In diesem Abschnitt erfährst du, wie ein erhaltenes Darlehen sowie die dazugehörigen Zinsen und Tilgungen gebucht werden. Nimmt ein Unternehmen Fremdkapital auf, entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditgeber. Gleichzeitig fließt dem Unternehmen in der Regel Geld auf dem Bankkonto zu. Während der Laufzeit können Zinsaufwendungen und Tilgungszahlungen anfallen. Bei einem Darlehen mit Disagio unterscheidet sich der Auszahlungsbetrag zusätzlich vom Rückzahlungsbetrag. Je nach Darlehensform unterscheiden sich deshalb auch die späteren Buchungen.
Inhalte:
- Aufnahme eines Darlehens
- Darlehen ohne Disagio
- Zinsen und Tilgung unterscheiden
- Fälligkeitsdarlehen
- Beispiel: Fälligkeitsdarlehen
- Disagio nach dem Handelsgesetzbuch
- Disagio in der Steuerbilanz
- Welches Konto wird für das Disagio verwendet?
- Beispiel: Auszahlung eines Darlehens mit Disagio
- Buchung der jährlichen Disagioauflösung
- Laufende Darlehenszinsen
- Disagio und laufende Zinsen nicht verwechseln
- Rückzahlung des Fälligkeitsdarlehens
- Annuitätendarlehen
- Beispiel: Annuitätenzahlung
- Ratendarlehen
- Beispiel: Tilgung und Zinsen
- Fälligkeits-, Annuitäten- und Ratendarlehen vergleichen
- Kontokorrentkredit
- Bankkonto und Kontokorrentkredit
- Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
- Zinsen beim Kontokorrentkredit
- Wichtige IKR-Konten
- Darlehen und Zinsen zusammengefasst
- Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Aufnahme eines Darlehens
Nimmt ein Unternehmen ein Darlehen auf, erhält es Fremdkapital von einer Bank oder einem anderen Kreditgeber.
Dadurch nimmt auf der einen Seite das Bankguthaben zu.
Auf der anderen Seite entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut.
Bei einem langfristigen Bankdarlehen kann im IKR beispielsweise das Konto:
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten
verwendet werden.
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten werden unter:
4200 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
erfasst.
Beide Konten sind Passivkonten.
Darlehen ohne Disagio
Ein Unternehmen erhält ein langfristiges Darlehen über:
100.000 €
Der vollständige Betrag wird auf dem Bankkonto gutgeschrieben.
Der Buchungssatz lautet:
2800 Bank 100.000 €
an 4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 100.000 €
Das Bankkonto nimmt als Aktivkonto im Soll zu.
Die Darlehensverbindlichkeit nimmt als Passivkonto im Haben zu.
Zinsen und Tilgung unterscheiden
Bei Darlehen musst du grundsätzlich zwischen:
Zinsen
und
Tilgung
unterscheiden.
Die Tilgung vermindert die bestehende Darlehensverbindlichkeit.
Die Zinsen sind dagegen der Preis für die Überlassung des Fremdkapitals und stellen einen Aufwand dar.
Deshalb gilt:
Tilgung → Darlehensverbindlichkeit sinkt
Zinsen → Zinsaufwand entsteht
Diese beiden Bestandteile dürfen in der Buchführung nicht miteinander verwechselt werden.
Fälligkeitsdarlehen
Bei einem Fälligkeitsdarlehen, auch endfälliges Darlehen genannt, wird der Darlehensbetrag während der Laufzeit grundsätzlich nicht laufend getilgt.
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt am Ende der vereinbarten Laufzeit in einer Summe.
Während der Laufzeit fallen die vertraglich vereinbarten Zinsen an.
Ob diese monatlich, vierteljährlich, jährlich oder zu einem anderen Zeitpunkt bezahlt werden, richtet sich nach dem Darlehensvertrag.
