In diesem Abschnitt erfährst du, wie die Umsatzsteuer in der Buchführung erfasst wird. Umgangssprachlich wird sie häufig auch Mehrwertsteuer genannt. Bei steuerpflichtigen Umsätzen berechnet ein Unternehmen seinen Kunden Umsatzsteuer, während es beim Einkauf unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Für die Buchhaltung wird deshalb zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer unterschieden. Beide Beträge werden getrennt von Erlösen und Aufwendungen erfasst und anschließend miteinander verrechnet. Ist die Umsatzsteuer höher als die abzugsfähige Vorsteuer, entsteht eine Zahllast gegenüber dem Finanzamt.
Inhalte:
- Was ist die Umsatzsteuer?
- Welche Umsatzsteuersätze gibt es?
- Umsatzsteuer berechnen
- Preisnachlässe berücksichtigen
- Umsatzsteuer beim Verkauf buchen
- Warum wird die Umsatzsteuer getrennt gebucht?
- Nicht jeder Verkauf führt zu Umsatzsteuer
- Vorsteuer beim Einkauf buchen
- Warum wird die Vorsteuer getrennt gebucht?
- Nicht jeder Einkauf führt zum Vorsteuerabzug
- Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen
- Vorsteuerkonto abschließen
- Zahllast ermitteln
- Saldo im T-Konto
- Was ist ein Vorsteuerüberhang?
- Vorsteuerüberhang auf dem Umsatzsteuerkonto
- Zahllast und Vorsteuerüberhang unterscheiden
- Zahllast an das Finanzamt überweisen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Monatlich oder vierteljährlich?
- Beispiel zur vierteljährlichen Voranmeldung
- Was passiert bei einem Vorsteuerüberhang?
- Umsatzsteuer am Geschäftsjahresende
- Vorsteuerüberhang am Geschäftsjahresende
- Umsatzsteuer und Betriebsergebnis
- Umsatzsteuer buchen: Zusammenfassung
- Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Verbrauchsteuer in Deutschland. Wirtschaftlich soll sie grundsätzlich den Endverbrauch belasten.
Bei einem steuerpflichtigen Verkauf berechnet das Unternehmen Umsatzsteuer auf das Nettoentgelt. Diese Umsatzsteuer gehört nicht zum eigentlichen Umsatzerlös des Unternehmens, sondern wird gesondert erfasst.
Ein zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen kann die ihm bei betrieblichen Einkäufen berechnete Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend machen. § 15 UStG verlangt unter anderem, dass die Leistung für das Unternehmen bezogen wird und für den üblichen Vorsteuerabzug grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Für unsere grundlegenden Buchungsaufgaben gehen wir davon aus, dass das Unternehmen:
umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt
und
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Welche Umsatzsteuersätze gibt es?
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt in Deutschland:
19 %
der Bemessungsgrundlage.
Daneben gibt es für gesetzlich bestimmte Umsätze den ermäßigten Steuersatz von:
7 %
Dazu gehören beispielsweise viele Lebensmittel, bestimmte Bücher sowie bestimmte Personenbeförderungsleistungen.
Für bestimmte gesetzlich geregelte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gilt außerdem ein Steuersatz von:
0 %.
Daneben gibt es Umsätze, die aufgrund besonderer gesetzlicher Regelungen steuerfrei sind.
Für typische Buchungsaufgaben begegnen dir vor allem:
19 %
und:
7 %.
Umsatzsteuer berechnen
Bei einem Nettoverkaufspreis von:
2.000 €
und einem Umsatzsteuersatz von:
19 %
beträgt die Umsatzsteuer:
2.000 € × 19 % = 380 €
Der Bruttobetrag beträgt:
2.000 € + 380 € = 2.380 €
Damit gilt:
Netto + Umsatzsteuer = Brutto
Preisnachlässe berücksichtigen
Rabatte und andere Preisnachlässe können die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer reduzieren.
