Grundlagen der Buchführung: Privatentnahmen und Privateinlagen

In diesem Abschnitt erfährst du, wie Privatentnahmen und Privateinlagen über das Privatkonto gebucht werden. Solche Vorgänge entstehen, wenn der Unternehmer Vermögenswerte zwischen seinem betrieblichen und seinem privaten Bereich verschiebt. Dazu gehören beispielsweise Bargeldentnahmen, Überweisungen auf ein privates Konto oder die private Entnahme von Waren. Um private und betriebliche Vorgänge voneinander zu trennen, werden diese Veränderungen auf einem eigenen Privatkonto erfasst. Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Am Ende des Geschäftsjahres wird es über das Eigenkapital abgeschlossen.

Was ist das Privatkonto?

Das Privatkonto dient dazu, privat veranlasste Veränderungen des betrieblichen Vermögens getrennt von den laufenden betrieblichen Geschäftsvorfällen zu erfassen.

Im IKR wird dafür beispielsweise verwendet:

3001 Privatkonto

Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Diese Einordnung wird auch in Ausbildungsunterlagen zum IKR verwendet.

Auf dem Privatkonto werden:

Privatentnahmen im Soll

und

Privateinlagen im Haben

gebucht.

Privatentnahmen vermindern das Eigenkapital. Privateinlagen erhöhen dagegen das Eigenkapital.

Für welche Unternehmen ist ein Privatkonto relevant?

Das klassische Privatkonto begegnet dir vor allem beim Einzelunternehmen und entsprechend bei persönlich zugeordneten Privatvorgängen von Mitunternehmern.

Unternehmer und Betrieb sind hier buchhalterisch zwar voneinander zu trennen, es können aber Vermögenswerte zwischen der privaten und der betrieblichen Sphäre verschoben werden.

Bei einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH ist diese einfache Buchungslogik nicht ohne Weiteres übertragbar. Das Vermögen der Gesellschaft gehört rechtlich der Gesellschaft und nicht dem Gesellschafter persönlich.

Für typische Grundlagenaufgaben wird meist von einem Einzelunternehmen ausgegangen.

Was sind Privatentnahmen?

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn der Unternehmer seinem Betrieb Vermögenswerte, Nutzungen oder Leistungen für private oder andere betriebsfremde Zwecke entnimmt.

§ 4 Abs. 1 EStG nennt ausdrücklich unter anderem:

Barentnahmen

Waren

Erzeugnisse

Nutzungen

und

Leistungen.

Typische Privatentnahmen sind beispielsweise:

• Bargeld für private Zwecke
• Überweisung vom betrieblichen Bankkonto auf das Privatkonto
• Entnahme von Handelswaren oder Erzeugnissen
• Private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs

Geldentnahme aus der Kasse

Der Unternehmer entnimmt:

1.000 €

aus der Unternehmenskasse für private Zwecke.

Der Buchungssatz lautet:

3001 Privatkonto 1.000 €
an 2880 Kasse 1.000 €

Das Privatkonto nimmt im Soll zu.

Gleichzeitig vermindert sich der Kassenbestand.

Eine reine Geldentnahme löst keine Umsatzsteuer aus, da hierbei keine Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt.

Überweisung auf das Privatkonto

Überweist der Unternehmer Geld vom betrieblichen Bankkonto auf sein privates Konto, handelt es sich ebenfalls um eine Privatentnahme.

Beispiel:

2.000 €

werden auf das private Konto überwiesen.

Buchungssatz:

3001 Privatkonto 2.000 €
an 2800 Bank 2.000 €

Auch dieser Vorgang vermindert das Eigenkapital, ohne dass dadurch ein betrieblicher Aufwand entsteht.

Warum sind Privatentnahmen kein Aufwand?

PPrivatentnahmen entstehen nicht aus der betrieblichen Tätigkeit.

Sie dürfen deshalb nicht wie beispielsweise:

Mietaufwand

Materialaufwand

oder

Zinsaufwand

behandelt werden.

Stattdessen stellen sie eine Veränderung des Eigenkapitals dar.

Das Einkommensteuerrecht berücksichtigt Entnahmen deshalb bei der Gewinnermittlung gesondert. Nach § 4 Abs. 1 EStG wird der Betriebsvermögensvergleich um Entnahmen erhöht und um Einlagen vermindert.

