Grundlagen der Buchführung: Vermögenswirksame Leistungen buchen

In diesem Abschnitt erfährst du, wie vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, in der Buchführung erfasst werden. Häufig beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem zusätzlichen Betrag an der vermögenswirksamen Anlage des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann diesen Betrag aus seinem eigenen Arbeitslohn ergänzen. Für die Buchhaltung ist deshalb wichtig, zwischen dem Arbeitgeberanteil und dem Eigenanteil des Arbeitnehmers zu unterscheiden. Bis zur Weiterleitung an das Anlageinstitut entsteht eine Verbindlichkeit aus vermögenswirksamen Leistungen. Anschließend wird diese Verbindlichkeit durch die Überweisung ausgeglichen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer gesetzlich vorgesehenen Form anlegt.

Der Arbeitgeber überweist die Beträge grundsätzlich direkt an das Unternehmen oder Institut, bei dem die vermögenswirksame Anlage geführt wird.

Der Arbeitgeber kann einen zusätzlichen Betrag zu den VL leisten. Ein solcher Anspruch kann sich beispielsweise aus:

einem Tarifvertrag

einer Betriebsvereinbarung

oder

dem Arbeitsvertrag

ergeben.

Die Aussage:

„Vermögenswirksame Leistungen sind immer eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers“

ist deshalb zu pauschal.

Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil

Bei der Buchung musst du zwei Bestandteile unterscheiden.

Der Arbeitgeberanteil ist ein zusätzlicher Betrag, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer leistet.

Der Arbeitnehmeranteil stammt dagegen aus dem bereits bestehenden Arbeitslohn des Arbeitnehmers.

Beispiel:

Arbeitgeberanteil:

20 €

Eigenanteil des Arbeitnehmers:

20 €

Gesamte VL-Zahlung:

40 €

An das Anlageinstitut werden damit insgesamt:

40 €

überwiesen.

Wie wirken sich VL auf das Bruttogehalt aus?

Angenommen, der Arbeitnehmer erhält ein reguläres Gehalt von:

1.900 €

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich:

20 € VL

Dann beträgt der insgesamt abzurechnende Arbeitslohn:

1.920 €

Der Eigenanteil des Arbeitnehmers von weiteren:

20 €

wird dagegen nicht noch einmal auf das Brutto aufgeschlagen.

Er wird aus dem bereits bestehenden Arbeitslohn einbehalten.

Damit gilt:

1.900 € reguläres Gehalt

+ 20 € Arbeitgeber-VL

= 1.920 € Arbeitsentgelt

Die gesamte VL-Überweisung beträgt trotzdem:

40 €

weil weitere 20 € aus dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers stammen.

Steuern und Sozialversicherung

Vermögenswirksame Leistungen gehören grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einnahmen und zum Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.

Für die Buchungslogik ist jedoch wichtig:

Der zusätzliche Arbeitgeberanteil erhöht das Arbeitsentgelt.

Der Eigenanteil des Arbeitnehmers ist dagegen bereits Bestandteil seines Arbeitslohns und wird lediglich vermögenswirksam angelegt.

Er darf daher nicht ein zweites Mal als zusätzliches Bruttoentgelt gerechnet werden.

Welche Konten werden verwendet?

Für die hier verwendete IKR-Buchung sind insbesondere folgende Konten wichtig:

6300 Gehälter

6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen

2800 Bank

Für Arbeitgeber-VL im Gehaltsbereich kann im IKR das Konto:

6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen

verwendet werden. Für die noch an das Anlageinstitut weiterzuleitenden Beträge steht:

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen

zur Verfügung. Diese Kontierung wird auch in IKR-Lernmaterialien für Gehaltsbuchungen mit VL verwendet.

Warum entsteht eine Verbindlichkeit?

Die VL werden bei der Gehaltsabrechnung zunächst dem Arbeitnehmer zugerechnet beziehungsweise von seinem Arbeitslohn einbehalten.

Der Betrag wurde zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht unbedingt an das Anlageinstitut überwiesen.

Bis zur Zahlung schuldet das Unternehmen dem Anlageanbieter deshalb den entsprechenden Betrag.

Diese Verpflichtung wird auf:

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen

erfasst.