Beispiel:
Listenpreis:
1.000 €
Rabatt:
10 % = 100 €
Nettoentgelt nach Rabatt:
900 €
Umsatzsteuer 19 %:
171 €
Bruttorechnungsbetrag:
1.071 €
Wird die Bemessungsgrundlage erst später verändert, beispielsweise durch Skonto, Bonus oder Rücksendung, müssen Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer entsprechend berichtigt werden.
Umsatzsteuer beim Verkauf buchen
Wir verkaufen Waren im Wert von:
2.380 € brutto
gegen Barzahlung.
Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % entfallen davon:
Nettoerlös:
2.000 €
Umsatzsteuer:
380 €
Im IKR verwenden wir für den Verkauf von Waren:
5100 Umsatzerlöse für Waren
und für die Umsatzsteuer:
4800 Umsatzsteuer
Da der Kunde bar bezahlt, verwenden wir außerdem:
2880 Kasse
Der Buchungssatz lautet:
2880 Kasse 2.380 €
an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 380 €
Warum wird die Umsatzsteuer getrennt gebucht?
Der Nettoerlös von:
2.000 €
gehört zum Umsatzerlös des Unternehmens.
Die:
380 € Umsatzsteuer
werden dagegen separat auf dem Konto:
4800 Umsatzsteuer
erfasst.
Dadurch erhöht die Umsatzsteuer nicht den Umsatzerlös des Unternehmens.
Beim Konto 4800 Umsatzsteuer werden die entstehenden Umsatzsteuerbeträge grundsätzlich im Haben erfasst.
Nicht jeder Verkauf führt zu Umsatzsteuer
Die Aussage:
„Bei jedem Verkauf wird Umsatzsteuer gebucht“
ist zu pauschal.
Es gibt beispielsweise:
steuerfreie Umsätze
Umsätze von Kleinunternehmern nach § 19 UStG
und weitere steuerliche Sonderfälle.
Für Kleinunternehmer gelten aktuell grundsätzlich die Umsatzgrenzen von:
25.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr
und:
100.000 € im laufenden Kalenderjahr.
Für unsere grundlegenden Buchungsaufgaben wird deshalb ausdrücklich vorausgesetzt, dass ein steuerpflichtiger Umsatz vorliegt.
Vorsteuer beim Einkauf buchen
Kauft ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen ein, kann die vom Lieferanten berechnete Umsatzsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehbar sein.
Wir kaufen Waren für:
1.190 € brutto
und bezahlen sofort bar.
Darin enthalten sind:
Netto-Warenwert:
1.000 €
Vorsteuer:
190 €
Im IKR verwenden wir:
6080 Aufwendungen für Waren
2600 Vorsteuer
und:
2880 Kasse
Der Buchungssatz lautet:
6080 Aufwendungen für Waren 1.000 €
2600 Vorsteuer 190 €
an 2880 Kasse 1.190 €
Warum wird die Vorsteuer getrennt gebucht?
Die:
1.000 €
stellen den Warenaufwand dar.
Die abzugsfähigen:
190 € Vorsteuer
werden dagegen auf:
2600 Vorsteuer
erfasst.
Die Vorsteuer wird grundsätzlich im Soll gebucht.
Soweit sie abzugsfähig ist, wird sie später mit der geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet. § 16 UStG bestimmt, dass die nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge von der berechneten Umsatzsteuer abgesetzt werden.
Nicht jeder Einkauf führt zum Vorsteuerabzug
Auch die Aussage:
„Bei jedem Einkauf wird Vorsteuer gebucht“
ist nicht richtig.
Der Vorsteuerabzug ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Unter anderem muss die Leistung grundsätzlich:
von einem anderen Unternehmer
für das Unternehmen
ausgeführt worden sein.
Für den üblichen Vorsteuerabzug muss außerdem grundsätzlich eine entsprechende Rechnung vorliegen. Bei bestimmten steuerfreien Ausgangsumsätzen kann der Vorsteuerabzug ausgeschlossen sein.
