Grundlagen der Buchführung: Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto

In diesem Abschnitt erfährst du alles Wichtige über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und das Schlussbilanzkonto (SBK). Beide Konten werden benötigt, um die Bestandskonten zu Beginn eines Geschäftsjahres zu eröffnen beziehungsweise am Ende des Geschäftsjahres abzuschließen. Das EBK übernimmt dabei die Anfangsbestände aus der Eröffnungsbilanz auf die einzelnen Bestandskonten. Über das SBK werden die Schlussbestände der Bestandskonten am Jahresende wieder zusammengeführt. Dabei unterscheiden sich die Buchungssätze für Aktiv- und Passivkonten. Wenn du die Stellung von Anfangsbestand und Schlussbestand auf den T-Konten verstanden hast, lassen sich die Buchungssätze für EBK und SBK leicht herleiten.

Warum gibt es EBK und SBK?

Am Anfang und am Ende eines Geschäftsjahres werden in der Buchführung zwei besondere Konten verwendet:

Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

und

Schlussbilanzkonto (SBK).

Die Bilanz selbst ist in der Buchungstechnik kein gewöhnliches Konto, auf dem während des Geschäftsjahres laufende Soll- und Habenbuchungen vorgenommen werden.

Damit die Anfangsbestände aus der Bilanz auf die einzelnen Bestandskonten übertragen werden können, wird deshalb das Eröffnungsbilanzkonto als Gegenkonto eingesetzt.

Am Geschäftsjahresende funktioniert es in umgekehrter Richtung. Die Endbestände der einzelnen Bestandskonten werden über das Schlussbilanzkonto zusammengeführt.

EBK und SBK werden deshalb auch als Hilfskonten der Buchführung bezeichnet.

Doppelte Buchführung und „Soll an Haben“

In der doppelten Buchführung wird jeder Buchungssatz mindestens auf zwei Konten erfasst. Einer Sollbuchung steht eine entsprechende Habenbuchung gegenüber.

Für die Bildung des Buchungssatzes gilt deshalb:

Soll an Haben

Diese Regel wird auch bei den Eröffnungs- und Abschlussbuchungen angewendet.

Dabei sollte jedoch unterschieden werden: „Soll an Haben“ ist eine Buchungsregel der doppelten Buchführung und kein eigenständiger Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung.

Das HGB verlangt für Kaufleute, dass die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aus den Büchern ersichtlich sind. Die Buchführung muss insbesondere nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.

Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

Über das Eröffnungsbilanzkonto werden zu Beginn des Geschäftsjahres die Anfangsbestände auf die einzelnen Bestandskonten übertragen.

Dabei musst du zwischen Aktiv- und Passivkonten unterscheiden.

Bei einem Aktivkonto steht der Anfangsbestand im Soll.

Bei einem Passivkonto steht der Anfangsbestand im Haben.

Da jede Buchung eine Gegenbuchung benötigt, steht der jeweilige Anfangsbestand auf dem EBK auf der gegenüberliegenden Seite.

Daraus ergeben sich die beiden grundlegenden Eröffnungsbuchungssätze:

Aktivkonto an EBK

EBK an Passivkonto

Aktivkonto über das EBK eröffnen

Nehmen wir als Beispiel das aktive Bestandskonto Kasse.

Der Kassenbestand am Ende des vergangenen Geschäftsjahres beträgt:

5.000 €

Dieser Bestand soll zu Beginn des neuen Geschäftsjahres als Anfangsbestand auf das Konto Kasse übertragen werden.

Bei einem Aktivkonto steht der Anfangsbestand im Soll.

Der Buchungssatz lautet deshalb:

Kasse 5.000 € an Eröffnungsbilanzkonto 5.000 €

Im T-Konto Kasse erscheinen die 5.000 € damit auf der Sollseite.

Auf dem Eröffnungsbilanzkonto steht die Gegenbuchung über 5.000 € auf der Habenseite.

Für die Eröffnung von Aktivkonten kannst du dir daher merken:

Aktivkonto an EBK

Passivkonto über das EBK eröffnen

Nun betrachten wir als Beispiel das passive Bestandskonto Darlehensverbindlichkeiten.

Der Bestand aus dem vergangenen Geschäftsjahr beträgt:

15.000 €

Bei einem Passivkonto steht der Anfangsbestand auf der Habenseite.

Damit die 15.000 € dort eingetragen werden können, muss das Passivkonto im Buchungssatz an zweiter Stelle stehen.