Beispiel: 20 € Arbeitgeberanteil und 20 € Arbeitnehmeranteil

Ein Arbeitnehmer erhält:

reguläres Bruttogehalt:

1.900 €

Arbeitgeber-VL:

20 €

Eigenanteil des Arbeitnehmers:

20 €

Gesamte VL:

40 €

Für die Aufgabe sind außerdem bereits vorgegeben:

Steuerabzüge:

199,50 €

Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung:

393,60 €

Die Beträge dienen ausschließlich dazu, die Buchungslogik zu zeigen.

Auszahlungsbetrag berechnen

Das abzurechnende Arbeitsentgelt beträgt:

1.900 € + 20 € Arbeitgeber-VL = 1.920 €

Davon werden abgezogen:

Steuern:

199,50 €

Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung:

393,60 €

gesamte VL-Zahlung:

40,00 €

Damit verbleibt:

1.920 € − 199,50 € − 393,60 € − 40 € = 1.286,90 €

Der Auszahlungsbetrag beträgt:

1.286,90 €

Gehaltsabrechnung mit VL buchen

Der Buchungssatz lautet:

6300 Gehälter 1.900 €
6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen 20 €
an 2800 Bank 1.286,90 €
an 4830 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt 199,50 €
an 2640 Im Voraus gezahlte Sozialversicherungsbeiträge 393,60 €
an 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40,00 €

Kontrolle:

Soll:

1.900 € + 20 € = 1.920 €

Haben:

1.286,90 € + 199,50 € + 393,60 € + 40 € = 1.920 €

Der Buchungssatz ist damit ausgeglichen.

Warum werden 20 € auf 6320 gebucht?

Die:

20 €

sind eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers.

Sie gehören deshalb nicht zum bereits vereinbarten Grundgehalt von 1.900 €.

Im hier verwendeten IKR werden sie gesondert auf:

6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen

erfasst.

Dadurch erhöht sich der Personalaufwand des Unternehmens um 20 €.

Warum werden 40 € auf 4860 gebucht?

An das Anlageinstitut werden insgesamt:

40 €

überwiesen.

Davon stammen:

20 € vom Arbeitgeber

und:

20 € aus dem Arbeitslohn des Arbeitnehmers

Bis zur tatsächlichen Überweisung besteht daher eine Verbindlichkeit in Höhe von:

40 €

Deshalb steht im Buchungssatz:

an 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40 €

Überweisung der VL

Nach der Gehaltsabrechnung überweist der Arbeitgeber die gesamten vermögenswirksamen Leistungen an das Anlageinstitut.

In unserem Beispiel beträgt die Zahlung:

40 €

Dadurch vermindert sich die Verbindlichkeit aus vermögenswirksamen Leistungen.

Gleichzeitig sinkt das Bankguthaben.

Der Buchungssatz lautet:

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40 €
an 2800 Bank 40 €

Damit ist die Verbindlichkeit vollständig ausgeglichen.

Warum wird nicht nur der Arbeitgeberanteil überwiesen?

Der Arbeitgeber übernimmt in unserem Beispiel zwar lediglich:

20 €

selbst.

Er ist aber auch dafür zuständig, den Eigenanteil des Arbeitnehmers von:

20 €

an das Anlageinstitut weiterzuleiten.

Deshalb werden nicht nur:

20 €

sondern insgesamt:

40 €

überwiesen.

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Da der zusätzliche Arbeitgeber-VL grundsätzlich das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt erhöht, kann dadurch auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung steigen.

Dieser Arbeitgeberanteil ist ein zusätzlicher Personalaufwand.

Bei einem Gehaltsempfänger wird er im hier verwendeten IKR beispielsweise über:

6410 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

erfasst.

Die entsprechende Buchung gehört zur normalen Sozialversicherungsabrechnung und ist von der eigentlichen VL-Verbindlichkeit zu unterscheiden.

Eigenanteil ist kein zusätzlicher Aufwand

Besonders wichtig ist die Behandlung des Arbeitnehmeranteils.

Der Arbeitnehmer zahlt in unserem Beispiel:

20 €

aus seinem eigenen Arbeitslohn.

