Grundlagen der Buchführung: Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust

In diesem Abschnitt erfährst du, wie der Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust gebucht wird und was du dabei beachten musst. In der Praxis werden beispielsweise ältere Maschinen verkauft und durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Liegt der erzielte Nettoverkaufspreis unter dem aktuellen Restbuchwert, entsteht beim Anlagenabgang ein Verlust. Dieser Verlust muss in der Buchführung getrennt erfasst werden. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf kommt außerdem die Umsatzsteuer hinzu. Anhand eines Beispiels lernst du die unmittelbare und die zweistufige Buchung kennen.

Wann entsteht beim Verkauf einer Anlage ein Verlust?

Ein Verlust entsteht, wenn der Nettoverkaufspreis niedriger als der Restbuchwert der verkauften Anlage ist.

Die Formel lautet:

Restbuchwert − Nettoverkaufspreis = Verlust aus dem Anlagenabgang

Beispiel:

Restbuchwert der Maschine:

15.000 €

Nettoverkaufspreis:

10.000 €

Damit ergibt sich:

15.000 € − 10.000 € = 5.000 € Verlust

Die Maschine wird also für 5.000 € weniger verkauft, als sie zum Verkaufszeitpunkt noch in der Buchführung wert ist.

Was ist der Restbuchwert?

Der Restbuchwert ist der Wert, mit dem die Anlage zum Zeitpunkt ihres Verkaufs noch in der Buchführung steht.

Er ergibt sich vereinfacht aus:

Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten − bisherige Abschreibungen = Restbuchwert

Wurde eine Maschine beispielsweise für 30.000 € angeschafft und bis zum Verkaufszeitpunkt um insgesamt 15.000 € abgeschrieben, beträgt ihr Restbuchwert:

15.000 €

Beim Verkauf muss dieser verbleibende Buchwert vollständig aus dem Anlagekonto ausgebucht werden.

Restbuchwert und Verkaufspreis nicht verwechseln

Für die Buchung musst du zwei Werte unterscheiden.

Der Restbuchwert ist der aktuelle Wert der Anlage in der Buchführung.

Der Verkaufspreis ist der Betrag, den der Käufer für die gebrauchte Anlage bezahlt.

Ist der Verkaufspreis geringer als der Restbuchwert, entsteht ein Verlust.

Beispiel:

Restbuchwert: 15.000 €

Nettoverkaufspreis: 10.000 €

Verlust: 5.000 €

Umsatzsteuer beim Verkauf einer gebrauchten Anlage

Die Aussage, der Verkauf einer gebrauchten Anlage sei immer umsatzsteuerpflichtig, wäre zu pauschal.

Im typischen Prüfungsfall wird jedoch davon ausgegangen, dass ein regelbesteuerter Unternehmer eine betriebliche Maschine im Inland steuerpflichtig verkauft. Dann wird auf den Nettoverkaufspreis die entsprechende Umsatzsteuer berechnet.

Für unser Beispiel gelten ausdrücklich 19 % Umsatzsteuer.

Bei einem Nettoverkaufspreis von:

10.000 €

beträgt die Umsatzsteuer:

10.000 € × 19 % = 1.900 €

Der Käufer zahlt damit:

11.900 € brutto

Die Umsatzsteuer wird nicht in die Berechnung des Verlusts einbezogen.

Beispiel: Maschine mit Verlust verkaufen

Wir verkaufen eine gebrauchte Maschine.

Restbuchwert:

15.000 €

Nettoverkaufspreis:

10.000 €

Umsatzsteuer:

1.900 €

Bruttoverkaufspreis:

11.900 €

Der Verlust beträgt:

15.000 € − 10.000 € = 5.000 €

Damit müssen bei der Buchung folgende Werte berücksichtigt werden:

Restbuchwert: 15.000 €
Nettoverkaufspreis: 10.000 €
Verlust: 5.000 €
Umsatzsteuer: 1.900 €
Zahlungseingang: 11.900 €

Welche Konten werden benötigt?

Beim Verkauf einer gebrauchten Maschine mit Verlust können im IKR beispielsweise folgende Konten relevant sein:

Bank

Technische Anlagen und Maschinen

Umsatzsteuer

Sonstige Erlöse

Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Der aktuelle IKR führt die Kontengruppe 07 „Technische Anlagen und Maschinen“. Für Anlagenabgänge stehen außerdem 5410 Sonstige Erlöse, unter anderem aus Anlagenabgängen, und 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen zur Verfügung.

In Prüfungsaufgaben kann die Kontengruppe 07 vereinfachend als Sammelkonto für Maschinen geführt werden.