Beispiel: Fälligkeitsdarlehen
Das Unternehmen nimmt ein Darlehen mit folgenden Bedingungen auf:
Darlehensbetrag: 100.000 €
Laufzeit: 5 Jahre
Zinssatz: 4 % pro Jahr
Disagio: 5 %
Da ein Disagio vereinbart wurde, erhält das Unternehmen nicht den vollständigen Darlehensbetrag ausgezahlt.
Was ist ein Disagio?
Das Disagio, auch Damnum oder Abgeld genannt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückzahlungsbetrag eines Darlehens und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag.
Bei einem Darlehen von:
100.000 €
und einem Disagio von:
5 %
beträgt das Disagio:
100.000 € × 5 % = 5.000 €
Das Unternehmen erhält deshalb nur:
100.000 € − 5.000 € = 95.000 €
ausgezahlt.
Zurückzahlen muss es trotzdem:
100.000 €
Das Disagio besitzt damit Finanzierungs- beziehungsweise Zinscharakter.
Es sollte nicht einfach als Bearbeitungsgebühr bezeichnet werden.
Disagio nach dem Handelsgesetzbuch
§ 250 Abs. 3 HGB regelt den Fall, dass der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher ist als der Ausgabebetrag.
Dieser Unterschiedsbetrag darf als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt werden.
Wird er aktiviert, muss er durch planmäßige jährliche Abschreibungen getilgt werden. Die Abschreibungen können auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden.
Damit besteht handelsrechtlich grundsätzlich ein Aktivierungswahlrecht.
Wird das Disagio aktiviert, wird der Aufwand nicht vollständig im ersten Jahr erfasst, sondern über die Darlehenslaufzeit verteilt.
Disagio in der Steuerbilanz
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von dem handelsrechtlichen Wahlrecht.
Nach den Einkommensteuer-Hinweisen ist bei einem Disagio mit Zinscharakter grundsätzlich ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Bei einem Endfälligkeitsdarlehen wird dieser Rechnungsabgrenzungsposten linear über die gesamte Darlehenslaufzeit aufgelöst.
Für Ausbildungsaufgaben wird deshalb häufig die Variante mit aktiviertem Disagio verwendet.
Welches Konto wird für das Disagio verwendet?
Im IKR gehört das Disagio zur aktiven Rechnungsabgrenzung.
Neben dem allgemeinen Konto:
2900 Aktive Rechnungsabgrenzung
ist im ausführlicheren IKR speziell vorgesehen:
2930 Disagio.
Wenn ein vorgegebener Kontenplan nur das Konto 2900 enthält, solltest du dich in einer Aufgabe an diesen Kontenplan halten.
Steht dagegen das spezielle Konto 2930 zur Verfügung, ist dieses für das Disagio genauer.
Beispiel: Auszahlung eines Darlehens mit Disagio
Darlehensbetrag:
100.000 €
Disagio:
5.000 €
Auszahlungsbetrag:
95.000 €
Der Buchungssatz lautet bei Verwendung des speziellen Disagiokontos:
2800 Bank 95.000 €
2930 Disagio 5.000 €
an 4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 100.000 €
Die Darlehensverbindlichkeit wird mit dem vollständigen Rückzahlungsbetrag von 100.000 € erfasst.
Auf dem Bankkonto gehen dagegen nur 95.000 € ein.
Die Differenz wird als Disagio aktiviert.
Disagio über die Laufzeit verteilen
Das aktivierte Disagio beträgt:
5.000 €
Die Laufzeit des endfälligen Darlehens beträgt:
5 Jahre
Bei linearer Verteilung ergibt sich pro Jahr:
5.000 € : 5 Jahre = 1.000 €
Damit werden jährlich:
1.000 €
als Aufwand berücksichtigt.
Buchung der jährlichen Disagioauflösung
Für die Abschreibung beziehungsweise Auflösung eines aktivierten Disagios sieht der IKR das Konto:
7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen
vor. Dort wird ausdrücklich auch die Abschreibung auf ein aktiviertes Disagio eingeordnet.
Der Buchungssatz lautet:
7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 1.000 €
an 2930 Disagio 1.000 €
Dadurch vermindert sich der aktive Rechnungsabgrenzungsposten jedes Jahr.
Nach fünf Jahren ist das Disagio vollständig aufgelöst.
Laufende Darlehenszinsen
Das Disagio ersetzt nicht automatisch die vertraglich vereinbarten laufenden Zinsen.
Bei einem Darlehen über:
100.000 €
und einem Zinssatz von:
4 % pro Jahr
betragen die Jahreszinsen:
100.000 € × 4 % = 4.000 €
Diese Zinsen werden auf dem Konto:
7510 Zinsaufwendungen
erfasst.
Werden die Zinsen per Bank bezahlt, lautet der Buchungssatz:
7510 Zinsaufwendungen 4.000 €
an 2800 Bank 4.000 €
Disagio und laufende Zinsen nicht verwechseln
Die Ausgangsvorlage enthält den Hinweis, dass bei fehlender Angabe weiterer Zinsen davon ausgegangen werden könne, der Jahreszins sei bereits im Disagio enthalten.
Diese Annahme sollte nicht übernommen werden.
Ein Disagio und ein laufender Nominalzins sind unterschiedliche Bestandteile der Finanzierung.
Wenn eine Aufgabe keine zusätzlichen Zinsen nennt, darf daraus nicht automatisch ein bestimmter versteckter Zinssatz abgeleitet werden.
Für die Buchung solltest du ausschließlich die Konditionen verwenden, die in der Aufgabe ausdrücklich angegeben sind.
Rückzahlung des Fälligkeitsdarlehens
Am Ende der Laufzeit wird beim Fälligkeitsdarlehen der gesamte Darlehensbetrag zurückgezahlt.
In unserem Beispiel sind das:
100.000 €
Der Buchungssatz lautet:
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 100.000 €
an 2800 Bank 100.000 €
Die Darlehensverbindlichkeit wird damit vollständig aufgelöst.
Die Rückzahlung selbst ist kein Aufwand.
Sie vermindert lediglich die Verbindlichkeit und das Bankguthaben.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen wird regelmäßig eine gleichbleibende Gesamtzahlung geleistet.
Diese Zahlung besteht aus:
Zinsanteil
und
Tilgungsanteil
Mit fortschreitender Laufzeit sinkt bei einer typischen Annuität der Zinsanteil, während der Tilgungsanteil steigt.
Für die Buchführung muss die Rate deshalb in ihre beiden Bestandteile aufgeteilt werden.
Beispiel: Annuitätenzahlung
Das Unternehmen überweist eine Darlehensrate von:
10.000 €
Davon entfallen:
3.000 € auf Zinsen
und:
7.000 € auf Tilgung
Der Buchungssatz lautet:
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 7.000 €
7510 Zinsaufwendungen 3.000 €
an 2800 Bank 10.000 €
Die Tilgung vermindert die Darlehensverbindlichkeit.
Die Zinsen belasten dagegen als Aufwand das Ergebnis.
Ratendarlehen
Beim Ratendarlehen beziehungsweise Tilgungsdarlehen wird der Darlehensbetrag in gleichbleibenden Tilgungsbeträgen zurückgezahlt.
Da die Restschuld von Periode zu Periode sinkt, vermindern sich bei einem gleichbleibenden Zinssatz auch die darauf berechneten Zinsen.
Die gesamte Zahlung wird deshalb im Zeitablauf niedriger.
Auch hier werden Tilgung und Zins getrennt gebucht.
Beispiel: Tilgung und Zinsen
Eine Jahreszahlung besteht aus:
20.000 € Tilgung
und:
4.000 € Zinsen
Der Buchungssatz lautet:
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten 20.000 €
7510 Zinsaufwendungen 4.000 €
an 2800 Bank 24.000 €
Nach dieser Zahlung hat sich die Darlehensschuld um 20.000 € vermindert.
Fälligkeits-, Annuitäten- und Ratendarlehen vergleichen
Beim Fälligkeitsdarlehen wird der Darlehensbetrag grundsätzlich erst am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt.
Beim Annuitätendarlehen bleibt die regelmäßige Gesamtzahlung typischerweise gleich, während sich Zins- und Tilgungsanteil verändern.
Beim Ratendarlehen bleibt dagegen der Tilgungsbetrag gleich. Da die Restschuld sinkt, nimmt der Zinsbetrag im Laufe der Zeit ab.
Für die Buchführung ist bei allen drei Formen entscheidend:
Tilgung → Verbindlichkeit
Zinsen → Aufwand
Kontokorrentkredit
Ein Kontokorrentkredit ermöglicht es einem Unternehmen, sein Bankkonto innerhalb eines vereinbarten Kreditlimits zu überziehen.
Er kann beispielsweise zur kurzfristigen Überbrückung eines Liquiditätsengpasses dienen.
Zinsen entstehen grundsätzlich nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag und den jeweiligen Nutzungszeitraum.
Der Kontokorrentkredit ist damit flexibler als ein fest ausgezahltes Darlehen.
Bankkonto und Kontokorrentkredit
Das Konto 2800 Bank wird normalerweise als Aktivkonto geführt.
Bei einem positiven Bankguthaben besitzt es einen Sollsaldo.
Wird das Konto überzogen, entsteht dagegen wirtschaftlich eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank.
Wichtig ist hier eine Korrektur zur Ausgangsvorlage:
Ein überzogenes Bankkonto besitzt buchungstechnisch keinen Sollsaldo, sondern einen Habensaldo.
Für die Bilanz muss ein solcher negativer Bankbestand auf der Passivseite als Bankverbindlichkeit ausgewiesen werden.
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
Im IKR steht dafür:
4200 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
zur Verfügung. Das Konto gehört zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Bei einer entsprechenden Umbuchung zum Abschlussstichtag kann beispielsweise gelten:
2800 Bank an 4200 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
Damit wird der negative Bestand des Bankkontos auf ein Passivkonto übertragen.
Wie eine laufende Kontokorrentbuchung technisch umgesetzt wird, kann vom verwendeten Buchführungssystem abhängen. Für die Bilanz ist entscheidend, dass die Bankverbindlichkeit als Schuld ausgewiesen wird.
Zinsen beim Kontokorrentkredit
Für die Nutzung eines Kontokorrentkredits fallen Zinsen an.
Werden beispielsweise:
500 € Überziehungszinsen
vom Bankkonto belastet, lautet der Buchungssatz:
7510 Zinsaufwendungen 500 €
an 2800 Bank 500 €
Die Zinsen sind Aufwand.
Sie vermindern nicht unmittelbar die Darlehens- oder Kontokorrentverbindlichkeit.
Wichtige IKR-Konten
Für typische Aufgaben zu Darlehen und Zinsen solltest du insbesondere folgende Konten kennen:
2800 Bank
2930 Disagio
4200 Kurzfristige Bankverbindlichkeiten
4250 Langfristige Bankverbindlichkeiten
7510 Zinsaufwendungen
7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen
Das Konto 7590 ist insbesondere für die Abschreibung eines aktivierten Disagios vorgesehen.
Darlehen und Zinsen zusammengefasst
Bei der Aufnahme eines Darlehens steigt das Bankguthaben und gleichzeitig entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut.
Bei einem langfristigen Darlehen gilt beispielsweise:
Bank an langfristige Bankverbindlichkeiten
Tilgungen vermindern die Darlehensverbindlichkeit.
Zinsen werden dagegen als:
Zinsaufwendungen
erfasst.
Bei einem Darlehen mit Disagio ist der Auszahlungsbetrag niedriger als der Rückzahlungsbetrag.
Handelsrechtlich darf dieser Unterschiedsbetrag nach § 250 Abs. 3 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt und über die Laufzeit aufgelöst werden.
Bei einem endfälligen Darlehen wird ein steuerlich aktivierter Rechnungsabgrenzungsposten linear über die Laufzeit aufgelöst.
Für die Buchungslogik gilt:
Darlehensaufnahme → Bank an Darlehensverbindlichkeit
Zinszahlung → Zinsaufwendungen an Bank
Tilgung → Darlehensverbindlichkeit an Bank
aktiviertes Disagio auflösen → zinsähnliche Aufwendungen an Disagio
Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen
Was wird als Disagio bezeichnet?
A. Das Disagio ist ein bei der Darlehensauszahlung einbehaltener Betrag mit Zinscharakter.
B. Durch ein Disagio ist der ausgezahlte Darlehensbetrag niedriger als der zurückzuzahlende Betrag.
C. Das Disagio ist die regelmäßige Tilgungsrate eines Darlehens.
D. Das Disagio ist eine Bearbeitungsgebühr für die Kreditbearbeitung.
E. Ein Disagio fällt bei jedem Darlehen zwingend an.
Wie wird ein Disagio handelsrechtlich und steuerrechtlich behandelt?
A. Steuerrechtlich darf das gesamte Disagio unabhängig von der Darlehenslaufzeit sofort als Aufwand erfasst werden.
B. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht: Das Disagio kann sofort als Aufwand erfasst oder als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und über die Laufzeit verteilt werden.
C. Steuerrechtlich ist das Disagio grundsätzlich als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu erfassen und über den maßgeblichen Zeitraum aufwandswirksam aufzulösen.
D. Handelsrechtlich muss das Disagio immer zwingend über die gesamte Darlehenslaufzeit verteilt werden.
E. Handels- und steuerrechtlich wird das Disagio immer identisch behandelt.
Ein Unternehmen hat ein Disagio von 5.000 € aktiviert und möchte es bei einem endfälligen Darlehen gleichmäßig über eine Laufzeit von fünf Jahren auflösen. Welche Buchung ist im ersten Jahr vorzunehmen?
A. 7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 5.000 € an 2930 Disagio 5.000 €
B. 2930 Disagio 1.000 € an 7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 1.000 €
C. 7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 1.000 € an 2930 Disagio 1.000 €
D. 7510 Zinsaufwendungen 5.000 € an 2800 Bank 5.000 €
E. 4900 Passive Rechnungsabgrenzung 1.000 € an 7590 Sonstige zinsähnliche Aufwendungen 1.000 €
Welche Aussagen zum Ratenkredit beziehungsweise Tilgungsdarlehen sind richtig?
A. Die gesamte Rate aus Tilgung und Zinsen bleibt während der Laufzeit immer gleich hoch.
B. Der Tilgungsbetrag wird mit jeder Zahlung kleiner.
C. Die Restschuld des Darlehens sinkt mit jeder Tilgungszahlung.
D. Der Zinsanteil wird mit jeder Zahlung größer.
E. Die Zinsen werden auf Grundlage der jeweils noch offenen Restschuld berechnet.
Wie wird eine Überziehung des Bankkontos in der Buchhaltung dargestellt?
A. Ein überzogenes Bankkonto stellt wirtschaftlich eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der Bank dar.
B. Ein überzogenes Bankkonto bleibt in der Bilanz immer als Aktivposten ausgewiesen.
C. Bei einer Überziehung entsteht auf dem Bankkonto ein Sollsaldo.
D. Bei einer Überziehung entsteht auf dem Bankkonto ein Habensaldo.
E. Eine Überziehung des Bankkontos kann buchhalterisch nicht erfasst werden
Welche beiden Darlehensarten werden hier unterschieden?
A. Das Annuitätendarlehen.
B. Der Ratenkredit.
C. Das Fälligkeitsdarlehen beziehungsweise Festdarlehen.
D. Der Kontokorrentkredit.
E. Das Bauspardarlehen.