Diese 20 € sind für das Unternehmen kein zusätzlicher Personalaufwand.

Sie werden lediglich vom Arbeitslohn einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an das Anlageinstitut überwiesen.

Damit gilt:

20 € Arbeitgeber-VL → zusätzlicher Aufwand

20 € Arbeitnehmeranteil → kein zusätzlicher Aufwand

40 € Gesamtbetrag → Verbindlichkeit gegenüber dem Anlageinstitut

Typische Buchungsfehler

Ein häufiger Fehler besteht darin, die gesamten:

40 €

als zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers zu buchen.

Das wäre in unserem Beispiel falsch.

Nur die:

20 € Arbeitgeberanteil

stellen einen zusätzlichen Personalaufwand dar.

Ebenso falsch wäre es, lediglich:

20 €

auf das Konto 4860 zu buchen.

Die Verbindlichkeit entspricht dem gesamten Betrag, der an das Anlageinstitut weiterzuleiten ist, also:

40 €.

Vermögenswirksame Leistungen buchen: Zusammenfassung

Vermögenswirksame Leistungen können aus einem:

Arbeitgeberanteil

und einem:

Eigenanteil des Arbeitnehmers

bestehen.

Der zusätzliche Arbeitgeberanteil wird als Personalaufwand erfasst.

Im hier verwendeten IKR beispielsweise:

6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen

Der gesamte Betrag, der an das Anlageinstitut weiterzuleiten ist, wird zunächst auf:

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen

gebucht.

Bei der späteren Überweisung lautet der Buchungssatz:

4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen
an 2800 Bank

Für unser Beispiel gilt:

Arbeitgeberanteil: 20 €

Arbeitnehmeranteil: 20 €

Gesamt-VL: 40 €

Damit lautet die wichtigste Buchungslogik:

Arbeitgeber-VL → zusätzlicher Personalaufwand

Arbeitnehmeranteil → Einbehalt aus dem Arbeitslohn

Gesamtbetrag → Verbindlichkeit aus VL

Überweisung → 4860 an 2800 Bank

Typische Geschäftsvorfälle: Konten erkennen und richtig buchen

Wie werden zusätzlich vom Arbeitgeber gewährte vermögenswirksame Leistungen bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt?

A. Sie vermindern unmittelbar das Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
B. Sie haben keinen Einfluss auf das abzurechnende Arbeitsentgelt.
C. Sie erhöhen grundsätzlich das steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.
D. Sie werden in der Buchhaltung gesondert erfasst und bis zur Überweisung als Verbindlichkeit aus vermögenswirksamen Leistungen berücksichtigt.
E. Sie werden ausschließlich vom Nettogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und stellen keinen zusätzlichen Personalaufwand dar.

Auf welchem Konto wird der Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen in der Lohnbuchhaltung gebucht?

A. 2640 Im Voraus gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
B. 4830 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
C. 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen
D. 6300 Gehälter
E. 2650 Forderungen an Mitarbeiter

Auf welchem Konto werden die vermögenswirksamen Leistungen bis zur Zahlung an das Anlageinstitut gebucht?

A. 2640 Im Voraus gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
B. 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen
C. 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen
D. 4830 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
E. 2650 Forderungen an Mitarbeiter

Auf welchem Konto wird der Arbeitgeberanteil zu den vermögenswirksamen Leistungen bei der Gehaltsabrechnung als Aufwand erfasst?

A. 6300 Gehälter
B. 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen
C. 4830 Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
D. 2640 Im Voraus gezahlte Sozialversicherungsbeiträge
E. 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren für die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers jeweils einen Anteil von 20 €. Wie lautet der Buchungssatz bei der Überweisung der gesamten vermögenswirksamen Leistungen an das Anlageinstitut?

A. 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40 € an 2880 Kasse 40 €
B. 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40 € an 2800 Bank 40 €
C. 6320 Sonstige tarifliche oder vertragliche Aufwendungen 40 € an 2800 Bank 40 €
D. 2640 Im Voraus gezahlte Sozialversicherungsbeiträge 40 € an 2800 Bank 40 €
E. 2800 Bank 40 € an 4860 Verbindlichkeiten aus vermögenswirksamen Leistungen 40 €

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