Sachentnahmen

Neben Geld können auch Waren, Materialien oder andere Gegenstände für private Zwecke entnommen werden.

Beispiele sind:

Handelswaren

Fertigerzeugnisse

Rohstoffe

oder andere betriebliche Gegenstände.

Für solche Entnahmen wird in Ausbildungsaufgaben häufig das Konto:

5420 Eigenverbrauch

verwendet. Ein entsprechendes IKR-Beispiel bucht eine private Warenentnahme über 3001 Privatkonto an 5420 Eigenverbrauch und 4800 Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer bei Sachentnahmen

Die Aussage:

„Private Sachentnahmen sind immer umsatzsteuerpflichtig“

ist zu pauschal.

Nach § 3 Abs. 1b UStG kann die Entnahme eines Gegenstands für private Zwecke einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zuvor zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Deshalb solltest du bei einer Aufgabe darauf achten, ob eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme ausdrücklich vorausgesetzt wird.

Auch der Steuersatz ist nicht automatisch immer 19 %. Er richtet sich nach dem jeweiligen steuerlichen Sachverhalt.

Beispiel: Entnahme von Waren

Der Unternehmer entnimmt Waren für private Zwecke.

Für die Aufgabe wird eine umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage von:

1.000 €

und ein Steuersatz von:

19 %

vorgegeben.

Die Umsatzsteuer beträgt:

1.000 € × 19 % = 190 €

Damit beträgt die Privatentnahme insgesamt:

1.190 €

Der Buchungssatz lautet im hier verwendeten IKR:

3001 Privatkonto 1.190 €
an 5420 Eigenverbrauch 1.000 €
an 4800 Umsatzsteuer 190 €

Die ursprüngliche Vorlage sollte deshalb an dieser Stelle geändert werden.

Die Buchung:

Privatkonto an 2200 Fertige Erzeugnisse und Umsatzsteuer

ist für die hier verwendete Ausbildungslogik nicht die passende Standardbuchung.

Wie wird eine Sachentnahme bewertet?

Für Einkommensteuer und Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Bewertungsregeln.

Einkommensteuerlich sind Entnahmen grundsätzlich mit dem Teilwert anzusetzen.

Umsatzsteuerlich richtet sich die Bemessungsgrundlage bei einer Gegenstandsentnahme grundsätzlich nach dem Einkaufspreis zuzüglich Nebenkosten zum Zeitpunkt der Entnahme oder, wenn ein solcher Einkaufspreis nicht vorhanden ist, nach den Selbstkosten.

In einfachen Übungsaufgaben wird der benötigte Wert meist direkt vorgegeben.

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände

Nicht nur die endgültige Entnahme eines Gegenstands kann einen Privatvorgang darstellen.

Auch die private Nutzung eines betrieblichen Gegenstands kann steuerlich relevant sein.

Beispiele sind:

private Nutzung eines Firmenwagens

oder

private Verwendung anderer betrieblicher Gegenstände

§ 3 Abs. 9a UStG behandelt bestimmte private Nutzungen als unentgeltliche Wertabgabe. Auch hier gelten jedoch Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich des vorherigen Vorsteuerabzugs.

Deshalb ist die Aussage:

„Jede private Nutzung wird immer mit 19 % Umsatzsteuer gebucht“

nicht richtig.

Was sind Privateinlagen?

Eine Privateinlage liegt vor, wenn der Unternehmer seinem Betrieb Vermögenswerte aus seinem privaten Bereich zuführt.

Nach § 4 Abs. 1 EStG gehören dazu:

Bareinzahlungen

und

sonstige Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb aus dem Privatvermögen zugeführt werden.

Typische Beispiele sind:

Einzahlung privaten Bargelds in die Geschäftskasse
Überweisung vom Privatkonto auf das Geschäftskonto
Einlage eines privat gehörenden Wirtschaftsguts in das Unternehmen

Privateinlagen werden auf dem Privatkonto im Haben erfasst.

Beispiel: Privateinlage auf das Bankkonto

Der Unternehmer überweist:

1.000 €

von seinem privaten Konto auf das betriebliche Bankkonto.

Der Buchungssatz lautet:

2800 Bank 1.000 €
an 3001 Privatkonto 1.000 €

Das betriebliche Bankguthaben steigt.