Für unsere Buchungsaufgaben gehen wir deshalb davon aus:
Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnen
Am Ende des jeweiligen Voranmeldungszeitraums werden:
Umsatzsteuer
und:
abziehbare Vorsteuer
miteinander verrechnet.
Aus unseren beiden Beispielen ergeben sich:
Umsatzsteuer:
380 €
Vorsteuer:
190 €
Damit gilt:
380 € − 190 € = 190 €
Das Unternehmen muss:
190 €
an das Finanzamt zahlen.
Dieser Betrag wird als:
Zahllast
bezeichnet.
Vorsteuerkonto abschließen
Das Konto:
2600 Vorsteuer
wird in unserem Buchungsmodell über:
4800 Umsatzsteuer
abgeschlossen.
Der Buchungssatz lautet:
4800 Umsatzsteuer 190 €
an 2600 Vorsteuer 190 €
Dadurch wird die Vorsteuer auf das Umsatzsteuerkonto übertragen.
Das Konto 2600 Vorsteuer ist anschließend ausgeglichen.
Zahllast ermitteln
Vor der Verrechnung stehen auf:
4800 Umsatzsteuer 380 € im Haben
Nach Übertragung der Vorsteuer werden zusätzlich:
190 € im Soll
gebucht.
Damit überwiegt die Habenseite um:
190 €.
Die Zahllast beträgt:
190 €
Vereinfacht gilt:
Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast
Die Zahllast stellt wirtschaftlich eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar.
Saldo im T-Konto
Beim Abschluss eines T-Kontos ist zwischen dem wirtschaftlichen Überhang und dem eingetragenen Ausgleichssaldo zu unterscheiden.
Bei einer Zahllast überwiegt beim Umsatzsteuerkonto die:
Habenseite.
Damit das T-Konto ausgeglichen wird, wird der Saldo auf der:
Sollseite
eingetragen.
Deshalb darf aus der Seite, auf der der Ausgleichssaldo erscheint, nicht geschlossen werden, ob eine Zahllast oder ein Vorsteuerüberhang besteht.
Entscheidend ist:
Umsatzsteuer größer als Vorsteuer → Zahllast
Was ist ein Vorsteuerüberhang?
Es kann auch der umgekehrte Fall eintreten.
Angenommen, das Unternehmen hat:
Umsatzsteuer:
300 €
Vorsteuer:
500 €
Dann gilt:
500 € − 300 € = 200 €
Die Vorsteuer ist um:
200 €
höher als die Umsatzsteuer.
Es entsteht ein:
Vorsteuerüberhang von 200 €
Vereinfacht gilt:
Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang
Dieser Betrag wirkt sich zugunsten des Unternehmens aus und stellt wirtschaftlich eine Forderung beziehungsweise einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt dar.
Vorsteuerüberhang auf dem Umsatzsteuerkonto
Auch bei einem Vorsteuerüberhang wird zunächst gebucht:
4800 Umsatzsteuer
an 2600 Vorsteuer
Angenommen, es liegen vor:
Umsatzsteuer:
300 €
Vorsteuer:
500 €
Dann werden durch den Abschluss des Vorsteuerkontos:
500 €
im Soll des Umsatzsteuerkontos erfasst.
Dem stehen:
300 €
im Haben gegenüber.
Die Sollseite überwiegt damit um:
200 €.
Es liegt ein:
Vorsteuerüberhang von 200 €
vor.
Zahllast und Vorsteuerüberhang unterscheiden
Die wichtigste Regel lautet:
Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast
Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang
Umsatzsteuer = Vorsteuer → weder Zahllast noch Vorsteuerüberhang
Damit lässt sich das Ergebnis unabhängig von der Darstellung des T-Kontos eindeutig bestimmen.
Zahllast an das Finanzamt überweisen
Unsere Zahllast beträgt:
190 €
Wird sie per Banküberweisung bezahlt, lautet der Buchungssatz:
4800 Umsatzsteuer 190 €
an 2800 Bank 190 €
Damit wird die Umsatzsteuerverbindlichkeit ausgeglichen.