Warum ist 0840 Fuhrpark hier nicht richtig?

In deiner Ausgangsvorlage wird eine Maschine verkauft, gleichzeitig aber das Konto 0840 Fuhrpark verwendet.

Das passt nicht zusammen.

Zum Fuhrpark gehören beispielsweise betriebliche Pkw, Lkw oder andere Fahrzeuge. Eine Produktionsmaschine gehört dagegen zu den technischen Anlagen und Maschinen.

Der aktuelle IKR ordnet 0840 ausdrücklich dem Fuhrpark zu, während technische Anlagen und Maschinen in der Kontengruppe 07 stehen.

Für unser Beispiel verwenden wir deshalb ein entsprechendes Maschinenkonto aus der Kontengruppe 07.

Methode 1: Unmittelbare Buchung

Bei der unmittelbaren Buchung können Zahlungseingang, Anlagenabgang, Umsatzsteuer und Verlust direkt in einem Buchungssatz erfasst werden.

Ausgangsdaten:

Bankeingang: 11.900 €

Restbuchwert: 15.000 €

Umsatzsteuer: 1.900 €

Verlust: 5.000 €

Der Buchungssatz lautet:

Bank 11.900 €
Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 5.000 €
an Technische Anlagen und Maschinen 15.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

Die Sollseite beträgt:

11.900 € + 5.000 € = 16.900 €

Die Habenseite beträgt:

15.000 € + 1.900 € = 16.900 €

Der Buchungssatz ist damit ausgeglichen.

Warum steht der Verlust im Soll?

Das Konto „Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen“ ist ein Aufwandskonto.

Der Verlust vermindert den Unternehmenserfolg.

Aufwendungen werden grundsätzlich im Soll gebucht.

Im Beispiel beträgt der Verlust:

5.000 €

Deshalb stehen diese 5.000 € im Soll.

Der aktuelle IKR führt dafür das Konto:

6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen.

Warum wird die Maschine mit 15.000 € ausgebucht?

Die Maschine steht unmittelbar vor dem Verkauf noch mit einem Restbuchwert von:

15.000 €

im Anlagevermögen.

Da sie das Unternehmen vollständig verlässt, muss auch ihr vollständiger Restbuchwert ausgebucht werden.

Das Maschinenkonto ist ein Aktivkonto.

Ein Abgang wird auf einem Aktivkonto im Haben gebucht.

Deshalb stehen die 15.000 € auf der Habenseite.

Dass die Maschine nur für 10.000 € verkauft wurde, ändert nichts daran, dass ihr vollständiger Restbuchwert aus dem Anlagekonto entfernt werden muss.

Methode 2: Zweistufige Buchung

Alternativ kann der Verkauf in zwei Schritten gebucht werden.

Dabei wird zunächst nur der Verkaufserlös erfasst.

Anschließend werden der Restbuchwert und der daraus entstehende Verlust gebucht.

Diese Methode macht besonders deutlich, wie sich der Verlust aus dem Vergleich von Verkaufspreis und Restbuchwert ergibt.

Schritt 1: Verkauf buchen

Der Nettoverkaufspreis beträgt:

10.000 €

Hinzu kommen:

1.900 € Umsatzsteuer

Der Käufer überweist:

11.900 €

Der Buchungssatz lautet:

Bank 11.900 €
an Sonstige Erlöse 10.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

Im IKR kann dafür das Konto:

5410 Sonstige Erlöse

verwendet werden. Der aktuelle IKR nennt Anlagenabgänge ausdrücklich als Beispiel für dieses Konto.

Schritt 2: Anlage ausbuchen und Verlust erfassen

Auf dem Konto „Sonstige Erlöse“ stehen nun:

10.000 €

Der Restbuchwert der Maschine beträgt aber:

15.000 €

Es fehlen daher:

5.000 €

um den gesamten Anlagenwert auszubuchen.

Diese Differenz ist der Verlust.

Der zweite Buchungssatz lautet:

Sonstige Erlöse 10.000 €
Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 5.000 €
an Technische Anlagen und Maschinen 15.000 €

Damit wird der gesamte Restbuchwert der Maschine aus dem Anlagevermögen entfernt.

Warum wird das Konto „Sonstige Erlöse“ wieder aufgelöst?

Im ersten Buchungsschritt wurden auf dem Konto „Sonstige Erlöse“ zunächst:

10.000 €

erfasst.

Dieser Betrag entspricht dem Nettoverkaufspreis.

Der zugehörige Vermögensgegenstand besitzt jedoch noch einen Restbuchwert von:

15.000 €

Für die vollständige Ausbuchung fehlen deshalb:

5.000 €

Diese 5.000 € werden als Verlust erfasst.