Der Buchungssatz lautet:

Eröffnungsbilanzkonto 15.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 15.000 €

Auf dem Passivkonto stehen die 15.000 € im Haben.

Die Gegenbuchung befindet sich auf dem Eröffnungsbilanzkonto im Soll.

Für die Eröffnung von Passivkonten gilt deshalb:

EBK an Passivkonto

Warum ist das EBK spiegelverkehrt zur Bilanz?

In einer Bilanz stehen die Vermögenswerte auf der Aktivseite und Eigenkapital sowie Schulden auf der Passivseite.

Beim Eröffnungsbilanzkonto befinden sich die Anfangsbestände dagegen jeweils auf der entgegengesetzten Seite:

Aktive Bestände → Haben des EBK

Passive Bestände → Soll des EBK

Das liegt daran, dass das EBK jeweils das Gegenkonto zur Eröffnung der Bestandskonten bildet.

Beim Aktivkonto Kasse lautet beispielsweise die Buchung:

Kasse an EBK

Kasse steht im Soll, also muss das EBK im Haben stehen.

Beim Passivkonto Darlehen lautet sie dagegen:

EBK an Darlehen

Das EBK steht im Soll und Darlehen im Haben.

Deshalb wird häufig gesagt:

Das EBK ist spiegelverkehrt zur Bilanz aufgebaut.

Das Schlussbilanzkonto (SBK)

Am Ende des Geschäftsjahres müssen die Bestandskonten abgeschlossen werden.

Dazu wird für jedes Bestandskonto zunächst der Saldo beziehungsweise Schlussbestand ermittelt.

Dieser Schlussbestand wird anschließend auf das Schlussbilanzkonto übertragen.

Auch hier musst du Aktiv- und Passivkonten unterscheiden.

Bei einem Aktivkonto befindet sich der Saldo zum Ausgleich des T-Kontos im Haben.

Bei einem Passivkonto befindet sich der Saldo zum Ausgleich im Soll.

Daraus ergeben sich die Abschlussbuchungssätze:

SBK an Aktivkonto

Passivkonto an SBK

Aktivkonto über das SBK abschließen

Nehmen wir wieder das Konto Kasse.

Am Ende des Geschäftsjahres beträgt der Kassenbestand:

2.000 €

Bei einem Aktivkonto steht der Schlussbestand zum Kontenausgleich auf der Habenseite.

Das Konto Kasse muss deshalb im Buchungssatz im Haben stehen.

Der Abschlussbuchungssatz lautet:

Schlussbilanzkonto 2.000 € an Kasse 2.000 €

Im Schlussbilanzkonto erscheinen die 2.000 € auf der Sollseite.

Damit befindet sich der Kassenbestand im SBK wieder auf der Seite, auf der er später auch in der Bilanz erscheint: bei den Aktiva.

Für den Abschluss von Aktivkonten gilt:

SBK an Aktivkonto

Passivkonto über das SBK abschließen

Betrachten wir nun wieder die Darlehensverbindlichkeiten.

Angenommen, der Schlussbestand beträgt:

12.000 €

Bei einem Passivkonto steht der Saldo zum Kontenausgleich im Soll.

Deshalb wird das Passivkonto im Buchungssatz im Soll angesprochen.

Der Buchungssatz lautet:

Darlehensverbindlichkeiten 12.000 € an Schlussbilanzkonto 12.000 €

Im Schlussbilanzkonto erscheinen die 12.000 € auf der Habenseite.

Damit befinden sie sich dort wie in der Bilanz auf der Passivseite.

Für den Abschluss von Passivkonten gilt:

Passivkonto an SBK

Warum ist das SBK nicht spiegelverkehrt?

Im Gegensatz zum Eröffnungsbilanzkonto entspricht die Seitenanordnung des Schlussbilanzkontos der Bilanz.

Im SBK stehen:

Aktivbestände im Soll

Passivbestände im Haben

Damit entspricht die Sollseite des SBK der Aktivseite der Bilanz und die Habenseite der Passivseite.

Das liegt an der Richtung der Abschlussbuchungen.

Bei einem Aktivkonto gilt:

SBK an Aktivkonto

Der Endbestand landet deshalb im Soll des SBK.

Bei einem Passivkonto gilt:

Passivkonto an SBK

Der Endbestand landet deshalb im Haben des SBK.

