Grundlagen der Buchführung: Inzahlunggabe gebrauchter Anlagen

In diesem Abschnitt erfährst du, wie die Inzahlunggabe einer gebrauchten Anlage gebucht wird und was dabei zu beachten ist. In der Praxis werden beispielsweise ältere Maschinen durch neue, leistungsfähigere Maschinen ersetzt. Häufig nimmt der Lieferant beim Kauf der neuen Maschine die alte Anlage in Zahlung und rechnet ihren Wert auf den Kaufpreis an. Buchhalterisch musst du den Kauf der neuen Anlage und die Abgabe der alten Anlage getrennt betrachten. Die Inzahlunggabe der alten Maschine wird dabei wie ein Verkauf des gebrauchten Anlageguts behandelt. Anschließend wird nur noch der verbleibende Restbetrag an den Lieferanten bezahlt.

Was bedeutet Inzahlunggabe?

Bei der Inzahlunggabe kauft ein Unternehmen beispielsweise eine neue Maschine und gibt gleichzeitig eine bereits vorhandene gebrauchte Maschine an den Lieferanten ab.

Der Lieferant schreibt dem Unternehmen dafür einen bestimmten Betrag gut. Dieser Betrag wird auf den Kaufpreis der neuen Maschine angerechnet.

Buchhalterisch solltest du beide Vorgänge getrennt betrachten:

1. Kauf der neuen Maschine

2. Abgabe beziehungsweise Verkauf der alten Maschine

Die Inzahlunggabe ist damit nicht einfach nur ein Preisnachlass auf die neue Maschine. Die alte Maschine verlässt das eigene Anlagevermögen und muss entsprechend ausgebucht werden.

Umsatzsteuerlich stehen sich grundsätzlich zwei Lieferungen gegenüber: Der Lieferant liefert die neue Maschine und das Unternehmen liefert die alte Maschine an den Lieferanten. Deshalb können auf der einen Seite Vorsteuer aus dem Kauf und auf der anderen Seite Umsatzsteuer aus der Abgabe der alten Anlage entstehen.

Beispiel: Alte Maschine wird beim Kauf einer neuen Maschine in Zahlung gegeben

Wir kaufen eine neue Maschine für:

30.000 € netto

Unsere alte Maschine wird vom Lieferanten für:

10.000 € netto

in Zahlung genommen.

Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt:

8.000 €

Damit erzielen wir bei der Abgabe der alten Maschine einen Gewinn von:

10.000 € − 8.000 € = 2.000 €

Für beide Lieferungen gehen wir in diesem Beispiel von 19 % Umsatzsteuer aus.

Für die neue Maschine ergibt sich:

30.000 € × 19 % = 5.700 € Vorsteuer

Bruttokaufpreis:

30.000 € + 5.700 € = 35.700 €

Für die alte Maschine ergibt sich:

10.000 € × 19 % = 1.900 € Umsatzsteuer

Brutto-Inzahlungnahmewert:

10.000 € + 1.900 € = 11.900 €

Schritt 1: Kauf der neuen Maschine buchen

Zunächst wird der Kauf der neuen Maschine ganz normal gebucht.

Der Anschaffungswert beträgt:

30.000 € netto

Hinzu kommen:

5.700 € Vorsteuer

Damit entsteht zunächst eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten von:

35.700 €

Der Buchungssatz lautet:

0700 Technische Anlagen und Maschinen 30.000 €
2600 Vorsteuer 5.700 €
an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.700 €

Das Maschinenkonto ist ein Aktivkonto. Die neue Maschine erhöht das Anlagevermögen und wird deshalb im Soll gebucht.

Die abzugsfähige Vorsteuer wird ebenfalls im Soll erfasst.

Da die Rechnung zunächst noch nicht vollständig bezahlt wurde, entsteht im Haben eine Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.

Schritt 2: Alte Maschine in Zahlung geben

Nun gibt das Unternehmen seine alte Maschine an den Lieferanten ab.

Der vereinbarte Inzahlungnahmewert beträgt:

10.000 € netto

Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt:

8.000 €

Damit ergibt sich ein Gewinn von:

10.000 € − 8.000 € = 2.000 €

Die Inzahlunggabe vermindert gleichzeitig die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten.

Brutto beträgt der Wert der Inzahlunggabe:

10.000 € + 1.900 € Umsatzsteuer = 11.900 €

Die Verbindlichkeit wird daher um 11.900 € reduziert.

Umsatzsteuer bei der Inzahlunggabe

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf beziehungsweise einer steuerpflichtigen Inzahlunggabe wird die Umsatzsteuer auf den Inzahlungnahmewert beziehungsweise das Entgelt für die alte Anlage berechnet.