Damit gilt:

10.000 € Verkaufserlös + 5.000 € Verlust = 15.000 € Restbuchwert

Wie wird der Verlust berechnet?

Die wichtigste Formel für diesen Themenbereich lautet:

Restbuchwert − Nettoverkaufspreis = Verlust

Im Beispiel:

15.000 € − 10.000 € = 5.000 €

Die Umsatzsteuer spielt bei dieser Berechnung keine Rolle.

Sie wird getrennt vom Nettoverkaufspreis erfasst.

Warum wird die Umsatzsteuer nicht auf den Verlust berechnet?

Die Umsatzsteuer wird bei einem normalen steuerpflichtigen Verkauf auf das Entgelt beziehungsweise den Nettoverkaufspreis bezogen, nicht auf den buchhalterischen Gewinn oder Verlust.

Im Beispiel beträgt der Nettoverkaufspreis:

10.000 €

Bei 19 % ergibt das:

1.900 € Umsatzsteuer

Der Verlust beträgt dagegen:

5.000 €

Auf diesen Verlust werden nicht zusätzlich 19 % Umsatzsteuer berechnet.

Verkauf mit Gewinn und Verkauf mit Verlust vergleichen

Ob beim Anlagenverkauf ein Gewinn oder Verlust entsteht, hängt vom Verhältnis zwischen Nettoverkaufspreis und Restbuchwert ab.

Nettoverkaufspreis > Restbuchwert = Gewinn
Nettoverkaufspreis = Restbuchwert = weder Gewinn noch Verlust
Nettoverkaufspreis < Restbuchwert = Verlust

Beispiel Gewinn:

10.000 € Verkaufspreis − 6.000 € Restbuchwert = 4.000 € Gewinn

Beispiel Verlust:

15.000 € Restbuchwert − 10.000 € Verkaufspreis = 5.000 € Verlust

Gewinn- und Verlustkonto beim Anlagenabgang

Bei einem Anlagenverkauf mit Gewinn wird die positive Differenz auf einem Ertragskonto erfasst.

Im IKR kann dafür beispielsweise verwendet werden:

5460 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Bei einem Verlust wird dagegen ein Aufwandskonto verwendet:

6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Beide Konten sind Erfolgskonten und werden zum Geschäftsjahresende über die GuV abgeschlossen.

Unmittelbare und zweistufige Buchung im Vergleich

Bei der unmittelbaren Buchung wird alles in einem Buchungssatz erfasst:

Bank 11.900 €
Verlust Anlagenabgang 5.000 €
an Maschine 15.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

Bei der zweistufigen Buchung erfolgt zunächst:

Bank 11.900 €
an Sonstige Erlöse 10.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

Danach:

Sonstige Erlöse 10.000 €
Verlust Anlagenabgang 5.000 €
an Maschine 15.000 €

Beide Wege führen zum selben wirtschaftlichen Ergebnis.

Welcher Buchungsweg in deiner Aufgabe verwendet werden soll, richtet sich nach dem Unterrichts- beziehungsweise Prüfungsschema.

Was passiert bei einem Verkauf zum Buchwert?

Beträgt der Restbuchwert:

10.000 €

und wird die Anlage ebenfalls für:

10.000 € netto

verkauft, entsteht weder ein Gewinn noch ein Verlust.

Die Differenz beträgt:

0 €

Dann wird kein Konto für Gewinne oder Verluste aus dem Anlagenabgang benötigt.

Was passiert bei einem noch niedrigeren Verkaufspreis?

Je niedriger der Nettoverkaufspreis im Verhältnis zum Restbuchwert ist, desto höher fällt der Verlust aus.

Beispiel:

Restbuchwert:

15.000 €

Nettoverkaufspreis:

8.000 €

Dann beträgt der Verlust:

15.000 € − 8.000 € = 7.000 €

Der vollständige Restbuchwert von 15.000 € muss dennoch aus dem Anlagenkonto ausgebucht werden.

Vor dem Verkauf den Restbuchwert feststellen

Bevor du den Gewinn oder Verlust aus einem Anlagenverkauf bestimmen kannst, muss der Restbuchwert zum Verkaufszeitpunkt feststehen.

Dazu müssen die bis zum Verkaufszeitpunkt erforderlichen Abschreibungen berücksichtigt sein.

Erst danach kann der Restbuchwert mit dem Nettoverkaufspreis verglichen werden.

Für die Aufgabe brauchst du deshalb immer mindestens:

Restbuchwert

und

Nettoverkaufspreis

Ohne diese beiden Werte lässt sich ein Gewinn oder Verlust nicht eindeutig berechnen.

