmente auf unserer Website aktualisieren können. Merkliste: Die Merkliste speichert die von dir markierten Produkte für die Dauer einer Sitzung. Einige Produktdaten werden für die Dauer einer Sitzung im Browser gespeichert.
Funktional
Diese Dienste optimieren deine Benutzererfahrung auf unserer Website. weniger Infos
Merkliste: Über die Merkliste-Funktion kannst du Produkte speichern und später leicht wiederfinden. Deine Auswahl wird gesichert, auch wenn du unsere Website verlässt.
Info-Leiste: Dieses Cookie speichert, ob du unsere Info-Leiste geschlossen hast, damit sie bei deinem nächsten Besuch nicht erneut angezeigt wird.
Jobbörse: Die Firmenlogos in unserem Stellenportal übernehmen wir von unseren Partnern ausbildung.de und aubi-plus.de.
Video
Mit deiner Zustimmung werden Inhalte von Video-Plattformen auf dieser Website angezeigt. weniger Infos
YouTube: Wir binden auf einigen Seiten Videos unseres YouTube-Kanals ein. Damit du diese Videos abspielen kannst, musst du dem YouTube-Cookie zustimmen. Diesen nutzt YouTube zur User-Identifikation und speichert Informationen für Werbezwecke sowie über persönliche Präferenzen, Eingaben und Einverständniserklärungen.
Vimeo ist eine Videoplattform, auf der Nutzer Videos hochladen, ansehen und teilen können. Wenn du diesem Dienst einwilligst, werden Inhalte von Vimeo auf dieser Website angezeigt.
Statistiken
Statistik-Dienste setzen wir ein, um das Nutzerverhalten auf unserer Website zu verstehen und zu verbessern. Dafür werden anonyme Nutzungsdaten erfasst. weniger Infos
Google Analytics: Mit Google Analytics erfassen wir, wie die Website genutzt wird – zum Beispiel, welche Bereiche häufiger besucht werden als andere. Auch hier erfolgt die Speicherung anonymisiert per Session ID.
Marketing
Diese Dienste helfen uns, unsere Werbeaktivitäten zu verbessern. Sie können dazu Nutzerinformationen über Websites hinweg verbinden. weniger Infos
Google Ads Conversion Tracking ermöglicht es, Nutzeraktivitäten wie Käufe oder Anmeldungen nach einem Anzeigenklick zu verfolgen. Google kann dabei Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpfen.