Grundlagen der Buchführung: Buchen auf Warenkonten 2 Warenverkauf

In diesem Abschnitt erfährst du, wie Warenverkäufe gebucht werden und was du dabei beachten musst. Dabei arbeiten wir weiterhin mit der aufwandsorientierten Buchungsmethode, bei der Einkäufe und Verkäufe auf getrennten Erfolgskonten erfasst werden. Während Wareneinkäufe über das Konto „Aufwendungen für Waren“ gebucht werden, verwendest du beim Verkauf das Konto „Umsatzerlöse für Waren“. Kommt Umsatzsteuer hinzu, muss diese getrennt von den Umsatzerlösen erfasst werden. Anhand verschiedener Buchungssätze lernst du, wie ein Warenverkauf bar, auf Ziel oder über das Bankkonto gebucht wird. Außerdem erfährst du, wie du aus einem Bruttobetrag den Nettoumsatz und die enthaltene Umsatzsteuer bestimmst.

Wie wird ein Warenverkauf gebucht?

Beim aufwandsorientierten Buchen werden Warenverkäufe über das Konto „Umsatzerlöse für Waren“, kurz UfW, erfasst.

Dieses Konto ist ein Ertragskonto. Erträge nehmen im Haben zu. Deshalb wird der Nettowert des Warenverkaufs auf der Habenseite des Kontos „Umsatzerlöse für Waren“ gebucht.

Die Gegenbuchung hängt davon ab, wie der Kunde bezahlt.

Bei einem Barverkauf wird das Konto Kasse angesprochen. Bei einem Verkauf auf Ziel entsteht eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen. Geht der Verkaufserlös unmittelbar auf dem Bankkonto ein, wird das entsprechende Bankkonto gebucht.

Das Konto „Umsatzerlöse für Waren“

Das Konto „Umsatzerlöse für Waren“ ist ein Ertragskonto und gehört damit zu den Erfolgskonten.

Darauf wird beim Warenverkauf der Nettoverkaufspreis erfasst.

Für Ertragskonten gilt:

Zugänge werden im Haben gebucht.

Verkauft ein Handelsunternehmen beispielsweise Waren für 1.000 € netto, werden deshalb 1.000 € im Haben des Kontos „Umsatzerlöse für Waren“ erfasst.

Am Ende des Geschäftsjahres wird das Konto über das Gewinn- und Verlustkonto abgeschlossen.

Der Abschlussbuchungssatz lautet:

Umsatzerlöse für Waren an GuV

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer beim Warenverkauf?

Beim steuerpflichtigen Warenverkauf berechnet das Unternehmen seinem Kunden zusätzlich zum Nettoverkaufspreis die Umsatzsteuer.

Diese Umsatzsteuer gehört nicht zu den Umsatzerlösen des Unternehmens.

Deshalb müssen zwei Beträge voneinander getrennt werden:

Nettoverkaufspreis → Umsatzerlöse für Waren

Umsatzsteuer → Umsatzsteuerkonto

Der Kunde bezahlt dagegen den gesamten Bruttobetrag.

Beispiel:

Nettoverkaufspreis: 200 €
Umsatzsteuer bei 19 %: 38 €
Bruttoverkaufspreis: 238 €

Die Umsatzerlöse betragen also nur 200 €. Die zusätzlich eingenommenen 38 € werden getrennt als Umsatzsteuer erfasst.

Warum wird die Umsatzsteuer im Haben gebucht?

Beim Verkauf nimmt das Unternehmen Umsatzsteuer von seinem Kunden ein.

Diese Umsatzsteuer muss das Unternehmen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Abrechnung grundsätzlich gegenüber dem Finanzamt berücksichtigen. Deshalb wird die beim Verkauf entstehende Umsatzsteuer getrennt vom eigentlichen Verkaufserlös erfasst.

Bei einem steuerpflichtigen Warenverkauf stehen deshalb sowohl:

Umsatzerlöse für Waren

als auch

Umsatzsteuer

auf der Habenseite des Buchungssatzes.

Beispiel: Warenverkauf gegen Barzahlung

Ein Unternehmen verkauft Waren für 238 € brutto gegen Barzahlung. Der Betrag enthält 19 % Umsatzsteuer.

Der Bruttobetrag setzt sich zusammen aus:

Nettoumsatz: 200 €

Umsatzsteuer: 38 €

Bruttobetrag: 238 €

Da der Kunde bar bezahlt, nimmt der Kassenbestand um 238 € zu.

Der Buchungssatz lautet:

Kasse 238 €
an Umsatzerlöse für Waren 200 €
an Umsatzsteuer 38 €

Das Konto Kasse ist ein Aktivkonto. Da der Bestand zunimmt, wird es im Soll gebucht.

Das Konto „Umsatzerlöse für Waren“ ist ein Ertragskonto und nimmt im Haben zu. Die Umsatzsteuer wird ebenfalls im Haben erfasst.

Netto und brutto beim Warenverkauf unterscheiden

Bei Buchungsaufgaben musst du genau prüfen, ob ein Betrag netto oder brutto angegeben ist.

Ein Nettobetrag enthält noch keine Umsatzsteuer.

Beispiel:

200 € netto

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % kommen hinzu:

200 € × 19 % = 38 € Umsatzsteuer

Damit ergibt sich:

238 € brutto

Ist dagegen bereits der Bruttobetrag von 238 € angegeben, ist die Umsatzsteuer darin enthalten.

Bei einem Steuersatz von 19 % entspricht der Bruttobetrag:

119 %

Der Nettobetrag entspricht:

100 %

und die Umsatzsteuer:

19 %

Bruttobetrag in Nettobetrag und Umsatzsteuer aufteilen

Ist ein Bruttobetrag vorgegeben, musst du gegebenenfalls zunächst den Nettowert berechnen.

Beispiel:

Bruttoverkaufspreis: 595 €
Umsatzsteuer: 19 %

Dann gilt:

595 € : 119 × 100 = 500 € netto

Die Umsatzsteuer beträgt:

595 € − 500 € = 95 €

Der Buchungssatz bei Barzahlung lautet:

Kasse 595 €
an Umsatzerlöse für Waren 500 €
an Umsatzsteuer 95 €

Warenverkauf auf Ziel

Nicht jeder Kunde bezahlt die Ware sofort.

Bei einem Verkauf auf Ziel erhält der Kunde die Ware und die Rechnung, bezahlt den Betrag aber erst später.

Dadurch entsteht für das Unternehmen eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen.

Das Konto Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ein Aktivkonto.

Eine neue Forderung erhöht das Vermögen des Unternehmens und wird deshalb im Soll gebucht.

Beispiel:

Ein Unternehmen verkauft Waren für:

1.000 € netto

zuzüglich:

190 € Umsatzsteuer

auf Ziel.

Der Rechnungsbetrag beträgt:

1.190 €

Der Buchungssatz lautet:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €
an Umsatzerlöse für Waren 1.000 €
an Umsatzsteuer 190 €

Warum entstehen beim Zielverkauf Forderungen?

Beim Zielverkauf hat das Unternehmen seine Leistung bereits erbracht, der Kunde hat aber noch nicht bezahlt.

Das Unternehmen besitzt deshalb einen Anspruch gegenüber dem Kunden.

Dieser Anspruch wird als Forderung aus Lieferungen und Leistungen bezeichnet.

Da Forderungen zum Vermögen gehören, stehen sie auf der Aktivseite der Bilanz.

Für die Buchung bedeutet das:

Forderung nimmt zu → Soll

Was passiert, wenn der Kunde später bezahlt?

Begleicht der Kunde die offene Rechnung später per Banküberweisung, entsteht kein neuer Umsatzerlös.

Der Erlös wurde bereits beim Verkauf gebucht.

Jetzt wird lediglich die bestehende Forderung ausgeglichen.

Beispiel:

Der Kunde überweist die offenen 1.190 €.

Der Buchungssatz lautet:

Bank 1.190 € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190 €

Das Bankguthaben nimmt zu und wird im Soll gebucht.

Die Forderung nimmt ab und wird im Haben gebucht.

Wichtig:

Der Warenverkauf und die spätere Zahlung sind zwei verschiedene Geschäftsvorfälle.

Warenverkauf mit unmittelbarer Bankzahlung

Bezahlt der Kunde unmittelbar auf das Bankkonto, entsteht keine offene Forderung.

Beispiel:

Warenverkauf: 1.000 € netto
Umsatzsteuer: 190 €
Zahlung: 1.190 € per Bank

Der Buchungssatz lautet:

Bank 1.190 €
an Umsatzerlöse für Waren 1.000 €
an Umsatzsteuer 190 €

Das Bankkonto ist ein Aktivkonto. Durch den Zahlungseingang nimmt das Bankguthaben zu und wird deshalb im Soll gebucht.

Die Zahlungsart bestimmt das Konto im Soll

Beim normalen Warenverkauf bleiben die Konten auf der Habenseite grundsätzlich gleich:

Umsatzerlöse für Waren

und bei einem steuerpflichtigen Umsatz:

Umsatzsteuer

Welches Konto im Soll steht, hängt dagegen von der Zahlungsweise ab.

Zahlungsart „Barzahlung“: Konto im Soll „Kasse“.
Zahlungsart „Verkauf auf Ziel“: Konto im Soll „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“.
Zahlungsart „unmittelbare Bankzahlung“: Konto im Soll „Bank“.

Bei einer Aufgabe solltest du deshalb zuerst prüfen, wie der Kunde bezahlt.

Grundschema beim Warenverkauf

Bei einem steuerpflichtigen Warenverkauf kannst du dir folgendes Schema merken:

Zahlungskonto beziehungsweise Forderungen

an Umsatzerlöse für Waren

an Umsatzsteuer

Beispiel Barverkauf:

Kasse an Umsatzerlöse für Waren und Umsatzsteuer

Beispiel Zielverkauf:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse für Waren und Umsatzsteuer

Beispiel Bankzahlung:

Bank an Umsatzerlöse für Waren und Umsatzsteuer

Warenverkauf ohne Umsatzsteuer

Nicht bei jedem Warenverkauf muss in einer Buchungsaufgabe zwingend Umsatzsteuer gebucht werden.

Ist ein Umsatz nicht steuerpflichtig oder wird in einer vereinfachten Aufgabe ausdrücklich ohne Umsatzsteuer gerechnet, entfällt das Umsatzsteuerkonto.

Beispiel:

Waren werden für 500 € bar verkauft. Umsatzsteuer soll in der Aufgabe nicht berücksichtigt werden.

Dann lautet der Buchungssatz:

Kasse 500 € an Umsatzerlöse für Waren 500 €

Du solltest daher immer genau prüfen, ob die Aufgabe einen Umsatzsteuersatz nennt oder die Umsatzsteuer ausdrücklich berücksichtigt werden soll.

Was passiert mit dem Warenbestandskonto beim Verkauf?

Beim aufwandsorientierten Buchen wird ein laufender Warenverkauf grundsätzlich nicht als Abgang auf dem Warenbestandskonto erfasst.

Verkauft das Unternehmen eine Ware, lautet die Buchung deshalb beispielsweise nicht:

Kasse an Warenbestand

Stattdessen wird der erzielte Verkaufserlös über das Ertragskonto erfasst:

Kasse an Umsatzerlöse für Waren und Umsatzsteuer

Das Warenbestandskonto wird erst im Zusammenhang mit der Bestandsfeststellung am Ende des Geschäftsjahres angepasst.

Warenverkauf bedeutet nicht automatisch Warenumsatz in Höhe des Bruttobetrags

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Bruttobetrag und Umsatzerlös.

Nimmt ein Unternehmen beim Verkauf 238 € ein, bedeutet das bei 19 % Umsatzsteuer nicht, dass es 238 € Umsatzerlöse erzielt hat.

Die Umsatzerlöse betragen:

200 €

Die übrigen:

38 €

sind Umsatzsteuer.

In der Buchführung werden beide Beträge deshalb getrennt erfasst.

Wareneinkauf und Warenverkauf im Vergleich

Beim aufwandsorientierten Buchen kannst du Einkauf und Verkauf gut gegenüberstellen:

Geschäftsvorfall „Wareneinkauf“: Erfolgskonto „Aufwendungen für Waren“.
Geschäftsvorfall „Warenverkauf“: Erfolgskonto „Umsatzerlöse für Waren“.

Beim Einkauf entsteht ein Aufwand.

Beim Verkauf entsteht ein Ertrag.

Auch bei der Steuer gibt es einen Unterschied:

Einkauf → Vorsteuer

Verkauf → Umsatzsteuer

Beispiel: Einkauf und späterer Verkauf

Ein Unternehmen kauft eine Ware für 100 € netto auf Ziel.

Bei 19 % Umsatzsteuer lautet die Buchung:

Aufwendungen für Waren 100 €
Vorsteuer 19 €
an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119 €

Später verkauft das Unternehmen die Ware für 200 € netto gegen Barzahlung.

Die Buchung lautet:

Kasse 238 €
an Umsatzerlöse für Waren 200 €
an Umsatzsteuer 38 €

Damit wurden Einkauf und Verkauf auf getrennten Erfolgskonten erfasst.

Wie hängen Umsatzerlöse und Warenaufwand zusammen?

Durch die getrennte Erfassung kannst du später erkennen, welchen Umsatzerlösen welcher Warenaufwand gegenübersteht.