Gleichzeitig sinkt das Bankguthaben um:
190 €.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Umsatzsteuer und Vorsteuer werden regelmäßig im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt erklärt.
Der Unternehmer berechnet dabei selbst die für den jeweiligen Voranmeldungszeitraum zu zahlende Umsatzsteuer. Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum:
10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums
zu übermitteln.
Eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist grundsätzlich ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.
Monatlich oder vierteljährlich?
Die Aussage:
„Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich jeden Monat abgerechnet“
ist nicht richtig.
Grundsätzlich ist der Voranmeldungszeitraum:
das Kalendervierteljahr.
Betrug die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als:
9.000 €
ist der Voranmeldungszeitraum grundsätzlich:
der Kalendermonat.
Betrug die Vorjahressteuer nicht mehr als:
2.000 €
kann das Finanzamt den Unternehmer von der Abgabe von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien.
Für Existenzgründer bestehen zusätzliche gesetzliche Regelungen.
Beispiel zur vierteljährlichen Voranmeldung
Ein Unternehmen gibt seine Voranmeldung vierteljährlich ab.
Der Voranmeldungszeitraum umfasst:
Januar bis März
Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum:
10. April
abzugeben.
Besteht eine Zahllast, ist sie grundsätzlich ebenfalls bis zu diesem Termin zu zahlen.
Eine genehmigte Dauerfristverlängerung kann die Frist verändern.
Was passiert bei einem Vorsteuerüberhang?
Ist die abziehbare Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ein Überschuss zugunsten des Unternehmens.
Dieser kann grundsätzlich vom Finanzamt erstattet beziehungsweise nach den steuerlichen Verfahrensregeln verrechnet werden.
Ein Vorsteuerüberhang ist deshalb wirtschaftlich keine Verbindlichkeit, sondern ein:
Anspruch gegenüber dem Finanzamt.
Umsatzsteuer am Geschäftsjahresende
Ist eine Zahllast am Bilanzstichtag noch nicht bezahlt, besteht weiterhin eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
Wurde die Vorsteuer bereits vollständig auf das Umsatzsteuerkonto übertragen, kann der verbleibende Habensaldo des Kontos 4800 in unserem vereinfachten Abschlussmodell über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen werden:
4800 Umsatzsteuer
an 8010 Schlussbilanzkonto
Die Zahllast erscheint wirtschaftlich auf der Passivseite der Bilanz.
Vorsteuerüberhang am Geschäftsjahresende
gegenüber dem Finanzamt vor.
Ist der gesamte Vorsteuerbetrag bereits auf das Konto 4800 übertragen worden, befindet sich der verbleibende Sollsaldo dort.
Der Abschluss lautet in unserem vereinfachten Modell:
8010 Schlussbilanzkonto
an 4800 Umsatzsteuer
Der Vorsteuerüberhang wird damit wirtschaftlich auf der Aktivseite der Bilanz berücksichtigt.
Umsatzsteuer und Betriebsergebnis
Für ein normal umsatzsteuerpflichtiges und vollständig vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen werden Umsatzsteuer und abzugsfähige Vorsteuer getrennt von Aufwendungen und Erträgen erfasst.
Deshalb beeinflussen sie den Unternehmenserfolg grundsätzlich nicht unmittelbar.
Beim Verkauf wird nur der Nettoerlös auf dem Ertragskonto gebucht.
Beim Einkauf wird nur der Nettobetrag als Aufwand beziehungsweise Anschaffungskosten berücksichtigt, soweit die Vorsteuer abziehbar ist.
Die häufig verwendete Aussage:
„Umsatzsteuer ist für Unternehmen nur ein durchlaufender Posten“
ist als vereinfachte Grundregel daher brauchbar.
Sie gilt aber nicht uneingeschränkt, beispielsweise wenn kein oder nur ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht besteht.