Daher kannst du dir merken:

EBK → spiegelverkehrt zur Bilanz

SBK → gleiche Seitenanordnung wie die Bilanz

EBK und SBK direkt vergleichen

EBK - Eröffnungsbilanzkonto
• Zeitpunkt: Beginn des Geschäftsjahres
• Aufgabe: Bestandskonten eröffnen
• Aktivkonten: Aktivkonto an EBK
• Passivkonten: EBK an Passivkonto
• Aktive Bestände im Haben des EBK
• Passive Bestände: im Soll des EBK
• Verhältnis zur Bilanz: spiegelverkehrt

SBK - Schlussbilanzkonto
• Zeitpunkt: Ende des Geschäftsjahres
• Aufgabe: Bestandskonten abschließen
• Aktivkonten: SBK an Aktivkonto
• Passivkonten: Passivkonto an SBK
• Aktive Bestände im Soll des SBK
• Passive Bestände: im Haben des SBK
• Verhältnis zur Bilanz: s gleiche Seitenanordnung

Vom SBK des alten Jahres zum EBK des neuen Jahres

Zwischen zwei Geschäftsjahren besteht ein direkter Zusammenhang.

Am Ende des alten Geschäftsjahres werden die Bestandskonten über das SBK abgeschlossen.

Zu Beginn des neuen Geschäftsjahres werden die Anfangsbestände über das EBK wieder auf die Bestandskonten übertragen.

Dabei gilt grundsätzlich das Prinzip der Bilanzidentität:

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres müssen mit den Wertansätzen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.

Ein Kassenendbestand von:

2.000 €

am 31. Dezember wird deshalb grundsätzlich zum:

Anfangsbestand von 2.000 €

im neuen Geschäftsjahr.

Vereinfacht kannst du dir merken:

Endbestand altes Jahr = Anfangsbestand neues Jahr

Der gesamte Ablauf am Beispiel Kasse

Zu Beginn des Geschäftsjahres beträgt der Kassenbestand:

5.000 €

Eröffnung:

Kasse 5.000 € an EBK 5.000 €

Während des Geschäftsjahres werden alle Zu- und Abgänge auf dem Kassenkonto verbucht.

Am Jahresende verbleibt beispielsweise ein Kassenbestand von:

2.000 €

Abschluss:

SBK 2.000 € an Kasse 2.000 €

Dieser Betrag erscheint anschließend im Schlussbilanzkonto auf der Aktivseite.

Im nächsten Geschäftsjahr wird er wieder als Anfangsbestand eröffnet:

Kasse 2.000 € an EBK 2.000 €

Damit schließt sich der Kreislauf.

Der gesamte Ablauf am Beispiel Darlehen

Zu Beginn des Geschäftsjahres besteht eine Darlehensverbindlichkeit von:

15.000 €

Eröffnung:

EBK 15.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 15.000 €

Im Verlauf des Jahres werden beispielsweise Teile des Darlehens zurückgezahlt.

Am Jahresende beträgt die verbleibende Verbindlichkeit:

12.000 €

Abschluss:

Darlehensverbindlichkeiten 12.000 € an SBK 12.000 €

Im nächsten Geschäftsjahr wird dieser Betrag wieder eröffnet:

EBK 12.000 € an Darlehensverbindlichkeiten 12.000 €

Auch bei Passivkonten wird der Schlussbestand des alten Jahres damit grundsätzlich zum Anfangsbestand des neuen Jahres.

Was passiert mit den Erfolgskonten?

EBK und SBK werden für die Bestandskonten benötigt.

Aufwands- und Ertragskonten werden am Jahresende dagegen nicht über das SBK abgeschlossen.

Sie werden über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) abgeschlossen.

Für Aufwandskonten gilt:

GuV an Aufwandskonto

Für Ertragskonten gilt:

Ertragskonto an GuV

Erst der aus der GuV entstehende Gewinn oder Verlust wirkt sich auf das Eigenkapital aus.

Damit solltest du klar unterscheiden:

Bestandskonten → Abschluss über SBK

Erfolgskonten → Abschluss über GuV

Typische Fehler bei EBK und SBK

Besonders häufig werden die Buchungssätze für Eröffnung und Abschluss miteinander verwechselt.

Für den Jahresanfang gilt:

Aktivkonto an EBK

EBK an Passivkonto

Für das Jahresende gilt dagegen:

SBK an Aktivkonto

Passivkonto an SBK

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, beim Aktivkonto den Schlussbestand im Soll einzutragen. Der Schlussbestand steht zum Ausgleich des Aktivkontos zunächst im Haben. Durch die Abschlussbuchung gelangt er anschließend in das Soll des SBK.