Gleichzeitig erhöht die Privateinlage das Eigenkapital des Unternehmers.

Einlage von Bargeld

Der Unternehmer zahlt:

500 €

aus seinem Privatvermögen in die Geschäftskasse ein.

Der Buchungssatz lautet:

2880 Kasse 500 €
an 3001 Privatkonto 500 €

Auch hierbei entsteht kein Ertrag.

Es handelt sich ausschließlich um eine Erhöhung des Eigenkapitals durch eine private Vermögenszuführung.

Einlage eines Wirtschaftsguts

Auch ein Gegenstand aus dem Privatvermögen kann in den Betrieb eingelegt werden.

Beispielsweise bringt der Unternehmer einen bisher privat genutzten Schreibtisch in das Unternehmen ein.

Dann wird das entsprechende betriebliche Bestandskonto im Soll angesprochen und das Privatkonto im Haben.

Die Bewertung solcher Einlagen richtet sich nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften und kann je nach Sachverhalt von den ursprünglichen Anschaffungskosten abweichen.

Privatentnahmen und Privateinlagen im Vergleich

Privatentnahme Privateinlage
Vermögen verlässt den Betrieb Vermögen gelangt in den Betrieb
Buchung auf Privatkonto im Soll Buchung auf Privatkonto im Haben
vermindert Eigenkapital erhöht Eigenkapital
Beispiel: Bargeldentnahme Beispiel: Einzahlung privaten Geldes
kann umsatzsteuerlich relevant sein grundsätzlich keine Ausgangsumsatzsteuer durch bloße Einlage

Das Privatkonto abschließen

Das Privatkonto wird am Ende des Geschäftsjahres über das:

3000 Eigenkapitalkonto

abgeschlossen.

Ob das Privatkonto im Soll oder im Haben abgeschlossen wird, hängt davon ab, ob die Privatentnahmen oder die Privateinlagen überwiegen.

Privatentnahmen sind größer als Privateinlagen

Übersteigen die Privatentnahmen die Privateinlagen, weist das Privatkonto einen Sollsaldo auf.

Dieser vermindert das Eigenkapital.

Der Abschlussbuchungssatz lautet:

3000 Eigenkapital
an 3001 Privatkonto

Beispiel:

Privatentnahmen:

10.000 €

Privateinlagen:

3.000 €

Saldo:

7.000 €

Buchung:

3000 Eigenkapital 7.000 €
an 3001 Privatkonto 7.000 €

Das Eigenkapital vermindert sich um 7.000 €.

Privateinlagen sind größer als Privatentnahmen

Übersteigen dagegen die Privateinlagen die Privatentnahmen, besitzt das Privatkonto einen Habensaldo.

Dieser erhöht das Eigenkapital.

Der Abschlussbuchungssatz lautet:

3001 Privatkonto
an 3000 Eigenkapital

Beispiel:

Privateinlagen:

8.000 €

Privatentnahmen:

3.000 €

Saldo:

5.000 €

Buchung:

3001 Privatkonto 5.000 €
an 3000 Eigenkapital 5.000 €

Das Eigenkapital erhöht sich um 5.000 €.

Privatkonto und Unternehmenserfolg

Privatentnahmen und Privateinlagen dürfen nicht mit Aufwendungen und Erträgen verwechselt werden.

Ein Aufwand entsteht durch betriebliche Vorgänge und vermindert den Unternehmenserfolg.

Ein Ertrag entsteht ebenfalls aus der betrieblichen Tätigkeit und erhöht den Unternehmenserfolg.

Privatentnahmen und Privateinlagen verändern dagegen unmittelbar das Eigenkapital, ohne selbst Aufwand oder Ertrag zu sein.

Deshalb wird das Privatkonto auch nicht über das GuV-Konto abgeschlossen.

Es wird direkt über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen.