Umsatzsteuer buchen: Zusammenfassung
Bei einem steuerpflichtigen Verkauf wird die Umsatzsteuer separat vom Nettoerlös erfasst.
Beim Verkauf von Waren gegen Barzahlung gilt beispielsweise:
2880 Kasse 2.380 €
an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 380 €
Bei einem Wareneinkauf gegen Barzahlung mit abzugsfähiger Vorsteuer gilt:
6080 Aufwendungen für Waren 1.000 €
2600 Vorsteuer 190 €
an 2880 Kasse 1.190 €
Für die Verrechnung gilt:
4800 Umsatzsteuer
an 2600 Vorsteuer
Anschließend entscheidet die Höhe der beiden Beträge:
Umsatzsteuer > Vorsteuer → Zahllast
Vorsteuer > Umsatzsteuer → Vorsteuerüberhang
Umsatzsteuer = Vorsteuer → kein Unterschiedsbetrag
Die Zahllast wird beispielsweise per Bank überwiesen:
4800 Umsatzsteuer
an 2800 Bank
Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt:
19 %
Für bestimmte Umsätze gilt:
7 %
und für bestimmte Photovoltaikumsätze:
0 %.
Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung gilt grundsätzlich das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum. Bei mehr als 9.000 € Vorjahressteuer ist grundsätzlich monatlich anzumelden; bei höchstens 2.000 € kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien. Die Voranmeldung und eine gegebenenfalls zu zahlende Vorauszahlung sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.
Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Wir verkaufen Waren im Wert von 2.380 € brutto in bar. Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %. Wie lautet der richtige Buchungssatz?
A. 2880 Kasse 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 €
B. 2880 Kasse 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.380 €
C. 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 € an 2880 Kasse 2.380 €
D. 2880 Kasse 2.380 € an 6080 Aufwendungen für Waren 2.000 € und 2600 Vorsteuer 380 €
E. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380 € an 5100 Umsatzerlöse für Waren 2.000 € und 4800 Umsatzsteuer 380 €
Wir kaufen Waren im Wert von 1.190 € brutto in bar. Das Unternehmen ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wie lautet der Buchungssatz?
A. 6080 Aufwendungen für Waren 1.190 € an 2880 Kasse 1.190 €
B. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 € an 2880 Kasse 1.190 €
C. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 4800 Umsatzsteuer 190 € an 2880 Kasse 1.190 €
D. 2880 Kasse 1.190 € an 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 €
E. 6080 Aufwendungen für Waren 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 € an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €
Ein Unternehmen hat in einem Voranmeldungszeitraum 1.200 € Umsatzsteuer und 800 € abzugsfähige Vorsteuer gebucht. Welche Aussage ist richtig?
A. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 400 €.
B. Es entsteht eine Zahllast von 2.000 €.
C. Es entsteht eine Zahllast von 400 €.
D. Es entsteht weder eine Zahllast noch ein Vorsteuerüberhang.
E. Es entsteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt von 1.200 €.
Ein Unternehmen hat 450 € Umsatzsteuer und 700 € abzugsfähige Vorsteuer gebucht. Welche Aussage ist richtig?
A. Es entsteht eine Zahllast von 250 €.
B. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 250 €.
C. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang von 1.150 €.
D. Das Unternehmen muss 700 € an das Finanzamt zahlen.
E. Umsatzsteuer und Vorsteuer dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Welche Aussagen zur Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer sind richtig?
A. Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Verkäufen wird grundsätzlich auf dem Konto 4800 Umsatzsteuer im Haben gebucht.
B. Abzugsfähige Vorsteuer wird grundsätzlich auf dem Konto 2600 Vorsteuer im Soll gebucht.
C. Vorsteuer erhöht immer unmittelbar den Aufwand des Unternehmens.
D. Das Vorsteuerkonto kann im verwendeten Buchungsmodell über das Umsatzsteuerkonto abgeschlossen werden.
E. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden grundsätzlich über das Gewinn- und Verlustkonto miteinander verrechnet.