Beim Passivkonto ist es genau umgekehrt: Der Schlussbestand steht im Soll des Passivkontos und gelangt über die Abschlussbuchung in das Haben des SBK.

Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto zusammengefasst

Das Eröffnungsbilanzkonto wird verwendet, um die Anfangsbestände zu Beginn des Geschäftsjahres auf die Bestandskonten zu übertragen.

Die Eröffnungsbuchungen lauten:

Aktivkonto an EBK

EBK an Passivkonto

Das EBK ist gegenüber der Bilanz spiegelverkehrt aufgebaut.

Am Ende des Geschäftsjahres werden die Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto abgeschlossen.

Die Abschlussbuchungen lauten:

SBK an Aktivkonto

Passivkonto an SBK

Das SBK weist die Bestände in derselben Seitenanordnung wie die Bilanz aus:

Aktiva im Soll, Passiva im Haben.

Für die Verbindung zwischen den Geschäftsjahren gilt grundsätzlich:

Schlussbestand des alten Geschäftsjahres = Anfangsbestand des neuen Geschäftsjahres

Die vier zentralen Buchungssätze solltest du deshalb sicher beherrschen:

Aktivkonto an EBK
EBK an Passivkonto
SBK an Aktivkonto
Passivkonto an SBK

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Welche Aussagen zum Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und zum Schlussbilanzkonto (SBK) sind richtig?

A. Beide sind Aktivkonten.
B. Beide sind Passivkonten.
C. Beide sind Hilfskonten.
D. Das EBK wird zur Eröffnung der Bestandskonten benötigt, das SBK zu deren Abschluss.
E. Beide ermöglichen die erforderlichen Gegenbuchungen bei der Eröffnung beziehungsweise beim Abschluss der Bestandskonten.

In der Eröffnungsbilanz beträgt der Warenbestand 12.000 €. Wie lautet der Eröffnungsbuchungssatz zu Beginn des Geschäftsjahres?

A. Warenbestand 12.000 € an Eröffnungsbilanzkonto 10.000 €
B. Eröffnungsbilanzkonto 12.000 € an Warenbestand 12.000 €
C. Warenbestand 12.000 € an Kasse 12.000 €
D. Bank 12.000 € an Warenbestand 12.000 €
E. Warenbestand 12.000 € an Eröffnungsbilanzkonto 12.000 €

Wie lautet der Schlussbuchungssatz für das Konto Eigenkapital, wenn der Schlussbestand am Ende des Geschäftsjahres 120.000 € beträgt?

A. Eigenkapital 120.000 € an Verbindlichkeiten 120.000 €
B. Verbindlichkeiten 120.000 € an Eigenkapital 120.000 €
C. Schlussbilanzkonto 120.000 € an Eigenkapital 120.000 €
D. Eigenkapital 120.000 € an Schlussbilanzkonto 120.000 €
E. Eröffnungsbilanzkonto 120.000 € an Schlussbilanzkonto 120.000 €

Welche Aussagen zum Schlussbilanzkonto (SBK), zum Eröffnungsbilanzkonto (EBK) und zur Bilanz sind richtig?

A. Die Seiten des Schlussbilanzkontos heißen Soll und Haben.
B. Die Seiten des Schlussbilanzkontos heißen Aktiva und Passiva.
C. Die Seitenanordnung im Schlussbilanzkonto entspricht der Bilanz: Aktivbestände stehen im Soll und Passivbestände im Haben.
D. Die Erfolgskonten werden über das Eröffnungsbilanzkonto abgeschlossen.
E. Das Eröffnungsbilanzkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden auf dem Konto „Aufwendungen für Waren“ (AfW) insgesamt 150.000 € gebucht. Wie wird dieses Konto zu Beginn des neuen Geschäftsjahres behandelt?

A. Aufwendungen für Waren 150.000 € an Eröffnungsbilanzkonto 150.000 €
B. Das Konto „Aufwendungen für Waren“ ist ein Bestandskonto und wird mit 150.000 € Anfangsbestand eröffnet.
C. Das Konto „Aufwendungen für Waren“ ist ein Aufwandskonto und hat zu Beginn des neuen Geschäftsjahres keinen Anfangsbestand.
D. Über das Eröffnungsbilanzkonto werden Bestandskonten eröffnet, nicht aber Aufwandskonten.
E. Das Konto „Aufwendungen für Waren“ wird über das Eröffnungsbilanzkonto mit seinem Vorjahresbestand fortgeführt.

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