In unserem Beispiel:

10.000 € × 19 % = 1.900 € Umsatzsteuer

Wichtig ist die Abgrenzung:

Die Umsatzsteuer wird nicht auf den Restbuchwert von 8.000 € berechnet.

Sie wird auch nicht zusätzlich auf den Gewinn von 2.000 € berechnet.

Maßgeblich ist der Netto-Wert der steuerpflichtigen Abgabe der alten Maschine:

10.000 €

Der Restbuchwert dient dagegen dazu, den Gewinn oder Verlust aus dem Anlagenabgang zu bestimmen.

Gewinn aus der Inzahlunggabe berechnen

Der Inzahlungnahmewert der alten Maschine beträgt:

10.000 € netto

Der Restbuchwert beträgt:

8.000 €

Damit gilt:

10.000 € − 8.000 € = 2.000 € Gewinn

Der Gewinn entsteht also dadurch, dass der Lieferant für die alte Maschine einen höheren Netto-Wert anrechnet, als die Maschine noch in der Buchführung besitzt.

Für einen Anlagenabgang mit Gewinn gilt allgemein:

Nettoverkaufspreis beziehungsweise Inzahlungnahmewert − Restbuchwert = Gewinn

Methode 1: Unmittelbare Buchung

Bei der unmittelbaren Buchung werden die Verringerung der Verbindlichkeit, der Abgang der alten Maschine, die Umsatzsteuer und der Gewinn direkt in einem Buchungssatz erfasst.

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten wird durch die Inzahlunggabe um:

11.900 €

reduziert.

Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt:

8.000 €

Die Umsatzsteuer beträgt:

1.900 €

Der Gewinn beträgt:

2.000 €

Der Buchungssatz lautet:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
an 0700 Technische Anlagen und Maschinen 8.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 2.000 €

Die Sollseite beträgt:

11.900 €

Die Habenseite beträgt:

8.000 € + 1.900 € + 2.000 € = 11.900 €

Der Buchungssatz ist damit ausgeglichen.

Was passiert bei der unmittelbaren Buchung?

Die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten wird kleiner. Da Verbindlichkeiten Passivkonten sind, wird ihre Abnahme im Soll gebucht.

Die alte Maschine verlässt das Unternehmen. Das Maschinenkonto ist ein Aktivkonto und nimmt ab. Deshalb wird der Restbuchwert von 8.000 € im Haben gebucht.

Die Umsatzsteuer von 1.900 € steht ebenfalls im Haben.

Die Differenz zwischen dem Inzahlungnahmewert von 10.000 € und dem Restbuchwert von 8.000 € beträgt 2.000 €. Dieser Gewinn wird auf dem Ertragskonto Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen gebucht.

Methode 2: Umweg über „Sonstige Erlöse“

Alternativ kann die Inzahlunggabe in zwei Schritten gebucht werden.

Dabei wird zunächst der vollständige Netto-Wert der abgegebenen Maschine auf dem Konto 5410 Sonstige Erlöse erfasst.

Im zweiten Schritt wird dieser Betrag in Restbuchwert und Gewinn aufgeteilt.

Schritt 1: Inzahlunggabe als Verkauf erfassen

Der Brutto-Inzahlungnahmewert beträgt:

11.900 €

Dadurch sinkt die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten um denselben Betrag.

Der Buchungssatz lautet:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
an 5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €

Damit ist zunächst der gesamte Netto-Inzahlungnahmewert von 10.000 € als sonstiger Erlös erfasst.

Schritt 2: Sonstige Erlöse aufteilen

Nun wird das Konto „Sonstige Erlöse“ aufgeteilt.

Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt:

8.000 €

Der Gewinn beträgt:

2.000 €

Zusammen ergeben diese beiden Beträge wieder:

8.000 € + 2.000 € = 10.000 €

Der Buchungssatz lautet:

5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 0700 Technische Anlagen und Maschinen 8.000 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 2.000 €

Damit wird der vollständige Restbuchwert der alten Maschine aus dem Anlagekonto entfernt und der entstandene Gewinn separat ausgewiesen.

Warum wird die alte Maschine mit dem Restbuchwert ausgebucht?

Die alte Maschine steht zum Zeitpunkt der Inzahlunggabe noch mit:

8.000 €

in der Buchführung.

Da sie das Unternehmen verlässt, muss genau dieser noch vorhandene Buchwert vollständig aus dem Maschinenkonto entfernt werden.

Der Inzahlungnahmewert von 10.000 € ersetzt den Restbuchwert nicht.

Du musst deshalb unterscheiden:

Restbuchwert: 8.000 €

Das ist der Wert, mit dem die Maschine noch im Anlagevermögen steht.

Inzahlungnahmewert: 10.000 €

Das ist der Netto-Wert, den der Lieferant für die alte Maschine anrechnet.

Gewinn: 2.000 €

Das ist die Differenz zwischen beiden Beträgen.

Schritt 3: Noch offenen Rechnungsbetrag ermitteln

Nach dem Kauf der neuen Maschine besteht zunächst eine Verbindlichkeit von:

35.700 € brutto

Durch die Inzahlunggabe der alten Maschine wird diese Verbindlichkeit um:

11.900 € brutto

reduziert.

Damit verbleibt:

35.700 € − 11.900 € = 23.800 €

Der noch offene Rechnungsbetrag beträgt also:

23.800 €

Dieser Betrag muss anschließend an den Lieferanten überwiesen werden.

Bezahlung des Restbetrags

Bei der Zahlung nimmt die Verbindlichkeit gegenüber dem Lieferanten um:

23.800 €

ab.

Gleichzeitig vermindert sich das Bankguthaben um denselben Betrag.

Der Buchungssatz lautet:

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.800 €
an 2800 Bank 23.800 €

Nach dieser Buchung ist die Verbindlichkeit aus dem Kauf der neuen Maschine vollständig ausgeglichen.

Warum wird mit Bruttobeträgen verrechnet?

Bei der offenen Lieferantenverbindlichkeit werden die tatsächlich zu zahlenden beziehungsweise zu verrechnenden Bruttobeträge berücksichtigt.

Die Rechnung für die neue Maschine beträgt:

35.700 € brutto

Der Lieferant rechnet für die alte Maschine an:

11.900 € brutto

Daraus folgt:

35.700 € − 11.900 € = 23.800 €

Dieser Betrag wird noch per Bank bezahlt.

Die Netto- und Steuerbeträge werden innerhalb der einzelnen Geschäftsvorfälle dagegen getrennt gebucht.

Vorsteuer und Umsatzsteuer nicht miteinander verwechseln

Bei einer Inzahlunggabe treten in unserem Beispiel sowohl Vorsteuer als auch Umsatzsteuer auf.

Beim Kauf der neuen Maschine erhalten wir eine Rechnung des Lieferanten:

30.000 € netto + 5.700 € Umsatzsteuer

Für unser Unternehmen sind die 5.700 € bei Vorliegen der Voraussetzungen Vorsteuer.

Beim Verkauf beziehungsweise bei der Inzahlunggabe der alten Maschine berechnen wir dagegen:

10.000 € netto + 1.900 € Umsatzsteuer

Diese 1.900 € sind für unser Unternehmen Umsatzsteuer.

Deshalb werden beide Steuerkonten angesprochen:

2600 Vorsteuer → Kauf der neuen Maschine

4800 Umsatzsteuer → Abgabe der alten Maschine

Die gesamte Buchung im Überblick

Geschäftsvorfall

• Neue Maschine netto: 30.000 €
• Vorsteuer 19 %: 5.700 €
• Neue Maschine brutto: 35.700 €
• Inzahlungnahmewert alte Maschine netto: 10.000 €
• Umsatzsteuer 19 %: 1.900 €
• Inzahlungnahmewert brutto: 11.900 €
• Restbuchwert alte Maschine: 8.000 €
• Gewinn aus Anlagenabgang: 2.000 €
• Noch zu zahlender Betrag: 23.800 €

Buchungsweg 1: Unmittelbare Buchung

1. Kauf der neuen Maschine

0700 Technische Anlagen und Maschinen 30.000 €
2600 Vorsteuer 5.700 €
an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.700 €

2. Inzahlunggabe der alten Maschine

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
an 0700 Technische Anlagen und Maschinen 8.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 2.000 €

3. Restbetrag bezahlen

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.800 €
an 2800 Bank 23.800 €

Buchungsweg 2: Über „Sonstige Erlöse“

1. Kauf der neuen Maschine

0700 Technische Anlagen und Maschinen 30.000 €
2600 Vorsteuer 5.700 €
an 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.700 €

2. Inzahlunggabe buchen

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
an 5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 1.900 €

3. Sonstige Erlöse aufteilen

5410 Sonstige Erlöse 10.000 €
an 0700 Technische Anlagen und Maschinen 8.000 €
an 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 2.000 €

4. Restbetrag bezahlen

4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.800 €
an 2800 Bank 23.800 €

Was du bei der Inzahlunggabe beachten musst

EDie Inzahlunggabe der alten Anlage und der Kauf der neuen Anlage müssen buchhalterisch voneinander unterschieden werden. Der Anschaffungswert der neuen Maschine wird nicht einfach um den Wert der alten Maschine gekürzt.