Vereinfacht ergibt sich der Warenrohgewinn aus:

Umsatzerlöse − Wareneinsatz = Warenrohgewinn

Dabei ist jedoch wichtig, dass der zunächst auf dem Konto „Aufwendungen für Waren“ erfasste Betrag am Jahresende gegebenenfalls noch um Bestandsveränderungen korrigiert werden muss.

Erst danach entspricht der Warenaufwand dem tatsächlichen Wareneinsatz.

Warenverkauf Schritt für Schritt buchen

Bei einer Aufgabe zum Warenverkauf kannst du in dieser Reihenfolge vorgehen:

1. Zahlungsart bestimmen

Bezahlt der Kunde bar, per Bank oder auf Ziel?

2. Netto- oder Bruttobetrag prüfen

Enthält der angegebene Betrag bereits die Umsatzsteuer?

3. Umsatzsteuer berechnen

Falls erforderlich, trennst du Nettoerlös und Umsatzsteuer.

4. Konten bestimmen

Im Soll steht beispielsweise Kasse, Bank oder Forderungen.

Im Haben stehen Umsatzerlöse für Waren und gegebenenfalls Umsatzsteuer.

5. Buchungssatz bilden

Dabei gilt weiterhin:

Soll an Haben

Beispiel: Verkauf auf Ziel Schritt für Schritt

Ein Handelsunternehmen verkauft Waren für 2.000 € netto auf Ziel. Es gelten im Beispiel 19 % Umsatzsteuer.

Zunächst berechnest du die Umsatzsteuer:

2.000 € × 19 % = 380 €

Der Rechnungsbetrag beträgt:

2.000 € + 380 € = 2.380 €

Jetzt bestimmst du die Konten:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nehmen zu → Soll

Umsatzerlöse für Waren nehmen zu → Haben

Umsatzsteuer entsteht → Haben

Der Buchungssatz lautet:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380 €
an Umsatzerlöse für Waren 2.000 €
an Umsatzsteuer 380 €

Warenverkauf auf einen Blick

Beim aufwandsorientierten Buchen werden Warenverkäufe auf dem Konto „Umsatzerlöse für Waren“ erfasst.

Das Konto ist ein Ertragskonto. Umsatzerlöse werden deshalb im Haben gebucht.

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf muss die Umsatzsteuer getrennt vom Nettoerlös erfasst werden.

Welches Konto auf der Sollseite steht, hängt von der Zahlungsart ab:

bar → Kasse

auf Ziel → Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

per Bank → Bank

Für einen steuerpflichtigen Warenverkauf kannst du dir deshalb grundsätzlich merken:

Kasse / Bank / Forderungen

an Umsatzerlöse für Waren

an Umsatzsteuer

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Wie werden Erträge gebucht?

A. Im Haben
B. Im Soll
C. Auf der Aktivseite der Bilanz
D. Auf der Passivseite der Bilanz
E. Im Schlussbilanzkonto

Wie werden Warenverkäufe auf dem Konto „Umsatzerlöse für Waren (UfW)“ gebucht?

A. Inklusive Umsatzsteuer
B. Inklusive Vorsteuer
C. Zu Bruttoverkaufspreisen
D. Zu Nettoverkaufspreisen
E. Zu Einstandspreisen inklusive Warenbezugskosten

Wie heißen die drei Warenkonten beim aufwandsorientierten Buchen?

A. Warenbestandskonto
B. Aufwendungen für Waren (AfW)
C. Aufwendungen für Warenbewegungen (AfW)
D. Aufwendungen für den Warentransport (AfW)
E. Umsatzerlöse für Waren (UfW)

Welche Aussagen zu den Warenkonten beim aufwandsorientierten Buchen sind richtig?

A. Das Warenbestandskonto ist ein aktives Aufwandskonto.
B. Das Warenbestandskonto ist ein aktives Bestandskonto.
C. Das Konto „Aufwendungen für Waren (AfW)“ ist ein Bestandskonto.
D. Das Konto „Aufwendungen für Waren (AfW)“ ist ein Aufwandskonto.
E. Das Konto „Umsatzerlöse für Waren (UfW)“ ist ein Ertragskonto.

Wir verkaufen Waren bar zum Preis von 238 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Wie lautet der Buchungssatz?

A. Kasse 238 € an Umsatzerlöse für Waren 238 €
B. Kasse 200 € an Umsatzerlöse für Waren 200 €
C. Kasse 238 € an Umsatzerlöse für Waren 200 € und Umsatzsteuer 38 €
D. Umsatzerlöse für Waren 200 € und Umsatzsteuer 38 € an Kasse 238 €
E. Kasse 238 € an Umsatzsteuer 238 €

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