Die wichtigsten Buchungsregeln

Für das Privatkonto kannst du dir folgende Grundregeln merken:

Privatentnahme → Privatkonto im Soll

Privateinlage → Privatkonto im Haben

Geldentnahme → Privatkonto an Kasse oder Bank

Geldeinlage → Kasse oder Bank an Privatkonto

umsatzsteuerpflichtige Warenentnahme → Privatkonto an Eigenverbrauch und Umsatzsteuer

Privatkonto am Jahresende → Abschluss über Eigenkapital

Wichtige IKR-Konten

Für typische Aufgaben zu Privatentnahmen und Privateinlagen sind insbesondere folgende Konten wichtig:

2800 Bank

2880 Kasse

3000 Eigenkapital

3001 Privatkonto

4800 Umsatzsteuer

5420 Eigenverbrauch

Das Konto 3001 wird im IKR als Privatkonto verwendet; für Sachentnahmen findet sich in Ausbildungsunterlagen die Kombination aus Privatkonto, Eigenverbrauch und Umsatzsteuer.

Privatkonto zusammengefasst

Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Eigenkapitals.

Privatentnahmen werden im Soll gebucht und vermindern das Eigenkapital.

Privateinlagen werden im Haben gebucht und erhöhen das Eigenkapital.

Reine Geldentnahmen lösen keine Umsatzsteuer aus.

Bei Sach- und Nutzungsentnahmen kann dagegen Umsatzsteuer entstehen. Dies hängt jedoch von den gesetzlichen Voraussetzungen ab und darf nicht pauschal für jede Entnahme angenommen werden.

Am Ende des Geschäftsjahres wird das Privatkonto direkt über das Eigenkapital abgeschlossen.

Dabei gilt:

Entnahmen > Einlagen → Eigenkapital an Privatkonto

Einlagen > Entnahmen → Privatkonto an Eigenkapital

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Bei welchen Vorgängen liegt eine Privatentnahme vor?

A. Der Unternehmer entnimmt Bargeld aus der Geschäftskasse für private Zwecke.
B. Das Unternehmen überweist Löhne und Gehälter an seine Beschäftigten.
C. Der Unternehmer bringt seinen privaten Computer in das Unternehmen ein.
D. Der Unternehmer überweist Geld vom Firmenkonto auf sein Privatkonto.
E. Der Unternehmer entnimmt Waren aus dem Lager für private Zwecke.

Bei welchen Vorgängen liegt eine Privateinlage vor?

A. Eine Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen wird per Banküberweisung beglichen.
B. Der Unternehmer überweist von seinem Privatkonto einen Geldbetrag auf das Firmenkonto.
C. Für die Produktion wird eine neue Maschine angeschafft.
D. Der Unternehmer zahlt aus seinem Privatvermögen Bargeld in die Unternehmenskasse ein.
E. Der Unternehmer entnimmt Waren aus dem Lager für private Zwecke.

Wie lautet der Buchungssatz, wenn die Privatentnahmen größer sind als die Privateinlagen?

A. 3000 Eigenkapitalkonto an 3001 Privatkonto
B. 3000 Eigenkapitalkonto an 2800 Bank
C. 3001 Privatkonto an 3000 Eigenkapitalkonto
D. 2800 Bank an 3001 Privatkonto
E. 3000 Eigenkapitalkonto an 2880 Kasse

Der Unternehmer entnimmt Fertigerzeugnisse für private Zwecke. Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage beträgt 1.000 €. Die Voraussetzungen für eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme liegen vor; es gilt ein Steuersatz von 19 %.

Wie lautet der Buchungssatz?


A. 3001 Privatkonto 1.190 € an 5420 Eigenverbrauch 1.000 € und 4800 Umsatzsteuer 190 €
B. 3001 Privatkonto 1.190 € an 2200 Fertige Erzeugnisse 1.190 €
C. 5420 Eigenverbrauch 1.000 € und 4800 Umsatzsteuer 190 € an 3001 Privatkonto 1.190 €
D. 3001 Privatkonto 1.190 € an 5420 Eigenverbrauch 1.000 € und 2600 Vorsteuer 190 €
E. 3001 Privatkonto 1.000 € an 5420 Eigenverbrauch 1.000 €

Der Unternehmer entnimmt aus der Firmenkasse 2.000 € in bar für private Zwecke. Gleichzeitig bringt er einen Computer aus seinem Privatvermögen mit einem Einlagewert von 1.000 € in den Betrieb ein.

Wie verändert sich das Eigenkapital?


A. Das Eigenkapital verändert sich nicht.
B. Das Eigenkapital nimmt um 1.000 € ab.
C. Das Eigenkapital nimmt um 2.000 € ab.
D. Das Eigenkapital steigt um 1.000 €.
E. Das Eigenkapital steigt um 2.000 €.

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