Bei der alten Maschine muss zunächst der Restbuchwert festgestellt werden. Anschließend vergleichst du ihn mit dem Netto-Inzahlungnahmewert.

In unserem Beispiel gilt:

10.000 € Inzahlungnahmewert − 8.000 € Restbuchwert = 2.000 € Gewinn

Die Umsatzsteuer wird dagegen auf den steuerpflichtigen Netto-Inzahlungnahmewert von 10.000 € berechnet und beträgt 1.900 €.

Für die endgültige Zahlung wird die Brutto-Verbindlichkeit aus dem Kauf um den Brutto-Wert der Inzahlunggabe vermindert:

35.700 € − 11.900 € = 23.800 €

Inzahlunggabe mit Gewinn oder Verlust

Nicht jede Inzahlunggabe führt zu einem Gewinn.

Liegt der Inzahlungnahmewert über dem Restbuchwert, entsteht ein Gewinn:

Inzahlungnahmewert > Restbuchwert → Gewinn

Sind beide Werte gleich:

Inzahlungnahmewert = Restbuchwert → weder Gewinn noch Verlust

Liegt der Inzahlungnahmewert unter dem Restbuchwert:

Inzahlungnahmewert < Restbuchwert → Verlust

Die Grundlogik entspricht damit dem normalen Verkauf gebrauchter Anlagen.

Der Unterschied besteht vor allem darin, dass bei der Inzahlunggabe der Verkaufspreis der alten Anlage nicht unbedingt auf dem Bankkonto eingeht, sondern mit der Verbindlichkeit aus dem Kauf der neuen Anlage verrechnet wird.

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Für eine neue Maschine beträgt der Kaufpreis 14.280 € brutto. Unsere alte Maschine wird beim Kauf in Zahlung gegeben, sodass wir nur noch 11.900 € überweisen müssen. Mit welchem Wert wird die neue Maschine bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gebucht?

A. 10.000 €
B. 11.900 €
C. 14.280 €
D. 12.000 €
E. 15.000 €

Beim Kauf einer neuen Maschine auf Rechnung geben wir unsere alte Maschine mit einem Wert von 10.000 € netto in Zahlung. Der Preis für die neue Maschine beträgt 30.000 € netto. Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt 8.000 €. Welche Konten und Beträge sind zunächst beim Kauf der neuen Maschine zu berücksichtigen?

A. 0840 Fuhrpark 30.000 €
B. 0700 Maschinen und Anlagen 30.000 €
C. 2600 Vorsteuer 5.700 €
D. 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 35.700 €
E. 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30.000 €

Beim Kauf einer neuen Maschine auf Rechnung geben wir unsere alte Maschine mit einem Wert von 10.000 € netto in Zahlung. Der Preis für die neue Maschine beträgt 30.000 € netto. Der Restbuchwert der alten Maschine beträgt 8.000 €. Welche Konten sind bei der Inzahlunggabe der alten Maschine nach der unmittelbaren Methode zu berücksichtigen?

A. 4400 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
B. 2400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.900 €
C. 0700 Maschinen und Anlagen 8.000 €
D. 4800 Umsatzsteuer 1.900 €
E. 5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 2.000 €

Beim Kauf einer neuen Maschine unter Inzahlunggabe der alten Maschine kann die Inzahlunggabe auf zwei verschiedene Arten gebucht werden. In welcher Reihenfolge werden die einzelnen Geschäftsvorfälle erfasst?

A. Zuerst wird der Kauf der neuen Maschine gebucht.
B. Danach wird die Inzahlunggabe der alten Maschine gebucht.
C. Zuerst wird die Inzahlunggabe der alten Maschine gebucht.
D. Anschließend wird der noch offene Restbetrag bezahlt und gebucht.
E. Erst nach der Inzahlunggabe wird der Kauf der neuen Maschine gebucht.

Beim Kauf einer neuen Maschine unter Inzahlunggabe einer alten Maschine können zwei verschiedene Buchungsmethoden angewendet werden. In welchem Schritt unterscheiden sich beide Methoden?

A. Der Kauf der neuen Maschine wird bei beiden Methoden gleich gebucht.
B. Die beiden Methoden unterscheiden sich bei der Buchung der Inzahlunggabe der alten Maschine.
C. Bei der unmittelbaren Methode wird die Inzahlunggabe der alten Maschine in einem Buchungssatz erfasst.
D. Bei der zweiten Methode wird die Inzahlunggabe in zwei Buchungsschritten über das Konto „Sonstige Erlöse“ erfasst.
E. Bei der zweiten Methode wird die Inzahlunggabe ebenfalls in nur einem Buchungssatz erfasst.

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