Vollständiges Beispiel

Eine gebrauchte Maschine besitzt einen Restbuchwert von:

15.000 €

Sie wird für:

10.000 € netto

verkauft.

Bei 19 % Umsatzsteuer zahlt der Käufer:

11.900 €

Berechnung der Umsatzsteuer:

10.000 € × 19 % = 1.900 €

Berechnung des Verlusts:

15.000 € − 10.000 € = 5.000 €

Unmittelbare Buchung

Bank 11.900 €
Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 5.000 €
an Technische Anlagen und Maschinen 15.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

Zweistufige Buchung

1. Verkauf

Bank 11.900 €
an Sonstige Erlöse 10.000 €
an Umsatzsteuer 1.900 €

2. Anlagenabgang

Sonstige Erlöse 10.000 €
Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen 5.000 €
an Technische Anlagen und Maschinen 15.000 €

Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust auf einen Blick

Ein Verlust aus dem Anlagenverkauf entsteht, wenn der Nettoverkaufspreis niedriger als der Restbuchwert ist.

Die zentrale Formel lautet:

Restbuchwert − Nettoverkaufspreis = Verlust

Im Beispiel:

15.000 € − 10.000 € = 5.000 € Verlust

Der vollständige Restbuchwert von 15.000 € muss aus dem Anlagekonto entfernt werden.

Bei einem steuerpflichtigen Verkauf wird die Umsatzsteuer auf den Nettoverkaufspreis berechnet.

Für die unmittelbare Buchung gilt vereinfacht:

Bank + Verlust an Anlagekonto + Umsatzsteuer

Für die zweistufige Buchung:

Bank an Sonstige Erlöse + Umsatzsteuer

anschließend:

Sonstige Erlöse + Verlust an Anlagekonto

Für Prüfungsaufgaben solltest du daher immer zuerst den Restbuchwert mit dem Nettoverkaufspreis vergleichen.

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Wir verkaufen einen Teil unserer zum Anlagevermögen gehörenden Werkzeuge für 2.000 € netto in bar. Der Restbuchwert der Werkzeuge beträgt ebenfalls 2.000 €. Der Verkauf unterliegt 19 % Umsatzsteuer. Welche Konten sind von diesem Geschäftsvorfall betroffen?

A. Kasse
B. Betriebs- und Geschäftsausstattung
C. Maschinen und Anlagen
D. Umsatzsteuer
E. Vorsteuer

Wir verkaufen einen alten Lkw für 10.000 € netto. Der Lkw hat zum Verkaufszeitpunkt einen Restbuchwert von 15.000 €. Mit welchem Wert muss der Lkw aus dem Anlagevermögen ausgebucht werden?

A. Mit 10.000 €
B. Mit dem Bruttoverkaufspreis
C. Mit dem Restbuchwert von 15.000 €
D. Mit 15.000 € zuzüglich Umsatzsteuer
E. Mit dem Nettoverkaufspreis von 10.000 €

Wir verkaufen einen alten Lkw für 10.000 € netto per Überweisung. Der Lkw hat einen Restbuchwert von 15.000 €. Auf welches Konto wird die Differenz von 5.000 € gebucht?

A. 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen
B. 5410 Sonstige Erlöse
C. 6660 Sonstige Personalaufwendungen
D. 6990 Periodenfremde Aufwendungen
E. 8010 Schlussbilanzkonto (SBK)

Für den Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust gibt es zwei Buchungsvarianten. Bei der zweistufigen Buchung wird ein zusätzliches Konto verwendet. Welches Konto ist gemeint?

A. 6020 Aufwendungen für Hilfsstoffe
B. 6960 Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen
C. 5410 Sonstige Erlöse
D. 6520 Abschreibungen auf Sachanlagen
E. 6080 Aufwendungen für Waren

Welche Aussagen zum Verkauf gebrauchter Anlagen mit Verlust sind richtig?

A. Der vollständige Restbuchwert der verkauften Anlage muss aus dem Anlagekonto ausgebucht werden.
B. Bei einem Verlust wird nur der Nettoverkaufspreis aus dem Anlagekonto ausgebucht.
C. Bei einem steuerpflichtigen Verkauf wird die Umsatzsteuer auch dann berücksichtigt, wenn beim Anlagenabgang ein Verlust entsteht.
D. Ein Verlust entsteht, wenn der Restbuchwert höher als der Nettoverkaufspreis ist.
E. Bei einem Verlust wird keine Umsatzsteuer gebucht, weil der Verkauf für das Unternehmen wirtschaftlich nachteilig ist.

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